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Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogRechtsanwalt Jahresabschluss

Darf ein Rechtsanwalt Jahresabschlüsse erstellen? 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmen haben bereits einen Rechtsanwalt als Vertrauensperson. Da stellt sich die Frage: Darf dieser auch den Jahresabschluss erstellen? Die Antwort hängt vom Steuerberatungsgesetz und der konkreten Tätigkeit ab. Alternativ können Unternehmen auch einen Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen, die für diese Aufgabe gesetzlich befugt sind. Besonders bei der Jahresbilanz erstellen sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Rechtsanwalt darf Jahresabschlüsse nur erstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einem konkreten rechtlichen Mandat stehen (akzessorische Steuerberatung). Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten.

Ausgangslage: Wenn der Rechtsanwalt auch den Jahresabschluss machen soll

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben bereits einen Rechtsanwalt als Vertrauensperson – sei es für Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder gesellschaftsrechtliche Fragen. Da dieser das Unternehmen bereits gut kennt, liegt die Überlegung nahe: Kann der Rechtsanwalt nicht auch den Jahresabschluss erstellen?

Diese Frage wird häufiger gestellt als gedacht. Schließlich würde sich ein weiterer Dienstleister erübrigen, und die Vertrauensbasis ist bereits vorhanden. Die Antwort ist jedoch rechtlich differenziert zu betrachten.

Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen rechtlicher Beratung und geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen. Diese Unterscheidung wird durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Hinweis

Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist grundsätzlich eine steuerberatende Tätigkeit und unterliegt dem Steuerberatungsgesetz. Rechtsanwälte sind nicht automatisch zur geschäftsmäßigen Steuerberatung befugt – es gibt jedoch wichtige Ausnahmen.

Was bedeutet „Jahresabschluss erstellen“ rechtlich genau?

Um die Frage nach der Befugnis zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was unter der Erstellung eines Jahresabschlusses im rechtlichen Sinne zu verstehen ist. Der Begriff umfasst mehrere Teilleistungen.

Nach § 242 HGB und § 264 HGB für Kapitalgesellschaften gehören zur Jahresabschlusserstellung verschiedene Arbeitsschritte, die teils buchhalterischer, teils rechtlicher und teils steuerlicher Natur sind.

Umfang der Jahresabschlusserstellung

  • Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 266 und § 275 HGB
  • Vornahme von Abschlussbuchungen und Kontenschließung
  • Bewertung von Bilanzpositionen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 ff. HGB (bei Kapitalgesellschaften)
  • Erstellung des Lageberichts nach § 289 HGB (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • Vorbereitung steuerlicher Erklärungen auf Basis des Jahresabschlusses

Sobald diese Tätigkeiten geschäftsmäßig für Dritte erbracht werden, handelt es sich um eine steuerberatende Tätigkeit im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die bloße rechtliche Prüfung oder Beratung zu einzelnen Rechtsfragen ist davon abzugrenzen.

„Viele Mandanten unterschätzen, dass die Jahresabschlusserstellung nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine steuerberatende Tätigkeit ist. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft fließend, aber rechtlich klar geregelt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Das Steuerberatungsgesetz: Wer darf Jahresabschlüsse erstellen?

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Frage, wer in Deutschland Jahresabschlüsse erstellen darf, ist das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Es regelt die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 1 StBerG.

Nach § 3 StBerG sind nur bestimmte Berufsgruppen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Regelung dient dem Schutz der Steuerpflichtigen und der Qualitätssicherung.

Befugte Berufsgruppen nach dem StBerG

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
  • Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer
  • Steuerberatungsgesellschaften nach § 49 StBerG
  • Rechtsanwälte nur im Rahmen der akzessorischen Steuerberatung

Rechtsanwälte erscheinen in dieser Aufzählung nur mit einer wichtigen Einschränkung: Sie dürfen steuerberatend tätig werden, wenn dies im Zusammenhang mit einem rechtlichen Mandat steht. Diese sogenannte akzessorische Steuerberatung ist in § 3 Nr. 1 StBerG geregelt.

Achtung

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ohne entsprechende Befugnis stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 160 StBerG dar und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Wiederholungstäter riskieren strafrechtliche Konsequenzen.

Befugnisse von Rechtsanwälten im Steuerrecht

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert das Berufsbild des Rechtsanwalts in § 3 BRAO als Organ der Rechtspflege mit dem Schwerpunkt auf rechtlicher Beratung und Vertretung. Rechtsanwälte sind keine Steuerberater und nicht automatisch zur Steuerberatung befugt.

Es gibt jedoch eine bedeutende Ausnahme, die in der Praxis relevant wird: Rechtsanwälte dürfen steuerrechtliche Fragen bearbeiten, wenn diese im Zusammenhang mit einem konkreten rechtlichen Mandat stehen.

Akzessorische Steuerberatung nach § 3 Nr. 1 StBerG

Der Begriff „akzessorisch“ bedeutet „nebenbei“ oder „begleitend“. Die akzessorische Steuerberatung erlaubt es Rechtsanwälten, steuerliche Aspekte zu behandeln, die sich aus einem rechtlichen Beratungsauftrag ergeben.

Erlaubt

  • Steuerklauseln in Verträgen
  • Gestaltungsberatung bei Umstrukturierungen
  • Prozessvertretung vor Finanzgerichten

Nicht erlaubt

  • Erstellung von Steuererklärungen als Haupttätigkeit
  • Laufende Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss ohne rechtlichen Kontext

Entscheidend ist also: Die steuerberatende Tätigkeit muss sich aus einem rechtlichen Hauptauftrag ergeben und darf nicht die Hauptleistung darstellen. Der Jahresabschluss als eigenständige Dienstleistung fällt nicht in diesen Rahmen.

Akzessorische Steuerberatung in der Praxis: Wann ist sie zulässig?

In der Praxis kommt es häufig zu Grenzfällen. Die Rechtsprechung hat daher Kriterien entwickelt, wann eine steuerberatende Tätigkeit durch einen Rechtsanwalt noch als akzessorisch gilt und wann sie unzulässig ist.

Maßgeblich ist die Hauptzwecktheorie: Die steuerberatende Tätigkeit darf nicht Hauptzweck des Mandats sein, sondern muss sich aus einer rechtlichen Fragestellung ergeben.

Beispiele aus der Praxis

Situation Rechtliche Einordnung Begründung
Rechtsanwalt berät bei Unternehmenskauf und erstellt dabei steuerliche Berechnungen Zulässig Steuerliche Aspekte ergeben sich aus dem Kaufvertrag
Rechtsanwalt erstellt laufend monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Unzulässig Eigenständige Steuerberatung ohne rechtliches Mandat
Rechtsanwalt begleitet Gesellschafterwechsel und erstellt dabei steueroptimierte Vertragsklauseln Zulässig Steuerliche Gestaltung ist Teil der rechtlichen Beratung
Rechtsanwalt erstellt Jahresabschluss als eigenständige Dienstleistung Unzulässig Keine rechtliche Haupttätigkeit erkennbar
Rechtsanwalt berät bei Umwandlung nach UmwG und erstellt Eröffnungsbilanz Grenzfall/tendenziell zulässig Eng mit rechtlicher Umwandlung verbunden

Die Abgrenzung ist nicht immer trennscharf. Im Zweifelsfall sollten Rechtsanwälte die steuerberatende Tätigkeit einem Steuerberater überlassen oder mit diesem kooperieren.

„Die Grenze zwischen zulässiger akzessorischer Beratung und unzulässiger Steuerberatung wird oft erst im Einzelfall klar. Entscheidend ist: Gibt es ein eigenständiges rechtliches Mandat, aus dem sich die steuerliche Frage ergibt?“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abgrenzung: Welche Tätigkeiten darf ein Rechtsanwalt übernehmen?

Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, welche Tätigkeiten ein Rechtsanwalt rund um den Jahresabschluss übernehmen darf und welche nicht. Die folgende Übersicht bietet eine praktische Orientierung.

Zulässige Tätigkeiten für Rechtsanwälte

  • Rechtliche Prüfung von Jahresabschlüssen auf handelsrechtliche Vorschriften (§ 264 ff. HGB)
  • Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Pflichten bei Feststellung und Offenlegung nach § 325 HGB
  • Vertretung vor Gerichten in steuerrechtlichen Streitigkeiten
  • Rechtsberatung zur Haftung von Geschäftsführern bei Bilanzverstößen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen mit steuerlichen Klauseln
  • Beratung bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen nach UmwG

Unzulässige Tätigkeiten ohne Steuerberaterzulassung

  • Eigenständige Erstellung von Jahresabschlüssen als Hauptdienstleistung
  • Laufende Finanzbuchhaltung und Kontierung
  • Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Regelmäßige Beratung zu steuerlichen Optimierungsstrategien ohne rechtlichen Bezug
  • Lohnbuchhaltung und Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt in laufenden Steuerangelegenheiten

Hinweis

In der Praxis arbeiten viele Rechtsanwälte mit Steuerberatern zusammen. Der Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Beratung, der Steuerberater die Jahresabschlusserstellung – eine sinnvolle Aufgabenteilung.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz

Verstößt ein Rechtsanwalt gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 5 StBerG, drohen sowohl berufsrechtliche als auch ordnungsrechtliche Konsequenzen.

Die Regelungen dienen dem Schutz der Rechtsuchenden und der Wahrung der Qualitätsstandards im Steuerrecht. Verstöße werden daher konsequent geahndet.

Ordnungswidrigkeiten nach § 160 StBerG

Nach § 160 Abs. 1 StBerG handelt ordnungswidrig, wer ohne Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

5.000 €

Maximale Geldbuße nach § 160 StBerG

§ 5 StBerG

Verbot unbefugter Hilfeleistung

Berufsrechtliche Konsequenzen

Neben den ordnungsrechtlichen Folgen können auch berufsrechtliche Maßnahmen durch die Rechtsanwaltskammer ergriffen werden. Dies kann von einer Rüge bis hin zu einem vorübergehenden Berufsverbot reichen.

Haftungsrisiken

Wenn ein Rechtsanwalt unbefugt einen Jahresabschluss erstellt und dabei Fehler macht, können erhebliche Haftungsansprüche entstehen. Zudem ist fraglich, ob die Berufshaftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt, da die Tätigkeit außerhalb des erlaubten Berufsbilds liegt.

Achtung

Unternehmen sollten darauf achten, dass der beauftragte Dienstleister auch tatsächlich zur Erstellung des Jahresabschlusses befugt ist. Bei Fehlern durch unbefugte Hilfeleistung kann auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erschwert sein.

Praktische Alternativen für Unternehmen

Für Unternehmen, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Beratung benötigen, gibt es mehrere praktikable Lösungswege. Die Wahl hängt von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Sachverhalte und den individuellen Bedürfnissen ab.

Kooperation zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater

Die häufigste und sinnvollste Lösung ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater. Der Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Beratung, der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss und die Steuererklärungen.

Viele Kanzleien bieten bereits integrierte Beratungsmodelle an, bei denen beide Berufsgruppen unter einem Dach arbeiten. Dies gewährleistet eine abgestimmte Beratung aus einer Hand.

Digitale Jahresabschluss-Tools

Für kleinere Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de eine moderne Alternative. Sie ermöglichen die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB sowie die direkte Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Die Frist zur Offenlegung beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Rechtsanwalt mit Steuerberaterqualifikation

Es gibt Rechtsanwälte, die zusätzlich die Steuerberaterprüfung abgelegt haben. Diese Doppelqualifikation erlaubt es ihnen, sowohl rechtlich als auch steuerberatend tätig zu werden – allerdings unter Beachtung der jeweiligen Berufsordnungen.

Rechtsanwalt

Rechtliche Beratung zu Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht

Steuerberater

Jahresabschlusserstellung, Steuererklärungen, laufende Buchhaltung

Digitale Plattform

Eigenständige Erstellung nach HGB-Vorgaben, Offenlegung beim Unternehmensregister

Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

„Für viele kleine und mittlere GmbHs ist die Kombination aus digitaler Jahresabschlusserstellung und gezielter rechtlicher Beratung bei Bedarf die wirtschaftlichste Lösung. So bleiben die Kosten überschaubar und die Qualität hoch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Rechtsanwalt meinen Jahresabschluss erstellen?

Ein Rechtsanwalt darf Jahresabschlüsse nur erstellen, wenn dies im Rahmen einer akzessorischen Steuerberatung erfolgt – also im Zusammenhang mit einem rechtlichen Hauptmandat wie einer Umwandlung oder Unternehmensnachfolge. Die eigenständige Erstellung von Jahresabschlüssen als Hauptdienstleistung ist Rechtsanwälten ohne Steuerberaterzulassung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.

Was ist akzessorische Steuerberatung?

Akzessorische Steuerberatung bedeutet, dass ein Rechtsanwalt steuerrechtliche Fragen bearbeiten darf, sofern diese im Zusammenhang mit einem konkreten rechtlichen Mandat stehen. Beispiele sind steuerliche Klauseln in Gesellschaftsverträgen oder steuerliche Aspekte bei Unternehmenskäufen. Die Steuerberatung darf dabei nicht die Hauptleistung sein, sondern muss sich aus der rechtlichen Tätigkeit ergeben.

Welche Berufsgruppen dürfen Jahresabschlüsse erstellen?

Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und damit zur Erstellung von Jahresabschlüssen folgende Berufsgruppen befugt: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Steuerberatungsgesellschaften. Rechtsanwälte nur im Rahmen der akzessorischen Steuerberatung.

Welche Konsequenzen drohen bei unbefugter Jahresabschlusserstellung?

Die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen stellt nach § 160 StBerG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich können berufsrechtliche Maßnahmen durch die Rechtsanwaltskammer erfolgen. Auch Haftungsrisiken bei Fehlern sind erheblich, zumal die Berufshaftpflicht möglicherweise nicht einspringt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

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Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

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Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

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