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Lesedauer

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OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz erstellen

Eröffnungsbilanz erstellen 2026: Pflichten und Anforderungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz dokumentiert die Vermögens- und Schuldenlage zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung oder eines Rechtsformwechsels. Sie ist für Kapitalgesellschaften nach § 242 HGB zwingend vorgeschrieben und bildet die Grundlage für alle späteren Jahresabschlüsse. Eine fehlerhafte oder unvollständige Eröffnungsbilanz kann steuerliche und handelsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz eines Unternehmens zum Gründungszeitpunkt oder bei Rechtsformwechsel. Sie enthält Aktiva, Passiva und Eigenkapital nach § 242 HGB. Pflicht besteht für GmbH, UG, AG und buchführungspflichtige Kaufleute.

Definition und rechtliche Grundlagen der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz eines Unternehmens. Sie dokumentiert nach § 242 HGB die Vermögens- und Schuldenlage zum Zeitpunkt der Gründung, bei Beginn der Buchführungspflicht oder bei einer Umwandlung.

Anders als die Jahresbilanz wird die Eröffnungsbilanz nicht regelmäßig, sondern nur einmalig zu einem bestimmten Anlass erstellt. Sie bildet die Ausgangsbasis für die laufende Buchführung und alle nachfolgenden Jahresabschlüsse nach § 242 Abs. 1 HGB.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz ist nicht zu verwechseln mit der Anfangsbilanz eines neuen Geschäftsjahres. Letztere ist identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres (Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem GmbH-Gesetz sowie steuerrechtlichen Vorschriften. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 267 HGB.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • § 242 HGB: Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz für Kaufleute
  • § 246 HGB: Vollständigkeitsgrundsatz – alle Vermögensgegenstände und Schulden
  • § 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze (Vorsicht, Fortführung, Einzelbewertung)
  • § 253 HGB: Zugangs- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen
  • § 266 HGB: Gliederungsschema für Kapitalgesellschaften
  • § 5 EStG: Steuerrechtliche Anforderungen an Eröffnungsbilanzen

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz trifft alle buchführungspflichtigen Unternehmen nach § 238 HGB. Dies umfasst Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sowie alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größe.

Verpflichtete Rechtsformen

Kapitalgesellschaften

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
  • AG – Aktiengesellschaft
  • KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • SE – Europäische Gesellschaft

Personengesellschaften

  • OHG – Offene Handelsgesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft
  • GmbH & Co. KG (als Mischform)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Einzelkaufleute müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn sie nach § 241a HGB buchführungspflichtig sind. Die Schwellenwerte für 2026 betragen: 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.

Besondere Anlässe für Eröffnungsbilanzen

  • Neugründung eines buchführungspflichtigen Unternehmens
  • Umwandlung nach UmwG (z.B. GbR wird GmbH)
  • Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG
  • Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG
  • Spaltung nach §§ 123 ff. UmwG
  • Beginn der Buchführungspflicht bei Überschreiten der Schwellenwerte
  • Übernahme eines Betriebs oder Teilbetriebs

Achtung

Freiberufler und Kleingewerbetreibende mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sind grundsätzlich nicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet – es sei denn, sie wechseln zur Bilanzierung.

Aufbau und Bestandteile der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz besteht aus zwei Seiten: der Aktivseite (Vermögenswerte) und der Passivseite (Kapital und Schulden). Beide Seiten müssen nach § 246 Abs. 1 HGB identisch sein – die Bilanz muss ausgeglichen sein.

Für Kapitalgesellschaften gilt die Gliederung nach § 266 HGB. Diese schreibt eine klare Struktur vor, die über die reine Aufstellung von Vermögen und Schulden hinausgeht.

Aktivseite: Vermögenswerte

Position Beispiele Bewertungsansatz
Anlagevermögen – Immaterielle Vermögensgegenstände Software, Lizenzen, Patente, Geschäftswert Anschaffungskosten (§ 253 HGB)
Anlagevermögen – Sachanlagen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anlagevermögen – Finanzanlagen Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens Anschaffungskosten, ggf. Teilwertabschreibung
Umlaufvermögen – Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, Waren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Umlaufvermögen – Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände Nennwert abzgl. Wertberichtigungen
Umlaufvermögen – Liquide Mittel Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks Nennwert

Passivseite: Eigenkapital und Schulden

Position Beispiele Hinweise
Eigenkapital – Gezeichnetes Kapital Stammkapital (GmbH: mind. 25.000 €, UG: mind. 1 €) Nach Gesellschaftsvertrag/Satzung
Eigenkapital – Kapitalrücklage Agio bei Kapitalerhöhungen § 272 Abs. 2 HGB
Eigenkapital – Gewinnrücklagen Gesetzliche, satzungsmäßige, andere Rücklagen Bei Neugründung meist 0 €
Rückstellungen Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen § 249 HGB – für ungewisse Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Die Summe der Aktiva muss der Summe der Passiva entsprechen. Differenzen sind als Eigenkapital oder – bei Überschuldung – als negatives Eigenkapital auszuweisen.

Bewertung der Vermögenswerte in der Eröffnungsbilanz

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach § 252 ff. HGB. Dabei gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze: Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung, Stichtagsprinzip und Unternehmensfortführung (Going Concern).

Bei Neugründung erfolgt die Bewertung regelmäßig zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Umwandlungen oder Übernahmen können Buchwerte fortgeführt oder Verkehrswerte angesetzt werden – je nach Art der Transaktion und steuerlicher Gestaltung.

Bewertungsmaßstäbe nach § 253 HGB

  • Anschaffungskosten: Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (Transport, Zoll, Montage) abzüglich Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti)
  • Herstellungskosten: Aufwendungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstands – Materialkosten, Fertigungskosten, anteilige Gemeinkosten nach § 255 Abs. 2 HGB
  • Beizulegender Zeitwert: Bei Sacheinlagen oder Sachgründungen nach § 255 Abs. 1 HGB der Verkehrswert zum Einbringungszeitpunkt
  • Niederstwertprinzip: Bei dauerhafter Wertminderung Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)

„Bei der Bewertung von Sacheinlagen in die Eröffnungsbilanz ist höchste Sorgfalt geboten. Überhöhte Ansätze führen zu einer Überbewertung des Eigenkapitals und können steuerlich sowie handelsrechtlich Konsequenzen haben. Im Zweifel empfiehlt sich eine externe Bewertung durch einen Sachverständigen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten bei verschiedenen Anlässen

Neugründung

Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bareinlagen erscheinen als Bankguthaben, Sacheinlagen zum Verkehrswert. Eigenkapital entspricht dem Stammkapital zuzüglich Rücklagen.

Umwandlung (§ 20 UmwStG)

Wahlrecht zwischen Buchwertfortführung und Ansatz mit gemeinem Wert. Buchwertfortführung vermeidet Aufdeckung stiller Reserven und Besteuerung. Ansatz zum Verkehrswert löst steuerpflichtige Gewinne aus.

Betriebsübernahme

Bei Asset Deal: Ansatz der erworbenen Wirtschaftsgüter zu Anschaffungskosten. Bei Share Deal: keine Eröffnungsbilanz beim Erwerber, da nur Anteilswechsel. Goodwill nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktivierungspflichtig.

Achtung

Die Überbewertung von Vermögensgegenständen in der Eröffnungsbilanz kann zur Überschuldung führen, sobald realistische Abschreibungen vorgenommen werden. Dies kann bei GmbH und UG insolvenzrechtliche Folgen nach § 19 InsO haben.

Zeitpunkt und Fristen für die Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist auf den Zeitpunkt zu erstellen, an dem die Buchführungspflicht beginnt. Bei Kapitalgesellschaften ist dies der Tag der Eintragung ins Handelsregister nach § 242 Abs. 1 HGB.

Im Gegensatz zu Jahresabschlüssen gibt es für die Eröffnungsbilanz keine gesetzliche Aufstellungsfrist. Sie muss jedoch zeitnah erstellt werden, da sie Grundlage der laufenden Buchführung ist und für die ordnungsgemäße Geschäftsführung benötigt wird.

Stichtag der Eröffnungsbilanz

Anlass Stichtag Rechtsgrundlage
Neugründung GmbH/UG Tag der Handelsregistereintragung § 242 Abs. 1 HGB
Neugründung AG Tag der Handelsregistereintragung § 242 Abs. 1 HGB
Formwechsel Tag der Eintragung des Formwechsels § 202 Abs. 1 Nr. 3 UmwG
Verschmelzung Tag der Eintragung im Handelsregister § 17 Abs. 2 UmwG
Beginn Buchführungspflicht Einzelkaufmann Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres § 241a HGB
Betriebsübernahme Tag der wirtschaftlichen Übernahme § 242 HGB

Für die steuerliche Anerkennung ist wichtig, dass die Eröffnungsbilanz rechtzeitig erstellt und in die Buchführung einbezogen wird. Nachträgliche Korrekturen sind nur eingeschränkt möglich und bedürfen einer Begründung gegenüber dem Finanzamt.

Hinweis

Bei GmbH-Gründungen sollte die Eröffnungsbilanz spätestens zum Zeitpunkt der ersten Gesellschafterversammlung vorliegen, die den Jahresabschluss feststellt. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach Bilanzstichtag.

Rumpfgeschäftsjahr bei unterjähriger Gründung

Wird eine Kapitalgesellschaft während des Kalenderjahres gegründet, entsteht ein sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr. Die Eröffnungsbilanz bildet den Anfang, die erste Jahresbilanz den Abschluss dieses Zeitraums.

  • Beispiel: Eintragung am 15.04.2025 → Eröffnungsbilanz zum 15.04.2025
  • Erstes Geschäftsjahr: 15.04.2025 bis 31.12.2025 (Rumpfgeschäftsjahr)
  • Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss bis 30.11.2026 festgestellt werden (kleine GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 nach § 325 HGB

Häufige Fehler und Risiken bei der Eröffnungsbilanz

Fehler in der Eröffnungsbilanz setzen sich durch alle nachfolgenden Jahresabschlüsse fort und können erhebliche steuerliche sowie handelsrechtliche Konsequenzen haben. Eine Korrektur ist oft nur mit Aufwand und unter Umständen mit Steuernachzahlungen möglich.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Überbewertung von Sacheinlagen durch zu optimistische Verkehrswerte
  • Nichtberücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Zoll)
  • Fehlende Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen
  • Nichtansatz von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zum Gründungszeitpunkt
  • Falsche Zuordnung von Gründungskosten (nicht aktivierungsfähig nach § 248 Abs. 1 HGB)
  • Vermischung von Privatvermögen und Betriebsvermögen bei Einzelunternehmen
  • Fehlende Dokumentation der Bewertungsgrundlagen und -methoden
  • Nichtbeachtung steuerlicher Wahlrechte (z.B. § 20 UmwStG bei Umwandlungen)

Rechtliche und steuerliche Risiken

Achtung

Eine fehlerhafte Eröffnungsbilanz kann zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs, zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt oder im schlimmsten Fall zur Aberkennung der ordnungsgemäßen Buchführung führen. Dies zieht Schätzungen nach § 162 AO nach sich.

Bei Kapitalgesellschaften kann eine überhöhte Eröffnungsbilanz zur formalen Überschuldung führen, sobald realistische Abschreibungen vorgenommen werden. Dies löst Meldepflichten nach § 15a InsO aus und kann haftungsrechtliche Folgen für Geschäftsführer haben.

Korrekturmöglichkeiten bei Fehlern

  • Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG: Bei Fehlern, die gegen Bilanzierungsvorschriften verstoßen, besteht eine Pflicht zur Korrektur
  • Bilanzänderung: Bei Ausübung von Wahlrechten oder Ermessensspielräumen – nur vor Feststellung möglich
  • Rückwirkende Korrektur: Nur in engen Grenzen zulässig, bedarf steuerrechtlicher Prüfung
  • Ergebniskorrektur über Gewinnvortrag: Bei nicht mehr änderbaren Eröffnungsbilanzen wird die Korrektur ergebniswirksam im laufenden Jahr vorgenommen

„Aus meiner langjährigen Praxis empfehle ich dringend, die Eröffnungsbilanz durch einen fachkundigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Kosten dafür sind minimal im Vergleich zu den Risiken, die aus einer fehlerhaften Eröffnungsbilanz entstehen können.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bedeutung für Unternehmensführung und Finanzierung

Die Eröffnungsbilanz ist weit mehr als ein gesetzlich gefordertes Dokument. Sie bildet die Grundlage für die strategische Unternehmensplanung, das Controlling und die Außendarstellung gegenüber Kapitalgebern und Geschäftspartnern.

Eine solide und realistische Eröffnungsbilanz schafft Transparenz über die tatsächliche Vermögens- und Finanzlage und ermöglicht fundierte unternehmerische Entscheidungen von Beginn an.

Strategische Funktionen der Eröffnungsbilanz

100%

Basis für Liquiditätsplanung

§ 264 HGB

Grundlage Jahresabschluss

Investoren

Vertrauensbasis

Bedeutung für die Kreditwürdigkeit

Banken und Kreditinstitute prüfen bei Finanzierungsanfragen die Eröffnungsbilanz als ersten Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Folgende Kennzahlen werden dabei besonders beachtet:

  • Eigenkapitalquote: Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital – Mindestwerte oft bei 20-30%
  • Verschuldungsgrad: Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital – zeigt Abhängigkeit von Kreditgebern
  • Liquidität: Verfügbare liquide Mittel im Verhältnis zu kurzfristigen Verbindlichkeiten
  • Anlagendeckung: Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten)

Hinweis

Eine Eigenkapitalquote unter 10% wird von den meisten Kreditinstituten als kritisch eingestuft. Bei Neugründungen ist eine solide Kapitalausstattung daher essentiell für die Kreditwürdigkeit.

Relevanz für Investoren und Fördermittel

Business Angels, Venture Capital-Geber und öffentliche Förderinstitutionen wie die KfW verlangen regelmäßig Einsicht in die Eröffnungsbilanz. Sie dient als objektiver Nachweis über:

Vermögensausstattung

  • Welche Sachmittel stehen zur Verfügung?
  • Ist das Unternehmen arbeitsfähig?
  • Welcher Investitionsbedarf besteht noch?
  • Wie realistisch ist die Bewertung?

Finanzielle Solidität

  • Wie hoch ist das Eigenkapital wirklich?
  • Bestehen versteckte Lasten?
  • Sind Rückstellungen angemessen?
  • Ist das Unternehmen nachhaltig finanziert?

Basis für Controlling und Planung

Die Eröffnungsbilanz bildet die Ausgangsbasis für die Budgetplanung, die Rentabilitätsrechnung und das Kostencontrolling der ersten Geschäftsjahre. Ohne korrekte Eröffnungsbilanz sind Soll-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen nicht möglich.

Erstellung der Eröffnungsbilanz in der Praxis

Die praktische Erstellung einer Eröffnungsbilanz erfordert eine systematische Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag. Dabei müssen handelsrechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

  1. Stichtag festlegen: Tag der Handelsregistereintragung bzw. Beginn der Buchführungspflicht ermitteln
  2. Inventur durchführen: Vollständige körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände nach § 240 HGB
  3. Belege sammeln: Kaufverträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Darlehensverträge, Gesellschafterbeschlüsse
  4. Bewertung vornehmen: Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Verkehrswerte ermitteln und dokumentieren
  5. Gliederung erstellen: Zuordnung nach § 266 HGB in Anlage-/Umlaufvermögen bzw. Eigenkapital/Fremdkapital
  6. Bilanz aufstellen: Formale Erstellung mit vollständigen Positionsbezeichnungen und Wertangaben
  7. Prüfung durchführen: Plausibilitätskontrolle, Rechenkontrolle, rechtliche Prüfung
  8. Feststellung: Bei GmbH/UG durch Gesellschafterbeschluss, bei AG durch Vorstand

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung mit Angaben zum Stammkapital
  • Handelsregisterauszug mit Eintragungsdatum
  • Einzahlungsnachweise für Bareinlagen (Kontoauszüge)
  • Sacheinlageverträge und Wertgutachten bei Sachgründungen
  • Kaufverträge und Rechnungen für Anschaffungen
  • Darlehensverträge und Kreditverträge
  • Miet- und Leasingverträge (für Rückstellungen/Eventualverbindlichkeiten)
  • Inventurliste zum Stichtag

Digitale Tools und Software

Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz unterstützen die strukturierte Erstellung der Eröffnungsbilanz. Sie bieten vordefinierte Gliederungen nach § 266 HGB, Plausibilitätsprüfungen und ermöglichen die direkte Übernahme in die laufende Buchführung.

Hinweis

OnlineBilanz ermöglicht die rechtssichere Erstellung von Eröffnungsbilanzen nach HGB-Gliederung und bietet integrierte Prüfroutinen für formale und rechnerische Richtigkeit. Die Daten können direkt in den ersten Jahresabschluss übernommen werden.

Wann ist externe Beratung sinnvoll?

In folgenden Fällen sollte zwingend ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden:

  • Umwandlungen und Formwechsel mit steuerlichen Wahlrechten nach UmwStG
  • Sachgründungen mit komplexen oder schwer bewertbaren Vermögensgegenständen
  • Betriebsübernahmen mit Goodwill-Bewertung
  • Internationale Sachverhalte oder grenzüberschreitende Umwandlungen
  • Gründungen mit erheblichem Fremdkapital und komplexen Finanzierungsstrukturen
  • Wenn Unsicherheit über die korrekte Bewertung oder Bilanzierung besteht

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht durch mangelnde Sorgfalt, sondern durch fehlendes Fachwissen bei der Bewertung und Abgrenzung. Eine professionelle Beratung in der Gründungsphase zahlt sich langfristig aus – sowohl steuerlich als auch in der Unternehmensführung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbewahrung und Dokumentation

Die Eröffnungsbilanz unterliegt nach § 257 HGB einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass die Bilanz jederzeit lesbar gemacht werden kann. Bei digitaler Archivierung sind die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Eine Eröffnungsbilanz muss bei Gründung eines buchführungspflichtigen Unternehmens, bei Umwandlungen nach UmwG, bei Formwechseln oder bei Beginn der Buchführungspflicht erstellt werden. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist der Stichtag der Tag der Eintragung ins Handelsregister nach § 242 HGB. Einzelkaufleute müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn).

Welche Vermögensgegenstände gehören in die Eröffnungsbilanz?

In die Eröffnungsbilanz gehören alle Vermögensgegenstände und Schulden, die zum Stichtag vorhanden sind. Auf der Aktivseite: Anlagevermögen (Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, liquide Mittel). Auf der Passivseite: Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen) sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Wie wird das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz ermittelt?

Das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz ergibt sich aus der Differenz zwischen Vermögenswerten (Aktiva) und Schulden (Passiva). Bei Kapitalgesellschaften setzt es sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital (Stammkapital bei GmbH mindestens 25.000 Euro, bei UG mindestens 1 Euro), der Kapitalrücklage (z.B. Agio) und eventuellen Gewinnrücklagen. Bei Neugründungen entspricht das Eigenkapital meist dem eingezahlten Stamm- bzw. Grundkapital.

Was passiert bei Fehlern in der Eröffnungsbilanz?

Fehler in der Eröffnungsbilanz ziehen sich durch alle nachfolgenden Jahresabschlüsse und können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Eine Bilanzberichtigung ist nach § 4 Abs. 2 EStG bei Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften verpflichtend. Überbewertungen können zur formalen Überschuldung führen und bei GmbH/UG Meldepflichten nach § 15a InsO auslösen. Nicht korrigierte Fehler können zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs oder zu Schätzungen durch das Finanzamt nach § 162 AO führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe, UmwG – Umwandlungsgesetz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater