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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanz›Blog›Gebührentabelle Steuerberater

Gebührentabelle Steuerberater 2026: Honorare prüfen & verstehen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gebührentabelle für Steuerberater regelt gesetzlich, wie Honorare berechnet werden. Wer sie kennt, kann jede Rechnung nachvollziehen und prüfen. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Tabelle A der StBVV funktioniert und wie Sie als Unternehmer Ihre Steuerberaterkosten gezielt kontrollieren. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in der Steuerberatervergütungsverordnung 2026, die alle Berechnungsmethoden und Gebührenrahmen verbindlich festlegt. Eine detaillierte Erläuterung zur Steuerberater Gebührentabelle 2026 hilft Ihnen, die Honorarstruktur vollständig zu verstehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kunden. Er führt das Erstgespräch und koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern.

Hinweis: OnlineBilanz stellt Software und einen KI-gestützten Entwurf bereit. Steuerberatende Leistungen erbringen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Gebührentabelle für Steuerberater ist Bestandteil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und ordnet jedem Gegenstandswert einen Tabellenwert zu. Das Honorar ergibt sich durch Multiplikation mit dem für die Tätigkeit vorgesehenen Gebührensatz (z. B. 2/10 bis 8/10 für die Körperschaftsteuererklärung). Bei 150.000 EUR Gegenstandswert beträgt der Tabellenwert nach Tabelle A 1.976 EUR, bei 7/10 ergibt das 1.383,20 EUR netto plus 19 % USt.

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Was ist die Gebührentabelle für Steuerberater?

Die Gebührentabelle für Steuerberater ist Bestandteil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese Verordnung ist das gesetzliche Regelwerk, das vorschreibt, wie zugelassene Steuerberater ihre Leistungen gegenüber Mandanten abrechnen dürfen.

Die Tabelle ordnet jedem möglichen Gegenstandswert einen bestimmten Tabellenwert zu. Der Gegenstandswert ist die wirtschaftliche Grundlage der jeweiligen Leistung – beim Jahresabschluss das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV).

Der Tabellenwert ist die Berechnungsbasis für das Honorar. Das tatsächliche Honorar ergibt sich, wenn der Steuerberater auf den Tabellenwert einen Gebührensatz anwendet. Der zulässige Rahmen ist für jede Tätigkeit gesondert geregelt (z. B. 1/10 bis 6/10 für die Gewerbesteuererklärung, 10/10 bis 40/10 für den Jahresabschluss).

Hinweis

Berechnungsformel: Honorar = Tabellenwert aus Gebührentabelle × Gebührensatz + 19% MwSt. Beispiel bei 500.000 EUR Gegenstandswert nach Tabelle A: Tabellenwert 3.234 EUR × 7/10 = 2.263,80 EUR netto. Brutto: ca. 2.693,92 EUR.

Wo die Gebühr innerhalb des Rahmens liegt, hängt vor allem von Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ab (§ 11 StBVV).

Tabelle A im Detail: Die wichtigsten Gegenstandswerte

Die wichtigste Gebührentabelle für Steuerberater ist Tabelle A der StBVV. Sie gilt insbesondere für Steuererklärungen wie Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung; der Jahresabschluss wird nach Tabelle B abgerechnet (§ 35 StBVV).

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Gegenstandswerte mit den zugehörigen Tabellenwerten und dem daraus resultierenden Honorar bei drei verschiedenen Gebührensätzen. Alle Werte basieren auf der seit 01.07.2025 geltenden Fassung der StBVV.

Gegenstandswert bis Tabellenwert (A) Honorar bei 5/10 Honorar bei 7/10 Honorar bei 8/10
22.000 EUR 805 EUR 403 EUR 564 EUR 644 EUR
50.000 EUR 1.304 EUR 652 EUR 913 EUR 1.043 EUR
80.000 EUR 1.496 EUR 748 EUR 1.047 EUR 1.197 EUR
155.000 EUR 1.976 EUR 988 EUR 1.383 EUR 1.581 EUR
260.000 EUR 2.559 EUR 1.280 EUR 1.791 EUR 2.047 EUR
410.000 EUR 3.055 EUR 1.528 EUR 2.139 EUR 2.444 EUR
600.000 EUR 3.404 EUR 1.702 EUR 2.383 EUR 2.723 EUR
1.000.000 EUR 4.596 EUR 2.298 EUR 3.217 EUR 3.677 EUR
1.500.000 EUR 6.086 EUR 3.043 EUR 4.260 EUR 4.869 EUR
2.000.000 EUR 7.576 EUR 3.788 EUR 5.303 EUR 6.061 EUR

Alle Werte sind Nettohonorare. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird zusätzlich auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Die Tabellenwerte gelten jeweils bis zur angegebenen Wertgrenze. Zur Offenlegung siehe den Beitrag für kleine Kapitalgesellschaften.

805 EUR

Tabellenwert bis 22.000 EUR

1.976 EUR

Tabellenwert bis 155.000 EUR

4.596 EUR

Tabellenwert bei 1 Mio. EUR

Wie die Gebührentabelle in der Praxis angewendet wird

Die Anwendung der Gebührentabelle erfolgt in drei Schritten: Ermittlung des Gegenstandswerts, Ablesen des Tabellenwerts und Multiplikation mit dem vereinbarten Gebührensatz.

Schritt 1: Gegenstandswert ermitteln

Der Gegenstandswert richtet sich nach der Art der Leistung. Für den Jahresabschluss ist es das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV). Bei der Einkommensteuererklärung ist es die Summe der positiven Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).

Bei der Körperschaftsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV) ist der Gegenstandswert das Einkommen vor Verlustabzug, mindestens 16.000 Euro. Bei der Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV) ist es der Gewerbeertrag vor Freibetrag und Gewerbeverlust.

Schritt 2: Tabellenwert ablesen

Mit dem ermittelten Gegenstandswert wird in Tabelle A der StBVV der entsprechende Tabellenwert abgelesen. Die Tabelle ist gestaffelt: Je höher der Gegenstandswert, desto höher der Tabellenwert, wobei der Zuwachs abnimmt.

Schritt 3: Gebührensatz anwenden

Der Steuerberater multipliziert den Tabellenwert mit dem vereinbarten Gebührensatz. Der Rahmen hängt von der Tätigkeit ab, z. B. 2/10 bis 8/10 für die Körperschaftsteuererklärung (Mittelgebühr 5/10).

Gebührenrahmen und Verhandlungsspielraum

Die gesetzlichen Gebührenrahmen geben Steuerberatern Spielraum: Beim Jahresabschluss (10/10 bis 40/10) kann sich das Honorar für dieselbe Leistung theoretisch um den Faktor 4 unterscheiden.

Die StBVV sieht vor, dass der Gebührensatz nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers zu bemessen ist. Diese Kriterien sind in § 11 StBVV geregelt und müssen bei der Honorarberechnung berücksichtigt werden.

Gebühr im unteren Bereich des Rahmens

Einfache, wiederkehrende Mandate mit vollständigen, digitalen Unterlagen. Standardisierte Prozesse, keine Besonderheiten, langfristige Mandatsbeziehung.

Gebühr im oberen Bereich des Rahmens

Komplexe Sachverhalte, unvollständige Unterlagen, kurzfristige Fristen, Erstmandate, internationale Bezüge oder umfangreiche Rückfragen.

Eine Vergütungsvereinbarung in Textform vor Beginn der Tätigkeit ist empfehlenswert. Sie schafft Transparenz und vermeidet spätere Streitigkeiten über die Höhe des Honorars.

Achtung

Achtung: Steuerberater dürfen vom gesetzlichen Gebührenrahmen abweichen, wenn eine Vergütungsvereinbarung in Textform gemäß § 4 StBVV vorliegt. Dann sind auch Pauschal- oder Stundenhonorare möglich.

Gegenstandswerte für verschiedene Leistungen ermitteln

Für jede steuerliche Leistung definiert die StBVV einen spezifischen Gegenstandswert. Die korrekte Ermittlung ist entscheidend für eine rechtssichere Honorarberechnung.

Jahresabschluss (§ 35 StBVV)

Der Gegenstandswert ist das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung (im Wesentlichen Umsatzerlöse und sonstige Erträge; ist der Jahresaufwand höher, dieser).

Wichtig: Nicht der Gewinn ist maßgeblich. Bei einer Jahresleistung von 520.000 EUR und einer berichtigten Bilanzsumme von 280.000 EUR beträgt der Gegenstandswert 400.000 EUR.

Einkommensteuererklärung (§ 24 StBVV)

Der Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte. Negative Einkünfte werden nicht abgezogen. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb von 80.000 EUR und Vermietung von 15.000 EUR beträgt der Gegenstandswert 95.000 EUR.

Körperschaftsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV)

Der Gegenstandswert ist das Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs, mindestens 16.000 Euro.

Leistung Gegenstandswert Rechtsgrundlage
Jahresabschluss Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung § 35 StBVV
Einkommensteuererklärung Summe positive Einkünfte § 24 StBVV
Körperschaftsteuererklärung Einkommen vor Verlustabzug § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag vor Freibetrag § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV
Umsatzsteuererklärung 10 % der Entgelte § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV

Steuerberaterrechnung richtig prüfen: Checkliste

Jede Steuerberaterrechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und nachvollziehbar sein. Mit dieser Checkliste können Unternehmer jede Rechnung systematisch prüfen.

  • Ist die Leistung konkret bezeichnet? (z.B. „Erstellung Jahresabschluss 2025″)
  • Ist der Gegenstandswert angegeben und plausibel?
  • Ist der angewendete Tabellenwert korrekt (Abgleich mit der maßgeblichen Gebührentabelle)?
  • Ist der Gebührensatz genannt und liegt er im Rahmen der jeweiligen Vorschrift?
  • Ist die Berechnung nachvollziehbar? (Tabellenwert × Gebührensatz = Nettohonorar)
  • Ist die Umsatzsteuer korrekt berechnet (19% auf Nettobetrag)?
  • Sind eventuell angefallene Auslagen separat und konkret aufgeführt?
  • Liegt eine Vergütungsvereinbarung in Textform vor, falls vom Rahmen abgewichen wird?

Bei Zweifeln oder Unklarheiten sollten Mandanten das Gespräch mit dem Steuerberater suchen. Eine nachvollziehbare Honorarberechnung ist im Interesse beider Seiten.

Hinweis

Praxisbeispiel: Jahresabschluss bei einem Gegenstandswert von 300.000 EUR (Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung). Tabellenwert laut Tabelle B: 641 EUR. Bei 20/10: 1.282 EUR netto. Plus 19 % USt (243,58 EUR) = 1.525,58 EUR brutto.

GmbHs dürfen ihren Jahresabschluss selbst erstellen. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Übermittlung der E-Bilanz nach § 87d AO bereit – ab 499,95 € netto (zzgl. USt.). Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen der GmbH; optional prüft und unterzeichnet ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater gegen Aufpreis. Die Offenlegung beim Unternehmensregister kann die Gesellschaft ebenfalls selbst vornehmen.

Ausnahmen und Sonderfälle in der Gebührenberechnung

Nicht alle Steuerberaterleistungen werden nach Tabelle A abgerechnet. Es gibt Sonderfälle und Ausnahmen, die Unternehmer kennen sollten.

Zeitgebühr nach § 13 StBVV

Für Tätigkeiten, die nicht in den Gebührentabellen erfasst sind, kann eine Zeitgebühr berechnet werden. Sie beträgt 16,50 bis 41 EUR je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV).

Die StBVV sieht die Zeitgebühr für bestimmte Tätigkeiten ausdrücklich vor, etwa für die Prüfung von Steuerbescheiden (§ 28 StBVV).

Buchführung und laufende Lohnabrechnung

Für die laufende Buchführung gilt Tabelle C der StBVV (§ 33); Gegenstandswert ist bei Bilanzierenden der höhere Betrag aus Jahresumsatz und Aufwand. Für die Lohnbuchhaltung sieht § 34 StBVV feste Beträge je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vor.

Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV)

Steuerberater und Mandant können von der StBVV abweichen, wenn sie eine Vergütungsvereinbarung in Textform treffen. Dann sind auch Pauschal-, Festpreis- oder Stundenhonorare möglich.

Achtung

Die Vereinbarung bedarf der Textform, muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein (§ 4 Abs. 1 StBVV).

Tabelle A

Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt) und Beratung

Tabelle B

Abschlüsse (Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz) und Überschussermittlung

Tabelle C

Laufende Buchführung

Alternative Honorarmodelle und Einsparpotenziale

Neben der gesetzlichen Gebührentabelle gibt es zunehmend alternative Honorarmodelle. Unternehmer sollten prüfen, welches Modell für sie wirtschaftlich am günstigsten ist.

Pauschalhonorar

Viele Steuerberater bieten monatliche oder jährliche Pauschalhonorare an. Diese schaffen Planungssicherheit, erfordern aber eine Vergütungsvereinbarung in Textform gemäß § 4 StBVV.

Vorteil: Kalkulierbare Kosten. Nachteil: Bei einfachen Mandaten kann das Pauschalhonorar höher sein als die gesetzliche Gebühr.

Stundenhonorar

Stundenbasierte Abrechnung ist bei beratungsintensiven Mandaten üblich. Die vereinbarten Stundensätze variieren je nach Kanzlei.

Digitale Self-Service-Lösungen

Für Kapitalgesellschaften bietet OnlineBilanz Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf und die technische E-Bilanz-Übermittlung nach § 87d AO (ab 499,95 € netto zzgl. USt.). Die Offenlegung beim Unternehmensregister kann die Gesellschaft selbst vornehmen.

Die gesetzliche Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) läuft die Frist bis zum 31.12.2026.

Unternehmer, die grundlegende Buchhaltungskenntnisse haben, können durch Eigenleistung erhebliche Steuerberaterkosten sparen.

16,50–41 EUR

Zeitgebühr je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV)

10/10–40/10

Gebührenrahmen Jahresabschluss (§ 35 StBVV)

19%

Umsatzsteuer auf Steuerberaterleistungen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Gebühr für einen Jahresabschluss bei 150.000 EUR Umsatz?

Der Jahresabschluss wird nicht nach Tabelle A, sondern nach § 35 StBVV mit 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B abgerechnet. Gegenstandswert ist das Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung. Beispiel: Bei 150.000 EUR Jahresleistung und 50.000 EUR berichtigter Bilanzsumme ergibt sich ein Gegenstandswert von 100.000 EUR; die volle Gebühr nach Tabelle B beträgt 369 EUR, der Rahmen also 369 bis 1.476 EUR netto zzgl. 19 % USt.

Wo finde ich die aktuelle Gebührentabelle für Steuerberater?

Die Gebührentabelle ist Bestandteil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.07.2025. Die vollständige Tabelle A finden Sie in Anlage 1 zur StBVV (z. B. auf gesetze-im-internet.de). Viele Steuerberaterkammern stellen die Tabelle auch online zur Verfügung.

Kann ich das Steuerberaterhonorar verhandeln?

Ja. Innerhalb des jeweiligen Gebührenrahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr nach § 11 StBVV; zudem können Sie eine Vergütungsvereinbarung in Textform nach § 4 StBVV treffen und ein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbaren.

Welcher Gegenstandswert gilt für die Körperschaftsteuererklärung einer GmbH?

Für die Körperschaftsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV) ist der Gegenstandswert das Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs, mindestens 16.000 Euro. Mit diesem Gegenstandswert wird der Tabellenwert aus Tabelle A der StBVV abgelesen; der Gebührenrahmen beträgt 2/10 bis 8/10.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener