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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss selbst erstellen

Jahresabschluss selbst erstellen GmbH: Anleitung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass der Jahresabschluss einer GmbH zwingend vom Steuerberater erstellt werden muss. Tatsächlich können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen – vorausgesetzt, Sie halten alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB ein. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen strukturiert, welche Schritte erforderlich sind und worauf Sie achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ja, Sie können den Jahresabschluss Ihrer GmbH grundsätzlich selbst erstellen, sofern Sie die gesetzlichen Vorgaben nach § 264 ff. HGB einhalten. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, GuV und Anhang. Er muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 8-11 Monaten festgestellt und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten im Unternehmensregister offengelegt werden.

Grundlagen des GmbH-Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist die finanzielle Zusammenfassung eines gesamten Geschäftsjahres. Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage Ihrer GmbH zum Bilanzstichtag und zeigt die Ertragslage für das abgelaufene Jahr.

Für eine GmbH erfüllt der Jahresabschluss mehrere zentrale Funktionen: Er dient als gesetzlicher Nachweis gegenüber Behörden, als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und schafft Transparenz gegenüber Gesellschaftern und Geschäftspartnern.

Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten erweiterte Anforderungen nach § 264 ff. HGB.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss selbst erstellen möchte, erstellt nicht nur ein formales Dokument für das Finanzamt, sondern auch eine wichtige Steuerungsgrundlage für die eigene Unternehmensführung.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die rechtlichen Anforderungen an den Jahresabschluss einer GmbH sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Diese Vorschriften müssen Sie auch bei einer selbstständigen Erstellung einhalten.

Zentrale gesetzliche Vorschriften

  • § 242 HGB: Grundsätzliche Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses für Kaufleute
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • § 284 HGB: Erläuterung im Anhang
  • § 42a GmbHG: Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von 8-11 Monaten
  • § 325 HGB: Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten

Achtung

Bei Nichtoffenlegung oder verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Auch wenn Sie den Jahresabschluss selbst erstellen, bleiben die Geschäftsführer nach § 264 Abs. 1 HGB für die ordnungsgemäße Aufstellung verantwortlich. Bei Verstößen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus mindestens drei Komponenten. Je nach Größenklasse können weitere Bestandteile hinzukommen.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB

Bilanz

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Gliederung nach § 266 HGB.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV zeigt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Gliederung nach § 275 HGB (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren).

Anhang

Der Anhang erläutert und ergänzt die Zahlen aus Bilanz und GuV. Umfang richtet sich nach § 284 ff. HGB und der Größenklasse.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten.

Hinweis

Die Wahl der Darstellungsform (z.B. Kontoform oder Staffelform bei der Bilanz, Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren bei der GuV) ist grundsätzlich frei, muss aber nach § 265 Abs. 1 HGB in den Folgejahren beibehalten werden (Stetigkeitsprinzip).

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung

Die Erstellung eines Jahresabschlusses folgt einer klar strukturierten Logik. Wenn Sie den Jahresabschluss selbst erstellen, sollten Sie diese Schritte systematisch abarbeiten.

1. Vorbereitung und Datenbasis

  • Vollständige Finanzbuchhaltung für das gesamte Geschäftsjahr
  • Kontenabstimmung: Alle Konten müssen sachlich und zeitlich richtig gebucht sein
  • Belegprüfung: Alle Geschäftsvorfälle müssen durch Belege nachgewiesen sein
  • Inventur zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB durchführen

2. Abschlussbuchungen durchführen

Vor der Erstellung müssen verschiedene Abschlussbuchungen vorgenommen werden, die die Finanzbuchhaltung für den Jahresabschluss vorbereiten:

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Rückstellungen bilden (z.B. für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen) nach § 249 HGB
  • Rechnungsabgrenzungsposten für zeitraumfremde Aufwendungen und Erträge nach § 250 HGB
  • Bewertung von Vorräten und Forderungen
  • Ergebnisermittlung durch Abschluss der Erfolgskonten

3. Bilanz und GuV aufstellen

Nach den Abschlussbuchungen werden die Bestandskonten in die Bilanz und die Erfolgskonten in die GuV übertragen. Die Gliederung muss den gesetzlichen Vorgaben nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) entsprechen.

4. Anhang erstellen

Im Anhang werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert und zusätzliche Angaben nach § 284 ff. HGB gemacht. Der Umfang hängt von der Größenklasse ab.

5. Prüfung und Feststellung

Der erstellte Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Bei mittelgroßen und großen GmbHs ist zudem eine Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB erforderlich.

„Viele Unternehmer unterschätzen den Aufwand der Abschlussbuchungen. Gerade Rückstellungen und Abgrenzungen erfordern fundierte Kenntnisse der Bilanzierungsvorschriften. Eine saubere Vorbereitung in der laufenden Buchhaltung erleichtert den Jahresabschluss erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen und Erleichterungen

Die Anforderungen an den Jahresabschluss hängen maßgeblich von der Größenklasse Ihrer GmbH ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie zwei der drei Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet. Entsprechendes gilt für die Einstufung als mittelgroß oder groß.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Kleinstkapitalgesellschaften müssen am Abschlussstichtag von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Merkmale unterschreiten:

  • Bilanzsumme: ≤ 350.000 €
  • Umsatzerlöse: ≤ 700.000 €
  • Mitarbeiter: ≤ 10

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz und nach § 276 HGB eine verkürzte GuV aufstellen. Dies erleichtert die selbstständige Erstellung erheblich.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss muss dann von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden. Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht.

Bilanz richtig erstellen

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden Ihrer GmbH zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie muss nach § 266 HGB gegliedert werden und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einhalten.

Gliederung der Aktivseite nach § 266 Abs. 2 HGB

Die Aktivseite zeigt die Verwendung der Mittel (Vermögen):

  • A. Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand und Bankguthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten: Nach § 250 Abs. 1 HGB
  • D. Aktive latente Steuern: Nach § 274 HGB (optional)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag: Aus der Vermögensverrechnung (selten)

Gliederung der Passivseite nach § 266 Abs. 3 HGB

Die Passivseite zeigt die Herkunft der Mittel (Eigenkapital und Schulden):

  • A. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen nach § 249 HGB
  • C. Verbindlichkeiten: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferantenverbindlichkeiten etc.
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten: Nach § 250 Abs. 2 HGB
  • E. Passive latente Steuern: Nach § 274 HGB

Bewertungsgrundsätze nach § 252 ff. HGB

  • Anschaffungskosten oder Herstellungskosten als Bewertungsobergrenze (§ 253 HGB)
  • Planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens über die Nutzungsdauer
  • Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen beachten
  • Vorsichtsprinzip: Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigen
  • Einzelbewertung der Vermögensgegenstände und Schulden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Achtung

Fehlerhafte Bewertungen (z.B. fehlende Abschreibungen oder unterlassene Rückstellungen) führen zu einem falschen Jahresergebnis und können steuerliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Gewinn- und Verlustrechnung erstellen

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt die Ertragslage Ihrer GmbH für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sie stellt Aufwendungen und Erträge gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis.

Nach § 275 HGB können Sie zwischen zwei Gliederungsformen wählen: dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Beide führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.

Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland am weitesten verbreitet. Es erfasst alle Aufwendungen nach Aufwandsarten:

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen
  11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB

Das Umsatzkostenverfahren gliedert die Aufwendungen nach Funktionsbereichen (z.B. Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Es wird vor allem von international ausgerichteten Unternehmen genutzt.

Hinweis

Nach § 265 Abs. 1 HGB gilt das Stetigkeitsprinzip: Die einmal gewählte Darstellungsform muss grundsätzlich beibehalten werden. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss im Anhang erläutert werden.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 276 HGB eine verkürzte GuV aufstellen. Sie können bestimmte Posten zusammenfassen, z.B. die Positionen 1 bis 5 beim Gesamtkostenverfahren zu “Rohergebnis”.

Anhang erstellen

Der Anhang ist der dritte Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 HGB. Er erläutert und ergänzt die Angaben aus Bilanz und GuV und stellt die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dar.

Pflichtangaben nach § 284 HGB

Der Anhang muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Erläuterungen zu Posten der Bilanz und GuV (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
  • Angaben zur Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB)
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Personalaufwand und durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 285 Nr. 3 HGB)

Zusätzliche Angaben nach § 285 HGB

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind weitere Angaben erforderlich, z.B. zur Gesamtbezüge der Geschäftsführung, zu Beteiligungen, zu Bewertungsvorschriften oder zur Währungsumrechnung.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB von bestimmten Angabepflichten befreit werden. Der Anhang fällt dadurch deutlich kürzer aus.

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vollständig auf den Anhang verzichten, wenn sie die wesentlichen Angaben unter der Bilanz machen.

Anhang bei kleinen GmbHs

Reduzierte Angabepflichten nach § 288 HGB. Schwerpunkt auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zu wesentlichen Posten.

Anhang bei Kleinst-GmbHs

Vollständiger Verzicht möglich nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB, wenn Angaben unter der Bilanz erfolgen (z.B. Haftungsverhältnisse, Vorschüsse).

„Der Anhang wird von vielen Unternehmern unterschätzt. Dabei ist er entscheidend für die Nachvollziehbarkeit des Jahresabschlusses. Gerade bei komplexeren Sachverhalten wie Rückstellungen oder Bewertungsmethoden müssen die Grundlagen transparent dargestellt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung und Offenlegung

Nach der Erstellung des Jahresabschlusses müssen zwei weitere zentrale Schritte erfolgen: die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellung nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Fristen nach § 42a GmbHG sind:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Feststellung innerhalb von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss also spätestens bis zum 30.11.2026 feststellen, eine mittelgroße oder große GmbH bis zum 31.08.2026.

Offenlegung nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Verfahren läuft automatisch – eine Mahnung erfolgt nicht.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (verkürzt), ggf. vereinfachter Anhang
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (GuV optional nach § 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Kleine Kapitalgesellschaften müssen die GuV nicht offenlegen, sofern sie Angaben zur Umsatzerlöse und zum Jahresergebnis im Anhang machen (§ 326 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Häufige Fehler vermeiden

Bei der selbstständigen Erstellung eines Jahresabschlusses treten regelmäßig bestimmte Fehler auf. Wenn Sie diese kennen, können Sie sie von Anfang an vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Inventur: Fehlende oder fehlerhafte Bestandsaufnahme führt zu falschen Bilanzansätzen
  • Fehlende Abschreibungen: Planmäßige Abschreibung auf Anlagevermögen nach § 253 HGB wird vergessen
  • Unterlassene Rückstellungen: Verpflichtungen (z.B. Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen) werden nicht bilanziert
  • Falsche Rechnungsabgrenzung: Zeitraumfremde Aufwendungen und Erträge werden nicht abgegrenzt
  • Bewertungsfehler: Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen wird nicht beachtet
  • Gliederungsfehler: Bilanz und GuV entsprechen nicht den Vorgaben nach § 266 und § 275 HGB
  • Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB fehlen
  • Verstoß gegen Stetigkeitsprinzip: Wechsel der Darstellungsform ohne Begründung

Formelle Fehler bei Feststellung und Offenlegung

  • Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG verpasst (8 bzw. 11 Monate)
  • Offenlegungsfrist nach § 325 HGB verpasst (12 Monate)
  • Offenlegung beim falschen Register oder in falschem Format
  • Unvollständige Offenlegung (z.B. fehlender Anhang bei kleinen GmbHs)
  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer auf dem Jahresabschluss

Achtung

Formelle und materielle Fehler im Jahresabschluss können zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeldern oder im schlimmsten Fall zu persönlicher Haftung der Geschäftsführer führen. Im Zweifel sollten Sie fachlichen Rat einholen.

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht bei der Übertragung der Zahlen, sondern bei den Abschlussbuchungen. Gerade Rückstellungen, Abgrenzungen und Bewertungen erfordern fundierte Kenntnisse. Eine professionelle Plausibilitätsprüfung ist daher unverzichtbar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Lösungen nutzen

Moderne digitale Lösungen erleichtern die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich. Sie automatisieren Routineaufgaben, reduzieren Fehlerquellen und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Automatisierte Gliederung: Bilanz und GuV werden automatisch nach § 266 und § 275 HGB strukturiert
  • Plausibilitätsprüfungen: Das System erkennt Unstimmigkeiten und weist auf mögliche Fehler hin
  • Vorlagentexte für den Anhang: Standardisierte Textbausteine für Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Fristenkontrolle: Automatische Erinnerung an Feststellungs- und Offenlegungsfristen
  • Direkte Übermittlung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  • Revisionssicherheit: Alle Änderungen werden dokumentiert und sind nachvollziehbar

Integration mit der Finanzbuchhaltung

Besonders effizient wird der Prozess, wenn die Jahresabschluss-Software direkt mit Ihrer Finanzbuchhaltung verbunden ist. Die Kontensalden werden dann automatisch übernommen, Abschlussbuchungen können direkt im System erfasst werden.

Hinweis

Spezialisierte Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz führen Sie schrittweise durch den Prozess und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sie reduzieren den Zeitaufwand erheblich und minimieren das Fehlerrisiko.

Worauf Sie bei der Tool-Auswahl achten sollten

  • Vollständige Abbildung aller gesetzlichen Anforderungen nach HGB
  • Berücksichtigung der größenspezifischen Erleichterungen
  • Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Direkte Anbindung an das Unternehmensregister für die Offenlegung
  • Intuitive Benutzerführung auch für Nicht-Buchhalter
  • Datenschutz und Datensicherheit (DSGVO-konform)
  • Qualifizierter Support bei Fachfragen

Digitale Lösungen ersetzen nicht die fachliche Kompetenz, erleichtern aber die praktische Umsetzung erheblich. Sie sind besonders für kleine und mittelständische GmbHs geeignet, die den Jahresabschluss selbst erstellen möchten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH selbst erstellen?

Ja, Sie können den Jahresabschluss Ihrer GmbH grundsätzlich selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einzuschalten – außer bei prüfungspflichtigen mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB. Voraussetzung ist, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen nach § 264 ff. HGB einhalten und über ausreichende Kenntnisse der Bilanzierung verfügen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (verkürzte Bilanz) und § 288 HGB (reduzierter Anhang).

Welche Fristen muss ich bei Jahresabschluss und Offenlegung beachten?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH, bis 30.11.2026) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH, bis 31.08.2026) festgestellt werden. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten (bis 31.12.2026) erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus drei Teilen: Bilanz (Vermögen und Schulden zum Stichtag nach § 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres nach § 275 HGB) und Anhang (Erläuterungen nach § 284 ff. HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten.

Wo muss ich den Jahresabschluss einreichen und in welcher Form?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig. Der Jahresabschluss muss im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF eingereicht werden. Viele digitale Jahresabschluss-Tools bieten eine direkte Übermittlungsfunktion an. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung erfolgt automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater