Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten


OnlineBilanzBlogCheckliste Jahresabschluss

Checkliste Jahresabschluss 2026: Schritt für Schritt zum rechtssicheren Abschluss

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses besteht aus vielen Einzelschritten, die in der richtigen Reihenfolge erfolgen müssen. Diese Checkliste für den Jahresabschluss 2026 führt Sie strukturiert durch alle Phasen – von der Buchführung über die Inventur bis zur Offenlegung. So vermeiden Sie Fehler, Fristverletzungen und steuerliche Nachteile.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst mehrere Schritte: Buchführung ordnungsgemäß abschließen, Inventur und Bewertung durchführen, Bilanz und GuV erstellen, Anhang und Lagebericht verfassen, Feststellung durch Gesellschafter sowie fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Eine vollständige Checkliste hilft, alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB zu erfüllen und Fristen einzuhalten.

Grundlagen: Was gehört zum Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist das zusammenfassende Dokument der gesamten Geschäftstätigkeit eines Jahres. Er wird auf Grundlage der laufenden Buchführung erstellt und muss den gesetzlichen Anforderungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechen.

Die Qualität des Jahresabschlusses steht und fällt mit der Qualität der laufenden Buchführung. Wer das ganze Jahr über sauber bucht, hat am Jahresende deutlich weniger Aufwand und vermeidet zeitraubende Korrekturen.

Bestandteil Pflicht für
Bilanz Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Anhang Kapitalgesellschaften (außer Kleinstgesellschaften unter Bedingungen)
Lagebericht Mittelgroße und große Gesellschaften sowie alle AGs

Hinweis

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zu Beginn ihres Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.

„Eine vollständige Checkliste ist kein bürokratischer Luxus, sondern eine praktische Notwendigkeit. Die Erstellung des Jahresabschlusses besteht aus vielen Einzelschritten, die aufeinander aufbauen. Wer strukturiert vorgeht, spart Zeit und minimiert Fehlerquellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 1: Buchführung ordnungsgemäß abschließen

Bevor mit der eigentlichen Erstellung des Jahresabschlusses begonnen werden kann, müssen alle Buchungen des abgelaufenen Jahres vollständig und korrekt erfasst sein. Dieser Schritt ist der Grundstein – und wird leider oft unterschätzt.

Eine unvollständige oder fehlerhafte Buchführung führt unweigerlich zu Problemen bei der Bilanzerstellung. Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen bis zum Bilanzstichtag 31.12.2025 lückenlos dokumentiert sein.

  • Alle Eingangsrechnungen aus 2025 verbucht (keine offenen Belege vergessen)
  • Alle Ausgangsrechnungen vollständig im System erfasst
  • Bankkontenauszüge bis 31.12.2025 vollständig verarbeitet
  • Kassenabschluss per 31.12.2025 dokumentiert und plausibel
  • Offene Posten (Forderungen und Verbindlichkeiten) bereinigt
  • Umsatzsteuer-Konten mit Voranmeldungen abgestimmt
  • Lohnbuchhaltung für Dezember 2025 abgeschlossen und verbucht

Achtung

Häufiger Fehler: Rechnungen, die erst im Januar 2026 eingehen, aber wirtschaftlich dem Jahr 2025 zuzuordnen sind (z.B. Dezember-Leistungen), müssen durch Rückstellungen oder sonstige Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Das Stichtagsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt eine periodengerechte Abgrenzung.

Kontrollpunkt: Bankkonten und Kasse

Die Salden der Bankkonten und der Kasse in der Buchführung müssen exakt mit den tatsächlichen Beständen zum 31.12.2025 übereinstimmen. Differenzen deuten auf fehlende oder falsch verbuchte Geschäftsvorfälle hin.

Prüfen Sie die letzten Kontoauszüge des Jahres 2025 sorgfältig und gleichen Sie diese mit Ihrer Buchhaltung ab. Bei Kassenbuch-Führung muss der dokumentierte Kassenbestand durch eine körperliche Zählung bestätigt werden.

Schritt 2: Inventur und Bewertung durchführen

Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens erfasst und bewertet werden. Diese Inventur ist nach § 240 HGB für alle Kaufleute verpflichtend.

Die Inventur bildet die Grundlage für die Bewertung in der Bilanz. Dabei sind die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB zwingend zu beachten, insbesondere das Anschaffungskostenprinzip und das Niederstwertprinzip.

Aufgabe Wichtige Hinweise
Inventur der Vorräte Lagerbestände körperlich zählen, wiegen oder messen zum 31.12.2025
Bewertung der Vorräte Niederstwertprinzip beachten: Anschaffungskosten oder niedrigerer Marktwert
Anlagenspiegel aktualisieren Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Jahres 2025 erfassen
Forderungen prüfen Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen bilden
Verbindlichkeiten vollständig erfassen Auch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen berücksichtigen
Rückstellungen bilden Für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB (z.B. Urlaubsrückstellungen)

Bewertung des Anlagevermögens

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 HGB. Abnutzbares Anlagevermögen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) ist über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Der Anlagenspiegel dokumentiert für jede Position des Anlagevermögens die historischen Anschaffungskosten, kumulierte Abschreibungen, Zugänge und Abgänge sowie den aktuellen Buchwert. Er ist Bestandteil des Anhangs nach § 284 HGB.

Hinweis

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung muss nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden – unabhängig davon, ob es sich um abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen handelt.

Forderungen und Rückstellungen

Forderungen sind zum Nennwert anzusetzen, soweit keine Zweifel an der Einbringlichkeit bestehen. Bei zweifelhaften Forderungen sind Einzelwertberichtigungen zu bilden, bei Uneinbringlichkeit ist eine vollständige Abschreibung erforderlich.

Rückstellungen nach § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltung zu bilden. Typische Beispiele: Urlaubsrückstellungen, Garantierückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.

Schritt 3: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen

Nach Abschluss der Buchführung und der Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden werden Bilanz und GuV erstellt. Beide Rechenwerke sind die Kernbestandteile des Jahresabschlusses.

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gegenüber. Sie muss nach § 266 HGB für Kapitalgesellschaften ein bestimmtes Gliederungsschema einhalten.

Aktivseite der Bilanz

  • A. Anlagevermögen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen)
  • B. Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Forderungen, Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern (falls zutreffend)

Passivseite der Bilanz

  • A. Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern (falls zutreffend)

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV stellt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres 2025 gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Kapitalgesellschaften können nach § 275 HGB zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert die Aufwendungen nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen etc.). Das Umsatzkostenverfahren ordnet die Aufwendungen den Umsatzerlösen zu und weist das Betriebsergebnis nach Funktionsbereichen aus.

Hinweis

Die einmal gewählte Gliederung der GuV sollte beibehalten werden, um die Vergleichbarkeit mit Vorjahren zu gewährleisten. Ein Wechsel ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig und muss im Anhang erläutert werden (§ 265 HGB).

  • Bilanzgliederung entspricht § 266 HGB (bei Kapitalgesellschaften)
  • GuV-Gliederung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Vorjahreszahlen sind in Bilanz und GuV angegeben
  • Bilanz ist ausgeglichen (Bilanzsumme Aktiva = Passiva)
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag in GuV stimmt mit Eigenkapitalveränderung überein

Schritt 4: Anhang und Lagebericht erstellen

Für Kapitalgesellschaften ist der Anhang ein verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 HGB. Er erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV und sorgt für Transparenz.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Anhangs verzichten. Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtet, wobei der Umfang mit der Unternehmensgröße zunimmt.

Pflichtangaben im Anhang

Der Mindestinhalt des Anhangs ist in den §§ 284–288 HGB geregelt. Die Anforderungen steigen mit der Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB.

Angabe Rechtsgrundlage
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Angaben zu Rückstellungen § 285 Nr. 12 HGB
Angaben zu Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1, 2 HGB
Anlagenspiegel § 284 Abs. 3 HGB
Haftungsverhältnisse § 251 HGB, § 285 Nr. 3 HGB
Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB (bei Beteiligungen)

Lagebericht: Wer ist verpflichtet?

Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 HGB nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie für alle Aktiengesellschaften verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit.

Der Lagebericht nach § 289 HGB muss den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darstellen. Er geht über die reine Zahlendarstellung hinaus und erläutert wesentliche Risiken, Chancen und voraussichtliche Entwicklungen.

Hinweis

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen im Lagebericht auch eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen (§ 289b HGB). Diese betrifft Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.

Schritt 5: Feststellung durch Gesellschafter und Prüfung

Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung muss dieser durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Diese Feststellung ist konstitutiv und nach § 42a GmbHG fristgebunden.

Die Feststellungsfristen für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) sind abhängig von der Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB.

11 Monate

Feststellungsfrist für kleine GmbH/UG

8 Monate

Feststellungsfrist für mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister

Für kleine Kapitalgesellschaften bedeutet dies: Der Jahresabschluss 2025 muss spätestens bis zum 30.11.2026 festgestellt werden. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen bereits bis zum 31.08.2026 festgestellt haben.

Prüfungspflicht des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit.

Die Prüfung muss von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden. Der Prüfer erteilt einen Bestätigungsvermerk oder versagt diesen bei wesentlichen Mängeln (§ 322 HGB).

Achtung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist eine gesetzliche Höchstfrist. Bei Überschreitung drohen keine unmittelbaren Sanktionen, jedoch kann dies bei einer späteren Offenlegungsfristverletzung verschärfend wirken und die Verhängung eines höheren Ordnungsgeldes begünstigen.

  • Jahresabschluss der Geschäftsführung zur Feststellung vorgelegt
  • Gesellschafterversammlung einberufen (Ladungsfrist beachten)
  • Feststellungsbeschluss protokolliert und dokumentiert
  • Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst (Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen)
  • Bei Prüfungspflicht: Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk vorhanden

Schritt 6: Offenlegung beim Unternehmensregister und Einreichung beim Finanzamt

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt und beim Finanzamt eingereicht werden. Die Offenlegung ist für alle Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB verpflichtend.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine direkte Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen – das Unternehmensregister übernimmt diese Funktion vollständig.

Offenlegungsfrist 2026

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Offenlegung muss in elektronischer Form über das Einreichportal des Unternehmensregisters erfolgen. Je nach Größenklasse sind unterschiedliche Unterlagen offenzulegen.

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (verkürzt möglich nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (GuV freiwillig)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Achtung

Bei Verletzung der Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungsfristen und leitet bei Verstößen automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein.

Einreichung beim Finanzamt

Parallel zur Offenlegung muss der Jahresabschluss zusammen mit der Steuerbilanz und der Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Frist richtet sich nach der steuerlichen Abgabefrist.

Für den Veranlagungszeitraum 2025 gilt bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters eine verlängerte Abgabefrist bis zum 30.06.2027. Ohne steuerliche Beratung endet die Frist bereits am 31.07.2026.

„Die rechtzeitige Offenlegung wird oft unterschätzt. Ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro lässt sich durch eine fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister leicht vermeiden. Planen Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung ein und warten Sie nicht bis zur letzten Woche.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Trotz sorgfältiger Planung treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler auf. Diese führen zu Verzögerungen, Nacharbeit oder im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen.

Die folgenden Punkte zeigen die häufigsten Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden können.

Buchführungsfehler

  • Unvollständige Erfassung von Eingangs- oder Ausgangsrechnungen
  • Fehlende Abstimmung der Bankkonten zum Jahresende
  • Nicht periodengerechte Abgrenzungen bei Jahreswechsel
  • Kassenfehlbestände oder fehlende Kassenzählprotokolle

Bewertungsfehler

  • Falsche Anwendung von Abschreibungssätzen
  • Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips bei Vorräten
  • Fehlende Rückstellungen für bekannte Risiken
  • Unterlassene Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen

Frist- und Formfehler

  • Versäumung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
  • Verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Falsche oder unvollständige Anhangangaben
  • Fehlender Gesellschafterbeschluss zur Feststellung

Praxistipp: Zeitplan erstellen

Erstellen Sie zu Beginn des neuen Geschäftsjahres einen verbindlichen Zeitplan für die Jahresabschlusserstellung. Legen Sie Meilensteine fest: Buchführungsabschluss, Inventur, Bilanzerstellung, Feststellung, Offenlegung.

Planen Sie ausreichend Pufferzeit ein, insbesondere wenn externe Dienstleister (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) eingebunden sind. Eine rechtzeitige Koordination verhindert Engpässe kurz vor Fristablauf.

Hinweis

Moderne digitale Buchhaltungslösungen wie OnlineBilanz unterstützen Sie durch automatisierte Prüfroutinen, vorkonfigurierte Gliederungsschemata nach HGB und integrierte Fristen-Überwachung. So minimieren Sie Fehlerquellen und behalten alle Termine im Blick.

Dokumentation und Archivierung

Alle Unterlagen des Jahresabschlusses – Bilanz, GuV, Anhang, Inventurlisten, Bewertungsunterlagen, Feststellungsbeschluss – müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden.

Die Aufbewahrung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Wichtig ist, dass die Unterlagen jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sind. Ein strukturiertes Archivierungssystem erleichtert spätere Betriebsprüfungen erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025?

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026), für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Die steuerliche Abgabefrist endet bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters am 30.06.2027.

Was muss bei der Inventur zum Jahresabschluss beachtet werden?

Nach § 240 HGB müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag erfasst werden. Vorräte sind körperlich zu zählen, zu wiegen oder zu messen. Das Anlagevermögen muss im Anlagenspiegel mit Zugängen, Abgängen und Abschreibungen aktualisiert werden. Forderungen sind auf Werthaltigkeit zu prüfen, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die Inventur bildet die Grundlage für die korrekte Bewertung in der Bilanz.

Wo wird der Jahresabschluss 2026 offengelegt?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr direkt beim Bundesanzeiger. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Je nach Größenklasse sind unterschiedliche Unterlagen offenzulegen: Kleinstgesellschaften nur die Bilanz, kleine GmbH/UG Bilanz und Anhang, mittelgroße und große Gesellschaften zusätzlich GuV, Lagebericht und Bestätigungsvermerk.

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB. Zusätzlich ist für Kapitalgesellschaften ein Anhang verpflichtend (§ 264 Abs. 1 HGB), außer für Kleinstkapitalgesellschaften unter bestimmten Bedingungen. Mittelgroße und große GmbH sowie alle AGs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Gliederung richtet sich nach §§ 266, 275 HGB.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Verletzung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Unternehmensgröße. Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist. Zusätzlich werden die Namen der säumigen Unternehmen öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater