Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogHinterlegung § 326 HGB

Hinterlegung nach § 326 HGB: Datenschutz statt Offenlegung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB ihre Jahresabschlüsse hinterlegen statt offenzulegen. Diese Datenschutz-Option verhindert die öffentliche Einsichtnahme, entbindet aber nicht von der Einreichungspflicht beim Unternehmensregister. Welche Voraussetzungen gelten und wie die Hinterlegung 2026 funktioniert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Nach § 326 HGB können kleine Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse hinterlegen statt offenzulegen. Die Unterlagen werden dann beim Unternehmensregister eingereicht, sind aber nicht öffentlich einsehbar. Die Hinterlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen und bietet Datenschutz bei gleichzeitiger Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

Grundlagen der Hinterlegung nach § 326 HGB

Die Hinterlegung nach § 326 HGB ist eine datenschutzfreundliche Alternative zur vollständigen Offenlegung des Jahresabschlusses. Sie steht ausschließlich kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB zur Verfügung.

Während bei der regulären Offenlegung nach § 325 HGB die Unterlagen öffentlich einsehbar sind, bleiben hinterlegte Jahresabschlüsse unter Verschluss. Die Einreichungspflicht beim Unternehmensregister bleibt jedoch bestehen.

Hinweis

Wichtig: Die Hinterlegung ist keine Befreiung von der Publizitätspflicht, sondern lediglich eine datenschutzrechtliche Erleichterung. Die Unterlagen müssen dennoch fristgerecht eingereicht werden.

Der Gesetzgeber wollte mit § 326 HGB kleinen Gesellschaften ermöglichen, sensible Geschäftsdaten vor der Konkurrenz zu schützen, ohne sie vollständig von der Publizitätspflicht zu befreien.

„Die Hinterlegung nach § 326 HGB wird häufig missverstanden: Sie ersetzt nicht die Offenlegungspflicht, sondern ändert nur die Zugänglichkeit der Daten. Die Fristen und Sanktionen bleiben identisch.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Voraussetzungen nach § 326 HGB

Das Recht zur Hinterlegung steht nur kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB zu. Die Größenklasse wird anhand von drei Kriterien bestimmt, von denen mindestens zwei an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden dürfen.

Kriterium Grenzwert kleine Kapitalgesellschaft
Bilanzsumme 6.000.000 Euro
Umsatzerlöse (12 Monate) 12.000.000 Euro
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 50 Personen

Diese Schwellenwerte gelten seit der letzten Anpassung durch das MicroBilG und sind für das Jahr 2026 unverändert. Werden zwei der drei Kriterien überschritten, verliert die Gesellschaft den Status als kleine Kapitalgesellschaft.

Achtung

Achtung: Der Verlust des Klein-Status tritt erst ein, wenn die Überschreitung an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfolgt. Einmalige Überschreitungen führen nicht automatisch zur Größenklassenwechsel.

Folgende Gesellschaftsformen können von § 326 HGB profitieren, sofern sie die Größenkriterien erfüllen:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft) – in der Praxis selten klein
  • SE (Societas Europaea) – bei entsprechender Größe

Unterschied zwischen Offenlegung und Hinterlegung

Der wesentliche Unterschied liegt in der öffentlichen Zugänglichkeit der eingereichten Unterlagen. Beide Verfahren erfolgen beim Unternehmensregister, unterscheiden sich aber erheblich in den Konsequenzen.

Offenlegung nach § 325 HGB

  • Jeder kann gegen Gebühr Einsicht nehmen
  • Daten sind im Unternehmensregister abrufbar
  • Wirtschaftsauskunfteien nutzen die Daten
  • Pflicht für mittelgroße und große Gesellschaften

Hinterlegung nach § 326 HGB

  • Keine öffentliche Einsichtnahme möglich
  • Nur für Behörden und Gerichte zugänglich
  • Schutz sensibler Geschäftsdaten
  • Nur für kleine Kapitalgesellschaften

Bei der Hinterlegung wird im Unternehmensregister lediglich vermerkt, dass die Unterlagen eingereicht wurden. Die Inhalte selbst bleiben verschlossen und können nicht von Dritten eingesehen werden.

Hinweis

Praxis-Hinweis: Auch bei hinterlegten Jahresabschlüssen kann das Registergericht bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit die Unterlagen prüfen. Die Hinterlegung schützt nicht vor behördlicher Kontrolle.

Umfang der einzureichenden Unterlagen

Auch bei der Hinterlegung müssen vollständige Unterlagen eingereicht werden. Der Umfang richtet sich nach den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 326 Abs. 1 HGB.

  • Bilanz nach § 266 HGB (verkürzte Fassung zulässig)
  • Anhang nach § 288 HGB (ohne GuV bei Umsatz bis 12 Mio. Euro)
  • Lagebericht nur bei Überschreitung der Schwellenwerte
  • Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 Satz 1 HGB die Gewinn- und Verlustrechnung von der Hinterlegung ausnehmen, wenn ihre Umsatzerlöse 12 Millionen Euro nicht überschreiten. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der vollständigen Offenlegung.

Die Bilanz kann in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eingereicht werden. Dabei werden einzelne Posten zusammengefasst, was die Transparenz weiter reduziert.

Achtung

Wichtig: Auch wenn die GuV nicht hinterlegt werden muss, muss sie trotzdem erstellt und im Anhang entsprechend erläutert werden. Die Erstellungspflicht bleibt bestehen.

Wird die Gesellschaft durch einen Abschlussprüfer geprüft (freiwillig oder gesetzlich), muss auch der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB mit hinterlegt werden.

Fristen und Verfahren 2026

Die Fristen für die Hinterlegung sind identisch mit denen der regulären Offenlegung. Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Termine:

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Hinterlegungsfrist (§ 325 HGB)

31.12.2026

Späteste Hinterlegung für Stichtag 31.12.2025

Der Jahresabschluss muss zunächst von den Geschäftsführern aufgestellt (§ 264 Abs. 1 HGB) und anschließend von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Erst danach kann die Hinterlegung erfolgen.

Die chronologische Abfolge gestaltet sich wie folgt:

  1. Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung
  2. Prüfung durch Abschlussprüfer (falls prüfungspflichtig)
  3. Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  4. Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate nach Bilanzstichtag

Hinweis

Praxis-Tipp: Auch wenn die Hinterlegungsfrist 12 Monate beträgt, sollte die Feststellung spätestens nach 11 Monaten erfolgen. So bleibt ausreichend Zeit für die technische Einreichung beim Unternehmensregister.

Datenschutz und Einsichtnahme

Der zentrale Vorteil der Hinterlegung liegt im Schutz vor öffentlicher Einsichtnahme. Während offengelegte Jahresabschlüsse von jedermann gegen eine Gebühr beim Unternehmensregister abgerufen werden können, bleiben hinterlegte Unterlagen verschlossen.

Folgende Personenkreise haben dennoch Zugriff auf hinterlegte Jahresabschlüsse:

  • Registergerichte bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit
  • Finanzbehörden im Rahmen steuerlicher Prüfungen
  • Staatsanwaltschaften bei strafrechtlichen Ermittlungen
  • Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren
  • Gesellschafter der eigenen Gesellschaft (über § 51a GmbHG)

Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Bürgel haben keinen Zugriff auf hinterlegte Jahresabschlüsse. Dies verhindert die automatisierte Auswertung von Bilanzkennzahlen für Bonitätsprüfungen.

Achtung

Achtung: Banken können im Rahmen von Kreditverhandlungen die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses verlangen. Die Hinterlegung schützt nicht vor vertraglichen Auskunftspflichten.

Im Unternehmensregister wird bei hinterlegten Jahresabschlüssen lediglich ein Vermerk angezeigt, dass die Unterlagen eingereicht wurden. Der Abruf der Dokumente selbst ist nicht möglich.

Verfahren beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Hinterlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Die Einreichung erfolgt elektronisch in strukturierter Form. Für die Hinterlegung sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Erstellung der Bilanz im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language)
  2. Aufbereitung aller Pflichtangaben im strukturierten elektronischen Format
  3. Elektronische Übermittlung über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters
  4. Bezahlung der Veröffentlichungsgebühr (derzeit 47,50 Euro für kleine Gesellschaften)
  5. Bestätigung der erfolgreichen Einreichung durch das Registergericht

Die XBRL-Taxonomie ist für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, verpflichtend. Eine einfache PDF-Einreichung ist nicht mehr zulässig.

Hinweis

OnlineBilanz-Vorteil: Die Plattform OnlineBilanz.de erstellt automatisch die erforderlichen XBRL-Dateien und übermittelt diese direkt an das Unternehmensregister. Der gesamte Prozess ist digital und rechtskonform.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung. Das Registergericht prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Mängeln erfolgt eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung.

„Die elektronische Hinterlegung im XBRL-Format mag zunächst komplex wirken, ist aber mit der richtigen Software innerhalb weniger Minuten erledigt. Wichtig ist die korrekte Zuordnung der Bilanzposten zur Taxonomie.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen bei Versäumnissen

Wer die Hinterlegungsfrist nicht einhält, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Das Registergericht verhängt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer.

Sanktion Rechtsgrundlage Höhe
Ordnungsgeld gegen Gesellschaft § 335 HGB Bis 25.000 Euro
Ordnungsgeld gegen Geschäftsführer § 335 HGB Bis 25.000 Euro
Mindestbetrag erste Festsetzung § 335 HGB 500 Euro
Wiederholtes Ordnungsgeld § 335 HGB Erhöhte Beträge möglich

Das Ordnungsgeld wird nicht automatisch verhängt, sondern durch das zuständige Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Dabei werden Unternehmensgröße, Verschulden und bisherige Versäumnisse berücksichtigt.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld ist keine einmalige Sache. Wird die Hinterlegung auch nach der ersten Festsetzung nicht vorgenommen, kann das Gericht weitere Ordnungsgelder in erhöhter Höhe verhängen.

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Konsequenzen:

  • Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Pflichtverletzung (§ 43 GmbHG)
  • Negative Auswirkungen auf Bonität und Geschäftsbeziehungen
  • Probleme bei Kreditverhandlungen und öffentlichen Ausschreibungen
  • Rechtfertigung von außerordentlichen Kündigungen durch Geschäftspartner

Die Verjährungsfrist für die Festsetzung von Ordnungsgeldern beträgt drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Hinterlegung spätestens hätte erfolgen müssen.

Wechsel der Offenlegungsart

Kleine Kapitalgesellschaften können jährlich neu entscheiden, ob sie hinterlegen oder vollständig offenlegen möchten. Ein Wechsel zwischen beiden Varianten ist rechtlich zulässig und bedarf keiner besonderen Begründung.

Typische Gründe für einen Wechsel von Hinterlegung zur Offenlegung:

  • Positive Geschäftsentwicklung soll dokumentiert werden
  • Transparenz gegenüber potenziellen Geschäftspartnern
  • Vorbereitung auf Unternehmensverkauf oder Investorensuche
  • Anforderungen von Großkunden oder öffentlichen Auftraggebern

Umgekehrt können Gesellschaften, die bisher offengelegt haben, zur Hinterlegung wechseln, solange sie die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB erfüllen.

Hinweis

Hinweis: Bereits offengelegte Jahresabschlüsse bleiben dauerhaft öffentlich einsehbar. Ein nachträglicher Wechsel zur Hinterlegung macht frühere Offenlegungen nicht rückgängig.

Bei einem Größenklassenwechsel von klein zu mittelgroß entfällt das Wahlrecht automatisch. Die Gesellschaft muss dann vollständig nach § 325 HGB offenlegen.

Kleine Kapitalgesellschaft

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Offenlegung verpflichtend
  • GuV muss offengelegt werden
  • Lagebericht erforderlich

Große Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Offenlegung verpflichtend
  • Erweiterte Berichtspflichten
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hinterlegung und Offenlegung?

Bei der Offenlegung nach § 325 HGB sind die Jahresabschlüsse öffentlich im Unternehmensregister einsehbar. Bei der Hinterlegung nach § 326 HGB werden die Unterlagen zwar beim Unternehmensregister eingereicht, bleiben aber unter Verschluss und sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Nur Behörden, Gerichte und die eigenen Gesellschafter haben Zugriff. Das Wahlrecht zur Hinterlegung steht ausschließlich kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB zu.

Welche Unterlagen müssen bei der Hinterlegung eingereicht werden?

Bei der Hinterlegung müssen die Bilanz (ggf. in verkürzter Form), der Anhang und der Ergebnisverwendungsbeschluss eingereicht werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann ausgenommen werden, wenn die Umsatzerlöse 12 Millionen Euro nicht übersteigen. Falls eine Abschlussprüfung erfolgt ist, muss auch der Bestätigungsvermerk hinterlegt werden. Ein Lagebericht ist für kleine Kapitalgesellschaften in der Regel nicht erforderlich.

Bis wann muss die Hinterlegung für das Jahr 2025 erfolgen?

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Hinterlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Hinterlegung muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht sein. Zuvor muss der Jahresabschluss allerdings von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden, wofür kleine GmbHs 11 Monate Zeit haben (§ 42a GmbHG).

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter Hinterlegung?

Bei Fristversäumnis verhängt das Registergericht nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer. Bei weiterer Nichtbefolgung können wiederholte Ordnungsgelder in erhöhter Höhe festgesetzt werden. Zusätzlich kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführer nach § 43 GmbHG entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 326 HGB (Hinterlegung), § 325 HGB (Offenlegung), § 267 HGB (Größenklassen), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater