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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Steuerberater Kosten 2026: Alle Preise & Honorare im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von Faktoren wie Umsatz, Rechtsform und Leistungsumfang ab. Neben der üblichen Abrechnung nach Gegenstandswert vereinbaren manche Steuerberater auch Kosten pro Stunde für bestimmte Beratungsleistungen oder rechnen auf Basis von monatlichen Pauschalbeträgen ab. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie sich das Honorar zusammensetzt, welche Leistungen typischerweise wie viel kosten und wie Sie die Ausgaben für Ihre GmbH, UG oder AG optimal steuern können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Kosten für einen Steuerberater werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet und hängen vom Gegenstandswert sowie dem vereinbarten Gebührensatz ab. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Jahresabschluss Kosten für GmbHs zeigt, dass für eine kleine GmbH die jährlichen Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen typischerweise zwischen 3.000 und 7.000 Euro liegen, zuzüglich laufender Buchhaltung.

Gesetzliche Grundlagen der Steuerberatervergütung

Steuerberater dürfen ihre Leistungen in Deutschland nicht willkürlich abrechnen. Die Vergütung ist durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt.

Die StBVV legt fest, wie Honorare auf Basis eines sogenannten Gegenstandswerts berechnet werden. Dieser entspricht je nach Leistungsart dem Umsatz, dem Einkommen, dem Vermögen oder anderen wirtschaftlichen Kennzahlen des Mandanten.

Auf Grundlage des Gegenstandswerts wird ein Tabellenwert aus der StBVV ermittelt. Der Steuerberater wendet dann einen Gebührensatz (früher: Zehntel) auf diesen Tabellenwert an – dieser darf zwischen 1/10 und 10/10 der vollen Gebühr liegen.

Hinweis

Die StBVV ermöglicht auch individuelle Honorarvereinbarungen zwischen Steuerberater und Mandant. Insbesondere bei Dauermandaten oder umfangreichen Beratungsprojekten werden häufig Pauschal- oder Zeithonorarvereinbarungen getroffen.

Eine schriftliche Vereinbarung über das Honorar sollte vor Beginn der Zusammenarbeit geschlossen werden. Dies schafft Transparenz und verhindert spätere Missverständnisse über die Kosten.

Gegenstandswert und Gebührensatz: So entsteht das Honorar

Das Honorar eines Steuerberaters setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz.

Der Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühr. Je nach Leistungsart wird er unterschiedlich ermittelt:

  • Jahresabschluss: Summe der Positiv-Posten der Bilanz (vor Saldierung)
  • Einkommensteuererklärung: Summe der positiven Einkünfte
  • Umsatzsteuererklärung: Jahresumsatz gemäß § 19 UStG
  • Gewerbesteuererklärung: Gewerbeertrag
  • Körperschaftsteuererklärung: Summe der positiven Einkünfte

Der Gebührensatz

Aus dem Gegenstandswert ergibt sich nach den Tabellen der StBVV eine bestimmte Vollgebühr. Der Steuerberater wendet dann einen Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10 dieser Gebühr an.

In der Praxis liegen die Gebührensätze typischerweise zwischen 5/10 und 8/10. Die Höhe hängt ab von der Komplexität des Falls, dem Zeitaufwand, der Dringlichkeit und der Verantwortung des Steuerberaters.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass zwei identische GmbHs mit demselben Umsatz unterschiedliche Steuerberaterrechnungen erhalten können. Das liegt am Gebührensatz, der je nach Aufwand und Vereinbarung variiert. Eine transparente Honorarvereinbarung zu Beginn schafft Klarheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?

Der Jahresabschluss ist eine der zentralen Leistungen des Steuerberaters für Kapitalgesellschaften. Die Kosten richten sich nach § 35 StBVV und hängen vom Gegenstandswert ab – also der Summe der Positiv-Posten der Bilanz.

Für eine GmbH oder UG umfasst der Jahresabschluss typischerweise die Bilanz nach § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sowie den Anhang nach § 284 HGB. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften kommt gemäß § 264 Abs. 1 HGB der Lagebericht hinzu.

Bilanzsumme Gegenstandswert (ca.) Vollgebühr (10/10) Typisches Honorar (5/10 – 8/10)
100.000 EUR 200.000 EUR 1.110 EUR 555 – 888 EUR
250.000 EUR 500.000 EUR 1.820 EUR 910 – 1.456 EUR
500.000 EUR 1.000.000 EUR 2.659 EUR 1.330 – 2.127 EUR
1.000.000 EUR 2.000.000 EUR 3.876 EUR 1.938 – 3.101 EUR
2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 6.422 EUR 3.211 – 5.138 EUR

Zusätzliche Zuschläge können anfallen, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß vorbereitet ist, Sondersachverhalte vorliegen oder besondere Eile geboten ist.

Achtung

Der Jahresabschluss muss gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Die Feststellung erfolgt bei der GmbH durch Gesellschafterbeschluss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG – innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag.

Kosten für Steuererklärungen

Neben dem Jahresabschluss erstellt der Steuerberater für Kapitalgesellschaften regelmäßig verschiedene Steuererklärungen. Jede wird nach eigenen Gegenstandswerten abgerechnet.

Körperschaftsteuererklärung

Die Körperschaftsteuererklärung ist gemäß § 31 Abs. 1 KStG für jede GmbH, UG oder AG verpflichtend. Der Gegenstandswert entspricht der Summe der positiven Einkünfte. Die Gebühr richtet sich nach § 24 StBVV.

Typisches Honorar: 600 bis 2.500 EUR pro Jahr, abhängig von der Gewinnhöhe und Komplexität.

Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung nach § 14a GewStG wird ebenfalls nach § 24 StBVV abgerechnet. Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag.

Typisches Honorar: 200 bis 800 EUR pro Jahr.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung nach § 18 UStG wird gemäß § 24 StBVV abgerechnet. Gegenstandswert ist der Jahresumsatz.

Typisches Honorar: 200 bis 600 EUR pro Jahr. Hinzu kommen gegebenenfalls monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Einkommensteuererklärung (Gesellschafter-Geschäftsführer)

Viele Steuerberater übernehmen auch die private Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers. Der Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte.

Typisches Honorar: 300 bis 1.200 EUR pro Jahr.

Steuererklärung Rechtsgrundlage Gegenstandswert Typisches Honorar
Körperschaftsteuer § 24 StBVV Summe positive Einkünfte 600 – 2.500 EUR
Gewerbesteuer § 24 StBVV Gewerbeertrag 200 – 800 EUR
Umsatzsteuer § 24 StBVV Jahresumsatz 200 – 600 EUR
Einkommensteuer § 24 StBVV Summe positive Einkünfte 300 – 1.200 EUR

Laufende Buchhaltung und Lohnbuchhaltung

Viele Steuerberater übernehmen auch die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung für ihre Mandanten. Diese Leistungen werden meist monatlich abgerechnet.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung umfasst das Buchen aller Geschäftsvorfälle, die Kontenabstimmung sowie die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemäß § 18 UStG. Die Abrechnung erfolgt nach § 33 StBVV.

Der Gegenstandswert richtet sich nach der Anzahl der Buchungsbelege pro Monat. In der Praxis werden häufig Pauschalvereinbarungen getroffen.

Typisches Honorar: 100 bis 500 EUR pro Monat, abhängig von der Anzahl der Belege und der Komplexität.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Anmeldung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Lohnsteuer-Anmeldungen. Die Abrechnung erfolgt nach § 32 StBVV.

Typisches Honorar: 20 bis 60 EUR pro Mitarbeiter und Monat.

100–500 €

Finanzbuchhaltung/Monat

20–60 €

Lohnbuchhaltung/Person/Monat

§ 33 StBVV

Rechtsgrundlage Buchhaltung

Hinweis

Viele Kanzleien bieten Komplettpakete an, die Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss bündeln. Diese Pauschalen liegen für kleine GmbHs typischerweise zwischen 500 und 1.500 EUR pro Monat.

Beratungsleistungen und Zeithonorar

Neben der reinen Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen bieten Steuerberater umfangreiche Beratungsleistungen an. Diese werden meist nach Zeitaufwand abgerechnet.

Gemäß § 13 StBVV kann ein Steuerberater für beratende Tätigkeiten ein Zeithonorar zwischen 60 und 140 EUR pro Stunde berechnen. In der Praxis liegen die Sätze je nach Kanzleigröße, Spezialisierung und Region zwischen 120 und 300 EUR pro Stunde.

  • Steuerliche Beratungsgespräche
  • Betriebsprüfungen und Außenprüfungen
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Gestaltungsberatung (z. B. Rechtsformwahl)
  • Beratung zu Verträgen (Geschäftsführerverträge, Gesellschafterverträge)

Für komplexe Beratungsprojekte werden häufig Pauschal- oder Projekthonorare vereinbart. Dies schafft für beide Seiten Planungssicherheit.

„Beratungsleistungen sollten immer vor Beginn schriftlich vereinbart werden – idealerweise mit einer Kostenschätzung oder einem Budget. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Abrechnung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxisbeispiele: Was kostet ein Steuerberater pro Jahr?

Die folgenden Beispiele zeigen typische Jahreskosten für Steuerberaterleistungen bei unterschiedlichen Unternehmensgrößen. Die Werte sind Orientierungswerte und können je nach Kanzlei und Region variieren.

Kleine UG (haftungsbeschränkt)

  • Jahresabschluss: 800 EUR
  • Körperschaftsteuer: 600 EUR
  • Gewerbesteuer: 250 EUR
  • Umsatzsteuer: 200 EUR
  • Einkommensteuer GF: 400 EUR
  • Gesamt: ca. 2.250 EUR/Jahr

Mittelständische GmbH

  • Jahresabschluss: 2.200 EUR
  • Körperschaftsteuer: 1.400 EUR
  • Gewerbesteuer: 500 EUR
  • Umsatzsteuer: 450 EUR
  • Finanzbuchhaltung: 3.000 EUR/Jahr
  • Lohnbuchhaltung: 3.200 EUR/Jahr
  • Gesamt: ca. 10.750 EUR/Jahr

Größere GmbH

  • Jahresabschluss: 4.500 EUR
  • Körperschaftsteuer: 2.200 EUR
  • Gewerbesteuer: 700 EUR
  • Umsatzsteuer: 550 EUR
  • Finanzbuchhaltung: 6.000 EUR/Jahr
  • Lohnbuchhaltung: 9.000 EUR/Jahr
  • Gesamt: ca. 22.950 EUR/Jahr

Achtung

Diese Beispiele enthalten keine Beratungsleistungen, Sonderprojekte oder Kosten für Betriebsprüfungen. Bei umfangreichen Beratungen können die Gesamtkosten deutlich höher ausfallen.

So können Sie Steuerberaterkosten optimieren

Steuerberaterkosten sind berechtigt und notwendig – aber es gibt legitime Wege, diese zu optimieren, ohne auf Qualität zu verzichten.

  • Verhandeln Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatsbeginn
  • Bereiten Sie Ihre Unterlagen sauber und vollständig vor
  • Nutzen Sie digitale Buchhaltungstools zur Vorsortierung
  • Klären Sie, welche Leistungen Sie selbst erbringen können
  • Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie
  • Fragen Sie nach Pauschalvereinbarungen statt Einzelabrechnungen
  • Vermeiden Sie Nacharbeiten durch sorgfältige Belegerfassung
  • Kommunizieren Sie klar, welche Leistungen Sie erwarten

Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Zeit muss der Steuerberater aufwenden – und desto niedriger fällt der Gebührensatz aus. Eine ordnungsgemäße Vorbuchung, digitale Belege und eine strukturierte Ablage können den Aufwand erheblich reduzieren.

Hinweis

Viele Steuerberater honorieren eine gute Vorbereitung mit einem niedrigeren Gebührensatz. Fragen Sie gezielt nach, welche Vorarbeiten Sie selbst leisten können, um Kosten zu sparen.

Alternative: Jahresabschluss mit digitalen Tools

Für Kapitalgesellschaften, die ihre Kosten reduzieren möchten, bieten digitale Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz.de eine Alternative oder Ergänzung zum klassischen Steuerberater.

Mit OnlineBilanz erstellen Sie den Jahresabschluss nach HGB selbst – inklusive Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 HGB und elektronischer Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Deutlich geringere Kosten: ab 179 EUR statt 800–5.000 EUR
  • Volle Kontrolle über Zeitpunkt und Inhalte
  • Automatisierte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • HGB-konforme Vorlagen für alle Rechtsformen
  • Transparente Festpreise ohne Überraschungen
  • Sofortige Verfügbarkeit – keine Wartezeiten

Wann ist ein Steuerberater dennoch sinnvoll?

Ein Steuerberater bleibt unverzichtbar bei komplexen steuerlichen Sachverhalten, Betriebsprüfungen, Umstrukturierungen oder wenn Sie umfassende steuerliche Beratung benötigen. Für Standardfälle kann ein digitales Tool jedoch eine wirtschaftliche Alternative sein.

„Viele unserer Mandanten nutzen OnlineBilanz für den standardisierten Jahresabschluss und die Offenlegung – und sparen so bis zu 80 % der Kosten. Für steuerliche Spezialfragen ziehen sie dann gezielt einen Steuerberater hinzu. Diese Kombination ist oft die wirtschaftlichste Lösung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt gemäß § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 EUR.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für eine kleine GmbH pro Jahr?

Für eine kleine GmbH mit einem Jahresumsatz von ca. 150.000 bis 400.000 EUR liegen die jährlichen Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen typischerweise zwischen 2.000 und 7.000 EUR. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für laufende Buchhaltung (100–500 EUR/Monat) und Lohnbuchhaltung (20–60 EUR pro Mitarbeiter/Monat). Die genauen Kosten hängen vom Gegenstandswert und dem vereinbarten Gebührensatz nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.

Wie berechnet sich das Honorar eines Steuerberaters?

Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Bilanzsumme oder Einkommen), aus dem sich eine Vollgebühr ergibt. Der Steuerberater wendet dann einen Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10 dieser Vollgebühr an – in der Praxis meist zwischen 5/10 und 8/10. Der Gebührensatz hängt von Faktoren wie Komplexität, Zeitaufwand und Verantwortung ab.

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen?

Ja, Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Sie können den Jahresabschluss selbst erstellen – entweder manuell oder mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de. Die Software unterstützt bei der HGB-konformen Erstellung von Bilanz (§ 266 HGB), GuV (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB) sowie bei der elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Dies spart typischerweise 70–90 % der Kosten gegenüber einem Steuerberater.

Welche Kosten kommen bei einer Betriebsprüfung auf mich zu?

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird der Steuerberater meist nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz liegt gemäß § 13 StBVV zwischen 60 und 140 EUR, in der Praxis oft bei 120–250 EUR. Je nach Umfang der Prüfung können mehrere Tage oder Wochen anfallen, sodass die Gesamtkosten schnell mehrere tausend Euro erreichen. Viele Steuerberater vereinbaren für solche Fälle eine Pauschale oder ein Budget.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater