Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogRechtsanwalt Jahresabschluss

Darf ein Rechtsanwalt Jahresabschlüsse erstellen? 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmen haben bereits einen Rechtsanwalt als Vertrauensperson. Da stellt sich die Frage: Darf dieser auch den Jahresabschluss erstellen? Die Antwort hängt vom Steuerberatungsgesetz und der konkreten Tätigkeit ab. Alternativ können Unternehmen auch einen Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen, die für diese Aufgabe gesetzlich befugt sind. Besonders bei der Jahresbilanz erstellen sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Rechtsanwalt darf Jahresabschlüsse nur erstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einem konkreten rechtlichen Mandat stehen (akzessorische Steuerberatung). Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten.

Ausgangslage: Wenn der Rechtsanwalt auch den Jahresabschluss machen soll

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben bereits einen Rechtsanwalt als Vertrauensperson – sei es für Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder gesellschaftsrechtliche Fragen. Da dieser das Unternehmen bereits gut kennt, liegt die Überlegung nahe: Kann der Rechtsanwalt nicht auch den Jahresabschluss erstellen?

Diese Frage wird häufiger gestellt als gedacht. Schließlich würde sich ein weiterer Dienstleister erübrigen, und die Vertrauensbasis ist bereits vorhanden. Die Antwort ist jedoch rechtlich differenziert zu betrachten.

Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen rechtlicher Beratung und geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen. Diese Unterscheidung wird durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Hinweis

Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist grundsätzlich eine steuerberatende Tätigkeit und unterliegt dem Steuerberatungsgesetz. Rechtsanwälte sind nicht automatisch zur geschäftsmäßigen Steuerberatung befugt – es gibt jedoch wichtige Ausnahmen.

Was bedeutet “Jahresabschluss erstellen” rechtlich genau?

Um die Frage nach der Befugnis zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was unter der Erstellung eines Jahresabschlusses im rechtlichen Sinne zu verstehen ist. Der Begriff umfasst mehrere Teilleistungen.

Nach § 242 HGB und § 264 HGB für Kapitalgesellschaften gehören zur Jahresabschlusserstellung verschiedene Arbeitsschritte, die teils buchhalterischer, teils rechtlicher und teils steuerlicher Natur sind.

Umfang der Jahresabschlusserstellung

  • Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 266 und § 275 HGB
  • Vornahme von Abschlussbuchungen und Kontenschließung
  • Bewertung von Bilanzpositionen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 ff. HGB (bei Kapitalgesellschaften)
  • Erstellung des Lageberichts nach § 289 HGB (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • Vorbereitung steuerlicher Erklärungen auf Basis des Jahresabschlusses

Sobald diese Tätigkeiten geschäftsmäßig für Dritte erbracht werden, handelt es sich um eine steuerberatende Tätigkeit im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die bloße rechtliche Prüfung oder Beratung zu einzelnen Rechtsfragen ist davon abzugrenzen.

„Viele Mandanten unterschätzen, dass die Jahresabschlusserstellung nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine steuerberatende Tätigkeit ist. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft fließend, aber rechtlich klar geregelt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Das Steuerberatungsgesetz: Wer darf Jahresabschlüsse erstellen?

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Frage, wer in Deutschland Jahresabschlüsse erstellen darf, ist das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Es regelt die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 1 StBerG.

Nach § 3 StBerG sind nur bestimmte Berufsgruppen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Regelung dient dem Schutz der Steuerpflichtigen und der Qualitätssicherung.

Befugte Berufsgruppen nach dem StBerG

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
  • Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer
  • Steuerberatungsgesellschaften nach § 49 StBerG
  • Rechtsanwälte nur im Rahmen der akzessorischen Steuerberatung

Rechtsanwälte erscheinen in dieser Aufzählung nur mit einer wichtigen Einschränkung: Sie dürfen steuerberatend tätig werden, wenn dies im Zusammenhang mit einem rechtlichen Mandat steht. Diese sogenannte akzessorische Steuerberatung ist in § 3 Nr. 1 StBerG geregelt.

Achtung

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ohne entsprechende Befugnis stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 160 StBerG dar und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Wiederholungstäter riskieren strafrechtliche Konsequenzen.

Befugnisse von Rechtsanwälten im Steuerrecht

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert das Berufsbild des Rechtsanwalts in § 3 BRAO als Organ der Rechtspflege mit dem Schwerpunkt auf rechtlicher Beratung und Vertretung. Rechtsanwälte sind keine Steuerberater und nicht automatisch zur Steuerberatung befugt.

Es gibt jedoch eine bedeutende Ausnahme, die in der Praxis relevant wird: Rechtsanwälte dürfen steuerrechtliche Fragen bearbeiten, wenn diese im Zusammenhang mit einem konkreten rechtlichen Mandat stehen.

Akzessorische Steuerberatung nach § 3 Nr. 1 StBerG

Der Begriff “akzessorisch” bedeutet “nebenbei” oder “begleitend”. Die akzessorische Steuerberatung erlaubt es Rechtsanwälten, steuerliche Aspekte zu behandeln, die sich aus einem rechtlichen Beratungsauftrag ergeben.

Erlaubt

  • Steuerklauseln in Verträgen
  • Gestaltungsberatung bei Umstrukturierungen
  • Prozessvertretung vor Finanzgerichten

Nicht erlaubt

  • Erstellung von Steuererklärungen als Haupttätigkeit
  • Laufende Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss ohne rechtlichen Kontext

Entscheidend ist also: Die steuerberatende Tätigkeit muss sich aus einem rechtlichen Hauptauftrag ergeben und darf nicht die Hauptleistung darstellen. Der Jahresabschluss als eigenständige Dienstleistung fällt nicht in diesen Rahmen.

Akzessorische Steuerberatung in der Praxis: Wann ist sie zulässig?

In der Praxis kommt es häufig zu Grenzfällen. Die Rechtsprechung hat daher Kriterien entwickelt, wann eine steuerberatende Tätigkeit durch einen Rechtsanwalt noch als akzessorisch gilt und wann sie unzulässig ist.

Maßgeblich ist die Hauptzwecktheorie: Die steuerberatende Tätigkeit darf nicht Hauptzweck des Mandats sein, sondern muss sich aus einer rechtlichen Fragestellung ergeben.

Beispiele aus der Praxis

Situation Rechtliche Einordnung Begründung
Rechtsanwalt berät bei Unternehmenskauf und erstellt dabei steuerliche Berechnungen Zulässig Steuerliche Aspekte ergeben sich aus dem Kaufvertrag
Rechtsanwalt erstellt laufend monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Unzulässig Eigenständige Steuerberatung ohne rechtliches Mandat
Rechtsanwalt begleitet Gesellschafterwechsel und erstellt dabei steueroptimierte Vertragsklauseln Zulässig Steuerliche Gestaltung ist Teil der rechtlichen Beratung
Rechtsanwalt erstellt Jahresabschluss als eigenständige Dienstleistung Unzulässig Keine rechtliche Haupttätigkeit erkennbar
Rechtsanwalt berät bei Umwandlung nach UmwG und erstellt Eröffnungsbilanz Grenzfall/tendenziell zulässig Eng mit rechtlicher Umwandlung verbunden

Die Abgrenzung ist nicht immer trennscharf. Im Zweifelsfall sollten Rechtsanwälte die steuerberatende Tätigkeit einem Steuerberater überlassen oder mit diesem kooperieren.

„Die Grenze zwischen zulässiger akzessorischer Beratung und unzulässiger Steuerberatung wird oft erst im Einzelfall klar. Entscheidend ist: Gibt es ein eigenständiges rechtliches Mandat, aus dem sich die steuerliche Frage ergibt?”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abgrenzung: Welche Tätigkeiten darf ein Rechtsanwalt übernehmen?

Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, welche Tätigkeiten ein Rechtsanwalt rund um den Jahresabschluss übernehmen darf und welche nicht. Die folgende Übersicht bietet eine praktische Orientierung.

Zulässige Tätigkeiten für Rechtsanwälte

  • Rechtliche Prüfung von Jahresabschlüssen auf handelsrechtliche Vorschriften (§ 264 ff. HGB)
  • Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Pflichten bei Feststellung und Offenlegung nach § 325 HGB
  • Vertretung vor Gerichten in steuerrechtlichen Streitigkeiten
  • Rechtsberatung zur Haftung von Geschäftsführern bei Bilanzverstößen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen mit steuerlichen Klauseln
  • Beratung bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen nach UmwG

Unzulässige Tätigkeiten ohne Steuerberaterzulassung

  • Eigenständige Erstellung von Jahresabschlüssen als Hauptdienstleistung
  • Laufende Finanzbuchhaltung und Kontierung
  • Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Regelmäßige Beratung zu steuerlichen Optimierungsstrategien ohne rechtlichen Bezug
  • Lohnbuchhaltung und Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt in laufenden Steuerangelegenheiten

Hinweis

In der Praxis arbeiten viele Rechtsanwälte mit Steuerberatern zusammen. Der Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Beratung, der Steuerberater die Jahresabschlusserstellung – eine sinnvolle Aufgabenteilung.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz

Verstößt ein Rechtsanwalt gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 5 StBerG, drohen sowohl berufsrechtliche als auch ordnungsrechtliche Konsequenzen.

Die Regelungen dienen dem Schutz der Rechtsuchenden und der Wahrung der Qualitätsstandards im Steuerrecht. Verstöße werden daher konsequent geahndet.

Ordnungswidrigkeiten nach § 160 StBerG

Nach § 160 Abs. 1 StBerG handelt ordnungswidrig, wer ohne Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

5.000 €

Maximale Geldbuße nach § 160 StBerG

§ 5 StBerG

Verbot unbefugter Hilfeleistung

Berufsrechtliche Konsequenzen

Neben den ordnungsrechtlichen Folgen können auch berufsrechtliche Maßnahmen durch die Rechtsanwaltskammer ergriffen werden. Dies kann von einer Rüge bis hin zu einem vorübergehenden Berufsverbot reichen.

Haftungsrisiken

Wenn ein Rechtsanwalt unbefugt einen Jahresabschluss erstellt und dabei Fehler macht, können erhebliche Haftungsansprüche entstehen. Zudem ist fraglich, ob die Berufshaftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt, da die Tätigkeit außerhalb des erlaubten Berufsbilds liegt.

Achtung

Unternehmen sollten darauf achten, dass der beauftragte Dienstleister auch tatsächlich zur Erstellung des Jahresabschlusses befugt ist. Bei Fehlern durch unbefugte Hilfeleistung kann auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erschwert sein.

Praktische Alternativen für Unternehmen

Für Unternehmen, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Beratung benötigen, gibt es mehrere praktikable Lösungswege. Die Wahl hängt von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Sachverhalte und den individuellen Bedürfnissen ab.

Kooperation zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater

Die häufigste und sinnvollste Lösung ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater. Der Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Beratung, der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss und die Steuererklärungen.

Viele Kanzleien bieten bereits integrierte Beratungsmodelle an, bei denen beide Berufsgruppen unter einem Dach arbeiten. Dies gewährleistet eine abgestimmte Beratung aus einer Hand.

Digitale Jahresabschluss-Tools

Für kleinere Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de eine moderne Alternative. Sie ermöglichen die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB sowie die direkte Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Die Frist zur Offenlegung beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Rechtsanwalt mit Steuerberaterqualifikation

Es gibt Rechtsanwälte, die zusätzlich die Steuerberaterprüfung abgelegt haben. Diese Doppelqualifikation erlaubt es ihnen, sowohl rechtlich als auch steuerberatend tätig zu werden – allerdings unter Beachtung der jeweiligen Berufsordnungen.

Rechtsanwalt

Rechtliche Beratung zu Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht

Steuerberater

Jahresabschlusserstellung, Steuererklärungen, laufende Buchhaltung

Digitale Plattform

Eigenständige Erstellung nach HGB-Vorgaben, Offenlegung beim Unternehmensregister

Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

„Für viele kleine und mittlere GmbHs ist die Kombination aus digitaler Jahresabschlusserstellung und gezielter rechtlicher Beratung bei Bedarf die wirtschaftlichste Lösung. So bleiben die Kosten überschaubar und die Qualität hoch.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Rechtsanwalt meinen Jahresabschluss erstellen?

Ein Rechtsanwalt darf Jahresabschlüsse nur erstellen, wenn dies im Rahmen einer akzessorischen Steuerberatung erfolgt – also im Zusammenhang mit einem rechtlichen Hauptmandat wie einer Umwandlung oder Unternehmensnachfolge. Die eigenständige Erstellung von Jahresabschlüssen als Hauptdienstleistung ist Rechtsanwälten ohne Steuerberaterzulassung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.

Was ist akzessorische Steuerberatung?

Akzessorische Steuerberatung bedeutet, dass ein Rechtsanwalt steuerrechtliche Fragen bearbeiten darf, sofern diese im Zusammenhang mit einem konkreten rechtlichen Mandat stehen. Beispiele sind steuerliche Klauseln in Gesellschaftsverträgen oder steuerliche Aspekte bei Unternehmenskäufen. Die Steuerberatung darf dabei nicht die Hauptleistung sein, sondern muss sich aus der rechtlichen Tätigkeit ergeben.

Welche Berufsgruppen dürfen Jahresabschlüsse erstellen?

Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und damit zur Erstellung von Jahresabschlüssen folgende Berufsgruppen befugt: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Steuerberatungsgesellschaften. Rechtsanwälte nur im Rahmen der akzessorischen Steuerberatung.

Welche Konsequenzen drohen bei unbefugter Jahresabschlusserstellung?

Die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen stellt nach § 160 StBerG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich können berufsrechtliche Maßnahmen durch die Rechtsanwaltskammer erfolgen. Auch Haftungsrisiken bei Fehlern sind erheblich, zumal die Berufshaftpflicht möglicherweise nicht einspringt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater