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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzieren ohne Steuerberater

Bilanzieren ohne Steuerberater 2026: Gesetzeskonforme Selbsterstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen – für Kapitalgesellschaften rechtlich zulässig und dank digitaler Tools wie OnlineBilanz.de einfach umsetzbar. Dieser Leitfaden zeigt, wann Sie bilanzieren dürfen, welche gesetzlichen Anforderungen nach HGB gelten und wie Sie den gesamten Prozess rechtssicher durchführen – von der korrekten Erfassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zur abschließenden Bilanzierung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Bilanzieren ohne Steuerberater ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt, sofern die Bilanz nach § 242 HGB korrekt erstellt wird. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) können ihren Jahresabschluss selbst erstellen und beim Unternehmensregister einreichen, wodurch sie die Kosten einer Steuerberaterberatung einsparen können. Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen eine gesetzeskonforme Erstellung ohne Fachkenntnisse.

Rechtliche Grundlagen der Bilanzierung ohne Steuerberater

Das deutsche Recht kennt keine Verpflichtung, einen Steuerberater mit der Bilanzierung zu beauftragen. Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen – nicht jedoch, diese durch einen externen Berater erstellen zu lassen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Unternehmer selbst ist ausdrücklich zulässig. Entscheidend ist ausschließlich, dass die Bilanz den gesetzlichen Anforderungen entspricht: Sie muss klar, übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt sein.

Hinweis

Die Pflicht zur Bilanzierung besteht unabhängig davon, wer sie erstellt. § 238 HGB verpflichtet Kaufleute zur ordnungsgemäßen Buchführung – die Durchführung kann intern oder extern erfolgen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Steuerberatung: Während die Erstellung der Handelsbilanz frei erfolgen kann, unterliegt die steuerliche Beratung dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Die reine Datenerfassung und technische Erstellung ist jedoch keine Steuerberatung und darf eigenständig durchgeführt werden.

„Viele Unternehmer unterschätzen, wie viel Kontrolle sie durch die Selbsterstellung gewinnen. Wer seine Zahlen selbst erfasst, versteht sein Unternehmen deutlich besser und erkennt Entwicklungen frühzeitig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Nicht jedes Unternehmen muss bilanzieren – die Pflicht hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab.

Handelsrechtliche Bilanzierungspflicht nach HGB

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute bilanzierungspflichtig. Dazu gehören insbesondere Kapitalgesellschaften und eingetragene Kaufleute.

Immer bilanzierungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • GmbH & Co. KG

Unter bestimmten Voraussetzungen

  • Einzelunternehmen (e.K.) ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
  • GbR bei Überschreiten der Schwellenwerte
  • Partnerschaftsgesellschaften mit Handelsregistereintrag

Steuerrechtliche Bilanzierungspflicht nach § 141 AO

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag werden bilanzierungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren folgende Grenzen überschreiten:

800.000 €

Umsatz pro Jahr

80.000 €

Gewinn pro Jahr

Achtung

Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.) sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen und dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen – unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren Pflichtbestandteilen, die nach § 264 HGB zwingend zu erstellen sind. Der Umfang hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Darstellung von Erträgen und Aufwendungen nach § 275 HGB
  • Anhang: Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB (für kleine GmbH vereinfacht)
  • Lagebericht: Nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB verpflichtend

Die Bilanz: Aktiva und Passiva im Gleichgewicht

Die Bilanz zeigt die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag (i.d.R. 31.12.2025). Sie ist zweigeteilt und folgt dem Prinzip der doppelten Buchführung:

Aktivseite (Mittelverwendung)

  • Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, Software)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kasse, Bank)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Mittelherkunft)

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Rückstellungen (z.B. für Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten)

Hinweis

Die Grundregel der Bilanz lautet: Aktiva = Passiva. Die Summe beider Seiten muss identisch sein. Diese Summe wird als Bilanzsumme bezeichnet und ist ein wichtiger Kennwert für die Unternehmensbeurteilung.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und Offenlegungsanforderungen. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Voraussetzungen für die Selbsterstellung des Jahresabschlusses

Die Erstellung des Jahresabschlusses ohne Steuerberater setzt bestimmte organisatorische und fachliche Voraussetzungen voraus. Wer diese erfüllt, kann die Bilanzierung vollständig eigenständig durchführen.

Ordnungsgemäße Buchführung als Basis

Grundlage jeder Bilanz ist die laufende Buchhaltung. Nach § 238 HGB muss diese vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

  • Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos und zeitnah erfasst
  • Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) sind vollständig archiviert
  • Kontierung erfolgt nach dem Kontenrahmen (z.B. SKR03 oder SKR04)
  • Offene Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten) sind gepflegt
  • Bankkonten sind regelmäßig abgestimmt

Fachliche Anforderungen

Während die technische Umsetzung durch Software vereinfacht wird, sollten grundlegende Kenntnisse vorhanden sein oder aufgebaut werden:

  • Verständnis der Bilanzstruktur (Aktiva/Passiva, Anlage-/Umlaufvermögen)
  • Kenntnis der wichtigsten Bewertungsvorschriften (§ 253 HGB: Anschaffungskosten, Abschreibungen)
  • Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach dem Realisationsprinzip
  • Verständnis für Rückstellungen und deren Bildung

Hinweis

Moderne Bilanzsoftware wie OnlineBilanz.de führt Sie durch alle erforderlichen Schritte und prüft automatisch die formale Richtigkeit. Fachkenntnisse sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung mehr.

Zeitliche Ressourcen und Fristen

Planen Sie ausreichend Zeit für die Jahresabschlusserstellung ein und beachten Sie die gesetzlichen Fristen:

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt.

Vorteile der digitalen Bilanzierung mit OnlineBilanz.de

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses hat die Bilanzierung grundlegend verändert. Was früher Fachwissen und hohen Zeitaufwand erforderte, lässt sich heute mit intelligenten Softwarelösungen rechtssicher und effizient umsetzen.

Automatisierte Prüfungen und Plausibilitätskontrollen

OnlineBilanz.de führt während der Eingabe automatische Prüfungen durch und warnt vor formalen Fehlern. Das System kontrolliert unter anderem:

  • Ausgeglichenheit von Aktiva und Passiva (Bilanzidentität)
  • Vollständigkeit der Pflichtangaben nach § 264 ff. HGB
  • Einhaltung der Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB
  • Korrekte Übernahme des Vorjahresabschlusses
  • Plausibilität von Bewertungsansätzen und Abschreibungen

Zeitersparnis und Kostensenkung

Die Selbsterstellung spart nicht nur Steuerberaterkosten, sondern verkürzt auch die Durchlaufzeit erheblich. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und können jederzeit Anpassungen vornehmen.

Kostenersparnis

  • Transparente Softwarekosten
  • Keine variablen Gebühren
  • Mehrjährige Nutzung möglich

Zeitgewinn

  • Flexible Bearbeitung
  • Sofortige Anpassungen möglich
  • Direkter Zugriff auf alle Daten

Kontrolle

  • Tieferes Unternehmensverständnis
  • Früherkennung von Entwicklungen
  • Unabhängigkeit von Dritten

Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister

OnlineBilanz.de ermöglicht die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses direkt an das Unternehmensregister. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt im strukturierten ESEF-Format (European Single Electronic Format) oder als PDF. OnlineBilanz.de generiert automatisch die erforderlichen Dateiformate und prüft die technische Validität vor der Übermittlung.

„Die Integration der Offenlegungsfunktion direkt in der Software spart enorm Zeit. Früher mussten Unternehmer die Daten manuell ins Portal übertragen – heute geschieht das mit einem Klick und ist rechtssicher dokumentiert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Diese Anleitung zeigt die wesentlichen Schritte von der Vorbereitung bis zur Offenlegung.

Phase 1: Vorbereitung und Buchführungsabschluss

  1. Laufende Buchhaltung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2025 müssen vollständig erfasst sein.
  2. Bankkonten abstimmen: Gleichen Sie alle Bankkonten mit den gebuchten Beständen ab und klären Sie Differenzen.
  3. Offene Posten prüfen: Kontrollieren Sie Forderungen und Verbindlichkeiten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  4. Kasse prüfen: Führen Sie einen Kassensturz durch und dokumentieren Sie den Kassenbestand zum 31.12.2025.

Phase 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst und bewertet.

  1. Anlagevermögen bewerten: Prüfen Sie Abschreibungen nach § 253 HGB (planmäßig nach Nutzungsdauer, außerplanmäßig bei Wertminderung).
  2. Vorräte inventarisieren: Erfassen Sie Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mengen- und wertmäßig.
  3. Forderungen bewerten: Bilden Sie Wertberichtigungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen.
  4. Rückstellungen bilden: Erfassen Sie ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen) nach § 249 HGB.

Phase 3: Bilanz und GuV erstellen

Mit OnlineBilanz.de geben Sie die ermittelten Werte strukturiert ein. Das System erstellt automatisch die formgerechte Bilanz nach § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB.

  • Aktiva: Anlagevermögen und Umlaufvermögen erfassen
  • Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfassen
  • GuV: Erträge und Aufwendungen nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren gliedern
  • Automatische Berechnung des Jahresergebnisses prüfen

Phase 4: Anhang erstellen

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt die Bilanz. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang erstellen.

OnlineBilanz.de erstellt den Anhang teilweise automatisch und fordert fehlende Pflichtangaben ein, etwa zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr oder zur Gesellschafterstruktur.

Phase 5: Feststellung und Offenlegung

  1. Jahresabschluss feststellen: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG fest (Frist: 11 Monate für kleine GmbH).
  2. Beschluss protokollieren: Dokumentieren Sie den Feststellungsbeschluss schriftlich.
  3. Offenlegung vorbereiten: Bereiten Sie die Einreichung beim Unternehmensregister vor.
  4. Elektronisch einreichen: Übermitteln Sie den Jahresabschluss über OnlineBilanz.de ans Unternehmensregister (Frist: 12 Monate nach § 325 HGB).

Häufige Fehler vermeiden – Qualitätssicherung

Auch bei der Selbsterstellung des Jahresabschlusses lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren. Wer diese kennt, kann gezielt Vorkehrungen treffen und die Qualität der Bilanz sicherstellen.

Formale Fehler

  • Fehlende Bilanzidentität: Aktiva und Passiva stimmen nicht überein – meist durch Buchungsfehler oder vergessene Positionen.
  • Falsche Gliederung: Bilanz oder GuV entsprechen nicht den Vorgaben nach § 266 bzw. § 275 HGB.
  • Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB fehlen oder sind unzureichend.
  • Vorjahreszahlen falsch: Die Vorjahreswerte wurden nicht korrekt aus dem Vorjahresabschluss übernommen.

Bewertungsfehler

Bewertungsfragen sind die häufigste Fehlerquelle. Das HGB enthält strikte Bewertungsregeln, die beachtet werden müssen:

Fehlerquelle Korrekte Behandlung
Anschaffungskosten zu hoch angesetzt Nur Anschaffungskosten nach § 255 HGB aktivieren (ohne Finanzierungskosten, Rabatte abziehen)
Abschreibungen vergessen oder falsch Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB), ggf. außerplanmäßig bei Wertminderung
Forderungen nicht wertberichtigt Zweifelhafte Forderungen pauschal oder einzeln abwerten (§ 253 Abs. 4 HGB)
Rückstellungen nicht gebildet Ungewisse Verbindlichkeiten müssen passiviert werden (§ 249 HGB)

Fristen und Formalitäten

Achtung

Verspätete Feststellung oder Offenlegung kann teuer werden. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen.

Qualitätssicherung durch Software

OnlineBilanz.de minimiert Fehlerrisiken durch automatisierte Prüfungen. Das System warnt bei Unstimmigkeiten, prüft die formale Korrektheit und verhindert technische Fehler bei der Offenlegung.

  • Automatische Bilanzidentitätsprüfung (Aktiva = Passiva)
  • Vollständigkeitsprüfung aller Pflichtangaben
  • Konsistenzprüfung zwischen Bilanz, GuV und Anhang
  • Formatprüfung vor Übermittlung ans Unternehmensregister

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht mehr bei der Berechnung, sondern bei der unvollständigen Erfassung. Wer seine Belege sauber führt und die Software konsequent nutzt, erstellt einen einwandfreien Jahresabschluss.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Offenlegungspflichtige Unterlagen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (§ 326 HGB); GuV nur auf freiwilliger Basis
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 325 HGB)
Große Kapitalgesellschaft Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht, Bestätigungsvermerk (§ 325 HGB)

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB die GuV von der Offenlegung ausnehmen. Dies bietet einen gewissen Schutz vertraulicher Ertragsdaten vor der Öffentlichkeit.

Offenlegungsfrist und Ordnungsgeld

Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Achtung

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Androhung erfolgt automatisch durch das Unternehmensregister.

Technische Umsetzung der Offenlegung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Aufbereitung und Übermittlung:

  1. Jahresabschluss wird im erforderlichen Format aufbereitet (ESEF oder PDF)
  2. Elektronische Signatur oder qualifizierte Authentifizierung des Vertretungsberechtigten
  3. Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister über die Schnittstelle
  4. Automatische Empfangsbestätigung und Protokollierung

Nach erfolgreicher Einreichung wird der Jahresabschluss im öffentlich zugänglichen Unternehmensregister veröffentlicht. Die Offenlegungspflicht ist damit erfüllt.

Kosten-Nutzen-Analyse: Selbsterstellung vs. Steuerberater

Die Entscheidung zwischen Selbsterstellung und Steuerberater hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Betrachtung, die auch die Steuerberater Kosten für Beratung berücksichtigt, hilft bei der Entscheidung.

Kostenvergleich

Die Kosten für die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab:

Position Steuerberater OnlineBilanz.de
Jahresabschluss (kleine GmbH) 1.500-3.000 € Ab 299 € einmalig
Jahresabschluss (mittelgroße GmbH) 3.000-8.000 € Ab 499 € einmalig
Offenlegung Unternehmensregister 150-300 € zusätzlich Inklusive
Bearbeitungszeit 4-12 Wochen Sofort verfügbar
Änderungen/Korrekturen Zusätzliche Gebühren Inklusive

Die Ersparnis durch Selbsterstellung liegt typischerweise zwischen 1.200 und 7.500 Euro jährlich – je nach Unternehmensgröße und Komplexität.

Wann ist der Steuerberater sinnvoll?

Die Selbsterstellung ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung. In folgenden Situationen kann ein Steuerberater weiterhin sinnvoll sein:

  • Komplexe Konzernstrukturen: Bei Beteiligungen, Konsolidierung oder internationalen Verflechtungen
  • Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle: Umwandlungen, Verschmelzungen, Sacheinlagen
  • Prüfungspflicht: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften benötigen einen Bestätigungsvermerk nach § 316 HGB
  • Steueroptimierung: Wenn steuerliche Gestaltungen und Wahlrechte intensiv genutzt werden sollen

Vorteile der Selbsterstellung

Wirtschaftlich

  • Deutliche Kostenersparnis
  • Transparente Preisgestaltung
  • Keine versteckten Gebühren
  • Mehrjährig nutzbar

Zeitlich

  • Keine Wartezeiten
  • Flexible Bearbeitung
  • Direkter Zugriff
  • Schnelle Anpassungen

Strategisch

  • Tieferes Zahlenverständnis
  • Früherkennung von Trends
  • Volle Datenkontrolle
  • Unabhängigkeit

„Die Selbsterstellung lohnt sich besonders für kleine und mittelgroße GmbHs mit überschaubarer Geschäftstätigkeit. Sie sparen nicht nur Kosten, sondern gewinnen auch wichtige Einblicke in Ihr Unternehmen, die bei externer Erstellung oft verborgen bleiben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hybridmodell: Das Beste aus beiden Welten

Viele Unternehmen wählen einen pragmatischen Mittelweg: Sie erstellen den Jahresabschluss selbst mit OnlineBilanz.de und lassen ihn anschließend von einem Steuerberater überprüfen. Dies kombiniert Kostenersparnis mit fachlicher Sicherheit.

Hinweis

Eine reine Durchsicht und Plausibilitätsprüfung durch den Steuerberater kostet deutlich weniger als die komplette Erstellung – typischerweise 300-800 Euro. So profitieren Sie von professioneller Qualitätssicherung zu überschaubaren Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja, die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer ist ausdrücklich zulässig. Nach § 242 HGB besteht lediglich die Pflicht zur Bilanzierung, nicht jedoch zur Beauftragung eines Steuerberaters. Entscheidend ist, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht und korrekt beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Welche Fristen muss ich bei der Selbsterstellung des Jahresabschlusses 2026 beachten?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses bis 30.11.2026 (kleine GmbH, 11 Monate nach § 42a GmbHG) bzw. bis 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH, 8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500-25.000 Euro.

Wo muss ich meinen Jahresabschluss 2026 offenlegen – beim Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. OnlineBilanz.de ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung im erforderlichen Format. Die Veröffentlichung im Unternehmensregister erfüllt die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Wie hoch sind die Kosten für die Selbsterstellung im Vergleich zum Steuerberater?

Ein Steuerberater berechnet für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH typischerweise 1.500-3.000 Euro, für mittelgroße GmbHs 3.000-8.000 Euro nach StBVV. OnlineBilanz.de kostet ab 299 Euro einmalig inklusive Offenlegungsfunktion. Die Ersparnis liegt damit zwischen 1.200 und 7.500 Euro jährlich, zusätzlich entfallen Wartezeiten und Sie behalten volle Kontrolle über Ihre Unternehmensdaten.

Benötige ich Fachkenntnisse, um meinen Jahresabschluss selbst zu erstellen?

Grundkenntnisse der Buchführung sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, prüft automatisch die formale Korrektheit und warnt vor Fehlern. Das System erstellt die Bilanz nach § 266 HGB, die GuV nach § 275 HGB und den Anhang nach § 284 HGB automatisch formgerecht. Viele Unternehmer eignen sich die notwendigen Kenntnisse während der ersten Erstellung an.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zunächst erfolgt eine Androhung mit Nachfrist, danach die Festsetzung. Das Ordnungsgeld kann mehrfach verhängt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater