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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz Aufbau & Beispiel

Wie sieht eine Bilanz aus? Aufbau, Beispiel & Lesen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Bilanz ist die übersichtliche Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie zeigt links die Aktiva (Mittelverwendung), rechts die Passiva (Mittelherkunft) und bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen zentralen Bestandteil des Jahresabschlusses. Dieser Artikel erklärt den Aufbau nach § 266 HGB, zeigt praktische Beispiele und hilft Ihnen, Bilanzen richtig zu lesen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Eine Bilanz zeigt zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) das Vermögen (Aktiva) und die Finanzierung (Passiva) eines Unternehmens. Der Aufbau folgt für Kapitalgesellschaften § 266 HGB mit klarer Gliederung in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Eigenkapital und Fremdkapital. Beide Seiten müssen stets ausgeglichen sein.

Was ist eine Bilanz und warum ist sie wichtig?

Die Bilanz ist eine Zeitpunktbetrachtung der finanziellen Situation Ihres Unternehmens. Sie zeigt zum Bilanzstichtag (in der Regel der 31. Dezember) das vollständige Vermögen und alle Schulden. Anders als die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die einen Zeitraum abbildet, ist die Bilanz wie ein Foto: Sie friert die Lage an genau diesem Tag ein.

Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufstellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten zusätzlich die strengeren Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die eine klare Gliederung nach § 266 HGB vorschreiben.

Die Bilanz erfüllt drei zentrale Funktionen im Rechnungswesen: die Dokumentationsfunktion (Nachweis aller Geschäftsvorfälle), die Informationsfunktion (Grundlage für Banken, Investoren, Finanzamt) und die Gewinnermittlungsfunktion (durch Eigenkapitalvergleich).

Hinweis

Die Bilanz ist zusammen mit der GuV der Kern des Jahresabschlusses. Beide Dokumente müssen nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (Frist für 2025: 31.12.2026).

Mittelverwendung und Mittelherkunft

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, die stets ausgeglichen sein müssen. Die linke Seite (Aktiva) zeigt die Mittelverwendung: Wofür wurde das Kapital eingesetzt? Hier finden Sie Vermögenswerte wie Maschinen, Grundstücke, Waren oder Bankguthaben.

Die rechte Seite (Passiva) zeigt die Mittelherkunft: Woher stammt das Geld? Hier steht, ob das Vermögen durch Eigenkapital der Gesellschafter oder durch Fremdkapital (Bankkredite, Lieferverbindlichkeiten) finanziert wurde. Die Bilanzsumme beider Seiten ist immer identisch.

Aufbau einer Bilanz nach § 266 HGB

Für Kapitalgesellschaften schreibt § 266 HGB eine verbindliche Gliederung der Bilanz vor. Diese standardisierte Form erleichtert die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und stellt sicher, dass alle wesentlichen Informationen strukturiert dargestellt werden.

Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite). Jede Seite folgt einer klar definierten Reihenfolge, die sich an der Liquidierbarkeit bzw. Fristigkeit orientiert.

Aktiva (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen
  • B. Umlaufvermögen
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag

Passiva (Kapital)

  • A. Eigenkapital
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Die Aktiva sind nach steigender Liquidität geordnet: Das Anlagevermögen (langfristig gebunden) steht vor dem Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbar). Die Passiva sind nach Fristigkeit geordnet: Eigenkapital (unbefristet) vor langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten.

„Der Aufbau nach § 266 HGB ist kein Vorschlag, sondern Pflicht. Kapitalgesellschaften, die davon abweichen, riskieren die Ablehnung ihrer Offenlegung beim Unternehmensregister und ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aktiva: Die Vermögensseite der Bilanz

Die Aktiva zeigen, wo das Kapital eingesetzt ist. Sie beantworten die Frage: Welche Vermögenswerte besitzt das Unternehmen? Die Gliederung erfolgt in Anlagevermögen (langfristig gebunden) und Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbar).

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft dienen. Nach § 266 Abs. 2 HGB gliedert sich das Anlagevermögen in drei Bereiche:

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Patente, Lizenzen, Software, Geschäfts- oder Firmenwert
  • II. Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • III. Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Sie werden verbraucht, verkauft oder innerhalb eines Jahres zu Geld gemacht:

  • I. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere: Wertpapiere des Umlaufvermögens (z.B. kurzfristige Geldanlagen)
  • IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten: Bargeld, Bankguthaben

Weitere Aktivposten sind C. Rechnungsabgrenzungsposten (Vorauszahlungen für Aufwände des Folgejahres), D. Aktive latente Steuern (nach § 274 HGB) und E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (§ 246 Abs. 2 HGB).

Passiva: Die Kapitalseite der Bilanz

Die Passiva zeigen, woher das Kapital stammt. Sie beantworten die Frage: Wie wurde das Vermögen finanziert? Die Gliederung erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital ist das Reinvermögen des Unternehmens. Es gehört den Gesellschaftern und ist nicht rückzahlbar. Das Eigenkapital einer GmbH gliedert sich wie folgt:

  1. Gezeichnetes Kapital: Das Stammkapital (bei GmbH mindestens 25.000 Euro, bei UG mindestens 1 Euro)
  2. Kapitalrücklage: Einlagen der Gesellschafter über das Stammkapital hinaus (§ 272 Abs. 2 HGB)
  3. Gewinnrücklagen: Gesetzliche Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen
  4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne oder Verluste aus Vorjahren
  5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Gewinn oder Verlust des aktuellen Geschäftsjahres

B. Rückstellungen

Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden gebildet, wenn eine Verpflichtung dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht feststeht. Typische Beispiele nach § 249 HGB:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen (z.B. für erwartete Steuernachzahlungen)
  • Sonstige Rückstellungen (z.B. für Gewährleistungen, Prozessrisiken, ausstehende Rechnungen)

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind sichere Schulden des Unternehmens. Sie müssen nach Restlaufzeit angegeben werden (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, über 5 Jahre). Wichtige Positionen:

  • Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Bankdarlehen)
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Lieferantenschulden)
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Sonstige Verbindlichkeiten (z.B. Steuerschulden, Sozialversicherung)

Weitere Passivposten sind D. Rechnungsabgrenzungsposten (erhaltene Vorauszahlungen) und E. Passive latente Steuern (nach § 274 HGB).

Bilanz richtig lesen und interpretieren

Eine Bilanz zu lesen bedeutet mehr, als nur Zahlen zu erfassen. Es geht darum, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verstehen. Mit einigen Grundkenntnissen können Sie wichtige Aussagen über Liquidität, Finanzierung und Vermögensstruktur ableiten.

Die Bilanzsumme verstehen

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktiva bzw. Passiva. Sie zeigt die Gesamtgröße des Unternehmens. Eine steigende Bilanzsumme kann auf Wachstum hindeuten, kann aber auch überhöhte Verschuldung bedeuten. Entscheidend ist das Verhältnis der Positionen zueinander.

Eigenkapitalquote berechnen

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie viel Prozent des Vermögens durch Eigenkapital finanziert sind. Die Formel lautet:

Eigenkapitalquote = (Eigenkapital ÷ Bilanzsumme) × 100

Eine Quote über 30 % gilt als solide, über 50 % als sehr gut. Eine niedrige Quote bedeutet hohe Abhängigkeit von Fremdkapital und höheres Insolvenzrisiko.

Achtung

Bei einer Überschuldung nach § 19 InsO ist das Eigenkapital negativ. Das bedeutet: Die Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen. In diesem Fall besteht für die Geschäftsführung nach § 15a InsO eine Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen.

Liquidität prüfen

Die Liquidität zeigt, ob das Unternehmen seine kurzfristigen Verbindlichkeiten bezahlen kann. Eine einfache Kennzahl ist die Liquidität 3. Grades (Current Ratio):

Current Ratio = Umlaufvermögen ÷ kurzfristige Verbindlichkeiten

Ein Wert über 1 bedeutet, dass ausreichend kurzfristige Vermögenswerte vorhanden sind. Werte unter 1 deuten auf Liquiditätsengpässe hin.

  • Bilanzsumme: Zeigt Größe und Entwicklung des Unternehmens
  • Eigenkapitalquote: Zeigt finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit
  • Anlagendeckung: Verhältnis von langfristigem Kapital zu Anlagevermögen
  • Verschuldungsgrad: Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital
  • Working Capital: Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten

Beispiel: So sieht eine Bilanz konkret aus

Im Folgenden sehen Sie ein vereinfachtes Muster einer Bilanz für eine kleine GmbH mit einem Bilanzstichtag am 31.12.2025. Die Gliederung folgt § 266 HGB. Alle Beträge in Euro.

Aktiva 2025 Passiva 2025
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.000 I. Gezeichnetes Kapital 25.000
II. Sachanlagen 120.000 II. Kapitalrücklage 10.000
III. Finanzanlagen 0 III. Gewinnrücklagen 15.000
IV. Gewinnvortrag 8.000
V. Jahresüberschuss 12.000
Summe Anlagevermögen 125.000 Summe Eigenkapital 70.000
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte 30.000 Steuerrückstellungen 4.000
II. Forderungen a. L. u. L. 45.000 Sonstige Rückstellungen 8.000
III. Kassenbestand, Bank 18.000 Summe Rückstellungen 12.000
Summe Umlaufvermögen 93.000
C. Verbindlichkeiten
C. Rechnungsabgrenzung 2.000 Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten 80.000
Verbindlichkeiten a. L. u. L. 35.000
Sonstige Verbindlichkeiten 23.000
Summe Verbindlichkeiten 138.000
Bilanzsumme 220.000 Bilanzsumme 220.000

In diesem Beispiel beträgt die Bilanzsumme 220.000 Euro. Das Eigenkapital liegt bei 70.000 Euro, was einer Eigenkapitalquote von rund 32 % entspricht – ein solider Wert. Das Umlaufvermögen (93.000 Euro) deckt die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht vollständig, was auf eine angespannte Liquidität hindeutet.

Größenklassen und unterschiedliche Gliederungstiefe

Nicht jedes Unternehmen muss die Bilanz gleich detailliert gliedern. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Je nach Größe gelten unterschiedliche Erleichterungen bei der Offenlegung und Gliederung.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Es müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Sie müssen nur die mit Buchstaben (A, B, C) und römischen Zahlen (I, II, III) bezeichneten Posten ausweisen. Die weitere Untergliederung entfällt.

Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB nur die Bilanz und den Anhang offenlegen – die GuV kann entfallen, wenn bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden.

Hinweis

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Wichtige Bilanzpositionen im Detail erklärt

Einige Bilanzpositionen bedürfen besonderer Erklärung, da sie häufig Fragen aufwerfen oder für die Bewertung zentral sind.

Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)

Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht beim Kauf eines Unternehmens, wenn der Kaufpreis über dem Wert der identifizierbaren Vermögenswerte liegt. Nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB darf ein selbst geschaffener Geschäftswert nicht aktiviert werden – nur ein entgeltlich erworbener.

Der Firmenwert ist nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig abzuschreiben. Viele Unternehmen wählen eine Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Diese Position zeigt alle offenen Kundenrechnungen. Nach § 253 Abs. 4 HGB sind zweifelhafte Forderungen durch Einzelwertberichtigungen zu korrigieren. Für das allgemeine Ausfallrisiko kann eine pauschale Wertberichtigung gebildet werden.

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Nach § 250 HGB sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z.B. im Dezember bezahlte Versicherungsprämie für das Folgejahr).

Auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z.B. im Dezember erhaltene Miete für Januar).

Latente Steuern

Latente Steuern entstehen durch unterschiedliche Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Nach § 274 HGB müssen Kapitalgesellschaften passive latente Steuern bilden (Pflicht), aktive latente Steuern dürfen gebildet werden (Wahlrecht für kleine Kapitalgesellschaften, Pflicht für mittelgroße/große).

Aktive latente Steuern

Entstehen, wenn in Zukunft steuerliche Entlastungen zu erwarten sind (z.B. durch Verlustvorträge oder höhere Abschreibungen in der Steuerbilanz)

Passive latente Steuern

Entstehen, wenn in Zukunft steuerliche Belastungen zu erwarten sind (z.B. durch Bewertungsunterschiede bei Rückstellungen)

Saldierung

Nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern zulässig und üblich

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Die Erstellung einer HGB-konformen Bilanz erfordert Fachkenntnisse im Rechnungswesen, in der Bilanzierung und im Steuerrecht. Fehler können zur Ablehnung beim Unternehmensregister führen und ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB auslösen (500 bis 25.000 Euro).

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— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Fristen für den Jahresabschluss 2025 sind klar geregelt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 nach § 325 HGB. OnlineBilanz unterstützt Sie dabei, diese Fristen sicher einzuhalten.

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Häufig gestellte Fragen

Wie sieht eine Bilanz konkret aus?

Eine Bilanz besteht aus zwei Seiten: Links die Aktiva (Vermögen), gegliedert in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Rechts die Passiva (Kapital), gegliedert in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Beide Seiten müssen stets die gleiche Summe ergeben. Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung nach § 266 HGB verbindlich vorgeschrieben.

Was steht auf der linken und rechten Seite der Bilanz?

Die linke Seite (Aktiva) zeigt die Mittelverwendung: Wofür wurde das Kapital eingesetzt? Hier stehen Vermögenswerte wie Maschinen, Vorräte, Forderungen und Bankguthaben. Die rechte Seite (Passiva) zeigt die Mittelherkunft: Woher stammt das Kapital? Hier stehen Eigenkapital (von Gesellschaftern) und Fremdkapital (Kredite, Verbindlichkeiten).

Wer muss eine Bilanz nach § 266 HGB erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen nach § 264 HGB einen Jahresabschluss aufstellen, der eine Bilanz nach § 266 HGB, eine GuV nach § 275 HGB und einen Anhang nach § 284 HGB umfasst. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Gliederung verwenden. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben mehr Gestaltungsspielraum.

Welche Fristen gelten für Bilanz und Offenlegung 2026?

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 nach § 325 HGB. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz ist eine Zeitpunktbetrachtung (Stichtag 31.12.) und zeigt Vermögen und Kapital. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Zeitraumbetrachtung (1.1. bis 31.12.) und zeigt Erträge und Aufwendungen. Beide zusammen bilden den Kern des Jahresabschlusses. Die Bilanz zeigt die Vermögenslage, die GuV die Ertragslage.

Wie liest man eine Bilanz richtig?

Achten Sie auf zentrale Kennzahlen: Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital ÷ Bilanzsumme) zeigt die finanzielle Stabilität. Die Liquidität (Umlaufvermögen ÷ kurzfristige Verbindlichkeiten) zeigt die Zahlungsfähigkeit. Der Verschuldungsgrad (Fremdkapital ÷ Eigenkapital) zeigt die Abhängigkeit von Gläubigern. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr gibt Aufschluss über Trends.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Umschreibung der Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater