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Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschlussprüfung WP

Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer 2026: Pflicht & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Der Prüfer bestätigt die Ordnungsmäßigkeit von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Auch kleine Unternehmen lassen sich freiwillig prüfen, um gegenüber Banken und Investoren Vertrauen zu schaffen.

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Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 316 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig, können aber eine freiwillige Prüfung durchführen lassen. Die Prüfung umfasst Bilanz, GuV, Anhang und gegebenenfalls den Lagebericht sowie die zugrundeliegende Buchführung.

Was ist eine Jahresabschlussprüfung?

Die Jahresabschlussprüfung ist eine unabhängige, externe Kontrolle der Rechnungslegung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie ist in § 316 ff. HGB geregelt.

Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

Ziel der Prüfung ist nicht die Aufdeckung einzelner Fehler, sondern die Bestätigung der Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Rechnungslegung. Dies schafft Vertrauen bei Gesellschaftern, Gläubigern, Banken und Geschäftspartnern.

Gegenstand der Prüfung

Der Wirtschaftsprüfer untersucht alle Bestandteile des Jahresabschlusses sowie die zugrundeliegenden Systeme und Prozesse.

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB (falls vorgeschrieben)
  • Buchführung und Inventurunterlagen
  • Interne Kontrollsysteme und Prozesse

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem schriftlichen Prüfungsbericht dokumentiert und mit einem Bestätigungsvermerk (Testat) versehen.

Welche Unternehmen sind prüfungspflichtig?

Die Prüfungspflicht richtet sich nach § 316 HGB und ist abhängig von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft. Entscheidend sind die Schwellenwerte nach § 267 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften sind nicht prüfungspflichtig nach § 316 Abs. 1 HGB. Sie müssen ihren Jahresabschluss grundsätzlich nicht durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Ausnahme: Auch kleine GmbH können prüfungspflichtig werden, wenn sie bestimmte Sonderregelungen erfüllen (z. B. bei Genossenschaften oder Kreditinstituten).

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB zwingend prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss und der Lagebericht müssen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Die Prüfung muss von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden.

Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften sind ebenfalls nach § 316 Abs. 1 HGB immer prüfungspflichtig. Zusätzlich gelten für sie erweiterte Berichtspflichten und strengere Offenlegungsvorschriften.

Achtung

Achtung: Die Prüfungspflicht entsteht bereits dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden. Ein einmaliges Überschreiten reicht noch nicht aus (§ 267 Abs. 4 HGB).

Sonderregelungen für bestimmte Branchen

Unabhängig von der Größenklasse sind folgende Unternehmen immer prüfungspflichtig:

  • Aktiengesellschaften (§ 316 Abs. 1 HGB)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Genossenschaften (§ 53 GenG)
  • Versicherungsunternehmen
  • Kreditinstitute und Finanzdienstleister
  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Einstufung in kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Ein Unternehmen gehört zu einer Größenklasse, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Wichtig: Die Schwellenwerte gelten nicht einzeln, sondern in Kombination. Werden mindestens zwei der drei Werte überschritten, erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Größenklasse.

Die Größenklasse bestimmt nicht nur die Prüfungspflicht, sondern auch den Umfang der Offenlegung beim Unternehmensregister sowie mögliche Erleichterungen bei Bilanz, GuV und Anhang.

Ablauf der Wirtschaftsprüfung

Die Jahresabschlussprüfung folgt einem strukturierten, mehrphasigen Prozess. Der Ablauf ist gesetzlich nicht im Detail vorgegeben, orientiert sich aber an den Prüfungsstandards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer). Geprüft wird dabei, ob die Bilanzierung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.

Phase 1: Auftragserteilung und Planung

Der Wirtschaftsprüfer wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt (§ 318 HGB). Anschließend wird ein Prüfungsauftrag vereinbart, in dem Umfang, Zeitplan und Honorar festgelegt werden.

Der Prüfer verschafft sich einen ersten Überblick über das Unternehmen, die Branche, die Rechnungslegung und mögliche Risikofelder.

Phase 2: Prüfung der Buchführung und interner Kontrollen

Der Wirtschaftsprüfer prüft die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach § 238 ff. HGB. Dazu gehören Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Zeitgerechtigkeit und Unveränderbarkeit der Buchungen.

Außerdem bewertet er die internen Kontrollsysteme (IKS), um festzustellen, wie verlässlich die unternehmensinterne Überwachung funktioniert.

Phase 3: Prüfung des Jahresabschlusses

Der Prüfer analysiert alle Positionen in Bilanz und GuV, prüft Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Er führt stichprobenartige Belegprüfungen durch und vergleicht die Angaben mit den Buchführungsunterlagen.

Auch der Anhang und der Lagebericht werden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss geprüft.

Phase 4: Schlussbesprechung und Berichterstattung

Nach Abschluss der Prüfungshandlungen findet eine Schlussbesprechung mit der Geschäftsführung statt. Dabei werden Prüfungsfeststellungen, Risiken und eventuelle Fehler besprochen.

Der Wirtschaftsprüfer erstellt anschließend den schriftlichen Prüfungsbericht und erteilt den Bestätigungsvermerk (Testat).

„Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Je strukturierter die Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Prüfung abgeschlossen werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorbereitung und erforderliche Unterlagen

Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für eine reibungslose Prüfung. Der Wirtschaftsprüfer benötigt umfassende Unterlagen, die vollständig, geordnet und nachvollziehbar sein müssen.

Erforderliche Unterlagen im Überblick

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
  • Sämtliche Hauptbücher und Nebenbücher
  • Kontennachweis und Kontenpläne
  • Inventurlisten und Inventurunterlagen
  • Anlageverzeichnis mit Abschreibungsnachweisen
  • Verträge (z. B. Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
  • Steuerbescheide und Steuerrückstellungen
  • Bankauszüge und Kontoauszüge
  • Unterlagen zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten
  • Nachweise zu Forderungen und Wertberichtigungen

Digitale Bereitstellung empfohlen

Viele Wirtschaftsprüfer arbeiten heute digital. Eine strukturierte Bereitstellung in elektronischen Datenräumen erleichtert die Zusammenarbeit erheblich.

OnlineBilanz.de ermöglicht die digitale Erstellung und Archivierung aller relevanten Unterlagen. Die Daten können direkt exportiert und dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis

Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Wirtschaftsprüfer ab, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden. Eine klare Checkliste spart Zeit und vermeidet Nachforderungen.

Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen schriftlichen Prüfungsbericht nach § 321 HGB. Dieser Bericht ist ausschließlich für die Organe der Gesellschaft (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) bestimmt.

Inhalt des Prüfungsberichts

Der Prüfungsbericht dokumentiert die durchgeführten Prüfungshandlungen, wesentliche Feststellungen und die Beurteilung des Jahresabschlusses.

  • Art und Umfang der Prüfung
  • Beurteilung der Buchführung und des internen Kontrollsystems
  • Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Festgestellte Fehler, Risiken oder Unregelmäßigkeiten
  • Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • Prüfungsurteil und Testat

Der Bestätigungsvermerk (Testat)

Der Bestätigungsvermerk ist eine zusammenfassende schriftliche Erklärung des Wirtschaftsprüfers nach § 322 HGB. Er wird dem Jahresabschluss beigefügt und ist für die Offenlegung beim Unternehmensregister erforderlich.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Keine wesentlichen Fehler festgestellt.

Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss ist im Wesentlichen ordnungsgemäß, jedoch wurden Einschränkungen oder kleinere Mängel festgestellt, die dokumentiert werden.

Versagung des Bestätigungsvermerks

Wesentliche Fehler oder Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden festgestellt. Der Jahresabschluss vermittelt kein zutreffendes Bild der Lage.

Verweigerung des Urteils

Die Prüfung konnte nicht abgeschlossen werden, weil erforderliche Unterlagen fehlen oder die Mitwirkung der Geschäftsführung verweigert wurde.

Achtung

Achtung: Ein versagter oder verweigerter Bestätigungsvermerk kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, z. B. Kreditkündigungen oder Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Häufige Prüfungsfehler vermeiden

Viele Unternehmen machen bei der Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung typische Fehler, die zu Verzögerungen, Mehrkosten oder sogar zu Beanstandungen führen können.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige oder fehlende Inventurunterlagen
  • Nicht abgestimmte Konten (z. B. Kasse, Bank, Debitoren)
  • Fehlende oder unzureichende Dokumentation von Bewertungen
  • Nicht gebuchte Geschäftsvorfälle zum Bilanzstichtag
  • Unklare oder fehlerhafte Rückstellungsbildung
  • Fehlende Verträge oder Nachweise zu Verbindlichkeiten
  • Nicht dokumentierte Gesellschafterbeschlüsse
  • Mangelnde Abstimmung zwischen Steuerberater und Geschäftsführung

So vermeiden Sie Prüfungsfehler

  • Führen Sie eine vollständige Inventur durch und dokumentieren Sie diese
  • Stimmen Sie alle Konten rechtzeitig ab
  • Dokumentieren Sie Bewertungsansätze und -methoden schriftlich
  • Bereiten Sie alle erforderlichen Verträge und Belege vor
  • Klären Sie offene Fragen frühzeitig mit Ihrem Steuerberater
  • Nutzen Sie digitale Tools zur strukturierten Dokumentation
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Prüfungsvorbereitung ein

„Die meisten Prüfungsprobleme entstehen durch fehlende Dokumentation. Wer seine Buchführung laufend pflegt und alle Vorgänge nachvollziehbar dokumentiert, hat bei der Prüfung deutlich weniger Aufwand.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Freiwillige Prüfung für kleine GmbH

Auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, entscheiden sich viele kleine Kapitalgesellschaften für eine freiwillige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Gründe für eine freiwillige Prüfung

  • Erhöhte Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Investoren
  • Nachweis ordnungsgemäßer Rechnungslegung
  • Früherkennung von Fehlern und Risiken
  • Vertrauensbildung bei Gesellschaftern
  • Vorbereitung auf künftige Prüfungspflicht
  • Unterstützung bei komplexen Bilanzierungsfragen

Unterschied zwischen Prüfung und prüferischer Durchsicht

Kleine Unternehmen können alternativ zur vollständigen Prüfung eine prüferische Durchsicht durchführen lassen. Diese ist weniger umfangreich und kostengünstiger.

Jahresabschlussprüfung

Umfassende Prüfung nach § 316 ff. HGB mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk. Hohe Prüfungssicherheit, aufwendiger und teurer.

Prüferische Durchsicht

Begrenzte Prüfungshandlungen, keine vollständige Prüfung. Geringere Sicherheit, deutlich kostengünstiger. Geeignet für freiwillige Prüfungen.

Hinweis

Hinweis: Eine prüferische Durchsicht ersetzt nicht die gesetzliche Prüfungspflicht. Sie kann aber eine sinnvolle Alternative für kleine GmbH sein, die freiwillig mehr Transparenz schaffen möchten.

Kosten und Dauer der Prüfung

Die Kosten für eine Jahresabschlussprüfung variieren je nach Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftstätigkeit, Qualität der Buchführung und Aufwand des Wirtschaftsprüfers.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Größenklasse des Unternehmens
  • Anzahl der Buchungen und Konten
  • Komplexität der Bilanzierung (z. B. Rückstellungen, Bewertungen)
  • Qualität und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen
  • Notwendigkeit von Nachfragen und Nacharbeiten
  • Standort und Renommee der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Richtwerte für Prüfungskosten

Kleine GmbH (freiwillig)

Bei freiwilliger Prüfung oder prüferischer Durchsicht: ca. 2.000 – 5.000 Euro, abhängig vom Aufwand.

Mittelgroße GmbH

Vollständige Prüfung nach § 316 HGB: ca. 8.000 – 20.000 Euro, je nach Komplexität und Unternehmensgröße.

Große GmbH / AG

Umfassende Prüfung mit erweiterten Berichtspflichten: ab 20.000 Euro, bei komplexen Konzernstrukturen deutlich höher.

Dauer der Prüfung

Die Prüfung dauert in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Eine gute Vorbereitung kann die Dauer erheblich verkürzen.

2–4 Wochen

Kleine und mittelgroße Unternehmen mit guter Vorbereitung

6–12 Wochen

Große Unternehmen oder bei komplexen Sachverhalten

Hinweis

Tipp: Je früher Sie mit der Vorbereitung beginnen und je strukturierter Ihre Unterlagen sind, desto geringer fallen die Prüfungskosten aus.

Digitale Vorbereitung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz.de unterstützt Unternehmen bei der digitalen Erstellung und Vorbereitung des Jahresabschlusses. Die Software ermöglicht eine strukturierte, revisionssichere Dokumentation aller relevanten Daten.

Vorteile der digitalen Vorbereitung

  • Automatisierte Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  • Digitale Archivierung aller Belege und Unterlagen
  • Nachvollziehbare Dokumentation von Bewertungen und Buchungen
  • Export aller Daten für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Zeitersparnis durch strukturierte Prozesse
  • Prüfung und Bestätigung durch Steuerberater bei steuerlichen Einreichungen

Integration mit Wirtschaftsprüfern

Die mit OnlineBilanz erstellten Jahresabschlüsse können direkt an Wirtschaftsprüfer übergeben werden. Alle erforderlichen Unterlagen sind digital verfügbar und revisionssicher archiviert.

Bei steuerlichen Einreichungen erfolgt eine zusätzliche Prüfung und Bestätigung durch erfahrene Steuerberater, die eng mit OnlineBilanz zusammenarbeiten.

„Die Digitalisierung der Jahresabschlusserstellung spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Qualität der Daten. Wirtschaftsprüfer schätzen gut strukturierte, digitale Unterlagen – das reduziert den Prüfungsaufwand erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend

Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung spart Zeit, Kosten und vermeidet Beanstandungen. Digitale Tools wie OnlineBilanz helfen Unternehmen, ihre Rechnungslegung effizient zu organisieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen?

Prüfungspflichtig sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 Abs. 1 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig, es sei denn, sie fallen unter Sonderregelungen (z. B. AG, Genossenschaften). Die Größenklasse wird nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl bestimmt.

Was kostet eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer?

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität. Bei kleinen GmbH (freiwillige Prüfung) liegen sie zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Mittelgroße Unternehmen zahlen ca. 8.000 bis 20.000 Euro, große Unternehmen ab 20.000 Euro. Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen können die Kosten erheblich senken.

Wie lange dauert eine Jahresabschlussprüfung?

Die Dauer beträgt in der Regel zwei bis zwölf Wochen. Kleine und mittelgroße Unternehmen mit guter Vorbereitung benötigen meist zwei bis vier Wochen. Bei großen Unternehmen oder komplexen Sachverhalten kann die Prüfung sechs bis zwölf Wochen dauern. Entscheidend ist die Qualität der vorgelegten Unterlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk?

Der Prüfungsbericht nach § 321 HGB ist ein ausführliches Dokument für die Unternehmensorgane und dokumentiert alle Prüfungshandlungen und Feststellungen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) nach § 322 HGB ist eine kurze, zusammenfassende Erklärung, die dem Jahresabschluss beigefügt und beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Können auch kleine GmbH freiwillig eine Prüfung durchführen lassen?

Ja, auch kleine Kapitalgesellschaften ohne gesetzliche Prüfungspflicht können freiwillig eine Jahresabschlussprüfung oder eine prüferische Durchsicht durchführen lassen. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Investoren und Gesellschaftern und hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen.

Welche Unterlagen benötigt der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung?

Der Wirtschaftsprüfer benötigt den vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), alle Haupt- und Nebenbücher, Inventurunterlagen, Anlageverzeichnis, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Steuerbescheide, Bankauszüge sowie Nachweise zu Rückstellungen, Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine strukturierte, vollständige Bereitstellung beschleunigt die Prüfung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Prüfungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 321 HGB – Prüfungsbericht, § 322 HGB – Bestätigungsvermerk. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater