Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogUnterschied Jahresabschluss Bilanz

Unterschied Jahresabschluss und Bilanz 2026: Einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss und Bilanz werden oft verwechselt, obwohl sie rechtlich unterschiedliche Funktionen haben. Dieser Leitfaden erklärt die Abgrenzung nach HGB, zeigt welche Bestandteile zum Jahresabschluss gehören und wer welche Pflichten hat. Neben der Bilanz ist auch der Unterschied zwischen Bilanz und GuV für das Verständnis des Jahresabschlusses zentral. Eng verbunden mit dem Jahresabschluss ist zudem die Gewinnermittlung und deren Unterschied zum Jahresabschluss, die für alle Unternehmen steuerlich relevant ist. Besonders wichtig für GmbH, UG und AG: Fristen, Aufbau und Offenlegung im Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zu einem Stichtag. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie bei Kapitalgesellschaften den Anhang. Während die Bilanz eine Momentaufnahme darstellt, dokumentiert der Jahresabschluss die gesamte wirtschaftliche Lage des Geschäftsjahres.

Begriffe und Abgrenzung: Was ist was?

Die Begriffe Jahresabschluss und Bilanz werden im Unternehmensalltag häufig synonym verwendet. Das ist rechtlich und fachlich nicht korrekt, denn beide Begriffe bezeichnen unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen Funktionen.

Der Jahresabschluss ist das vollständige Rechenwerk zum Abschluss eines Geschäftsjahres. Er umfasst mehrere Bestandteile und dokumentiert die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend. Die Bilanz ist nur einer dieser Bestandteile – ein zentraler, aber eben nicht der einzige.

Jahresabschluss

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (bei Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht (bei mittelgroßen/großen)

Bilanz

  • Aktiva (Vermögensseite)
  • Passiva (Kapitalseite)
  • Stichtagsbezogen
  • Vergleichbarkeit über Jahre

Hinweis

Merksatz: Die Bilanz ist ein Teil des Jahresabschlusses. Wer einen Jahresabschluss erstellt, muss immer auch eine Bilanz aufstellen. Wer aber nur die Bilanz erstellt, hat noch keinen vollständigen Jahresabschluss.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Welche Bestandteile verpflichtend sind, hängt von der Rechtsform und der Größenklasse des Unternehmens ab. Das Handelsgesetzbuch regelt dies in § 242 und § 264 HGB.

Pflichtbestandteile für Kapitalgesellschaften

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) aus mindestens drei Bestandteilen. Diese sind zwingend erforderlich und müssen beim Unternehmensregister offengelegt werden.

  1. Bilanz nach § 266 HGB – zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag
  2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB – dokumentiert Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres
  3. Anhang nach § 284 HGB – erläutert und ergänzt Bilanz und GuV mit Zusatzinformationen

Erweiterte Bestandteile bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Dieser beurteilt die Geschäftsentwicklung, Risiken und voraussichtliche Entwicklung. Große Kapitalgesellschaften haben erweiterte Berichtspflichten nach § 289 Abs. 3 HGB.

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 266 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Anhang § 284 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht § 289 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Eigenkapitalspiegel § 264 Abs. 1 HGB Freiwillig (empfohlen)

Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag. Sie folgt einem gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschema nach § 266 HGB, das für alle Kapitalgesellschaften verbindlich ist.

Die Aktivseite zeigt, wie das Vermögen des Unternehmens gebunden ist. Die Passivseite zeigt, wie dieses Vermögen finanziert wurde – durch Eigenkapital oder Fremdkapital. Beide Seiten müssen stets identische Endsummen aufweisen (Bilanzgleichung).

Aktiva: Vermögensseite

  • A. Anlagevermögen – langfristig gebundene Vermögensgegenstände (§ 247 Abs. 2 HGB): Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen – kurzfristig gebundene Vermögensgegenstände: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand und Bankguthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten – zeitliche Abgrenzung nach § 250 HGB
  • D. Aktive latente Steuern – nach § 274 HGB (falls vorhanden)

Passiva: Kapitalseite

  • A. Eigenkapital – gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen – für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten – Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten – zeitliche Abgrenzung nach § 250 HGB
  • E. Passive latente Steuern – nach § 274 HGB (falls vorhanden)

„Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zum Stichtag. Sie gibt Auskunft über die Vermögensstruktur, aber nicht über die Entstehung des Gewinns. Dazu braucht es die GuV. Erst zusammen ergibt sich ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Der zweite Pflichtbestandteil

Während die Bilanz eine Stichtagsbetrachtung ist, zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Ertragslage des gesamten Geschäftsjahres. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt so das Jahresergebnis.

Nach § 275 HGB gibt es zwei zulässige Gliederungsformen: das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB). Die meisten deutschen Unternehmen verwenden das Gesamtkostenverfahren.

Aufbau der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen
  10. Zinserträge und Zinsaufwendungen
  11. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  12. = Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Hinweis

Das Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) muss identisch mit dem Eigenkapitalzuwachs bzw. -rückgang in der Bilanz sein. Diese Verbindung nennt man Bilanzzusammenhang.

Pflichten nach Rechtsform: Wer muss was erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses und der darin enthaltenen Bilanz hängt von der Rechtsform ab. Das HGB unterscheidet zwischen Einzelkaufleuten, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Einzelkaufleute und Personengesellschaften

Nach § 242 HGB müssen alle Kaufleute zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz und GuV. Kleingewerbetreibende nach § 241a HGB sind davon befreit (Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro).

Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) haben keine Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister. Der Jahresabschluss dient primär der internen Dokumentation und der Steuererklärung.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Kapitalgesellschaften haben erweiterte Pflichten nach § 264 ff. HGB. Sie müssen den Jahresabschluss aufstellen, von den Gesellschaftern feststellen lassen und anschließend beim Unternehmensregister offenlegen.

Rechtsform Jahresabschluss Offenlegungspflicht Rechtsgrundlage
Kleingewerbe Nein (befreit) Nein § 241a HGB
Einzelkaufmann Ja (Bilanz + GuV) Nein § 242 HGB
OHG, KG Ja (Bilanz + GuV) Nein § 242 HGB
GmbH, UG, AG Ja (Bilanz + GuV + Anhang) Ja § 264, § 325 HGB
GmbH & Co. KG Ja (wie Kapitalgesellschaft) Ja § 264a HGB

Achtung

Achtung: Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Größenklassen nach § 267 HGB: Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und der Offenlegung. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Eine Gesellschaft gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (nur Posten mit Buchstaben und römischen Zahlen)
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Offenlegung nur der Bilanz beim Unternehmensregister (GuV und Anhang können hinterlegt werden)

Pflichten mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständiger Anhang nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB (mittelgroße und große)
  • Vollständige Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Bei großen: erweiterte Angaben im Lagebericht nach § 289 Abs. 3 HGB

7,5 Mio. €

Schwellenwert Bilanzsumme (klein)

25 Mio. €

Schwellenwert Bilanzsumme (mittel)

50

Mitarbeiter-Schwelle (klein)

Fristen: Feststellung und Offenlegung 2026

Für Kapitalgesellschaften gelten gesetzliche Fristen sowohl für die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter als auch für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist ist abhängig von der Größenklasse des Unternehmens.

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres

Hinweis

Für ein Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag, beim Unternehmensregister eingereicht werden (§ 325 Abs. 1 HGB).

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) mit einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB geahndet.

Achtung

Ordnungsgeld bei Versäumnis: Nach § 335 HGB kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen. Bei wiederholter Pflichtverletzung drohen höhere Beträge.

  • Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (innerhalb 8 bzw. 11 Monate)
  • Einreichung beim Unternehmensregister (spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Bestätigung der Offenlegung vom Unternehmensregister abwarten
  • Dokumentation der Feststellung und Offenlegung archivieren

Erstellung in der Praxis: Digitale Unterstützung und steuerliche Prüfung

Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert buchhalterisches und steuerliches Fachwissen. Viele Unternehmen nutzen digitale Tools, um den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig rechtssichere Ergebnisse zu erzielen.

OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften eine strukturierte digitale Lösung: Nach Eingabe der Buchhaltungsdaten wird der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) automatisch nach den aktuellen HGB-Vorgaben erstellt. Anschließend erfolgt eine steuerliche Prüfung durch einen Steuerberater.

Typischer Ablauf der Jahresabschlusserstellung

  1. Erfassung und Abschluss der laufenden Buchhaltung
  2. Inventur und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden
  3. Erstellung von Bilanz und GuV (digital oder klassisch)
  4. Erstellung des Anhangs mit Erläuterungen
  5. Steuerliche Prüfung durch Steuerberater (falls erforderlich)
  6. Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
  7. Offenlegung beim Unternehmensregister

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Aufwand für einen rechtssicheren Jahresabschluss. Digitale Tools können die Arbeit erheblich erleichtern – aber die steuerliche Prüfung und Beratung sollte immer von einem Fachmann erfolgen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Automatische Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  • Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf Fehler
  • Integrierte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Steuerliche Prüfung durch zertifizierte Steuerberater
  • Transparente Preise und schnelle Bearbeitungszeiten

Häufige Fehler vermeiden: Checkliste für den Jahresabschluss

Bei der Erstellung von Jahresabschluss und Bilanz treten typische Fehler auf, die zu rechtlichen Problemen oder steuerlichen Nachteilen führen können. Eine strukturierte Checkliste hilft, diese Fehlerquellen zu vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Falsche Größenklassenzuordnung: Fehleinschätzung der Schwellenwerte nach § 267 HGB führt zu falschen Erleichterungen oder fehlenden Pflichtangaben
  • Unvollständiger Anhang: Weglassen von Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB bei Kapitalgesellschaften
  • Fehlende oder fehlerhafte Abschreibungen: Nicht planmäßige Abschreibung von Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Falsche Rückstellungsbewertung: Fehlende oder überhöhte Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
  • Versäumte Fristen: Feststellung oder Offenlegung erfolgt zu spät
  • Verwechslung Bilanz und Jahresabschluss: Offenlegung nur der Bilanz statt des vollständigen Jahresabschlusses (außer bei kleinen Kapitalgesellschaften)

Checkliste vor Feststellung und Offenlegung

  • Alle Geschäftsvorfälle vollständig und korrekt gebucht?
  • Inventur durchgeführt und Vermögensgegenstände bewertet?
  • Abschreibungen planmäßig nach § 253 HGB vorgenommen?
  • Rückstellungen vollständig und korrekt gebildet?
  • Bilanz nach § 266 HGB gegliedert (je nach Größenklasse)?
  • GuV nach § 275 HGB aufgestellt?
  • Anhang mit allen Pflichtangaben erstellt?
  • Steuerliche Prüfung durchgeführt?
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung protokolliert?
  • Fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister sichergestellt?

Achtung

Wichtig: Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann strafrechtliche Konsequenzen haben (§ 331 HGB – unrichtige Darstellung). Lassen Sie Ihren Jahresabschluss immer von einem Steuerberater prüfen.

Dokumentation und Aufbewahrung

Nach § 257 HGB müssen Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde. Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern sie den GoBD-Anforderungen entspricht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Bilanz?

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zu einem Stichtag, während der Jahresabschluss die gesamte wirtschaftliche Lage dokumentiert.

Welche Fristen gelten für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2026?

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Zusätzlich muss die Feststellung durch die Gesellschafter innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) erfolgen.

Müssen alle Unternehmen einen Jahresabschluss mit Bilanz erstellen?

Nein. Kleingewerbetreibende mit einem Umsatz unter 800.000 Euro und einem Gewinn unter 80.000 Euro sind nach § 241a HGB von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses befreit. Alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften müssen dagegen einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufstellen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen. Die Offenlegung bleibt trotz Zahlung des Ordnungsgelds verpflichtend. Bei wiederholter Pflichtverletzung drohen höhere Ordnungsgelder.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Offenlegung Unternehmensregister, Größenklassen nach HGB. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater