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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogAbkürzung Jahresabschluss

Abkürzung Jahresabschluss 2026: JA, Bil, GuV & Co. erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Im Rechnungswesen begegnen Ihnen regelmäßig Abkürzungen wie JA, Bil, GuV oder EK. Dieser Leitfaden erklärt präzise, was diese Kürzel bedeuten, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie Sie Jahresabschlussunterlagen rechtssicher interpretieren. Zentrale Bestandteile wie Aktiva und Passiva im Jahresabschluss werden dabei ebenso berücksichtigt. Alle Angaben gelten für das Geschäftsjahr 2025 mit Offenlegungspflicht 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos abgeschlossen wird und alle Abgabefristen für den Jahresabschluss eingehalten werden.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

JA steht für Jahresabschluss, Bil für Bilanz und GuV für Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Abkürzungen bezeichnen die Kernbestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Weitere häufige Kürzel sind EK (Eigenkapital), FK (Fremdkapital), AV (Anlagevermögen) und UV (Umlaufvermögen).

Was bedeutet die Abkürzung JA (Jahresabschluss)?

Die Abkürzung JA steht für Jahresabschluss – das zentrale Rechenwerk zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Vorschriften nach § 264 HGB. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Unternehmensgröße kommen Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) und Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB) hinzu.

Hinweis

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister.

§ 242 HGB

Pflicht zur Aufstellung

§ 264 HGB

Kapitalgesellschaften

12 Monate

Offenlegungsfrist

Die Abkürzung JA begegnet Ihnen in Bankunterlagen, Prüfungsberichten, Gesellschafterbeschlüssen und in der Kommunikation mit Steuerberatern. Wer die Bestandteile des Jahresabschlusses kennt, kann Unternehmenszahlen rechtssicher interpretieren.

Abkürzung Bil: Die Bilanz nach § 266 HGB

Bil ist die gebräuchliche Abkürzung für Bilanz. Die Bilanz stellt die Vermögens- und Kapitalverhältnisse eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (meist 31.12.) gegenüber. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital).

Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufstellen. Die Gliederung ist gesetzlich vorgegeben und ermöglicht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.

Aktivseite (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen (AV)
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen (UV)
  • I. Vorräte
  • II. Forderungen
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Kapital)

  • A. Eigenkapital (EK)
  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten (FK)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

„Die Bilanz ist eine Momentaufnahme der Vermögenslage. Jede Position muss nach den Vorschriften der §§ 246 ff. HGB bewertet werden. Fehler in der Bilanzierung können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen – zwischen 500 und 25.000 Euro.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bilanz muss mit der Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt sein. Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag erscheint sowohl in der GuV als auch in der Bilanz (Passivseite).

Abkürzung GuV: Die Gewinn- und Verlustrechnung

GuV steht für Gewinn- und Verlustrechnung. Sie stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Die GuV zeigt, ob das Unternehmen im abgelaufenen Jahr Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Darstellungsformen wählen: Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV). In Deutschland wird überwiegend das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Hinweis

Die GuV ist nicht identisch mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Die EÜR gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, während Kapitalgesellschaften zwingend eine GuV nach § 275 HGB erstellen müssen.

Position Abkürzung Bedeutung
Umsatzerlöse UE Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
Materialaufwand MA Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Personalaufwand PA Löhne, Gehälter, soziale Abgaben
Abschreibungen AfA Wertminderung Anlagevermögen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ZA Finanzierungskosten
Jahresüberschuss/-fehlbetrag JÜ/JF Ergebnis nach Steuern

Die GuV ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 Abs. 3 HGB. Sie muss zusammen mit der Bilanz beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB).

Weitere wichtige Abkürzungen in der Bilanz

Neben Bil und GuV gibt es zahlreiche weitere Abkürzungen, die in Bilanzpositionen und Auswertungen verwendet werden. Diese Kürzel erleichtern die Kommunikation, erfordern aber präzises Verständnis.

Aktivseite

  • AV – Anlagevermögen
  • UV – Umlaufvermögen
  • SAV – Sachanlagevermögen
  • FAV – Finanzanlagevermögen
  • VG – Vermögensgegenstände
  • RAP – Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • EK – Eigenkapital
  • FK – Fremdkapital
  • RSt – Rückstellungen
  • Verb. – Verbindlichkeiten
  • KapR – Kapitalrücklage
  • GewR – Gewinnrücklagen

Bewertung

  • AK – Anschaffungskosten
  • HK – Herstellungskosten
  • BW – Buchwert
  • ZW – Zeitwert
  • AfA – Abschreibungen
  • ND – Nutzungsdauer

Achtung

Verwechseln Sie nicht EK (Eigenkapital) mit EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Das Eigenkapital ist eine Bilanzposition, die EÜR eine alternative Gewinnermittlungsmethode für Nicht-Kapitalgesellschaften.

Die Kenntnis dieser Abkürzungen ist essentiell für die Interpretation von Bilanzkennzahlen wie Eigenkapitalquote (EK / Bilanzsumme), Anlagendeckungsgrad oder Liquiditätsgrade.

Abkürzungen in GuV-Positionen nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält zahlreiche Positionen, die in der Praxis häufig abgekürzt werden. Das Verständnis dieser Kürzel ist wichtig für die Analyse der Ertragslage.

Abkürzung Vollständige Bezeichnung § 275 HGB Position
UE Umsatzerlöse Nr. 1
BV Bestandsveränderungen Nr. 2
AE Aktivierte Eigenleistungen Nr. 3
MA Materialaufwand Nr. 5
PA Personalaufwand Nr. 6
AfA Abschreibungen Nr. 7
EBIT Earnings before Interest and Taxes Betriebsergebnis
EBT Earnings before Taxes Ergebnis vor Steuern
JÜ/JF Jahresüberschuss/-fehlbetrag Nr. 20

Die Position EBIT ist keine gesetzliche GuV-Position nach § 275 HGB, sondern eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Sie zeigt das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern und ermöglicht den Vergleich mit anderen Unternehmen.

Hinweis

Das EBT (Ergebnis vor Steuern) entspricht der Position vor Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 19 HGB). Nach Abzug der Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Weitere wichtige Abkürzungen sind sonstiger betrieblicher Ertrag (sonstige bE) und sonstiger betrieblicher Aufwand (sonstiger bA). Diese Positionen enthalten außerordentliche oder periodenübergreifende Geschäftsvorfälle.

Anhang und Lagebericht: Weitere Bestandteile des JA

Neben Bilanz und GuV gehören je nach Unternehmensgröße weitere Komponenten zum Jahresabschluss in der BWL. Der Anhang ergänzt und erläutert die Zahlenwerke, der Lagebericht gibt eine verbale Einschätzung der Geschäftsentwicklung.

Unternehmensgröße Bilanz + GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Ja Nein (Befreiung § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Ja Ja Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja

Der Anhang enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie Haftungsverhältnisse. Er ist nach § 284 ff. HGB zu erstellen und wird häufig mit Anh. abgekürzt.

Der Lagebericht (abgekürzt LB) muss den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darstellen (§ 289 HGB). Er enthält zukunftsorientierte Aussagen zu Chancen, Risiken und voraussichtlicher Entwicklung.

  • Bilanz (Bil) und GuV sind Pflichtbestandteile für alle Kapitalgesellschaften
  • Anhang ist ab kleinen Kapitalgesellschaften erforderlich (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Lagebericht ist ab mittelgroßen Kapitalgesellschaften Pflicht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB)
  • Kleinstkapitalgesellschaften können Erleichterungen nutzen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Gesetzliche Grundlagen der Abkürzungen im Jahresabschluss

Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Kapitalgesellschaften unterliegen erweiterten Vorschriften gegenüber Einzelkaufleuten und Personengesellschaften.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt Relevanz für Abkürzungen
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung (Bilanz) Grundlage für Bil und JA
§ 264 HGB Jahresabschluss Kapitalgesellschaften Bil + GuV + Anhang
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz Positionen AV, UV, EK, FK
§ 275 HGB Gliederung der GuV Positionen UE, MA, PA, AfA
§ 284 ff. HGB Anhangangaben Anh.
§ 289 HGB Lagebericht LB
§ 325 HGB Offenlegung Frist 12 Monate

Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften sind in § 267 HGB definiert. Sie bestimmen, welche Bestandteile des Jahresabschlusses erforderlich sind und welche Erleichterungen in Anspruch genommen werden können.

§ 267 HGB

Größenklassen

§ 335 HGB

Ordnungsgeld 500-25.000 €

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

„Verstöße gegen die Aufstellungs- und Offenlegungspflichten können mit Ordnungsgeldern nach § 335 HGB geahndet werden. Die Bundesanstalt für Justiz (BfJ) ist zuständige Behörde. Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Bedeutung der Abkürzungen im Unternehmensalltag

Die korrekte Interpretation von Abkürzungen ist nicht nur für die Aufstellung des Jahresabschlusses relevant, sondern auch für die tägliche Unternehmenssteuerung, Bankgespräche und Investorenreports.

Interne Verwendung

  • Controlling-Berichte verwenden EBIT, EBITDA
  • Liquiditätsplanung basiert auf UV und FK
  • Investitionsentscheidungen prüfen AV
  • Kennzahlenanalyse nutzt EK-Quote
  • Budgetplanung orientiert sich an GuV-Struktur

Externe Kommunikation

  • Banken fordern JA für Kreditentscheidungen
  • Investoren analysieren EK-Entwicklung
  • Unternehmensregister veröffentlicht Bil + GuV
  • Wirtschaftsprüfer prüfen alle JA-Bestandteile
  • Steuerberater erstellen JA nach HGB

In der Praxis werden Abkürzungen häufig in Kombination verwendet: JA 2025 meint den gesamten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025. Bil 31.12.2025 bezeichnet die Bilanz zum Stichtag 31. Dezember 2025.

Hinweis

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Für GmbH gelten die Fristen nach § 42a GmbHG: kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit.

Wer Abkürzungen wie JÜ (Jahresüberschuss), EK-Quote oder Anlagenintensität (AV / Bilanzsumme) kennt, kann betriebswirtschaftliche Analysen eigenständig nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen.

Digitale Unterstützung bei der Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse der handelsrechtlichen Vorschriften. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de unterstützen Kapitalgesellschaften bei der strukturierten Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang.

  • Automatische Gliederung nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV)
  • Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung formaler Fehler
  • Integration buchhalterischer Daten aus DATEV, lexoffice u.a.
  • Vorlagen für Anhangangaben nach § 284 ff. HGB
  • Export für Steuerberater und Unternehmensregister

Achtung

Auch wenn digitale Buchhaltung viele Prozesse vereinfacht, ersetzt sie nicht die fachliche Prüfung durch einen Steuerberater. Der Jahresabschluss muss vor Feststellung und Offenlegung durch einen qualifizierten Berater geprüft und freigegeben werden.

OnlineBilanz.de richtet sich an GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, die ihren Jahresabschluss digital vorbereiten möchten. Das Tool berücksichtigt die aktuellen Größenklassen nach § 267 HGB und die Offenlegungspflichten für 2026.

„Die digitale Vorbereitung spart Zeit und reduziert Fehlerquellen. Entscheidend bleibt aber die abschließende Prüfung: Nur ein sachkundiger Steuerberater kann beurteilen, ob alle Positionen korrekt bewertet und alle Anhangangaben vollständig sind.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach erfolgreicher Feststellung muss der Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten endet für das Geschäftsjahr 2025 am 31.12.2026. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Abkürzung JA im Rechnungswesen?

JA steht für Jahresabschluss. Er umfasst mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres dar. Für Kapitalgesellschaften gilt die Aufstellungspflicht nach § 242 HGB und § 264 HGB. Je nach Unternehmensgröße kommen Anhang und Lagebericht hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Bil und GuV?

Bil (Bilanz) ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem Stichtag. GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) zeigt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres und ermittelt das Jahresergebnis. Beide sind Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses nach § 242 Abs. 3 HGB und müssen beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Welche Abkürzungen gibt es in der Bilanz nach § 266 HGB?

Wichtige Abkürzungen sind: AV (Anlagevermögen), UV (Umlaufvermögen), EK (Eigenkapital), FK (Fremdkapital), RSt (Rückstellungen), RAP (Rechnungsabgrenzungsposten), AK (Anschaffungskosten), HK (Herstellungskosten), BW (Buchwert) und AfA (Abschreibungen). Sie erleichtern die Kommunikation, setzen aber präzises Verständnis der Bilanzpositionen voraus.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister. Versäumnisse können mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB geahndet werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Jahresabschluss Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung Bilanz), § 275 HGB (Gliederung GuV), § 325 HGB (Offenlegungspflicht). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater