UG (haftungsbeschränkt) · Stammkapital · § 5a GmbHG
Startkapital UG: Wie viel Stammkapital ist bei der Unternehmergesellschaft sinnvoll?
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Kurzantwort
Das Startkapital (Stammkapital) einer UG muss nach § 5a Abs. 1 GmbHG mindestens 1 € betragen und darf maximal 24.999 € sein — ab 25.000 € wird sie automatisch GmbH. Das Startkapital muss vollständig bei Gründung einbezahlt sein (anders als bei der GmbH: 50 % reichen). Sacheinlagen sind nach § 5a Abs. 2 GmbHG nicht erlaubt — nur Bareinlagen. Praxis-Empfehlung: Nicht die 1-€-Falle, sondern mindestens 500–1.000 €, bei soliden Gründungen 2.500–5.000 €. Plus die gesetzliche Pflichtrücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG): 25 % des Jahresüberschusses, bis Stammkapital + Rücklage 25.000 € erreichen.
Wie viel Startkapital braucht eine UG (haftungsbeschränkt)? Rechtlich reicht 1 € — praktisch ist das selten sinnvoll. Die UG hat einige Sonderregeln beim Stammkapital, die sie deutlich von der klassischen GmbH unterscheiden: volle Einzahlung bei Gründung, Sacheinlagen-Verbot, gesetzliche 25-%-Pflichtrücklage. Dieser Leitfaden erklärt alle Regeln im Detail, empfiehlt Stammkapital-Höhen nach Branche und zeigt den Upgrade-Pfad zur GmbH.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundregel: 1 € bis 24.999 €
- Volle Einzahlung Pflicht (anders als GmbH)
- Sacheinlagen verboten (§ 5a Abs. 2 GmbHG)
- Darf ich das Startkapital ausgeben?
- Wie viel Startkapital ist sinnvoll?
- Empfehlung nach Branche
- Die 25-%-Pflichtrücklage im Detail
- Der Weg zur GmbH: Wann und wie
- 5 häufige Mythen zum UG-Startkapital
- Häufige Fragen
- Fazit
1–24.999 €
Zulässiger Stammkapital-Bereich
100 %
Einzahlungspflicht bei Gründung
25 %
Pflichtrücklage pro Jahr
1. Die Grundregel: 1 € bis 24.999 €
Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) ist per Gesetz auf den Bereich 1 € bis 24.999 € begrenzt. Die Details stehen in § 5a Abs. 1 GmbHG:
Wortlaut § 5a Abs. 1 GmbHG
„Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung ‚Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)‘ oder ‚UG (haftungsbeschränkt)‘ führen.”
Das bedeutet konkret:
- Mindestens 1 €: Die UG ist die einzige deutsche Kapitalgesellschaft, die mit 1 € Stammkapital gründbar ist („Mini-GmbH“)
- Höchstens 24.999 €: Ab 25.000 € Stammkapital gilt die Gesellschaft automatisch als GmbH nach § 5 GmbHG
- Zwingender Firmenzusatz: „UG (haftungsbeschränkt)“ muss im vollständigen Firmennamen und auf Geschäftsbriefen erscheinen
- Teilbar durch 1 €: Anteile dürfen auf 1 € lauten (§ 5 Abs. 2 GmbHG) — wichtig bei mehreren Gesellschaftern
Vergleich UG / GmbH / AG: Mindeststammkapital
| Rechtsform | Mindest-Stammkapital | Einzahlung bei Gründung |
|---|---|---|
| UG (haftungsbeschränkt) | 1 € | 100 % (vollständig) |
| GmbH | 25.000 € | 50 % (12.500 €) ausreichend |
| AG | 50.000 € | 25 % (12.500 €) zzgl. Agio |
| GmbH & Co. KG | Kein Mindestkapital für KG, aber GmbH mit 25.000 € | Je nach GmbH-Teil |
2. Volle Einzahlung Pflicht (anders als GmbH)
Hier kommt ein häufig übersehener Unterschied: Bei der GmbH reicht die Hälfte der Einzahlung zur HR-Eintragung (12.500 €). Bei der UG verlangt § 5a Abs. 2 GmbHG dagegen die vollständige Einzahlung des gesamten Stammkapitals vor der HR-Anmeldung.
Praktisch bedeutet das
Bevor der Notar die UG zum Handelsregister anmelden kann, muss das gesamte Stammkapital auf einem separaten Gründungskonto eingezahlt sein. Gründer überweisen auf ein eigens eröffnetes Geschäftskonto der UG. Der Notar prüft die Einzahlung per Kontoauszug und meldet erst dann zum HR an. Bei 5.000 € Stammkapital also 5.000 € vollständig eingezahlt vor HR-Anmeldung.
Was wenn ich das Geld nicht habe?
Dann kann die UG nicht gegründet werden. Die 1-€-Gründung ist genau für diese Fälle gedacht — aber mit den beschriebenen Nachteilen. Es gibt keine „bauchgefühlsmäßige“ Einzahlung, keine Ratenzahlung, kein Stundungsmodell. Entweder das Geld ist da, oder die UG mit diesem Höhe-Stammkapital ist nicht gründbar.
Keine „ausstehende Einlagen“ bei der UG
Während bei der GmbH unbezahlte Kapital-Anteile als „ausstehende Einlagen“ in der Bilanz stehen können, ist das bei der UG rechtlich ausgeschlossen. Die Bilanz zeigt immer das volle Stammkapital auf der Passivseite, weil es zu 100 % eingezahlt ist. Das vereinfacht die Buchhaltung und erhöht die Transparenz.
3. Sacheinlagen verboten (§ 5a Abs. 2 GmbHG)
Ein weiterer zentraler Unterschied zur GmbH: Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Nur Bareinlagen sind zulässig. Das ergibt sich direkt aus § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG.
Was wären Sacheinlagen?
Bei der GmbH kann das Stammkapital auch durch nicht-monetäre Werte erbracht werden:
- Maschinen und Geräte (Produktionsmaschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge)
- Immobilien (Grundstücke, Gebäude)
- Beteiligungen an anderen Gesellschaften
- Forderungen (eingebrachte Kundenforderungen)
- Immaterielle Werte (Patente, Marken, Know-how — wobei das streng geprüft wird)
All das ist bei der UG verboten. Das Stammkapital muss ausschließlich in bar auf das Gründungskonto überwiesen werden.
Umgehungsversuche sind strafbar
Einige Gründer versuchen, die Sacheinlagen-Regel zu umgehen: Geld überweisen, UG gründet, dann direkt an Gesellschafter zurückzahlen für „Maschinenverkauf“. Das ist eine verdeckte Sacheinlage und nach § 19 Abs. 4 GmbHG unwirksam. Die Gründer haften persönlich. Zusätzlich droht der Tatbestand der Kapitalerschleichung (§ 82 GmbHG) — strafbar mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Was wenn ich trotzdem Sachwerte einbringen will?
In diesem Fall: Die UG ist nicht die richtige Rechtsform. Stattdessen kommen infrage:
Option 1: GmbH mit Sacheinlage
Direkte GmbH-Gründung mit 25.000 € Stammkapital (Hälfte einzuzahlen = 12.500 €). Sacheinlage möglich mit Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Höhere Notarkosten, aber saubere Einbringung.
Option 2: UG gründen + später Einlage
Zuerst UG in bar gründen, danach als Kapitalerhöhung oder als Gesellschafter-Darlehen Sachwerte einbringen. Aufwendig, aber möglich. Steuerlich oft nachteilig.
4. Darf ich das Startkapital ausgeben?
Eine der häufigsten Fragen: „Muss das Geld auf dem Konto bleiben?“ — Die klare Antwort: Nein, das Startkapital darf operativ genutzt werden, sobald die UG gegründet und im HR eingetragen ist.
Was ist erlaubt?
- Gründungskosten bezahlen: Notarrechnung, HR-Gebühren, Gewerbeanmeldung — das ist der häufigste erste Ausgabeposten
- Büromöbel und Technik kaufen: Laptop, Drucker, Software-Lizenzen
- Miete und laufende Kosten: Gewerbemiete, Telefon, Internet, Versicherungen
- Marketing und Werbung: Webdesign, Anzeigen, Logo-Erstellung
- Mitarbeiter-Löhne: Falls Mitarbeiter eingestellt werden
- Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt: Wenn Anstellungsvertrag besteht
Was ist verboten?
- Ausschlüttung als Gewinn, solange das Stammkapital dadurch unterschritten würde (§ 30 GmbHG — Kapitalerhaltung)
- Direkte Überweisung an Gesellschafter, außer als echte Vertragsleistung (Miete, Darlehen, Gehalt)
- Private Ausgaben des Geschäftsführers (Urlaub, Privatauto, Restaurantbesuch ohne Geschäftsanlass)
Wichtig: Kapitalerhaltung § 30 GmbHG
Das Stammkapital ist gebundenes Vermögen. Sobald die UG operativ ist, unterliegt es der Kapitalerhaltungspflicht: Wenn das Eigenkapital durch Verluste unter das Stammkapital sinkt, sind Ausschüttungen an Gesellschafter verboten. In der Praxis der UG-Kleinstgesellschaft selten kritisch, aber wichtig zu wissen.
5. Wie viel Startkapital ist sinnvoll?
Rechtlich reichen 1 €, praktisch fast nie. Die Praxis-Empfehlungen im Überblick:
| Stammkapital | Zielgruppe | Bewertung |
|---|---|---|
| 1 € | Theoretisches Minimum | ❌ Nicht empfohlen — Geschäftskonto-Problem, sofortige Überschuldung |
| 100–300 € | Deckt kein Notar-Honorar | ❌ Gründung nicht finanzierbar aus Stammkapital |
| 500–999 € | Knappes Minimum | ⚠️ Deckt Notar, aber kein Puffer. Nur bei sicherem Geschäftsmodell |
| 1.000–2.499 € | Standard-Solo-UG | ✅ Praxis-Empfehlung — 70 % der UGs liegen hier |
| 2.500–4.999 € | Solide Solo-/Duo-UG | ✅ Sehr solide — Puffer für 6–12 Monate Anlaufphase |
| 5.000–9.999 € | B2B-UG mit Investitionen | ✅ Seriös — wirkt gegenüber Kunden vertrauenswürdig |
| 10.000–24.999 € | Ambitionierte UG, nahe GmbH | ⚠️ Meist sinnvoller direkt GmbH gründen (Sacheinlagen möglich) |
„In der täglichen Praxis sehen wir, dass UGs mit 1.000–3.000 € Startkapital am besten funktionieren. Das reicht für die Gründungskosten und die ersten Monate Laufkosten, ohne zu übertrieben Kapital für eine Rechtsform zu binden, die eigentlich für kleine Startups gedacht ist. Wer deutlich mehr als 5.000 € einbringen kann, sollte prüfen, ob nicht direkt die GmbH die bessere Wahl wäre — Sacheinlagen-Möglichkeit und keine Pflichtrücklage sind klare Vorteile.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
6. Empfehlung nach Branche
Welches Stammkapital sinnvoll ist, hängt stark vom Geschäftsmodell ab:
Reine Dienstleistung (IT, Beratung, Design)
Wenig Anfangsinvestition, geringe Betriebsmittel, schnelle Umsatzgenerierung. Empfehlung: 500–1.500 €. Beratungs-UG oder Solo-Agentur kommt oft gut mit 1.000 € aus.
Online-Handel / E-Commerce
Warenbestand, Versandkosten, Marketing vorab. Empfehlung: 2.500–5.000 €. Puffer für Warenvorfinanzierung wichtig, bevor erste Umsätze fließen.
Handwerk / Dienstleister mit Ausrüstung
Werkzeuge, Fahrzeug, Arbeitskleidung — aber keine Sacheinlage möglich. Empfehlung: 3.000–7.500 €. Alles muss bar eingebracht werden.
Start-up mit Investor-Aussicht
Spätere Kapitalerhöhung geplant? Empfehlung: Direkt GmbH oder UG ab 5.000 €. Investoren bevorzugen GmbH wegen flexiblerer Struktur.
Holding für Beteiligungen
Verwaltung von Anteilen. Empfehlung: 500–1.000 €, Sacheinlage der Anteile erst später via Kapitalerhöhung möglich. Details unter Jahresabschluss Holding.
Gastronomie / Physische Lokale
Einrichtung, Kaution, erste Löhne. Empfehlung: 7.500–15.000 €, aber oft sinnvoller direkt GmbH wegen Seriosität bei Vermietern und Lieferanten.
7. Die 25-%-Pflichtrücklage im Detail
Das zweite zentrale Merkmal der UG ist die gesetzliche Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Sie zwingt die UG zu schrittweiser Kapitalbildung — bis der GmbH-Status erreicht ist.
Die Regel
Von jedem Jahresüberschuss (nach Abzug eines Verlustvortrags) müssen 25 % in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage zusammen mit dem Stammkapital sammelt sich an — bis 25.000 € erreicht sind.
Beispiel: UG mit 1.000 € Stammkapital, 10.000 € Gewinn/Jahr
| Jahr 1: Gewinn | 10.000 € |
| Davon 25 % in Rücklage | 2.500 € |
| Ausschuttbarer Betrag | 7.500 € |
| Stammkapital + Rücklage nach Jahr 1 | 3.500 € |
| Stammkapital + Rücklage nach Jahr 2 | 6.000 € |
| Stammkapital + Rücklage nach Jahr 3 | 8.500 € |
| Dauer bis 25.000 € erreicht | ca. 10 Jahre |
Bei 10.000 € Gewinn/Jahr und 2.500 € Rücklagenbildung dauert der Aufbau ca. 10 Jahre. Bei höheren Gewinnen entsprechend schneller.
Wichtige Details
- Nur bei Jahresüberschuss: Bei Verlusten keine Pflichtrücklage. Verluste müssen zuerst ausgeglichen werden.
- Operativ nutzbar: Das Rücklagen-Geld ist nicht gesperrt — es bleibt im Unternehmensvermögen und kann operativ eingesetzt werden. Nur die Ausschüttung ist gesperrt.
- Separate Bilanzposition: Auf der Passivseite als „gesetzliche Rücklage“ oder „Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG“ auszuweisen.
- Verwendungszweck eingeschränkt: Darf nur für Kapitalerhöhung, Verlustausgleich oder Umwandlung zur GmbH verwendet werden (§ 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG)
Rücklage ist nicht gleich Geld auf Konto
Die Rücklage ist eine buchhalterische Größe auf der Passivseite der Bilanz. Sie reflektiert, welcher Anteil des Gewinns „gebunden“ wurde. Das tatsächliche Geld kann ausgegeben worden sein — z.B. für Anlagenkäufe oder laufende Investitionen. Entscheidend ist nur, dass die Bilanz die Rücklage ausweist und keine unzulässigen Ausschüttungen vorgenommen wurden.
8. Der Weg zur GmbH: Wann und wie
Sobald Stammkapital + gesetzliche Rücklage gemeinsam 25.000 € erreichen, kann die UG zur GmbH umgewandelt werden. Das ist kein automatischer Prozess — er erfordert einen Gesellschafterbeschluss und eine HR-Eintragung.
Der Umwandlungsprozess
- Bilanziellen Ist-Zustand prüfen: Stammkapital + Pflichtrücklage >= 25.000 €
- Gesellschafterbeschluss über Satzungsänderung und Umwandlung zur GmbH (notariell, 3/4-Mehrheit)
- Firmenänderung: Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ entfällt, wird durch „GmbH“ ersetzt
- HR-Anmeldung durch Notar, Handelsregister-Eintragung
- Ab diesem Zeitpunkt: Keine Pflichtrücklage mehr, Sacheinlagen erlaubt, volles GmbH-Regime gilt
Kosten der Umwandlung
Einmalige Umwandlungskosten UG → GmbH
| Notarkosten Umwandlungsbeschluss + Satzungsänderung | 300–500 € |
| HR-Eintragung | 150 € |
| Veröffentlichung | 50–100 € |
| Optional: Steuerberater/Anwalt-Begleitung | 200–500 € |
| Gesamt Umwandlungskosten | 700–1.250 € |
Die Umwandlung ist steuerneutral, d.h. kein steuerbarer Vorgang.
UG bleibt UG, wenn nicht umgewandelt
Wichtiger Hinweis: Es gibt keine automatische Umwandlung, wenn das Kapital 25.000 € erreicht. Die UG bleibt formal UG (haftungsbeschränkt), solange der Umwandlungsbeschluss nicht gefasst wird. Einige UGs bleiben jahrzehntelang UG — rechtlich völlig zulässig. Die Umwandlung lohnt sich wegen (a) besseren Images, (b) Sacheinlagen-Möglichkeit, (c) keine Pflichtrücklage mehr.
9. 5 häufige Mythen zum UG-Startkapital
- Mythos 1: „Das Stammkapital muss auf dem Konto liegen“ — Falsch. Nur zum Gründungszeitpunkt muss es vollständig eingezahlt sein. Danach darf es operativ genutzt werden.
- Mythos 2: „Sacheinlagen sind mit Extra-Papier möglich“ — Falsch. Bei der UG ausnahmslos verboten. Auch keine Mischform.
- Mythos 3: „1 € Stammkapital ist eine gute Spar-Idee“ — Falsch. Erspart 500–1.000 €, bringt aber 10x so viele Nachteile (Kontoprobleme, Überschuldung, schlechtes Image).
- Mythos 4: „Umwandlung zur GmbH ist automatisch“ — Falsch. Erfordert expliziten Gesellschafterbeschluss und HR-Eintragung.
- Mythos 5: „Pflichtrücklage 25 % muss auf Tagesgeldkonto“ — Falsch. Die Rücklage ist buchhalterisch, nicht physisch gesperrt. Geld darf im Unternehmen arbeiten.
Weiterführende Artikel
- Kosten UG gründen: Alle einmaligen Gründungskosten im Detail.
- Kosten Steuerberater UG: Laufende Kosten pro Jahr.
- Jahresabschluss UG: Pflichten nach der Gründung.
- UG-Bilanz selbst erstellen: Grenzen und Möglichkeiten.
- UG auflösen: Wenn die UG nicht mehr gebraucht wird.
Weiterführende Quellen
10. Häufige Fragen
Kann ich das UG-Stammkapital später erhöhen?
Ja, eine Kapitalerhöhung ist jederzeit möglich. Erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und HR-Eintragung, Notarkosten ca. 200–400 €. Wichtig: Sobald das Stammkapital 25.000 € erreicht, wird die UG automatisch zur GmbH — das muss dann mit entsprechender Firmenänderung umgesetzt werden. Viele UGs erhöhen schrittweise (z.B. 1.000 € → 5.000 € → 10.000 €), um mit wachsendem Geschäft Seriosität zu signalisieren.
Was passiert mit dem Startkapital bei Auflösung der UG?
Bei Auflösung wird die UG liquidiert: Vermögen wird verwertet, Verbindlichkeiten bezahlt, Gesellschafter erhalten nach Sperrjahr (§ 73 GmbHG) das verbleibende Restvermögen. Das ursprüngliche Startkapital ist nicht „gesichert“ — wenn die UG Verluste hatte, bleibt weniger übrig. Details im Artikel zu UG auflösen.
Was ist, wenn ich mehr einzahle als Stammkapital?
Das ist möglich und oft sinnvoll. Der überschüssige Betrag wird als Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) oder als Gesellschafterdarlehen gebucht. Unterschied: Kapitalrücklage erhöht das Eigenkapital dauerhaft, Gesellschafterdarlehen muss zurückgezahlt werden (mit Steuerkomplikationen bei unverzinslichem Darlehen). Tipp: Bei UG-Gründung ggf. 1.000 € Stammkapital + 4.000 € Kapitalrücklage = 5.000 € insgesamt.
Gilt die Pflichtrücklage auch bei Verlusten?
Nein. Die Pflichtrücklage ist nur von Jahresüberschuss nach Verlustvortrag zu bilden. Bei Verlusten in einem Jahr entfällt die Pflicht. Und: Verlustvorträge aus Vorjahren müssen zuerst ausgeglichen werden — erst danach ist der Gewinn für die 25-%-Regel relevant.
Kann ich mit 10.000 € Stammkapital eine UG gründen?
Ja, bis 24.999 € ist die UG-Form zulässig. Aber: Oft sinnvoller direkt GmbH. Warum? Bei 10.000+ € Stammkapital sind die Vorteile der UG (Mini-Kapital) nicht mehr relevant, aber die Nachteile bleiben: Sacheinlagen-Verbot, Pflichtrücklage, schlechteres Image. Notarkosten für GmbH sind nicht viel höher. Rechnen Sie: Bei 24.999 € UG zahlen Sie ohnehin volle Einzahlung, bei GmbH reichen 12.500 €.
Brauche ich einen Steuerberater schon vor der Gründung?
Nicht zwingend. Für die reine Gründung reicht der Notar. Ein StB wird aber ab Jahr 1 der operativen Tätigkeit unverzichtbar: E-Bilanz-Signatur, KSt-/GewSt-/USt-Erklärungen, Bundesanzeiger-Offenlegung. Tipp: Schon vor der Gründung den späteren StB auswählen — das erspart später Umzugskosten. OnlineBilanz bietet den kompletten Jahresabschluss zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.
Kann ich mein Startkapital zurückholen, wenn das Geschäft nicht läuft?
Nicht direkt. Stammkapital ist gebundenes Gesellschaftsvermögen und darf nach § 30 GmbHG nicht an Gesellschafter zurückgezahlt werden, solange dadurch das Kapital unterschritten würde. Bei Ausstieg: Option 1 = Anteile verkaufen, Option 2 = Kapitalherabsetzung (aufwendig, Sperrjahr), Option 3 = UG auflösen und liquidieren.
Muss ich bei Gründung das komplette Stammkapital bar haben?
Ja, zum Zeitpunkt der HR-Anmeldung muss das Stammkapital vollständig auf dem Gründungskonto der UG eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Notar lässt sich das per Kontoauszug bestätigen. Ratenzahlung, Stundung oder teilweise Einzahlung sind ausgeschlossen. Bei GmbH reicht dagegen die Hälfte.
11. Fazit: Die richtige Startkapital-Höhe entscheidet über Erfolg
Das Startkapital einer UG ist flexibel zwischen 1 € und 24.999 € wählbar, aber die 1-€-Variante ist in der Praxis fast immer ein Fehler. Praxis-Empfehlung: Mindestens 500–1.000 € für Solo-Dienstleistungs-UGs, 2.500–5.000 € für solide Standard-UGs, 5.000–10.000 € für B2B-UGs mit höherer Seriositätsanforderung. Ab 10.000 € sollte ernsthaft die direkte GmbH-Gründung geprüft werden.
Die UG hat drei wichtige Sonderregeln: (1) 100 % Einzahlung bei Gründung (keine Hälfte wie GmbH), (2) keine Sacheinlagen erlaubt (§ 5a Abs. 2 GmbHG), (3) 25 % Pflichtrücklage aus jedem Jahresüberschuss (§ 5a Abs. 3 GmbHG) bis Stammkapital + Rücklage 25.000 € erreichen. Nach der Gründung ist das Kapital operativ nutzbar — außer für Ausschüttungen an Gesellschafter, die unter § 30 GmbHG fallen.
Wer die UG erfolgreich aufbaut, erreicht in 5–10 Jahren die 25.000-€-Grenze und kann zur GmbH umwandeln. Der bilanzielle und steuerliche Rahmen für UGs ist identisch zu GmbHs — OnlineBilanz begleitet UGs zum Festpreis von 499,95 € pro Jahresabschluss inklusive aller Pflichten.
UG gegründet? Den laufenden Jahresabschluss zum Festpreis sichern.
OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr komplett: Bilanz, alle Steuererklärungen, E-Bilanz, Bundesanzeiger-Offenlegung, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung.Hinweis: Die in diesem Artikel dargestellten Empfehlungen zur Stammkapital-Höhe basieren auf Praxis-Erfahrung und sind keine verbindliche Empfehlung für individuelle Gründungssituationen. Bei komplexen Gründungen (Mehrere Gesellschafter, ausländische Beteiligung, geplante Investor-Runden) empfiehlt sich die Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater. Rechtsgrundlagen: § 5a GmbHG, § 19 GmbHG, § 30 GmbHG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


