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Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogGegenstandswert berechnen

Gegenstandswert Jahresabschluss 2026: Berechnung nach StBVV

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gegenstandswert nach § 35 StBVV ist die Berechnungsgrundlage für Steuerberatergebühren bei der Jahresabschlusserstellung. Er bestimmt sich nach der Größe der Bilanzsumme und dem gewählten Gebührenrahmen. Mit unserem Gegenstandswert Jahresabschluss Rechner 2026 können Sie den Wert korrekt ermitteln und die daraus resultierenden Kosten transparent kalkulieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gegenstandswert für die Jahresabschlusserstellung berechnet sich nach § 35 StBVV aus der Bilanzsumme. Steuerberater können eine Gebühr zwischen 10/10 bis 40/10 ansetzen. Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro beträgt der Gegenstandswert 26.500 Euro, woraus sich Gebühren zwischen 529 Euro (10/10) und 2.116 Euro (40/10) ergeben. Die detaillierte Berechnung des Gegenstandswerts bei Steuerberatern erfolgt dabei stets auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der StBVV und bildet die zentrale Grundlage für das Honorar.

Grundlagen des Gegenstandswerts

Der Gegenstandswert ist die zentrale Berechnungsgrundlage für die Vergütung von Steuerberatern bei der Erstellung von Jahresabschlüssen. Er wird in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und dient als Basis für die Gebührenermittlung.

§ 35 StBVV legt fest, dass sich der Gegenstandswert bei der Jahresabschlusserstellung nach der Bilanzsumme richtet. Je höher die Bilanzsumme, desto höher der Gegenstandswert und damit die möglichen Gebühren.

Die StBVV gibt dabei nur Rahmengebühren vor. Der konkrete Gebührensatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Umfang der Tätigkeit, der Komplexität des Jahresabschlusses oder der Eilbedürftigkeit.

Hinweis

Rechtsgrundlage: § 35 StBVV regelt den Gegenstandswert für die Erstellung von Jahresabschlüssen. Die Gebührentabellen finden sich in der Anlage zur StBVV.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Jahresabschlusserstellung nach § 264 HGB und die anschließende Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtend. Die Steuerberaterkosten sind dabei ein wesentlicher Kalkulationsfaktor.

Berechnung des Gegenstandswerts nach § 35 StBVV

Die Berechnung des Gegenstandswerts erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird aus der Bilanzsumme der Gegenstandswert ermittelt, dann wird dieser mit dem gewählten Gebührensatz multipliziert.

Formel zur Gegenstandswertermittlung

Der Gegenstandswert ergibt sich nach § 35 Abs. 1 StBVV aus der Summe der Aktivposten oder Passivposten der Bilanz. Maßgeblich ist die Bilanzsumme vor Abzug eines Verlustvortrags oder Jahresfehlbetrags.

Bilanzsumme von Bilanzsumme bis Gegenstandswert
0 € 25.000 € 2.500 €
25.000 € 50.000 € 5.000 €
50.000 € 125.000 € 10.000 €
125.000 € 250.000 € 15.000 €
250.000 € 500.000 € 26.500 €
500.000 € 1.000.000 € 41.500 €
1.000.000 € 2.000.000 € 61.500 €
2.000.000 € 5.000.000 € 91.500 €

Bei Bilanzsummen über 5 Mio. Euro erhöht sich der Gegenstandswert für je weitere 500.000 Euro um jeweils 5.000 Euro.

Gebührenberechnung nach Tabelle A

Nach Ermittlung des Gegenstandswerts wird die Gebühr aus Tabelle A der Anlage zur StBVV abgelesen. Der Steuerberater kann dabei einen Gebührensatz zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr ansetzen.

Die volle Gebühr (10/10) stellt dabei die Mittelgebühr dar. Bei einfachen, standardisierten Jahresabschlüssen wird häufig die Mittelgebühr oder darunter vereinbart, bei komplexen Fällen kann bis zur 40/10-Gebühr abgerechnet werden.

Gebührenrahmen und Einflussfaktoren

Der konkrete Gebührensatz innerhalb des Rahmens von 10/10 bis 40/10 richtet sich nach § 11 StBVV nach verschiedenen Kriterien. Der Steuerberater hat dabei ein Ermessen, das sich an objektiven Kriterien orientieren muss.

Kriterien für den Gebührensatz

  • Umfang und Schwierigkeit: Komplexität der Buchführung, Anzahl der Geschäftsvorfälle, besondere Bilanzierungsfragen
  • Bedeutung der Angelegenheit: Größe des Unternehmens, wirtschaftliche Bedeutung des Jahresabschlusses
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Finanzielle Situation des Mandanten
  • Zeitaufwand: Tatsächlicher Arbeitsaufwand, Eilbedürftigkeit der Erstellung
  • Haftungsrisiko: Besondere Risiken bei der Abschlusserstellung

„In der Praxis werden für standardisierte Jahresabschlüsse kleinerer GmbHs häufig Gebührensätze zwischen 15/10 und 25/10 vereinbart. Bei komplexen Konzernabschlüssen oder bilanzsteuerrechtlichen Besonderheiten kann auch die 40/10-Gebühr gerechtfertigt sein.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtig ist, dass der Steuerberater den gewählten Gebührensatz auf Verlangen begründen können muss. Eine pauschale Abrechnung zum Höchstsatz ohne Berücksichtigung der Umstände ist nicht zulässig.

Achtung

Achtung: Vereinbarungen unterhalb der Mindestgebühr (10/10) oder oberhalb der Höchstgebühr (40/10) sind nach § 4 StBVV nur in besonderen Ausnahmefällen und mit schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Rechenbeispiele nach Größenklasse

Die folgenden Beispiele zeigen die Gebührenberechnung für typische Unternehmensgrößen nach § 267 HGB. Alle Beispiele beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025).

Beispiel 1: Kleine GmbH

Bilanzsumme

180.000 €

Gegenstandswert

15.000 €

Tabelle A-Gebühr

299 € (10/10)

Gebührenberechnung: Bei einem Gegenstandswert von 15.000 € beträgt die volle Gebühr (10/10) nach Tabelle A: 299 €. Bei einem vereinbarten Satz von 20/10 ergeben sich 598 €, bei 30/10 entsprechend 897 €.

Beispiel 2: Mittelgroße GmbH

Bilanzsumme

750.000 €

Gegenstandswert

41.500 €

Tabelle A-Gebühr

688 € (10/10)

Gebührenberechnung: Gegenstandswert 41.500 € = 688 € (10/10). Bei 20/10: 1.376 €, bei 30/10: 2.064 €, bei 40/10: 2.752 €.

Beispiel 3: Große GmbH

Bilanzsumme

3.500.000 €

Gegenstandswert

91.500 €

Tabelle A-Gebühr

1.483 € (10/10)

Gebührenberechnung: Gegenstandswert 91.500 € = 1.483 € (10/10). Bei 25/10: 3.708 €, bei 35/10: 5.191 €, bei 40/10: 5.932 €.

Hinweis

Hinweis: Diese Beispiele berücksichtigen nur die Grundgebühr für die Jahresabschlusserstellung. Zusatzleistungen wie Lageberichtserstellung, Offenlegung oder steuerliche Beratung werden separat berechnet.

Besonderheiten und mögliche Zuschläge

Neben der Grundgebühr nach § 35 StBVV können in bestimmten Fällen Zuschläge oder gesonderte Vergütungen anfallen. Diese müssen jedoch klar von der Jahresabschlussgebühr abgegrenzt werden.

Zusätzlich abrechenbare Leistungen

  • Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB (eigener Gegenstandswert)
  • Aufstellung einer Kapitalflussrechnung oder Eigenkapitalspiegel
  • Erstellung des Anhangs mit umfangreichen Angaben nach § 284 ff. HGB
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (ab 2022 verpflichtend)
  • Besondere steuerliche Analysen oder Optimierungen
  • Beratung zu Gewinnverwendung und Dividendenausschüttung

Diese Leistungen sind nicht von der Jahresabschlussgebühr nach § 35 StBVV abgedeckt und können zusätzlich nach Zeitaufwand oder eigenem Gegenstandswert abgerechnet werden.

Zeitgebühr bei besonderen Umständen

In Ausnahmefällen kann statt der Gegenstandswertgebühr auch eine Zeitgebühr nach § 13 StBVV vereinbart werden. Dies ist insbesondere sinnvoll bei sehr aufwendigen Sonderfällen, die durch die Gegenstandswertgebühr nicht angemessen abgebildet werden.

Die Zeitgebühr beträgt je nach Qualifikation zwischen 50 € und 200 € pro Stunde. Eine solche Vereinbarung sollte jedoch vor Beginn der Tätigkeit schriftlich getroffen werden.

Qualifikation Stundengebühr (Rahmen) Typischer Ansatz
Steuerberater / Partner 100 – 200 € 140 – 160 €
Berufsträger / Senior 80 – 150 € 110 – 130 €
Steuerfachwirt 60 – 100 € 75 – 90 €
Sachbearbeiter 50 – 80 € 60 – 70 €

Achtung

Wichtig: Eine Zeitgebührenvereinbarung muss vor Tätigkeitsbeginn schriftlich vereinbart werden. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig.

Kosten transparent kontrollieren

Für GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer ist die Kostenkontrolle bei der Jahresabschlusserstellung essenziell. Folgende Maßnahmen helfen, die Kosten transparent und kalkulierbar zu halten.

Maßnahmen zur Kostentransparenz

Vor Beauftragung

  • Schriftliches Angebot mit konkretem Gebührensatz einholen
  • Leistungsumfang genau definieren (inkl. Offenlegung?)
  • Zusatzleistungen separat ausweisen lassen
  • Vergleichsangebote einholen

Während der Zusammenarbeit

  • Ordnungsgemäße Vorbereitung der Buchhaltung
  • Vollständige Unterlagen zeitnah bereitstellen
  • Rückfragen zeitnah beantworten
  • Zwischenabrechnung bei umfangreichen Aufträgen

Eine gut vorbereitete und vollständige Buchhaltung reduziert den Aufwand des Steuerberaters erheblich. Dies kann den Gebührensatz innerhalb des zulässigen Rahmens deutlich senken.

„Mandanten, die ihre Buchhaltung digital und ordnungsgemäß führen, ermöglichen uns eine effiziente Jahresabschlusserstellung. Das spiegelt sich direkt im Gebührensatz wider – oft können wir hier 10 bis 15 Prozent unter dem Standardsatz bleiben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternative: Digitale Jahresabschlusslösungen

Für standardisierte Jahresabschlüsse kleiner und mittlerer GmbHs bieten digitale Tools wie OnlineBilanz.de eine kostengünstige Alternative. Die Software führt durch den gesamten Prozess von der Bilanz- und GuV-Erstellung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

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Frist nach § 325 HGB

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG-Inkrafttreten am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. OnlineBilanz übermittelt die Daten vollautomatisch und überwacht die Frist von 12 Monaten nach § 325 HGB.

Häufige Fehler bei der Gegenstandswertberechnung

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Ermittlung des Gegenstandswerts oder der Gebührenabrechnung. Die folgenden Fehler sollten unbedingt vermieden werden.

Fehler 1: Falsche Bilanzsumme als Grundlage

Maßgeblich für den Gegenstandswert ist die Bilanzsumme vor Verlustverrechnung. Ein Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag darf die Bilanzsumme nicht mindern. Wird dies falsch berechnet, ergibt sich ein zu niedriger Gegenstandswert.

Fehler 2: Unklare Leistungsabgrenzung

Häufig ist unklar, welche Leistungen von der Jahresabschlussgebühr abgedeckt sind. Besonders die Offenlegung beim Unternehmensregister wird oft separat berechnet, ist aber nicht automatisch im Gegenstandswert nach § 35 StBVV enthalten.

Achtung

Achtung: Die Offenlegung ist seit 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister vorzunehmen, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Diese Leistung wird in der Regel zusätzlich zur Jahresabschlussgebühr berechnet.

Fehler 3: Fehlende Gebührenvereinbarung

Ohne schriftliche Vereinbarung kann der Steuerberater grundsätzlich die Mittelgebühr (10/10) ansetzen. Bei komplexeren Fällen empfiehlt sich jedoch eine vorherige Vereinbarung über den konkreten Gebührensatz, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fehler 4: Verwechslung mit Steuererklärungsgebühren

Die Jahresabschlussgebühr nach § 35 StBVV ist unabhängig von der Gebühr für die Körperschaftsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung. Diese werden nach eigenen Gegenstandswerten (§ 24 bzw. § 25 StBVV) separat berechnet.

Hinweis

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich vom Steuerberater eine detaillierte Aufstellung geben, welche Leistungen konkret abgerechnet werden. So vermeiden Sie Doppelverrechnungen und behalten die Kostenkontrolle.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich der Gegenstandswert für einen Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert richtet sich nach § 35 StBVV nach der Bilanzsumme. Beispiel: Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro beträgt der Gegenstandswert 26.500 Euro. Aus diesem wird dann die Gebühr nach Tabelle A ermittelt, wobei ein Gebührensatz zwischen 10/10 und 40/10 angesetzt werden kann.

Welcher Gebührensatz ist bei der Jahresabschlusserstellung üblich?

In der Praxis werden für standardisierte Jahresabschlüsse kleiner und mittlerer GmbHs meist Gebührensätze zwischen 15/10 und 25/10 vereinbart. Bei einfachen Fällen kann auch die Mittelgebühr (10/10) angemessen sein, bei sehr komplexen Fällen bis zu 40/10. Der konkrete Satz hängt von Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand ab.

Sind Offenlegung und Lageberichtserstellung in der Jahresabschlussgebühr enthalten?

Nein, diese Leistungen werden in der Regel separat berechnet. Die Jahresabschlussgebühr nach § 35 StBVV umfasst nur die Erstellung von Bilanz und GuV. Die Offenlegung beim Unternehmensregister sowie die Lageberichtserstellung nach § 289 HGB werden zusätzlich vergütet.

Kann ich die Steuerberaterkosten für den Jahresabschluss senken?

Ja, durch eine ordnungsgemäße und vollständige Vorbereitung der Buchhaltung können Sie den Aufwand des Steuerberaters deutlich reduzieren. Zudem können Sie für standardisierte Fälle digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de nutzen, die den Jahresabschluss inkl. Offenlegung beim Unternehmensregister zu Festpreisen ab 139 Euro anbieten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Bilanzsumme440.792 €
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Einreichung beim Finanzamt
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Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater