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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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B. Fremdkapital
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten Kleinunternehmer

Was kostet Steuerberater für Kleinunternehmer 2026?

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kleinunternehmer nach § 19 UStG stehen vor der Frage, ob sich ein Steuerberater lohnt und welche Kosten entstehen. Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von Umsatz, Leistungsumfang und Abrechnungsart ab. Ähnliche Überlegungen gelten auch für Steuerberater-Kosten bei Kleingewerbe, wobei sich die Anforderungen je nach Unternehmensform unterscheiden können. Viele Kleinunternehmer, die als Freiberufler tätig sind, suchen gezielt nach regionalen Beratern mit entsprechender Spezialisierung. Dieser Artikel erklärt, welche Leistungen Kleinunternehmer benötigen, wie Steuerberater abrechnen und mit welchen konkreten Kosten Sie 2026 rechnen müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich bei Kleinunternehmen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Umsatz, Belegvolumen und Leistungsumfang liegen die jährlichen Gesamtkosten zwischen 500 und 2.500 Euro. Wer laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen abgibt, zahlt mehr als bei reiner Deklarationsleistung. Digitale Steuerberater-Plattformen bieten oft transparente Festpreise.

Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden durch das Wachstumschancengesetz deutlich angehoben. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und sind von der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit.

Für die buchhalterische und steuerliche Praxis bedeutet dies: Kleinunternehmer führen eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG, sofern sie nicht aufgrund ihrer Rechtsform oder Größe zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist freiwillig — wer darauf verzichtet, unterliegt der regulären Umsatzbesteuerung und kann im Gegenzug Vorsteuer geltend machen.

Wichtig für 2026

Wer 2024 einen Umsatz von maximal 25.000 Euro erzielt hat und 2026 voraussichtlich nicht über 100.000 Euro Umsatz kommt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die neuen Schwellenwerte gelten seit 01.01.2025 und erleichtern vielen Solo-Selbstständigen und Nebenerwerbstätigen den administrativen Aufwand erheblich.

Rechtsformen und Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung steht grundsätzlich allen Unternehmern offen — unabhängig von der Rechtsform. Auch eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann Kleinunternehmer sein, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Allerdings unterliegen Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB der Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses, unabhängig von der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Einzelunternehmer und GbR-Gesellschafter hingegen erstellen in der Regel eine EÜR, es sei denn, die Schwellenwerte des § 141 AO (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro) werden überschritten.

Welche Leistungen benötigt ein Kleinunternehmer vom Steuerberater?

Auch wenn Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen sie weiterhin der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen) bzw. Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) sowie der Gewerbesteuer, sofern ein Gewerbebetrieb vorliegt. Der Steuerberater übernimmt für Kleinunternehmer typischerweise folgende Aufgaben:

  • Laufende Buchhaltung: Erfassung und Kontierung aller Geschäftsvorfälle, auch wenn keine Umsatzsteuer anfällt
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Erstellung der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Jahresabschluss: Bei buchführungspflichtigen Kleinunternehmern (z. B. GmbH, UG) Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 ff. HGB
  • Steuererklärungen: Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, ggf. Körperschaftsteuererklärung
  • Steuerliche Beratung: Optimierung der Gewinnermittlung, Prüfung von Abschreibungen, Rückstellungen, Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG

Wer als Kleinunternehmer eine Kapitalgesellschaft führt, muss zusätzlich die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB erfüllen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einzureichen — nicht mehr beim Bundesanzeiger, wie vor dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022). Ein versäumter Offenlegungstermin kann ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro nach sich ziehen.

„Viele Kleinunternehmer unterschätzen den Aufwand für Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Auch ohne Umsatzsteuer müssen Belege strukturiert erfasst, Betriebsausgaben nachgewiesen und Fristen eingehalten werden. Eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz verbindet hier die Fachkompetenz zugelassener Steuerberater mit effizienter Software — ohne Wartezeiten und zu transparenten Festpreisen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie berechnen Steuerberater ihre Honorare für Kleinunternehmer?

Steuerberater orientieren sich bei der Honorarberechnung grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeiten fest, die sich nach dem Gegenstandswert richten — also dem Umsatz, Gewinn oder der Bilanzsumme. Bei Kleinunternehmern liegt der Gegenstandswert in der Regel im unteren Bereich, was zu vergleichsweise moderaten Gebühren führt.

Gebührenrahmen nach StBVV

Die StBVV sieht für jede Leistung (z. B. Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) eine Mindest- und Höchstgebühr vor, zwischen denen der Steuerberater je nach Schwierigkeit, Umfang und Haftungsrisiko variieren kann. Üblich ist die Abrechnung mit einem Mittelwert (5/10 bis 7/10 der Gebührenspanne). Für Kleinunternehmer mit einfacher Buchführung und geringem Belegvolumen wird häufig der untere Rahmen angesetzt.

Leistung Gegenstandswert Gebührenrahmen (StBVV) Übliche Abrechnung
Laufende Buchführung (monatlich) bis 25.000 € Jahresumsatz 2/10 bis 12/10 5/10 bis 7/10
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bis 25.000 € Gewinn 5/10 bis 30/10 10/10 bis 15/10
Jahresabschluss (Kleinst-GmbH) bis 100.000 € Bilanzsumme 10/10 bis 40/10 15/10 bis 20/10
Einkommensteuererklärung nach Einkommenssumme 1/10 bis 6/10 2/10 bis 4/10

Alternativ zur StBVV bieten viele Steuerberater — insbesondere digital organisierte Kanzleien — Festpreis-Modelle an. Diese sind für Kleinunternehmer besonders attraktiv, da sie Planungssicherheit bieten und böse Überraschungen bei der Jahresrechnung vermeiden. OnlineBilanz.de arbeitet beispielsweise ausschließlich mit transparenten Festpreisen, die bereits alle Leistungen (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) umfassen und durch zugelassene Steuerberater rechtssicher erstellt werden.

Vorsicht bei pauschalen Angeboten ohne StB-Zulassung

Anbieter ohne Steuerberater-Zulassung dürfen nach § 3 StBerG keine steuerberatenden Tätigkeiten ausüben. Reine Buchhaltungs-Software ersetzt nicht die fachliche Prüfung, steuerliche Optimierung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch einen zugelassenen Steuerberater. Wer auf digitale Lösungen setzt, sollte sicherstellen, dass im Hintergrund ein qualifiziertes Steuerberater-Team arbeitet.

Was kostet ein Steuerberater für Kleinunternehmer konkret?

Die konkreten Kosten für steuerliche Dienstleistungen hängen vom Leistungsumfang, der Rechtsform und der regionalen Kanzleistruktur ab. Nachfolgend finden Sie typische Preisspannen für Kleinunternehmer (Stand 2026), basierend auf Marktbeobachtungen und StBVV-Gebühren:

Einzelunternehmer / Freiberufler (EÜR-pflichtig)

  • Laufende Buchhaltung (monatlich): 50–150 Euro, abhängig von Beleganzahl und Komplexität
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): 200–500 Euro jährlich
  • Einkommensteuererklärung: 150–400 Euro
  • Gewerbesteuererklärung: 100–250 Euro
  • Gesamt pro Jahr (inkl. laufender Buchhaltung): ca. 1.000–2.500 Euro

Kleinst-GmbH / UG (Bilanzierungspflicht)

  • Laufende Buchhaltung (monatlich): 80–200 Euro
  • Jahresabschluss (Bilanz + GuV): 800–1.800 Euro
  • Körperschaftsteuererklärung: 300–600 Euro
  • Gewerbesteuererklärung: 150–350 Euro
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: 50–150 Euro (einmalig pro Jahr)
  • Gesamt pro Jahr (inkl. laufender Buchhaltung): ca. 2.500–4.500 Euro

1.000–2.500 €

Einzelunternehmer/Jahr

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Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen oder intransparente Abrechnungen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich — koordiniert über Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für Kleinunternehmer?

Die Frage, ob sich ein Steuerberater lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von mehreren Faktoren ab: der Komplexität der Geschäftsvorfälle, der Rechtsform, dem persönlichen Zeitbudget und dem steuerlichen Optimierungspotenzial. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gewinn und je komplexer die Steuergestaltung, desto größer der Mehrwert eines Steuerberaters.

Steuerliche Optimierungspotenziale

Ein erfahrener Steuerberater erkennt Gestaltungsspielräume, die Laien häufig übersehen. Dazu zählen Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG (bis zu 50 % der Anschaffungskosten können im Vorjahr gewinnmindernd angesetzt werden), degressive Abschreibungen bei Anschaffungen in begünstigten Zeiträumen, die Wahl der richtigen Gewinnermittlungsart oder die Bildung von Rückstellungen bei drohenden Verbindlichkeiten. Bei einem Gewinn von 20.000 Euro können durch geschickte Steuergestaltung leicht 2.000–5.000 Euro Steuerlast gespart werden — was die Steuerberater-Kosten mehrfach amortisiert.

  • Gewinn über 15.000 Euro jährlich → Optimierungspotenzial steigt
  • Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) → Jahresabschluss und Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben
  • Investitionen geplant → Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen nach § 7g EStG prüfen
  • Betriebsausgaben unklar → Steuerberater hilft bei Abgrenzung zu Privatausgaben
  • Zeitaufwand für Buchhaltung > 1 Tag/Monat → Auslagerung lohnt sich wirtschaftlich
  • Offenlegungspflicht nach § 325 HGB → Fristversäumnis führt zu Ordnungsgeld (§ 335 HGB)

„Die Kosten für einen Steuerberater sind keine Ausgaben, sondern eine Investition in steuerliche Sicherheit und Optimierung. Gerade bei Kleinunternehmern mit wachsendem Geschäft zahlt sich die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters aus — durch vermiedene Fehler, genutzte Gestaltungsspielräume und eingesparte Zeit. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz prüfen jeden Jahresabschluss fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich, damit unsere Mandanten auf der sicheren Seite sind.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Alternative: Digitale Steuerberater-Plattformen für Kleinunternehmer

In den letzten Jahren haben sich digitale Steuerberater-Plattformen als attraktive Alternative zur klassischen Kanzlei etabliert. Sie verbinden die Fachkompetenz zugelassener Steuerberater mit effizienter Software, schlanken Prozessen und transparenten Festpreisen. Wer eine klassische Kanzlei sucht, kann beispielsweise LHP Rechtsanwälte & Steuerberater oder Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB als Alternative in Betracht ziehen. Für Kleinunternehmer bieten digitale Plattformen jedoch mehrere Vorteile:

Klassische Kanzlei

  • Abrechnung nach StBVV, oft intransparent
  • Wartezeiten während Stoßzeiten (Dezember–April)
  • Papierbasierte Prozesse, Vor-Ort-Termine nötig
  • Flexibilität bei komplexen Sonderfällen

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Asynchrone Kommunikation, keine Wartezeiten
  • Digitale Belegerfassung, Upload via App/Web
  • Standardisierte Prozesse, ideal für einfache Fälle

OnlineBilanz ist eine solche Plattform. Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — digital koordiniert über Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart. Die Steuerberater prüfen den Jahresabschluss fachlich und unterzeichnen ihn rechtsverbindlich. Alle Leistungen werden zu transparenten Festpreisen angeboten, ohne böse Überraschungen bei der Abrechnung. Das ist besonders für Kleinunternehmer attraktiv, die Planungssicherheit und schnelle Abwicklung schätzen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  • Steuerberater-Zulassung: Prüfen Sie, ob echte, zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss unterzeichnen (§ 3 StBerG)
  • Transparente Preise: Festpreise sind besser kalkulierbar als StBVV-Abrechnungen
  • Digitale Prozesse: Belegupload, digitale Kommunikation, keine Vor-Ort-Pflicht
  • Fachliche Kompetenz: Referenzen, Bewertungen, Spezialisierung auf Ihre Rechtsform
  • Haftung und Versicherung: Steuerberater sind berufshaftpflichtversichert und haften für Fehler

Tipp für 2026

Wer seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) erstellen lassen möchte, sollte frühzeitig starten. Bei Kapitalgesellschaften läuft die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große) sowie die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate). Ein digitaler Steuerberater beschleunigt den Prozess erheblich und vermeidet Fristversäumnisse.

Können Kleinunternehmer Steuerberaterkosten steuerlich absetzen?

Ja, Steuerberaterkosten sind grundsätzlich als Betriebsausgaben (bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern) bzw. Werbungskosten (in Ausnahmefällen) steuerlich absetzbar, soweit sie betrieblich veranlasst sind. Das gilt für alle Leistungen, die mit der Ermittlung des steuerlichen Gewinns, der Erstellung von Steuererklärungen oder der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Jahresabschluss, Offenlegung) zusammenhängen.

Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Steuerberaterkosten für Buchführung, Jahresabschluss, Gewinnermittlung und Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) gehören zweifelsfrei dazu. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn und führen somit zu einer direkten Steuerersparnis.

Leistung Steuerliche Behandlung Rechtsgrundlage
Laufende Buchhaltung Betriebsausgabe (100 %) § 4 Abs. 4 EStG
Jahresabschluss (Bilanz, GuV) Betriebsausgabe (100 %) § 4 Abs. 4 EStG
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Betriebsausgabe (100 %) § 4 Abs. 4 EStG
Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuererklärung Betriebsausgabe (100 %) § 4 Abs. 4 EStG
Einkommensteuererklärung (betrieblicher Anteil) Betriebsausgabe (anteilig) § 4 Abs. 4 EStG
Offenlegung nach § 325 HGB Betriebsausgabe (100 %) § 4 Abs. 4 EStG

Bei der Einkommensteuererklärung ist zu beachten, dass diese sowohl betriebliche als auch private Einkünfte umfasst. Der Steuerberater muss in der Honorarrechnung eine Aufteilung vornehmen: Der betriebliche Anteil ist Betriebsausgabe, der private Anteil war bis 2005 als Sonderausgabe absetzbar, seither jedoch nach § 12 Nr. 3 EStG nicht mehr abzugsfähig. In der Praxis wird häufig eine pauschale Aufteilung (z. B. 70 % betrieblich, 30 % privat) vorgenommen.

Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch Betriebsausgaben

Ein Kleinunternehmer mit einem Gewinn von 30.000 Euro zahlt für steuerliche Dienstleistungen 1.500 Euro. Diese mindern den steuerpflichtigen Gewinn auf 28.500 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag) spart er 450 Euro Steuern. Die effektive Belastung durch den Steuerberater beträgt somit nur 1.050 Euro.

1.500 €

Steuerberater-Kosten

450 €

Steuerersparnis

1.050 €

Effektive Kosten

Kleinunternehmer sollten alle Rechnungen des Steuerberaters sorgfältig aufbewahren und in der Buchhaltung als Betriebsausgabe erfassen. Bei digitaler Zusammenarbeit — etwa über OnlineBilanz — werden alle Belege automatisch digital archiviert und stehen bei einer Betriebsprüfung jederzeit zur Verfügung.

Fazit: Was kostet ein Steuerberater für Kleinunternehmer wirklich?

Die Kosten für einen Steuerberater bewegen sich bei Kleinunternehmern in der Regel zwischen 1.000 und 4.500 Euro pro Jahr, abhängig von Rechtsform, Leistungsumfang und Abrechnungsmodell. Einzelunternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung zahlen deutlich weniger als bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaften (GmbH, UG). Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern der Mehrwert: Ein Steuerberater erkennt Optimierungspotenziale, vermeidet Fehler und sorgt für Rechtssicherheit — gerade bei Offenlegungspflichten nach § 325 HGB oder Fristen nach § 42a GmbHG.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, unterliegen aber weiterhin der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftsteuer
  • Steuerberater rechnen nach StBVV ab, bieten zunehmend aber auch transparente Festpreise — besonders digitale Plattformen wie OnlineBilanz
  • Einzelunternehmer mit EÜR zahlen ca. 1.000–2.500 Euro/Jahr, Kleinst-GmbHs mit Jahresabschluss ca. 2.500–4.500 Euro/Jahr
  • Steuerliche Optimierung (§ 7g EStG, Abschreibungen, Rückstellungen) kann die Steuerberater-Kosten mehrfach amortisieren
  • Steuerberaterkosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG voll absetzbar (betrieblicher Anteil)
  • Digitale Steuerberater-Plattformen bieten zugelassene StB-Leistungen mit transparenten Festpreisen, digitaler Abwicklung und ohne Wartezeiten

Wer Planungssicherheit, schnelle Abwicklung und steuerliche Fachkompetenz sucht, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine moderne Alternative zur klassischen Kanzlei. OnlineBilanz verbindet die Qualität zugelassener Steuerberater mit effizienten Prozessen und transparenten Festpreisen — koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart. Der Jahresabschluss wird fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet, die Offenlegung beim Unternehmensregister termingerecht vorgenommen.

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Zugelassene Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich nach § 264 HGB, § 325 HGB.

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Digitale Abwicklung

Belegupload via App, asynchrone Kommunikation, keine Vor-Ort-Termine. Koordiniert durch das OnlineBilanz-Team.

Für Kleinunternehmer im Jahr 2026 gilt: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entlastet zwar von der Umsatzsteuer, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Buchführung, Gewinnermittlung und steuerlichen Optimierung. Ein Steuerberater ist keine Pflicht, aber eine Investition, die sich — durch eingesparte Zeit, vermiedene Fehler und genutzte Gestaltungsspielräume — in den meisten Fällen rechnet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer die Buchhaltung selbst machen?

Ja, Kleinunternehmer dürfen ihre Buchhaltung grundsätzlich selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Allerdings sollten Sie steuerliche Kenntnisse mitbringen, um Fehler bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Steuererklärungen zu vermeiden. Bei komplexeren Sachverhalten oder hohem Zeitaufwand lohnt sich oft die professionelle Unterstützung.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschreite?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr 2026 die Umsatzgrenze von 25.000 Euro (Vorjahr) bzw. voraussichtlich 100.000 Euro (laufendes Jahr), entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr. Ab dann werden Sie umsatzsteuerpflichtig, müssen Umsatzsteuer ausweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und ggf. zur doppelten Buchführung übergehen. Ein Steuerberater hilft dabei, den Übergang rechtzeitig vorzubereiten.

Welche Software-Kosten kommen neben dem Steuerberater auf mich zu?

Viele Kleinunternehmer nutzen Buchhaltungssoftware wie lexoffice, sevDesk oder DATEV Unternehmen online. Die Kosten liegen zwischen 10 und 40 Euro monatlich. Wenn Ihr Steuerberater digital arbeitet, kann eine DATEV-Anbindung erforderlich sein. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten oft Software-Zugang inklusive oder integrieren vorhandene Tools direkt.

Gibt es Förderungen oder Zuschüsse für Steuerberatungskosten?

Einige Bundesländer und Kammern bieten Existenzgründern Beratungszuschüsse, die auch Steuerberatungsleistungen einschließen können. Beispiele sind die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung oder regionale Programme der IHK/HWK. Die Förderung ist in der Regel auf die Gründungsphase begrenzt. Prüfen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer, ob Sie als Kleinunternehmer förderfähig sind.

Muss ich als Kleinunternehmer einen Jahresabschluss erstellen?

Kleinunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen, müssen keinen Jahresabschluss im Sinne von Bilanz und GuV erstellen. Es genügt die EÜR zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Nur wenn Sie als GmbH, UG oder eingetragener Kaufmann (e.K.) firmieren, besteht Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB – unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.

Wie finde ich einen passenden Steuerberater für mein Kleinunternehmen?

Achten Sie auf Erfahrung mit Kleinunternehmen, transparente Preisgestaltung und digitale Arbeitsweise. Empfehlungen von anderen Gründern oder Branchenkollegen sind wertvoll. Prüfen Sie, ob der Steuerberater mit Ihrer Buchhaltungssoftware kompatibel ist und wie die Kommunikation abläuft. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de vermitteln zugelassene Steuerberater mit Festpreisen und klaren Leistungspaketen, was gerade für Kleinunternehmer Planungssicherheit bietet.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung, Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Überschuss-Rechnung, § 242 HGB – Pflicht zur Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater