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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzsumme & Grenzen

Jahresabschluss & Bilanzsumme: Grenzwerte 2026 im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzsumme bestimmt, ob Ihr Unternehmen bilanzieren muss und welche Offenlegungspflichten gelten. In diesem Leitfaden erfahren Sie, ab welcher Grenze die Bilanzpflicht greift, wie sich Größenklassen nach § 267 HGB unterscheiden und welche Bestandteile der Jahresabschluss HGB je nach Größenklasse umfasst. Zudem erhalten Sie Informationen, wie Sie Ihren Jahresabschluss 2026 digital erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanzpflicht beginnt ab 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 141 AO). Dabei ist zu beachten, dass Umsatz und Bilanzsumme unterschiedliche Kennzahlen darstellen. Die Bilanzsumme bestimmt nach § 267 HGB die Größenklasse: Kleinstunternehmen bis 350.000 €, kleine Kapitalgesellschaften bis 6 Mio. €, mittlere bis 20 Mio. €. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Jahresabschluss und Offenlegung, die innerhalb bestimmter Jahresabschluss Fristen für GmbH zu erfüllen sind.

Was ist der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist die vollständige Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres. Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss erfüllt drei zentrale Funktionen: Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, informiert Gesellschafter, Banken und Finanzbehörden und bildet die Grundlage für Gewinnausschüttungen.

§ 242 HGB

Pflicht zur Buchführung

12 Monate

Offenlegungsfrist

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten verschärfte Anforderungen. Sie müssen ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des § 264 HGB erstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen.

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die elektronische Einreichung.

Bedeutung der Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Vermögenswerte (Aktiva) oder – identisch – die Summe aus Eigenkapital und Schulden (Passiva). Sie zeigt den Gesamtwert des im Unternehmen gebundenen Vermögens zum Bilanzstichtag.

Die Grundgleichung der Bilanz lautet: Aktiva = Passiva. Beide Seiten müssen immer identisch sein. Die Bilanzsumme ist damit eine der wichtigsten Kennzahlen im Jahresabschluss und Grundlage für zahlreiche handels- und steuerrechtliche Pflichten.

Wofür ist die Bilanzsumme entscheidend?

  • Einstufung in Größenklassen nach § 267 HGB
  • Offenlegungspflichten nach § 325 HGB
  • E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Umfang des Anhangs und Lageberichts

„Die Bilanzsumme ist nicht nur eine Kennzahl, sondern der zentrale Maßstab für fast alle Publizitäts- und Prüfungspflichten. Wer seine Größenklasse kennt, weiß genau, welche Anforderungen im Jahresabschluss 2026 gelten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ab wann besteht Bilanzpflicht?

Nicht jedes Unternehmen muss automatisch bilanzieren. Die Bilanzierungspflicht hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab. Grundsätzlich gilt: Kaufleute im Sinne des HGB sind nach § 238 HGB buchführungspflichtig.

Bilanzpflicht nach § 141 AO (Steuerrecht)

Nach § 141 AO sind gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) bilanzierungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen folgende Grenzen überschreiten:

Umsatzerlöse

mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr

Jahresüberschuss

mehr als 80.000 Euro im Kalenderjahr

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von Umsatz und Gewinn immer bilanzierungspflichtig nach § 264 HGB. Für sie gelten zusätzlich strenge Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Achtung

Achtung: Wer bilanzierungspflichtig ist, muss seinen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellen. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht dann nicht mehr aus.

Größenklassen nach § 267 HGB

Kapitalgesellschaften werden nach § 267 HGB in vier Größenklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Die Größenklasse bestimmt, welche Erleichterungen gelten und welche Bestandteile der Jahresabschluss umfassen muss. Kleinstgesellschaften dürfen nach § 267a HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen und auf den Anhang teilweise verzichten.

Hinweis

Tipp: Nutzen Sie die Erleichterungen für Kleinstgesellschaften. Sie sparen Zeit und können den Jahresabschluss schneller erstellen. OnlineBilanz.de berücksichtigt automatisch Ihre Größenklasse.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse ab. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Anforderungen an Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.

Bestandteil Pflicht für Rechtsgrundlage
Bilanz Alle Kapitalgesellschaften § 266 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Alle Kapitalgesellschaften § 275 HGB
Anhang Kleine, mittlere, große Gesellschaften § 284 HGB
Lagebericht Mittelgroße und große Gesellschaften § 289 HGB

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitallage des Unternehmens zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Kapitalgesellschaften müssen die Gliederung nach § 266 HGB einhalten.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und weist das Jahresergebnis aus. Nach § 275 HGB kann sie im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und weiteren Posten. Kleinstgesellschaften dürfen den Anhang reduzieren (§ 267a Abs. 1 HGB).

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Gesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Er analysiert Geschäftsverlauf, Lage, Risiken und voraussichtliche Entwicklung. Kleine Gesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit.

Offenlegungspflichten 2026

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig von der Größenklasse – nur der Umfang unterscheidet sich.

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) erfolgt die Offenlegung seit dem 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Größenklasse Offenlegungsumfang
Kleinstgesellschaft Bilanz, ggf. verkürzter Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB)
Kleine Gesellschaft Bilanz, Anhang, ggf. verkürzte GuV (§ 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße Gesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (§ 325 Abs. 1 HGB)
Große Gesellschaft Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (§ 325 HGB)

Achtung

Ordnungsgeld droht: Wer seinen Jahresabschluss nicht fristgerecht offenlegt, muss mit einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro rechnen. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisch.

  • Jahresabschluss fristgerecht erstellen (8 bzw. 11 Monate nach § 42a GmbHG)
  • Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB)
  • E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln (§ 5b EStG)
  • Unterlagen 10 Jahre aufbewahren (§ 257 HGB)

Fristen und Termine

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 folgende Fristen. Diese sind gesetzlich festgelegt und müssen zwingend eingehalten werden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb einer bestimmten Frist von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist hängt von der Größenklasse ab:

Kleine Gesellschaften

11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

Mittelgroße und große Gesellschaften

8 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG

Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen ihre Bilanz und GuV elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die E-Bilanz ist Teil der Steuererklärung und muss nach § 5b EStG im XBRL-Format eingereicht werden.

11 / 8 Monate

Feststellungsfrist

12 Monate

Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Jahresabschluss digital erstellen

Die Erstellung des Jahresabschlusses muss nicht kompliziert sein. Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher, digital und ohne Vorkenntnisse – direkt im Browser.

OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch alle Positionen der Bilanz und GuV, berücksichtigt automatisch Ihre Größenklasse und erstellt alle erforderlichen Dokumente für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile von OnlineBilanz.de

  • Rechtssicher: Alle Formulare entsprechen § 266 und § 275 HGB
  • Größenklasse automatisch: Erleichterungen für Kleinst- und kleine Gesellschaften werden berücksichtigt
  • E-Bilanz inklusive: XBRL-Export für das Finanzamt nach § 5b EStG
  • Offenlegung direkt: Upload zum Unternehmensregister in wenigen Klicks
  • Keine Installation: Webbasiert, läuft auf jedem Gerät
  • Transparente Preise: Keine versteckten Kosten, keine Abomodelle

„OnlineBilanz.de wurde speziell für Kapitalgesellschaften entwickelt, die ihren Jahresabschluss selbst erstellen möchten. Alle gesetzlichen Anforderungen sind berücksichtigt – von der Gliederung bis zur Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

So erstellen Sie Ihren Jahresabschluss in 5 Schritten

  1. Unternehmensdaten eingeben (Rechtsform, Größenklasse, Bilanzstichtag)
  2. Bilanz ausfüllen: Aktiva und Passiva nach § 266 HGB
  3. GuV erstellen: Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB
  4. Anhang ergänzen (falls erforderlich)
  5. Jahresabschluss exportieren und beim Unternehmensregister einreichen

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Häufig gestellte Fragen

Ab welcher Bilanzsumme besteht Bilanzpflicht?

Die Bilanzsumme allein löst keine Bilanzpflicht aus. Entscheidend sind nach § 141 AO Umsatzerlöse über 800.000 € und Jahresüberschuss über 80.000 € an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von der Bilanzsumme immer bilanzierungspflichtig nach § 264 HGB.

Welche Größenklasse hat mein Unternehmen 2026?

Die Größenklasse wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Kleinstgesellschaften: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, kleine Gesellschaften ≤ 6 Mio. €, mittelgroße ≤ 20 Mio. €.

Muss ich meinen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenlegen?

Nein. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen nach § 325 HGB.

Welche Frist gilt für die Offenlegung 2026?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate ab Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Kann ich meinen Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja. Mit OnlineBilanz.de können Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher und ohne Vorkenntnisse selbst erstellen. Die Software berücksichtigt automatisch Ihre Größenklasse nach § 267 HGB, erstellt Bilanz und GuV nach §§ 266, 275 HGB und ermöglicht die direkte Offenlegung beim Unternehmensregister sowie den XBRL-Export für die E-Bilanz.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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    KI-Steuerberater