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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss HGB

Jahresabschluss nach HGB 2026: Pflichten, Fristen & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss nach HGB ist für Kapitalgesellschaften gesetzliche Pflicht und zentrales Steuerungsinstrument zugleich. Dieser Leitfaden erklärt alle Vorschriften, Bestandteile, Fristen und den digitalen Ablauf – von der Inventur im Jahresabschluss über die Erstellung bis zur Offenlegung im Unternehmensregister. Der fertige Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Steuererklärung der UG, die auf den Daten des Jahresabschlusses aufbaut. Für Genossenschaften gelten aufgrund ihrer besonderen Rechtsform spezifische Regelungen zur Feststellung Jahresabschluss Genossenschaft, die gesondert zu beachten sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach HGB umfasst für Kapitalgesellschaften mindestens Bilanz, GuV und Anhang. Er muss innerhalb von 8-11 Monaten festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 238-342 HGB.

Was ist der Jahresabschluss nach HGB?

Der Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) ist der formelle, gesetzlich vorgeschriebene Abschluss der Buchführung eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Er bildet die Grundlage für steuerliche Bewertungen, Ausschüttungsentscheidungen und wirtschaftliche Analysen.

Rechtlich basiert der HGB-Abschluss auf den §§ 238–342 HGB. Er zeigt die Vermögenslage in der Bilanz nach § 266 HGB, die Ertragslage in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und – bei Kapitalgesellschaften – ergänzende Erläuterungen im Anhang nach § 284 HGB.

§ 242 HGB

Pflicht zu Bilanz und GuV

§ 264 HGB

Bestandteile bei Kapitalgesellschaften

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Zentrale Funktionen des Jahresabschlusses

  • Informationsfunktion: Er informiert Gesellschafter, Banken, Investoren und Behörden über die finanzielle Lage des Unternehmens.
  • Dokumentationsfunktion: Er dokumentiert Vermögen, Schulden und Jahresergebnis rechtsverbindlich zum Bilanzstichtag.
  • Rechenschaftslegung: Er zeigt, wie die Geschäftsführung das Unternehmen geführt hat – besonders wichtig bei GmbH und UG.
  • Zahlungsbemessungsfunktion: Er dient als Grundlage für die Berechnung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Gewinnausschüttungen.

„Ein vollständiger und fristgerechter HGB-Abschluss ist nicht nur Rechtspflicht, sondern auch Grundlage für eine solide Unternehmenssteuerung. Fehler bei Bilanzierung oder Offenlegung können zu erheblichen Ordnungsgeldern führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Grundlagen im HGB

Alle Vorschriften zur Jahresabschlusserstellung finden sich im Dritten Buch des HGB. Die wichtigsten Paragrafen regeln Inhalt, Form, Aufstellungsgrundsätze und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Paragraph Regelungsinhalt
§ 238 HGB Buchführungspflicht für Kaufleute
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsätze: Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit
§ 264 HGB Bestandteile des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 284 HGB Inhalte des Anhangs
§ 289 HGB Lagebericht
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister
§ 267 HGB Größenklassen von Kapitalgesellschaften
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren bei Pflichtverletzungen

Diese Vorschriften bilden das rechtliche Gerüst für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Verstöße können nach § 335 HGB mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet werden.

Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Einreichung.

Wer ist nach HGB bilanzierungspflichtig?

Die Bilanzierungspflicht nach HGB ist abhängig von der Rechtsform und – bei Einzelkaufleuten – von der Unternehmensgröße. Kapitalgesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe immer bilanzierungspflichtig.

Unternehmensform Bilanzierungspflicht Rechtsgrundlage
Einzelkaufmann Ja, wenn Umsatz > 600.000 € oder Gewinn > 60.000 € § 241a HGB
OHG, KG Ja § 242 HGB
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Immer § 264 HGB
AG, KGaA Immer § 264 HGB
Freiberufler Nein (Einnahmenüberschussrechnung) § 18 EStG
GbR (gewerblich) Ab Überschreitung der Schwellenwerte § 241a HGB

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden muss.

Achtung

Auch kleine GmbHs und UGs sind zur vollständigen Bilanzierung und Offenlegung verpflichtet. Eine vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung ist nicht zulässig, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Bei Kapitalgesellschaften schreibt § 264 HGB verbindlich vor, welche Bestandteile der Jahresabschluss enthalten muss.

Bestandteile bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht (nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften) nach § 289 HGB
  • Ergebnisverwendungsvorschlag (fakultativ)

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag. Sie ist in Aktivseite (Mittelverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft) gegliedert und muss zwingend das in § 266 HGB vorgegebene Gliederungsschema einhalten.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen
  • I. Vorräte
  • II. Forderungen
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand und Guthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres. Sie kann nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkostenverfahren oder im Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.

Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung der Aufwendungen. Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland am weitesten verbreitet.

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie weitere Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

  • Erläuterung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Aufgliederung einzelner Bilanzposten
  • Angaben zu Verbindlichkeiten und Restlaufzeiten
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, die Prüfungspflicht und die Feststellungsfristen. Die Zuordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht über- oder unterschritten werden.

Merkmal Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø) ≤ 50 ≤ 250 > 250
Prüfungspflicht Nein (außer § 316 HGB) Ja Ja
Lagebericht Nein Ja Ja
Feststellungsfrist 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Offenlegung Erleichtert Vollständig Vollständig

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10) genießen weitere Erleichterungen bei Umfang und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 verschiedene gesetzliche Fristen. Diese sind zwingend einzuhalten, um Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von der Geschäftsführung aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße.

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Jahresabschluss 2025 gilt als Frist: 31.12.2026.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Übersicht: Fristen für Jahresabschluss 2025

Frist Kleine KapG Mittelgroße/Große KapG Rechtsgrundlage
Aufstellung Bis 30.11.2026 Bis 31.08.2026 § 42a GmbHG
Feststellung Bis 30.11.2026 Bis 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung Bis 31.12.2026 Bis 31.12.2026 § 325 HGB
Prüfung (falls erforderlich) Bis zur Feststellung Bis zur Feststellung § 316 HGB

Ablauf der Jahresabschlusserstellung nach HGB

Die Erstellung eines HGB-konformen Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und muss sorgfältig dokumentiert werden.

Phase 1: Vorbereitung und Buchhaltungsabschluss

  • Kontrolle und Vervollständigung aller Geschäftsvorfälle
  • Abstimmung der Konten (Kasse, Bank, Debitoren, Kreditoren)
  • Klärung offener Posten und Differenzen
  • Erstellung der Saldenliste

Phase 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden mengen- und wertmäßig erfasst.

  • Durchführung der körperlichen Inventur (Warenbestand, Anlagegüter)
  • Bewertung nach § 253 HGB (Anschaffungskosten, Abschreibungen)
  • Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Werthaltigkeitsprüfung von Forderungen

Phase 3: Erstellung von Bilanz und GuV

Auf Basis der finalen Saldenliste werden Bilanz und GuV nach den Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB erstellt. Alle Positionen müssen vollständig und richtig zugeordnet werden.

Phase 4: Erstellung des Anhangs

Der Anhang erläutert alle wesentlichen Sachverhalte aus Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben nach § 284 HGB sowie alle erforderlichen Zusatzinformationen.

Phase 5: Prüfung (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 316 HGB durch einen Wirtschaftsprüfter oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen.

Phase 6: Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss wird der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt. Mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Phase 7: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

Digitaler Ablauf mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ermöglicht die vollständige digitale Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach HGB – rechtskonform, effizient und ohne Medienbrüche.

Schritt 1: Datenimport und Kontenzuordnung

Die Saldenliste aus Ihrer Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk etc.) wird direkt importiert. OnlineBilanz ordnet alle Konten automatisch den richtigen Bilanzpositionen nach § 266 HGB zu.

Schritt 2: Automatische Erstellung von Bilanz und GuV

Auf Basis der importierten Daten erstellt OnlineBilanz automatisch eine HGB-konforme Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Das Gliederungsschema entspricht exakt den Vorgaben der §§ 266 und 275 HGB.

Schritt 3: Assistentengestützte Anhang-Erstellung

Ein intelligenter Assistent führt Sie durch alle Pflichtangaben nach § 284 HGB. Sie beantworten gezielte Fragen – OnlineBilanz generiert automatisch einen rechtskonformen Anhang.

Schritt 4: Plausibilitätsprüfung und Validierung

Das System prüft automatisch auf formale Fehler, fehlende Pflichtangaben und bilanzielle Unstimmigkeiten. Sie erhalten konkrete Hinweise zu allen Anpassungen.

Schritt 5: Export und Offenlegung

Der fertige Jahresabschluss kann als PDF exportiert oder direkt elektronisch ans Unternehmensregister übermittelt werden – vollständig digital und fristgerecht nach § 325 HGB.

„Mit OnlineBilanz reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Jahresabschlusserstellung um bis zu 70 Prozent. Alle gesetzlichen Anforderungen sind automatisch berücksichtigt – von der Gliederung bis zur Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB treten immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar Ordnungsgeldern führen können.

Fehler 1: Falsche Größenklasse angesetzt

Die Zuordnung zur Größenklasse nach § 267 HGB erfolgt nach dem Zwei-von-drei-Prinzip über zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. Eine fehlerhafte Zuordnung führt zu falschen Offenlegungs- und Prüfungspflichten.

Fehler 2: Unvollständiger oder fehlender Anhang

Der Anhang nach § 284 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften Pflichtbestandteil. Fehlende Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder zu einzelnen Bilanzposten führen zur Unvollständigkeit des Jahresabschlusses.

Fehler 3: Falsche Gliederung von Bilanz oder GuV

Die Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB sind zwingend. Abweichungen oder fehlende Posten sind nicht zulässig und führen zu formalen Mängeln.

Fehler 4: Fristversäumnis bei Feststellung oder Offenlegung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB sind gesetzlich bindend. Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

Achtung

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bei wiederholter Pflichtverletzung auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung aller Fristen.

Fehler 5: Offenlegung beim falschen Register

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich und nicht mehr rechtswirksam.

  • Größenklasse korrekt ermittelt (§ 267 HGB, Zwei-von-drei-Prinzip)
  • Bilanz nach § 266 HGB vollständig gegliedert
  • GuV nach § 275 HGB erstellt (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 HGB mit allen Pflichtangaben
  • Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG eingehalten
  • Offenlegung innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH nach HGB?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 HGB mindestens aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss zum 31.12.2025 innerhalb von 12 Monaten offengelegt werden, also bis spätestens 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche Fristen gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 bedeutet das: bis 30.11.2026 (klein) bzw. bis 31.08.2026 (mittel/groß).

Muss eine kleine GmbH einen Anhang erstellen?

Ja, nach § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von ihrer Größe – einen Anhang erstellen. Der Anhang ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses und enthält nach § 284 HGB Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Angaben. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren lediglich von Erleichterungen beim Umfang nach § 288 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater