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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater-Bescheinigung Jahresabschluss

Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Banken, Fördermittelgeber und Investoren verlangen häufig eine Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss. Dieses Dokument bestätigt die fachliche Prüfung und Plausibilität der vorgelegten Zahlen. Auch wenn KI-gestützte Tools beim Jahresabschluss zunehmend unterstützen können, bleibt die steuerberaterliche Bescheinigung unverzichtbar. Eine Bescheinigung zum Jahresabschluss vom Steuerberater bringt dabei nicht nur Pflichten, sondern auch konkrete Vorteile mit sich. Erfahren Sie, welche Varianten existieren, wann Sie eine Bescheinigung benötigen und wie der Prozess abläuft.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss bestätigt die fachliche Prüfung, Vollständigkeit und Plausibilität der Buchführung. Banken, Fördermittelgeber und Investoren verlangen sie häufig als Nachweis für die Glaubwürdigkeit der Unternehmenszahlen. Sie ist rechtlich von der Wirtschaftsprüfung zu unterscheiden und dient primär dem Vertrauensaufbau.

Was ist eine Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss?

Eine Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss ist eine formelle Bestätigung eines Steuerberaters, dass der Jahresabschluss nach fachlichen Standards erstellt wurde. Sie dokumentiert, dass die Buchführung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung geprüft und plausibilisiert wurden.

Die Bescheinigung bestätigt typischerweise die Vollständigkeit der Buchführungsunterlagen, die Anwendung korrekter Bewertungsmethoden nach § 252 ff. HGB sowie die rechnerische Richtigkeit der vorgelegten Zahlen. Sie ist keine Prüfung im Sinne des § 316 HGB, sondern eine fachliche Würdigung.

Hinweis

Die Steuerberater-Bescheinigung ist rechtlich keine Pflicht für Kapitalgesellschaften. Sie wird jedoch von externen Stakeholdern wie Banken, Investoren oder Fördermittelgebern häufig verlangt, um die Glaubwürdigkeit der Unternehmenszahlen zu untermauern.

Typischer Inhalt einer Steuerberater-Bescheinigung

  • Bestätigung der Durchführung der Abschlussarbeiten
  • Prüfung der Vollständigkeit der Buchhaltungsunterlagen
  • Überprüfung der Bewertungsmethoden nach § 252 ff. HGB
  • Plausibilitätsprüfung einzelner Bilanzpositionen
  • Analyse wirtschaftlicher Zusammenhänge
  • Formale Bestätigung der Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften

„Die Steuerberater-Bescheinigung schafft Vertrauen bei externen Partnern, ohne den Aufwand einer vollständigen Wirtschaftsprüfung. Gerade für kleine und mittelgroße GmbHs ist sie ein wichtiges Instrument zur Kreditwürdigkeitsprüfung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Warum ist eine Steuerberater-Bescheinigung wichtig?

Externe Stakeholder benötigen verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Eine Steuerberater-Bescheinigung erhöht die Glaubwürdigkeit der vorgelegten Zahlen erheblich und reduziert das Informationsrisiko für Dritte.

Vertrauen gegenüber Banken

Kreditinstitute verlangen bei Finanzierungsgesprächen regelmäßig eine Steuerberater-Bescheinigung. Sie bewerten Unternehmen mit geprüften Zahlen als stabiler und reduzieren Risikoaufschläge bei der Kreditvergabe nach § 18 KWG.

Notwendigkeit für Förderprogramme

Fördermittelgeber von Bund und Ländern vergeben Zuschüsse oder Darlehen häufig nur, wenn ein Steuerberater die Richtigkeit der Zahlen bestätigt. Dies gilt insbesondere für Investitionszuschüsse, Innovationsförderung und Corona-Hilfen.

Transparenz für Gesellschafter

In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern schafft eine unabhängige Bescheinigung Klarheit und verhindert Diskussionen über die Richtigkeit der Gewinnermittlung. Sie dient der Absicherung des Geschäftsführers gemäß § 43 GmbHG.

78%

der Banken verlangen eine Steuerberater-Bescheinigung bei Kreditvergaben über 100.000 Euro

65%

der Förderprogramme setzen eine fachliche Bestätigung voraus

40%

schnellere Kreditentscheidungen mit Bescheinigung

Varianten der Steuerberater-Bescheinigung

Es existieren verschiedene Formen von Steuerberater-Bescheinigungen, die sich im Umfang der Prüfung und der Aussagekraft unterscheiden. Die Wahl der passenden Variante hängt vom Verwendungszweck und den Anforderungen der anfragenden Stelle ab.

Erstellungsbescheinigung

  • Geringster Prüfungsumfang
  • Schnell ausstellbar
  • Begrenzte Aussagekraft

Plausibilitätsbescheinigung

  • Prüfung der Bewertungsmethoden
  • Analyse der Kennzahlen
  • Hohe Akzeptanz bei Banken

Vollständigkeitsbescheinigung

  • Dokumentenprüfung
  • Vollständigkeitscheck
  • Ergänzung zur Plausibilität

Achtung

Eine Steuerberater-Bescheinigung ersetzt nicht die gesetzliche Pflichtprüfung nach § 316 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Diese müssen weiterhin durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Wann ist eine Steuerberater-Bescheinigung erforderlich?

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einholung einer Steuerberater-Bescheinigung besteht grundsätzlich nicht. In der Praxis fordern jedoch verschiedene externe Stakeholder eine solche Bestätigung als Voraussetzung für ihre Leistungen.

Typische Situationen

  • Kreditantrag bei Banken und Sparkassen über 50.000 Euro
  • Beantragung öffentlicher Fördermittel und Zuschüsse
  • Investorengespräche und Due-Diligence-Prozesse
  • Unternehmenskauf oder -verkauf (M&A-Transaktionen)
  • Gesellschafterwechsel und Kapitalerhöhungen
  • Bürgschaftsanträge bei Bürgschaftsbanken
  • Beteiligungen von Venture-Capital-Gebern
  • Nachweise für öffentliche Auftraggeber nach VOB/VOL

Auch intern kann eine Bescheinigung sinnvoll sein: Bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern schafft sie Rechtssicherheit. Geschäftsführer können sich damit gegenüber Haftungsansprüchen nach § 43 GmbHG absichern.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können von vielen Erleichterungen profitieren, benötigen aber dennoch häufig eine Steuerberater-Bescheinigung für externe Zwecke – etwa bei Kreditvergaben.

Ablauf und Prozess der Bescheinigungserstellung

Die Erstellung einer Steuerberater-Bescheinigung folgt einem strukturierten Prozess. Der zeitliche Aufwand hängt von der Qualität der Buchführung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Phasen des Bescheinigungsprozesses

  1. Auftragsklärung: Abstimmung des Prüfungsumfangs und Verwendungszwecks der Bescheinigung
  2. Unterlagenprüfung: Sichtung aller Buchführungsunterlagen, Kontoauszüge, Verträge und Belege
  3. Bilanzanalyse: Prüfung der Bilanzpositionen nach § 266 HGB und der GuV nach § 275 HGB
  4. Bewertungskontrolle: Überprüfung der Bewertungsmethoden nach § 252 ff. HGB
  5. Plausibilisierung: Kennzahlenanalyse, Vorjahresvergleich, Branchenvergleich
  6. Rückfragen: Klärung von Auffälligkeiten mit dem Mandanten
  7. Bescheinigungserstellung: Formulierung der Bescheinigung mit Prüfungsvermerk
  8. Übergabe: Aushändigung der Bescheinigung an den Mandanten

„Eine gut geführte Buchhaltung ermöglicht die Erstellung einer Steuerberater-Bescheinigung innerhalb von 5-7 Werktagen. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich der Prozess auf mehrere Wochen verlängern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitlicher Rahmen

Unternehmenstyp Zeitbedarf Voraussetzung
Kleine GmbH (ordentliche Buchführung) 5-7 Werktage Vollständige digitale Unterlagen
Mittelgroße GmbH (komplexe Strukturen) 10-15 Werktage Alle Nachweise vorhanden
GmbH mit Lücken in der Buchführung 3-6 Wochen Nacharbeiten erforderlich

Benötigte Unterlagen für die Bescheinigung

Für die Erstellung einer Steuerberater-Bescheinigung benötigt der Steuerberater Zugriff auf alle wesentlichen Geschäftsunterlagen des Wirtschaftsjahres. Die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet maßgeblich über die Qualität und Aussagekraft der Bescheinigung.

Pflichtunterlagen

Buchführung und Belege

  • Lückenlose Buchführung nach § 238 HGB
  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten
  • Kassenbuch (bei Bargeschäften)
  • Abschreibungslisten nach § 253 HGB
  • Inventurlisten zum Bilanzstichtag

Verträge und Nachweise

  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Miet- und Leasingverträge
  • Gesellschaftsverträge und Beschlüsse
  • Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen
  • Versicherungspolicen
  • Steuerbescheide des Wirtschaftsjahres

Zusätzliche Nachweise bei speziellen Sachverhalten

  • Bewertungsgutachten für Anlagevermögen nach § 253 Abs. 3 HGB
  • Rückstellungsnachweise nach § 249 HGB (Pensionen, Prozessrisiken)
  • Forderungsspiegel mit Wertberichtigungen nach § 253 Abs. 4 HGB
  • Verbindlichkeitenspiegel mit Fälligkeiten
  • Beteiligungsnachweise und Konzernstrukturen
  • Stille Reserven und latente Steuern

Hinweis

OnlineBilanz.de ermöglicht die digitale Bereitstellung aller Unterlagen. Der Steuerberater erhält strukturierten Zugriff auf alle Belege, was den Bescheinigungsprozess erheblich beschleunigt.

Kosten und Zeitaufwand

Die Kosten für eine Steuerberater-Bescheinigung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem konkreten Prüfungsumfang. Der Zeitaufwand hängt von der Qualität der Buchführung ab.

Kostenrahmen nach Unternehmensgrößen

Unternehmensgröße Typische Kosten Abrechnungsgrundlage
Kleine GmbH (< 350.000 € Umsatz) 800 – 1.500 € § 35 StBVV, 5-10 Stunden
Mittelgroße GmbH (350.000 – 2 Mio. €) 1.500 – 3.500 € § 35 StBVV, 10-20 Stunden
Größere GmbH (> 2 Mio. € Umsatz) 3.500 – 8.000 € § 35 StBVV, 20-40 Stunden

Die Vergütung erfolgt nach § 35 StBVV (Beratungsleistungen) oder § 36 StBVV (gutachterliche Tätigkeiten). Viele Steuerberater berechnen einen Pauschalpreis, der den konkreten Aufwand berücksichtigt.

Achtung

Bei unvollständigen Unterlagen oder notwendigen Nacharbeiten können sich die Kosten erheblich erhöhen. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach § 238 HGB ist daher die beste Kostenbremse.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Qualität und Vollständigkeit der Buchführung
  • Komplexität der Geschäftsvorfälle
  • Anzahl der Geschäftskonten und Kassen
  • Umfang der Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Konzernsituationen und Beteiligungen
  • Dringlichkeit der Bescheinigung
  • Notwendigkeit von Nacharbeiten

Abgrenzung zur Wirtschaftsprüfung

Eine Steuerberater-Bescheinigung ist rechtlich und inhaltlich von einer Wirtschaftsprüfung nach § 316 HGB zu unterscheiden. Die Verwechslung kann zu falschen Erwartungen und rechtlichen Problemen führen.

Wesentliche Unterschiede

Kriterium Steuerberater-Bescheinigung Wirtschaftsprüfung § 316 HGB
Rechtliche Grundlage Freiwillig, vertraglich vereinbart Gesetzliche Pflicht für mittelgroße/große KapG
Prüfungsumfang Plausibilitätsprüfung, Nachvollziehbarkeit Umfassende Prüfung nach IDW PS 200 ff.
Prüfungsvermerk Bestätigung, keine Prüfungsmeinung Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB
Durchführende Person Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Haftung Nach StBerG begrenzt Nach § 323 HGB erweitert
Kosten 800 – 8.000 € Ab 5.000 € aufwärts

Während der Wirtschaftsprüfer nach § 317 HGB eine umfassende Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts vornimmt, beschränkt sich die Steuerberater-Bescheinigung auf eine fachliche Würdigung ohne umfassende Prüfungshandlungen.

„Die Steuerberater-Bescheinigung ist das richtige Instrument für kleine GmbHs ohne Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Sie schafft Vertrauen, ohne die hohen Kosten einer Vollprüfung zu verursachen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist eine Wirtschaftsprüfung Pflicht?

Nach § 316 Abs. 1 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zur Prüfung verpflichtet. Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB (Stand 2026):

  • Mittelgroße KapG: Bilanzsumme > 6 Mio. €, Umsatz > 12 Mio. €, Arbeitnehmer > 50 (zwei von drei Kriterien)
  • Große KapG: Bilanzsumme > 20 Mio. €, Umsatz > 40 Mio. €, Arbeitnehmer > 250 (zwei von drei Kriterien)

Rechtliche Grundlagen und Verantwortung

Die Steuerberater-Bescheinigung basiert auf dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Berufsordnung der Steuerberater. Der Steuerberater haftet für die Richtigkeit seiner Aussagen nach den Grundsätzen der Berufshaftung.

Rechtsgrundlagen

  • § 33 StBerG: Allgemeine Berufspflichten des Steuerberaters
  • § 68 StBerG: Haftung gegenüber Mandanten und Dritten
  • StBVV: Vergütungsverordnung für Steuerberater
  • § 238 ff. HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • § 252 ff. HGB: Bewertungsvorschriften für Vermögensgegenstände
  • § 264 ff. HGB: Vorschriften für Kapitalgesellschaften

Haftung und Verantwortung

Der Steuerberater haftet nach § 68 StBerG für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Die Haftung ist in der Regel durch Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, deren Mindestdeckung 250.000 Euro pro Schadensfall beträgt.

Achtung

Auch der Geschäftsführer bleibt nach § 43 GmbHG verantwortlich für die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Die Steuerberater-Bescheinigung entbindet ihn nicht von seiner Sorgfaltspflicht, kann aber als Nachweis ordentlicher Geschäftsführung dienen.

Aufbewahrungsfristen

Die Steuerberater-Bescheinigung ist Teil der Buchführungsunterlagen und unterliegt der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB. Sie muss 10 Jahre aufbewahrt werden, gerechnet vom Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bescheinigung erstellt wurde.

Unterstützung durch OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften eine vollständig digitale Lösung zur Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB. Die Plattform erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich und beschleunigt den Bescheinigungsprozess.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

  • Strukturierte Erfassung aller Bilanzpositionen nach § 266 HGB
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf Fehler
  • Digitale Bereitstellung aller Unterlagen für den Steuerberater
  • Rechtskonformer Export für Steuerberater-Bescheinigungen
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Einhaltung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
  • Einhaltung der Offenlegungsfrist (12 Monate nach Bilanzstichtag)

Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

OnlineBilanz.de ersetzt nicht die Steuerberatung, sondern optimiert den Prozess. Ihr Steuerberater erhält Zugriff auf alle digital erfassten Daten und kann die Bescheinigung deutlich effizienter erstellen.

Für kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB

  • Vereinfachte Bilanz nach § 266 HGB
  • Verkürzte GuV nach § 275 HGB
  • Erleichterungen bei Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Schnelle Bescheinigungsprozesse

Für mittelgroße GmbHs

  • Vollständige Bilanzgliederung § 266 HGB
  • Ausführliche GuV nach § 275 HGB
  • Umfassender Anhang nach § 284 ff. HGB
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB beachten
  • Komplexere Bescheinigungsverfahren

Rechtssichere Offenlegung

Nach dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung nach § 325 HGB und stellt die fristgerechte Einreichung sicher.

Hinweis

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. OnlineBilanz.de sendet rechtzeitige Erinnerungen und verhindert Fristversäumnisse.

„Mit OnlineBilanz.de können Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst strukturiert vorbereiten. Der Steuerberater erhält alle Daten digital und kann die Bescheinigung in deutlich kürzerer Zeit ausstellen – das spart Kosten und Zeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und liegen typischerweise zwischen 800 und 8.000 Euro, abhängig von der Unternehmensgröße und dem Prüfungsumfang. Kleine GmbHs zahlen meist 800-1.500 Euro, mittelgroße Unternehmen 1.500-3.500 Euro. Entscheidend sind die Qualität der Buchführung nach § 238 HGB und die Vollständigkeit der Unterlagen.

Ist eine Steuerberater-Bescheinigung gesetzlich verpflichtend?

Nein, eine Steuerberater-Bescheinigung ist rechtlich nicht verpflichtend. Sie wird jedoch von Banken, Fördermittelgebern und Investoren häufig verlangt, um die Glaubwürdigkeit der Unternehmenszahlen zu bestätigen. Die gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB gilt nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und erfordert einen Wirtschaftsprüfer.

Wie lange dauert die Erstellung einer Steuerberater-Bescheinigung?

Bei ordnungsgemäßer Buchführung und vollständigen Unterlagen dauert die Erstellung 5-7 Werktage für kleine GmbHs und 10-15 Werktage für mittelgroße Unternehmen. Bei unvollständigen Unterlagen oder notwendigen Nacharbeiten kann sich der Prozess auf 3-6 Wochen verlängern. Eine digitale Buchhaltung beschleunigt den Prozess erheblich.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerberater-Bescheinigung und Wirtschaftsprüfung?

Eine Steuerberater-Bescheinigung ist eine freiwillige Plausibilitätsprüfung ohne umfassende Prüfungshandlungen und kostet 800-8.000 Euro. Eine Wirtschaftsprüfung nach § 316 HGB ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtend, umfasst eine vollständige Prüfung nach IDW-Standards und kostet ab 5.000 Euro aufwärts. Der Wirtschaftsprüfer haftet nach § 323 HGB mit erweiterter Verantwortung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung, § 267 HGB – Größenklassen, § 68 StBerG – Haftung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater