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Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlog Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz

Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz: Verfahren, Höhe & Gegenmaßnahmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Das Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz (BfJ) nach § 335 HGB trifft Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen. Mindestbetrag 2.500 €, Höchstbetrag 25.000 € pro Verstoß — und das Ordnungsgeld kann wiederholt verhängt werden, bis die Unterlagen eingereicht sind. Wenn Sie bereits eine Androhung erhalten haben: 6-Wochen-Nachfrist sofort nutzen, Unterlagen einreichen und schriftlich widersprechen. In den meisten Fällen kann das Ordnungsgeld damit vermieden werden. OnlineBilanz erstellt und übermittelt den Jahresabschluss zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt. — auch bei akuter Fristversetzung innerhalb weniger Tage.

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Das Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz ist die häufigste Sanktion, mit der deutsche GmbHs, UGs, AGs und andere Kapitalgesellschaften in Kontakt kommen. Grund ist fast immer: Jahresabschluss zu spät oder gar nicht im Unternehmensregister eingereicht. Dieser Leitfaden erklärt, wie das Verfahren läuft, wie hoch die Strafen wirklich sind, und — besonders wichtig — was Sie tun können, wenn die Mahnung bereits im Briefkasten liegt.

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1. Was ist das Ordnungsgeld des BfJ?

Das Ordnungsgeld ist eine finanzielle Sanktion, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn verhängt, wenn deutsche Kapitalgesellschaften ihre Pflichten zur Offenlegung des Jahresabschlusses nicht erfüllen. Rechtsgrundlage ist § 335 HGB. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern um ein Zwangsmittel, das die Einreichung erzwingen soll.

Abgrenzung zu anderen Sanktionen

  • Ordnungsgeld ≠ Bußgeld: Ordnungsgeld ist ein Zwangsmittel zur Pflichterfüllung. Bußgeld sanktioniert eine bereits vollendete Ordnungswidrigkeit.
  • Ordnungsgeld ≠ Zwangsgeld: Zwangsgeld ist verwaltungsrechtliches Zwangsmittel (z.B. Finanzamt bei fehlenden Steuererklärungen). Ordnungsgeld nach HGB ist spezifisch für Offenlegungspflichten.
  • Keine Strafe mit strafrechtlichen Folgen: Kein Eintrag ins Führungszeugnis, keine strafrechtliche Vorstrafe, aber ernsthafte wirtschaftliche Belastung.

2. Wer ist betroffen?

Ordnungsgeldverfahren richten sich gegen Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften, die zur Offenlegung nach § 325 HGB verpflichtet sind:

Kapitalgesellschaften

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Societas Europaea (SE).

Bestimmte Personengesellschaften

GmbH & Co. KG und andere Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 264a HGB). Auch diese müssen offenlegen.

Auch Klein(st)-Gesellschaften

Größenklasse ist unerheblich: Auch kleine GmbHs und Kleinstkapitalgesellschaften sind offenlegungspflichtig (letztere können per Hinterlegung erfüllen).

Ruhende oder inaktive Gesellschaften

Solange die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, besteht die Offenlegungspflicht — auch bei 0 € Umsatz und ohne operatives Geschäft.

Persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld kann sich nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) persönlich richten. In der Praxis wird oft beides verhängt — mit doppelter Festsetzung. Die persönliche Haftung bedeutet: Selbst wenn die GmbH insolvent ist, bleibt der Geschäftsführer auf seinem Anteil sitzen.

3. Das Verfahren Schritt für Schritt

Das Ordnungsgeldverfahren ist formalisiert und automatisiert. Das BfJ prüft regelmäßig, welche Gesellschaften die Offenlegungsfrist verpasst haben, und leitet standardisierte Verfahren ein.

Fristüberschreitung

12 Monate (klein) oder 4 Monate (mittel/groß) nach Geschäftsjahresende, Bilanz nicht beim Unternehmensregister eingereicht.

Androhungsverfügung (ca. 1–3 Monate nach Frist)

Das BfJ sendet schriftlich eine Androhung: Nachfrist 6 Wochen + Androhung 2.500 € Ordnungsgeld. Zustellung per Post oder elektronisch.

6-Wochen-Nachfrist

Jetzt können Sie noch reagieren: Jahresabschluss einreichen + schriftlich beim BfJ mitteilen. Bei fristgerechter Einreichung: Verfahren wird eingestellt, kein Ordnungsgeld.

Festsetzung (nach Ablauf der Nachfrist)

Wenn weiterhin nicht eingereicht: Ordnungsgeld wird per Festsetzungsbeschluss fest verhängt. Mindestens 2.500 €, bei großen Gesellschaften höher.

Vollstreckung

Ordnungsgeld wird nach Rechtskraft vollstreckt (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung). Parallel: erneute Androhung des nächsten Ordnungsgelds.

Wiederholung

Solange die Offenlegung nicht erfolgt: Weitere Ordnungsgelder, jeweils bis zu 25.000 €, in Serie. Nicht unmöglich, dass über die Jahre 50.000–100.000 € auflaufen.

4. Wie hoch ist das Ordnungsgeld?

Der Gesetzgeber gibt in § 335 Abs. 1 HGB den Rahmen vor:

KriteriumWert
Mindest-Ordnungsgeld2.500 €
Höchst-Ordnungsgeld pro Verstoß25.000 €
Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften (erhöht)bis 50.000 €
Bei großen Kapitalgesellschaften (erhöht)bis 250.000 €

Erhöhte Ordnungsgelder seit 2015

Mit der BilRUG-Änderung 2015 wurden die Höchstbeträge für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften deutlich erhöht: bis 50.000 € (mittel) bzw. 250.000 € (groß). Bei der überwiegenden Mehrheit von GmbHs und UGs bleibt es jedoch beim Regelbetrag von 2.500 €.

Praxis-Beträge im Einzelfall

Kleine GmbH / UG

2.500 € Regelbetrag. Betrifft 90 % der Verfahren. Bei Wiederholung: 2.500 € Tranchen in Serie.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

5.000–10.000 € typisch. Bei Wiederholung höhere Beträge möglich.

Große Kapitalgesellschaft

10.000–25.000 € typisch für Erstverstoß. Wiederholung kann bis 250.000 € erreichen.

Doppelfestsetzung bei Gesellschaft und Geschäftsführer

Das BfJ verhängt in der Praxis häufig zwei Ordnungsgelder parallel: 2.500 € gegen die GmbH UND 2.500 € gegen jeden Geschäftsführer persönlich. Bei einer GmbH mit zwei Geschäftsführern können daraus schnell 7.500 € werden — und das nur in Runde 1.

5. Nach der ersten Androhung: Was tun?

Die Androhungsverfügung ist der wichtigste Wendepunkt. Hier können Sie das Ordnungsgeld noch vollständig vermeiden — wenn Sie innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist handeln.

Schritt für Schritt: Richtig reagieren

Androhungsverfügung sofort lesen

Prüfen: Welche(s) Geschäftsjahr(e) betroffen? Wann läuft die 6-Wochen-Frist ab? Genauer Nachfrist-Termin steht im Brief.

Jahresabschluss sofort erstellen lassen

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Einreichung beim Unternehmensregister

Über publikations-plattform.de. Bilanz (und bei Offenlegung auch GuV) wird mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt. Bestätigung sofort digital.

BfJ schriftlich informieren

Kopie der Einreichungsbestätigung an das BfJ senden, mit Hinweis auf das Aktenzeichen der Androhung. Wichtig: vor Ablauf der Nachfrist zustellen.

Verfahrenseinstellung abwarten

Bei fristgerechter Einreichung stellt das BfJ das Verfahren ein. Sie erhalten eine Mitteilung. Kein Ordnungsgeld. Nur die Verfahrensgebühr von ca. 103,50 € fällt an.

Nur Verfahrensgebühr fällt an

Auch wenn Sie fristgerecht nachreichen, verlangt das BfJ eine Verfahrensgebühr von 103,50 € für die Androhung. Diese ist unvermeidbar — sobald die Androhung einmal raus ist, kostet es mindestens diesen Betrag. Das ist aber spürbar weniger als das Ordnungsgeld von 2.500 €.

6. Nach der Festsetzung: Welche Optionen bleiben?

Wenn die 6-Wochen-Nachfrist verstrichen ist und das Ordnungsgeld festgesetzt wurde, wird es komplizierter. Aber auch hier gibt es noch Handlungsoptionen:

  • Sofort einreichen: Unterbricht die Serie weiterer Ordnungsgelder. Das bereits festgesetzte bleibt zwar bestehen, aber keine neuen kommen dazu.
  • Beschwerde einlegen: Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Festsetzungsbeschlusses (siehe Sektion 7).
  • Ratenzahlung beantragen: Wenn sofortige Zahlung unmöglich. BfJ ist bei nachvollziehbaren Gründen kulant.
  • Billigkeitserlass beantragen: In Härtefällen (siehe Sektion 8).

Ignorieren ist der teuerste Fehler

Wer die Festsetzung ignoriert und weiterhin nicht einreicht, setzt die Serie fort: Neue Androhung → neue Festsetzung → neue Festsetzung. Bei einer GmbH mit 3 Jahren Versetzung und 2 Geschäftsführern können so schnell 20.000–50.000 € auflaufen. Die Einreichung beendet die Serie.

7. Beschwerde und Rechtsmittel

Gegen den Festsetzungsbeschluss ist Beschwerde möglich (§ 335a HGB). Frist: 2 Wochen ab Zustellung. Die Beschwerde wirkt nicht aufschiebend, d.h. die Forderung wird weiterhin vollstreckt, sofern nicht gesondert ausgesetzt.

Erfolgreiche Beschwerdegründe

  • Zustellungsmangel: Androhung wurde an falsche Adresse oder ohne Zustellungsnachweis verschickt.
  • Höhen-Unverhältnismäßigkeit: Kleinstunternehmen mit geringen Mitteln, Einzelfall-Argumentation.
  • Unverschuldete Fristversaumnis: Krankheit, höhere Gewalt, technische Probleme beim Einreichungssystem — mit Nachweis.
  • Bereits eingereicht: Nachweis, dass die Einreichung bereits vor der Festsetzung erfolgte.

Beschwerde beim Landgericht Bonn

Die Beschwerde wird an das BfJ eingereicht, das sie weiterleitet an das Landgericht Bonn (ausschließlicher Gerichtsstand für Ordnungsgeldsachen nach HGB). Form: schriftlich, mit Begründung. Anwaltszwang besteht nicht, aber empfohlen bei Beträgen über 2.500 €.

8. Billigkeitserlass und Härtefallregelung

In Ausnahmefällen kann das BfJ das Ordnungsgeld vollständig oder teilweise erlassen. Rechtsgrundlage: allgemeine Billigkeit nach § 5 Abs. 3 JVEG und die BfJ-Verwaltungspraxis.

Typische Härtefallgründe

Wirtschaftliche Situation

Insolvenzgefahr, erhebliche Einschränkung der Liquidität, Gefahr des Arbeitsplatzverlusts. Nachweis durch BWA, Kontoauszüge, Steuerbescheide.

Persönliche Umstände

Schwere Krankheit, Tod in der Familie, Unfall des Geschäftsführers — attestpflichtig. Verschulden wird dann zumindest teilweise verneint.

Gesellschaftsabwicklung

GmbH in Liquidation oder faktischer Inaktivität. Einreichung vergleichsweise kurzfristig nach Androhung möglich.

Ersttat bei kleinen GmbHs

Erstmaliger Verstoß nach mehreren sauberen Jahren. Kulanzentscheidung abhängig vom Einzelfall.

Kein Rechtsanspruch

Der Erlass ist eine Kann-Bestimmung, kein Anspruch. Das BfJ entscheidet im Ermessen. Ohne sauber dokumentierte Nachweise der Härtefall-Gründe sind die Erfolgsaussichten gering. Besser: Vorher beraten lassen (Anwalt oder Steuerberater), Antrag mit professioneller Begründung einreichen.

9. Wie Sie künftig Ordnungsgelder vermeiden

Die beste Strategie ist, das Ordnungsgeld von vornherein zu vermeiden. Drei Prinzipien:

  • Fristen im Kalender pflegen: Automatische Erinnerung 2 Monate vor Ende der Einreichungsfrist (also 10 Monate nach Geschäftsjahresende).
  • Jahresabschluss frühzeitig erstellen: Spatestens im März/April des Folgejahres fertig — nicht erst im November.
  • Festpreis-Partner nutzen: OnlineBilanz erstellt inklusive Einreichung, keine gesonderten Rechnungen, kein Risiko „Vergessen“. Alle Fristen werden geplant.
  • Ruhende Gesellschaften nicht vergessen: Auch GmbHs ohne operatives Geschäft sind einreichungspflichtig. Wer die GmbH nicht mehr braucht: ordentlich auflösen statt ignorieren.

„Etwa 15 % unserer Neumandanten kommen mit einer Androhung vom Bundesamt für Justiz zu uns. Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen können wir innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist die Einreichung abschließen und das Ordnungsgeld komplett vermeiden — nur die 103,50 € Verfahrensgebühr bleibt übrig. Wer sofort nach Erhalt des Briefs reagiert, hat fast immer Glück.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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10. Häufige Fragen

Muss ich das Ordnungsgeld zahlen, wenn ich sofort nach Androhung einreiche?

Nein. Bei Einreichung innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist wird das Verfahren vom BfJ eingestellt — kein Ordnungsgeld. Sie zahlen nur die Verfahrensgebühr von ca. 103,50 €. Wichtig: Einreichung muss vollständig und formgerecht sein, sonst zählt sie nicht.

Was passiert, wenn ich die Mahnung einfach ignoriere?

Nach Ablauf der 6-Wochen-Nachfrist wird das Ordnungsgeld festgesetzt (Mindestbetrag 2.500 €). Das BfJ schickt sofort eine neue Androhung. Wenn Sie weiterhin ignorieren, wiederholt sich das Verfahren in Endlos-Schleife. In der Praxis können bei mehreren Geschäftsjahren und zwei Geschäftsführern über 20.000 € auflaufen. Ignorieren ist immer die teuerste Option.

Kann das BfJ das Ordnungsgeld gegen mich persönlich verhängen?

Ja. § 335 HGB erlaubt ausdrücklich, dass das Ordnungsgeld sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) verhängt wird. In der Praxis wird oft beides kombiniert. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Insolvenz der GmbH bestehen.

Gibt es eine Verjährung für Ordnungsgeldverfahren?

Das Verfahren selbst verjahrt nach 3 Jahren (Verwaltungsrecht allgemein), aber die Offenlegungspflicht besteht weiterhin. Heisst: Das BfJ kann zwar irgendwann keine neuen Ordnungsgelder für das alte Geschaeftsjahr verhängen, aber die Gesellschaft bleibt einreichungspflichtig und ihre Folge-Jahre werden weiterhin verfolgt.

Ich bin insolvent — muss ich trotzdem zahlen?

Bei bestehender Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Einreichung der Unterlagen. Bereits festgesetzte Ordnungsgelder werden als Insolvenzforderung behandelt und aus der Masse bezahlt, soweit Mittel vorhanden. Die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer bleibt davon unberührt — diese muss der Geschäftsführer aus Eigenmitteln zahlen.

Kann ich gegen die Höhe des Ordnungsgelds vorgehen?

Das Mindest-Ordnungsgeld von 2.500 € ist gesetzlich festgelegt (§ 335 Abs. 1 HGB) und nur in extremen Härtefällen reduzierbar. Höhere Beträge (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften) können im Beschwerdeverfahren gesenkt werden, wenn das BfJ den Ermessensspielraum nicht korrekt genutzt hat. Billigkeitserlass ist in Einzelfällen möglich.

Wie erfahre ich, ob ich überhaupt offenlegungspflichtig bin?

Alle deutschen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA, SE) und Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter (GmbH & Co. KG, § 264a HGB) sind offenlegungspflichtig — unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Aktivität. Wer ins Handelsregister eingetragen ist, ist betroffen. Details zur Wahl Hinterlegung vs. Offenlegung im passenden Leitfaden.

Mein Steuerberater hat vergessen einzureichen — haftet er?

Wenn der StB die Einreichung vertraglich zugesagt und durch Nachlässigkeit versäumt hat, kann er haftbar sein (BGB-Schadensersatz). In der Praxis: Schreiben Sie Ihrem StB formal und fragen Sie nach Übernahme der Kosten. Die meisten Kanzleien haben eine Haftpflichtversicherung, die solche Fälle abdeckt. OnlineBilanz garantiert im Festpreis die termingerechte Einreichung — ohne zusätzliches Risiko.

Kann OnlineBilanz mir bei akuter Androhung helfen?

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Das Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz ist kein Papiertiger. Mindestbetrag 2.500 €, bei wiederholten Verstößen mit Doppelfestsetzung gegen Gesellschaft und Geschäftsführer schnell 5-stellige Beträge. Die gute Nachricht: Wer nach Erhalt der Androhung innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist reagiert, kann das Ordnungsgeld fast immer vermeiden — nur die Verfahrensgebühr von 103,50 € bleibt übrig.

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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB im Stand April 2026. Bei laufenden Verfahren gegen Ihre GmbH/UG empfiehlt sich die Einzelfall-Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt. Bei komplexen Beschwerdeverfahren (höhere Beträge, Mehrfach-Festsetzungen) ist anwaltliche Vertretung dringend empfohlen. Rechtsgrundlagen: § 335 HGB, § 335a HGB, § 325 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Standardpreis
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Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
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181,50 €
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuererklärung
181,50 €
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Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater