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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogWas ist Bilanz

Was ist eine Bilanz? Aufbau, Pflicht und Bedeutung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital und bildet das Herzstück des Jahresabschlusses. Sie zeigt auf einen Blick die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. Wer die Bilanz versteht, kann fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen.

SG
Servet Gündogan

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Kurzantwort

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Übersicht, die alle Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) eines Unternehmens gegenüberstellt. Sie ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und dokumentiert die finanzielle Lage zum Bilanzstichtag. Beide Seiten müssen stets ausgeglichen sein.

Definition und Zweck der Bilanz

Die Bilanz ist nach § 242 HGB eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Sie dokumentiert die Vermögens- und Kapitalstruktur zu einem bestimmten Zeitpunkt, in der Regel zum Ende des Geschäftsjahres am 31.12.2025.

Im Gegensatz zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die einen Zeitraum abbildet, ist die Bilanz eine Momentaufnahme. Die linke Seite (Aktiva) zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Die rechte Seite (Passiva) zeigt, woher das Kapital stammt.

Beide Seiten müssen immer den gleichen Betrag aufweisen. Diese Eigenschaft wird als Bilanzgleichung bezeichnet und ist fundamentales Prinzip der doppelten Buchführung.

§ 242 HGB

Bilanzierungspflicht

§ 266 HGB

Gliederungsschema

31.12.

Üblicher Bilanzstichtag

Funktionen der Bilanz im Unternehmensalltag

Die Bilanz erfüllt drei zentrale Funktionen für Unternehmen, Banken, Investoren und Finanzbehörden:

Informationsfunktion

Sie gibt Geschäftsführung, Banken und Investoren Auskunft über die wirtschaftliche Lage und den Erfolg des Unternehmens.

Dokumentationsfunktion

Alle Geschäftsvorfälle werden nachprüfbar festgehalten. Die Bilanz bildet den formellen Abschluss der Buchführung.

Gewinnermittlung

Durch Vergleich des Eigenkapitals zum Anfang und Ende des Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust ermittelt.

„Viele Unternehmer unterschätzen die Bilanz als reines Pflichtdokument. Dabei ist sie das wichtigste Steuerungsinstrument für fundierte Geschäftsentscheidungen. Wer seine Bilanz lesen und verstehen kann, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau und Struktur der Bilanz nach § 266 HGB

Die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB verbindlich geregelt. Die Aktivseite zeigt die Vermögenswerte, die Passivseite zeigt die Kapitalherkunft.

Aktivseite: Vermögen und Mittelverwendung

Die Aktivseite beantwortet die Frage: Wofür wurde das Kapital verwendet? Sie gliedert sich in Anlagevermögen (langfristige Bindung) und Umlaufvermögen (kurzfristige Bindung).

  • Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software, Lizenzen), Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Fuhrpark), Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere)
  • Umlaufvermögen: Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für 2026 darstellen

Passivseite: Kapitalherkunft und Finanzierung

Die Passivseite beantwortet die Frage: Woher stammt das Kapital? Sie unterscheidet zwischen Eigenkapital (von Gesellschaftern) und Fremdkapital (von Gläubigern).

  • Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital (bei GmbH: Stammkapital), Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • Rückstellungen: Ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen)
  • Verbindlichkeiten: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für 2026 darstellen
Aktiva (Mittelverwendung) Passiva (Mittelherkunft)
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklagen
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte C. Verbindlichkeiten
II. Forderungen D. Rechnungsabgrenzungsposten
III. Kassenbestand, Guthaben
C. Rechnungsabgrenzungsposten

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Nicht jedes Unternehmen muss eine Bilanz erstellen. Für viele kleinere Betriebe reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Kapitalgesellschaften: Immer bilanzierungspflichtig

Alle Kapitalgesellschaften sind nach § 242 HGB grundsätzlich zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Hinweis

Auch eine Ein-Personen-GmbH oder eine gerade gegründete UG mit 1 Euro Stammkapital muss eine vollständige Bilanz nach § 266 HGB erstellen und offenlegen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) sind nur unter bestimmten Voraussetzungen bilanzierungspflichtig. Maßgeblich sind die Schwellenwerte nach § 241a HGB:

Bilanzierungspflicht besteht

  • Umsatzerlöse über 800.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Jahresüberschuss über 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Eintragung als Kaufmann ins Handelsregister

Keine Bilanzierungspflicht

  • Umsatzerlöse unter 800.000 €
  • Jahresüberschuss unter 80.000 €
  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater)
  • Land- und Forstwirte unter Schwellenwerten

Achtung

Die Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden. Bei erstmaliger Überschreitung beginnt die Bilanzierungspflicht erst im Folgejahr.

Größenklassen nach § 267 HGB für 2026

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 267 HGB drei Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und Erleichterungen bei Bilanzierung und Prüfung.

Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sind.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Konsequenzen der Größenklassen

Die Größenklasse hat erhebliche praktische Auswirkungen auf Erstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB, Offenlegung nur der Bilanz, Feststellungsfrist 11 Monate nach § 42a GmbHG
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Prüfungspflicht, Offenlegung Bilanz und GuV, Feststellungsfrist 8 Monate
  • Große Kapitalgesellschaften: Prüfungspflicht, vollständige Offenlegung inkl. Anhang und Lagebericht, Feststellungsfrist 8 Monate

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) mit Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 € und ≤ 10 Mitarbeitern haben weitere Erleichterungen. Sie können eine verkürzte Bilanz erstellen.

Verschiedene Arten von Bilanzen

Je nach Anlass und Zweck werden unterschiedliche Bilanzarten erstellt. Die wichtigste ist die Jahresbilanz, aber auch andere Bilanzarten haben im Unternehmensalltag Bedeutung.

Jahresbilanz (Handelsbilanz)

Die Jahresbilanz nach § 242 HGB wird zum Ende jedes Geschäftsjahres erstellt, üblicherweise zum 31.12.2025. Sie bildet zusammen mit der GuV den Jahresabschluss und ist Grundlage für Gewinnermittlung und Offenlegung.

Steuerbilanz

Die Steuerbilanz dient der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Sie orientiert sich an der Handelsbilanz, berücksichtigt aber steuerrechtliche Sondervorschriften (§ 5 EStG). Abweichungen ergeben sich z.B. bei Abschreibungen oder Rückstellungen.

Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz wird bei Gründung eines Unternehmens oder Beginn der Bilanzierungspflicht erstellt. Sie zeigt das eingebrachte Vermögen und Kapital zu Beginn der kaufmännischen Tätigkeit nach § 242 HGB.

Sonderbilanzen

Neben der regulären Jahresbilanz gibt es Sonderbilanzen für besondere Anlässe:

  • Liquidationsbilanz: Bei Auflösung des Unternehmens nach § 270 HGB
  • Fusionsbilanz: Bei Verschmelzung oder Umwandlung
  • Insolvenzbilanzen: Überschuldungsbilanz bei drohender Insolvenz
  • Zwischenbilanz: Unterjährige Bilanz für Controlling oder Finanzierungsanlässe

Hinweis

In der Praxis wird oft zwischen Handelsbilanz (für externe Adressaten) und interner Bilanz (für Management-Zwecke) unterschieden. Nur die Handelsbilanz ist offenlegungspflichtig.

Bilanz erstellen: Ablauf und Grundsätze

Die Erstellung der Bilanz folgt einem strukturierten Prozess. Sie baut auf der laufenden Buchführung auf und muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie zahlreiche handelsrechtliche Vorschriften beachten.

Schritt-für-Schritt: Von der Buchführung zur Bilanz

  • Laufende Buchführung vollständig und chronologisch führen
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen (§ 240 HGB)
  • Bestandskonten abschließen und in Bilanz überführen
  • Rückstellungen bewerten und bilden (§ 249 HGB)
  • Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen und bewerten
  • Abschreibungen nach § 253 HGB berechnen
  • Rechnungsabgrenzungsposten buchen (§ 250 HGB)
  • Bilanz nach § 266 HGB gliedern und aufstellen

Wichtige Bilanzierungsgrundsätze

Bei der Bilanzerstellung sind fundamentale Grundsätze aus dem HGB zwingend zu beachten:

  • Bilanzklarheit (§ 243 Abs. 2 HGB): Übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung
  • Bilanzwahrheit: Tatsächliche und vollständige Abbildung der Vermögens- und Finanzlage
  • Bilanzkontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Eröffnungsbilanz entspricht Schlussbilanz des Vorjahres
  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigen
  • Stichtagsprinzip: Nur Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag erfassen
  • Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Jeder Vermögensgegenstand separat bewerten

„Die häufigsten Bilanzierungsfehler entstehen nicht bei der technischen Erstellung, sondern bei der Bewertung. Rückstellungen werden vergessen, Forderungen nicht wertberichtigt oder Abschreibungen falsch berechnet. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart später teure Korrekturen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertung in der Bilanz

Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten folgt strengen Regeln aus § 253 HGB:

Vermögensgegenstände

  • Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
  • Abzüglich planmäßiger Abschreibungen
  • Abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung
  • Höchstwertprinzip: Bewertung maximal zu Anschaffungskosten

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

  • Verbindlichkeiten mit Erfüllungsbetrag ansetzen
  • Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
  • Niederstwertprinzip bei Forderungen: Abwertung bei Uneinbringlichkeit

Offenlegung beim Unternehmensregister 2026

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine direkte Einreichung beim Bundesanzeiger ist seit DiRUG nicht mehr möglich.

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gelten folgende gesetzliche Fristen:

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittel/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate nach Bilanzstichtag. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt einheitlich 12 Monate.

Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
Kleine Kapitalgesellschaft 30.11.2026 31.12.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 31.08.2026 31.12.2026
Große Kapitalgesellschaft 31.08.2026 31.12.2026

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Bilanz (ggf. verkürzt), keine GuV erforderlich
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Bilanz und GuV, Anhang
  • Große Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz überwacht die fristgerechte Offenlegung. Bei Versäumnis der Frist wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet.

Achtung

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Auch erfahrene Unternehmer machen bei der Bilanzerstellung immer wieder die gleichen Fehler. Diese führen zu Korrekturen, Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zu rechtlichen Problemen.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Unvollständige Inventur: Bestände werden nicht korrekt erfasst oder nicht zum Stichtag gezählt
  • Fehlende Rückstellungen: Drohende Verpflichtungen (Steuern, Urlaub, Garantien) werden nicht gebildet
  • Falsche Abgrenzungen: Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB werden vergessen
  • Nicht wertberichtigte Forderungen: Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen bleiben unkorrigiert
  • Fehlerhafte Abschreibungen: Falsche Nutzungsdauer oder fehlende außerplanmäßige Abschreibungen
  • Durchbrechung der Bilanzkontinuität: Eröffnungsbilanz stimmt nicht mit Vorjahresschlussbilanz überein
  • Verstöße gegen Gliederungsvorschriften: Abweichungen von § 266 HGB ohne Begründung

Hinweis

Viele Fehler entstehen durch mangelnde Vorbereitung. Eine saubere laufende Buchführung und regelmäßige Abstimmungen während des Jahres erleichtern die Bilanzerstellung erheblich.

Checkliste für eine fehlerfreie Bilanz

  • Vollständige Inventur zum Bilanzstichtag durchgeführt
  • Alle Bankkonten und Kassen abgestimmt
  • Forderungen und Verbindlichkeiten mit offenen Posten abgeglichen
  • Rückstellungen für alle erkennbaren Risiken gebildet
  • Abgrenzungsposten für zeitraumfremde Aufwendungen/Erträge gebucht
  • Abschreibungen vollständig berechnet und gebucht
  • Anlagenspiegel erstellt und mit Bilanz abgestimmt
  • Gliederung nach § 266 HGB eingehalten
  • Vorjahresvergleich auf Plausibilität geprüft

„Die meisten Fehler lassen sich durch eine strukturierte Vorbereitung vermeiden. Wer während des Jahres sauber bucht und zum Jahresende eine systematische Checkliste abarbeitet, spart Zeit und Nerven. Eine professionelle Begleitung lohnt sich besonders im ersten Jahr.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Momentaufnahme und zeigt Vermögen und Kapital zum Bilanzstichtag. Die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ist eine zeitraumbezogene Aufstellung und zeigt, wie der Gewinn oder Verlust während des Geschäftsjahres entstanden ist. Beide gehören zum Jahresabschluss nach § 242 HGB.

Wann muss eine Bilanz offengelegt werden?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Müssen kleine GmbHs auch eine Bilanz erstellen?

Ja, alle Kapitalgesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe zur Bilanzerstellung verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB haben jedoch Erleichterungen: Sie müssen keine Abschlussprüfung durchführen lassen und können bei der Offenlegung die GuV weglassen. Die Bilanz selbst ist aber zwingend erforderlich.

Was passiert bei Fehlern in der Bilanz?

Fehler in der Bilanz müssen korrigiert werden. Je nach Art und Schwere können Korrekturen im laufenden Jahr (erfolgsneutral über das Eigenkapital) oder durch Berichtigung des Vorjahres erfolgen. Schwerwiegende Fehler können zur Versagung des Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer führen. Bei vorsätzlich falscher Bilanzierung drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater