Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBefreiung Veröffentlichung

Befreiung Veröffentlichung Jahresabschluss 2026: Voraussetzungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Befreiung von der Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist für viele Unternehmer ein wichtiges Thema – sei es aus Wettbewerbsgründen oder zum Schutz sensibler Daten. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Befreiung nach deutschem Handelsrecht überhaupt möglich? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen und Verfahren für 2026. Wer die Offenlegungspflicht nicht beachtet, muss mit Sanktionen rechnen – details dazu finden Sie unter Ordnungsgeld bei nicht offengelegtem Jahresabschluss. Ergänzend finden Sie unter Befreiung Offenlegung Jahresabschluss weitere Informationen zu den Voraussetzungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gibt es in Deutschland für Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können jedoch von der Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit sein. Konzernunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 291 HGB nutzen.

Grundlagen der Veröffentlichungspflicht nach HGB

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungspflicht dient der Markttransparenz und dem Gläubigerschutz. Geschäftspartner, Banken, Lieferanten und andere Stakeholder sollen die Möglichkeit haben, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens einzuschätzen. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen operativ tätig ist oder nicht.

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab. Während kleine Kapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz offenlegen müssen, sind mittelgroße und große Gesellschaften zu umfangreicheren Veröffentlichungen verpflichtet.

Hinweis

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Wird diese Frist versäumt, drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften

12 Monate

Offenlegungsfrist nach Bilanzstichtag

§ 335 HGB

Ordnungsgeld bei Verstoß

Befreiungsmöglichkeiten im Überblick

Eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht existiert für Kapitalgesellschaften in Deutschland grundsätzlich nicht. Das Handelsrecht sieht jedoch verschiedene Erleichterungen und Befreiungstatbestände vor, die den Umfang der Veröffentlichung reduzieren können.

Die wichtigsten Befreiungsmöglichkeiten betreffen Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sowie Tochterunternehmen in Konzernstrukturen. Diese Befreiungen beziehen sich meist nicht auf die Offenlegung an sich, sondern auf einzelne Bestandteile des Jahresabschlusses.

Kleinstkapitalgesellschaften

Befreiung von der Offenlegung der GuV nach § 326 Abs. 1 HGB – nur verkürzte Bilanz muss veröffentlicht werden

Konzernbefreiung

Befreiung von Aufstellungs- und Offenlegungspflichten nach § 264 Abs. 3 HGB bei Einbeziehung in EU-Konzernabschluss

Beherrschungsvertrag

Befreiung nach § 264 Abs. 3 i.V.m. § 291 HGB bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags

Achtung

Eine Befreiung bedeutet nicht, dass der Jahresabschluss nicht mehr erstellt werden muss. Die handelsrechtliche Pflicht zur Aufstellung nach § 242 HGB und zur Feststellung durch die Gesellschafter nach § 42a GmbHG bleibt bestehen – lediglich die Offenlegungspflicht entfällt oder wird reduziert.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne von § 267a HGB sind Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatzerlöse 700.000 Euro, durchschnittlich 10 Arbeitnehmer.

Nach § 326 Abs. 1 HGB können Kleinstkapitalgesellschaften von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit werden. In diesem Fall muss nur die verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister eingereicht werden – nicht jedoch die GuV, die besonders sensible Informationen über Umsatz und Ertragslage enthält.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Inanspruchnahme der Erleichterung ist freiwillig. Das Unternehmen kann sich auch als Kleinstkapitalgesellschaft für die vollständige Offenlegung entscheiden. Ein Anhang muss nur offengelegt werden, wenn er erstellt wurde – für Kleinstkapitalgesellschaften besteht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB keine Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs.

„Viele Mandanten fragen gezielt nach Befreiungsmöglichkeiten. Bei Kleinstkapitalgesellschaften kann durch Verzicht auf die GuV-Offenlegung ein erheblicher Schutz der Geschäftszahlen erreicht werden, ohne gegen gesetzliche Pflichten zu verstoßen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Prüfen, ob die Größenmerkmale des § 267a HGB an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen eingehalten werden
  • Entscheidung treffen, ob von der Erleichterung Gebrauch gemacht werden soll
  • Nur verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen
  • GuV nicht offenlegen, aber intern weiterhin erstellen und festlegen

Konzernbefreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss eines EU-Mutterunternehmens nach den Vorschriften des HGB oder nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) einbezogen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses befreit werden.

Die Befreiung setzt voraus, dass alle Gesellschafter des Tochterunternehmens zustimmen und dass der Konzernabschluss offengelegt wird. Zudem muss im Anhang des Mutterunternehmens auf die Inanspruchnahme der Befreiung hingewiesen werden. Die Befreiung gilt nicht für die Offenlegung der Bilanz – nur für GuV, Anhang und Lagebericht.

Hinweis

Die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB befreit nicht von der Offenlegung der Bilanz. Diese muss weiterhin beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Befreiung bezieht sich auf GuV, Anhang und Lagebericht.

Voraussetzungen

  • Einbeziehung in EU-Konzernabschluss
  • Zustimmung aller Gesellschafter
  • Offenlegung des Konzernabschlusses
  • Hinweis im Konzernanhang

Umfang der Befreiung

  • Befreiung von GuV-Offenlegung
  • Befreiung von Anhang-Offenlegung
  • Befreiung von Lagebericht-Offenlegung
  • Bilanz muss weiterhin offengelegt werden

In der Praxis wird diese Befreiung häufig von Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Anspruch genommen. Sie bietet den Vorteil, dass sensible GuV-Daten nicht offengelegt werden müssen, während die Bilanz als weniger aussagekräftiges Dokument weiterhin veröffentlicht wird.

Befreiung durch Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag

Nach § 264 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 291 AktG können Tochterunternehmen, die durch einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit dem Mutterunternehmen verbunden sind, ebenfalls von der Offenlegung von GuV, Anhang und Lagebericht befreit werden.

Voraussetzung ist, dass das beherrschte Unternehmen in den Konzernabschluss des herrschenden Unternehmens einbezogen wird und dieser offengelegt wird. Der Beherrschungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Diese Konstellation ist typisch für Organschaften im Steuerrecht.

Die Befreiung wird häufig von GmbH-Tochtergesellschaften genutzt, die über einen Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft verbunden sind. Dies bietet steuerliche Vorteile und gleichzeitig die Möglichkeit, sensible GuV-Daten nicht öffentlich zu machen.

Achtung

Ein Gewinnabführungsvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen, notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen sein. Zudem muss er für mindestens fünf Jahre bestehen. Eine nachträgliche Inanspruchnahme der Befreiung ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen bereits im betreffenden Geschäftsjahr erfüllt waren.

Variante Rechtsgrundlage Voraussetzung Umfang
Konzernbefreiung § 264 Abs. 3 HGB Einbeziehung in EU-Konzernabschluss Befreiung von GuV, Anhang, Lagebericht
Beherrschungsvertrag § 264 Abs. 3 i.V.m. § 291 AktG Eingetragener Beherrschungsvertrag Befreiung von GuV, Anhang, Lagebericht
Gewinnabführungsvertrag § 264 Abs. 3 i.V.m. § 291 AktG Eingetragener Gewinnabführungsvertrag Befreiung von GuV, Anhang, Lagebericht

Risiken bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht

Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB werden nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld geahndet. Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz (BfJ).

Das Ordnungsgeld wird nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen die verantwortlichen Geschäftsführer persönlich festgesetzt. Es handelt sich um eine Zwangsmaßnahme – das bedeutet, dass auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes die Offenlegungspflicht weiterhin besteht und bei weiterer Nichterfüllung erneut Ordnungsgelder verhängt werden können.

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

§ 14 HGB

Löschung bei Nichtoffenlegung möglich

Persönlich

Haftung der Geschäftsführer

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Konsequenzen: Nach § 14 HGB kann das Registergericht bei dauerhafter Nichterfüllung der Offenlegungspflicht die Löschung der Gesellschaft von Amts wegen einleiten. Dies betrifft insbesondere Gesellschaften, die mehrere Jahre hintereinander ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommen.

Achtung

Geschäftsführer haften persönlich für die Einhaltung der Offenlegungspflicht. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung kann zudem eine Haftung nach § 43 GmbHG gegenüber der Gesellschaft entstehen, wenn dieser ein Schaden entsteht.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Risiken der Nichtoffenlegung. Das Ordnungsgeld ist dabei nur der Anfang – bei jahrelanger Verweigerung droht im Extremfall sogar die Löschung der Gesellschaft. Eine fristgerechte Offenlegung ist daher unerlässlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternativen zum Schutz sensibler Unternehmensdaten

Da eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht nur in Ausnahmefällen möglich ist, sollten Unternehmer alternative Strategien zum Schutz sensibler Daten in Betracht ziehen. Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bieten bereits erhebliche Vorteile.

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB müssen nach § 326 HGB nur eine verkürzte Bilanz offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nur in verkürzter Form erstellt werden und ist grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig. Ein Lagebericht muss ebenfalls nicht erstellt oder offengelegt werden.

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Keine GuV-Offenlegung nach § 326 Abs. 1 HGB
  • Nur verkürzte Bilanz offenlegen
  • Kein Anhang erforderlich
  • Maximaler Datenschutz bei legaler Gestaltung

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • GuV nur in verkürzter Form erstellen
  • Keine GuV-Offenlegung erforderlich
  • Kein Lagebericht erforderlich

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Rechtsform zu wechseln. Personengesellschaften wie die GbR, OHG oder KG unterliegen grundsätzlich keiner Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Allerdings entfallen damit auch die haftungsrechtlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft. Eine solche Umstrukturierung sollte daher gut überlegt sein.

Hinweis

Eine GmbH & Co. KG ist formal eine Personengesellschaft und unterliegt daher nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB – es sei denn, sie erfüllt die Voraussetzungen einer Kapitalgesellschaft & Co. nach § 264a HGB. In diesem Fall gelten die Offenlegungspflichten analog.

  • Prüfen, ob die Voraussetzungen für Kleinstkapitalgesellschaften erfüllt werden
  • Nutzung der gesetzlichen Erleichterungen nach § 326 HGB
  • Erwägung einer Konzernstruktur mit Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB
  • Rechtsformwahl bei Neugründungen strategisch planen

Checkliste und Vorgehen für Geschäftsführer

Für Geschäftsführer ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Offenlegungspflicht zu kennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine systematische Vorgehensweise hilft, Fehler zu vermeiden und mögliche Befreiungen oder Erleichterungen zu nutzen.

Die folgende Checkliste gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Schritte bei der Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten und der Einhaltung der Offenlegungspflicht.

  • Größenklasse nach § 267 oder § 267a HGB an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen prüfen
  • Feststellungsfrist des Jahresabschlusses beachten: 11 Monate (klein) oder 8 Monate (mittel/groß) nach § 42a GmbHG
  • Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB einhalten
  • Prüfen, ob Befreiungstatbestände nach § 264 Abs. 3 HGB vorliegen (Konzern, Gewinnabführungsvertrag)
  • Bei Kleinstkapitalgesellschaften: Entscheidung über Verzicht auf GuV-Offenlegung treffen
  • Einreichung beim Unternehmensregister fristgerecht veranlassen
  • Dokumentation aller Entscheidungen und Beschlüsse zur rechtlichen Absicherung

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung ist Voraussetzung für die Offenlegung. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach § 42a Abs. 2 GmbHG, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG.

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Gesellschaft Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss 30.11.2026 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister 31.12.2026 31.12.2026 § 325 HGB
Ordnungsgeld bei Verstoß 500 – 25.000 € 500 – 25.000 € § 335 HGB

„Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend. Viele Mandanten konzentrieren sich auf die Steuererklärung und vergessen die handelsrechtliche Offenlegungspflicht. Mit OnlineBilanz stellen wir sicher, dass alle Fristen eingehalten und Befreiungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Die Daten müssen im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt werden. Tools wie OnlineBilanz unterstützen diesen Prozess vollständig automatisiert.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht für GmbHs?

Nein, eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht gibt es für Kapitalgesellschaften in Deutschland grundsätzlich nicht. Nach § 325 HGB müssen alle GmbHs, UGs und AGs ihren Jahresabschluss offenlegen. Es existieren jedoch Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB, die von der Offenlegung der GuV befreit werden können. Konzernunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB Befreiungen für GuV, Anhang und Lagebericht in Anspruch nehmen – die Bilanz muss aber auch dann offengelegt werden.

Welche Voraussetzungen muss eine Kleinstkapitalgesellschaft erfüllen?

Nach § 267a HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme von 350.000 Euro, Umsatzerlöse von 700.000 Euro und durchschnittlich 10 Arbeitnehmer. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit werden und müssen nur eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB wird ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festgesetzt. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Nach Zahlung besteht die Offenlegungspflicht weiter, bei weiterer Nichterfüllung können erneute Ordnungsgelder verhängt werden. Bei dauerhafter Verweigerung kann nach § 14 HGB sogar die Löschung der Gesellschaft drohen.

Wie funktioniert die Befreiung für Konzernunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB?

Tochterunternehmen, die in einen Konzernabschluss eines EU-Mutterunternehmens nach HGB oder IFRS einbezogen werden, können nach § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung von GuV, Anhang und Lagebericht befreit werden. Voraussetzungen sind die Zustimmung aller Gesellschafter, die Offenlegung des Konzernabschlusses und ein entsprechender Hinweis im Konzernanhang. Die Bilanz muss jedoch weiterhin beim Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Bestehen eines eingetragenen Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG kann die Befreiung ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 267a HGB – Kleinstkapitalgesellschaften, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater