THG-Bilanz 2026: Pflichten, Scope 1-3 & Praxis
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die THG-Bilanz (Treibhausgasbilanz) erfasst systematisch alle klimarelevanten Emissionen eines Unternehmens und wird ab 2025/2026 für immer mehr GmbHs zur Pflicht. Sie ergänzt den handelsrechtlichen Jahresabschluss um nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsinformationen und erweitert damit die Aufgaben der Bilanz im modernen Unternehmenskontext. Die THG-Bilanz ist Grundlage für Klimastrategien, Berichtspflichten nach CSRD und ESG-Transparenz. Dieser Artikel erklärt, wer betroffen ist, wie Scope 1, 2 und 3 abgegrenzt werden und wie die THG-Bilanz mit dem Jahresabschluss zusammenhängt.
Kurzantwort
Eine THG-Bilanz erfasst alle Treibhausgasemissionen eines Unternehmens nach Scope 1 (direkte), Scope 2 (energiebedingte) und Scope 3 (Lieferkette). Ab 2025/2026 sind große und kapitalmarktorientierte GmbHs gemäß CSRD berichtspflichtig. Die THG-Bilanz ergänzt den handelsrechtlichen Jahresabschluss um Nachhaltigkeitsinformationen und bildet die Basis für Klimaneutralitätsstrategien und ESG-Berichterstattung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine THG-Bilanz und welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
- Wer muss eine THG-Bilanz erstellen?
- Welche Emissionen werden erfasst? Scope 1, 2 und 3 erklärt
- Wie wird eine THG-Bilanz erstellt? Ablauf und Methodik
- Wie hängen THG-Bilanz und handelsrechtlicher Jahresabschluss zusammen?
- Muss die THG-Bilanz veröffentlicht und geprüft werden?
- Welche Softwarelösungen und Dienstleister unterstützen bei der THG-Bilanzierung?
- Wie hängen THG-Bilanz und Klimaneutralität zusammen?
- Welche Fehler sollten bei der THG-Bilanzierung vermieden werden?
- Ausblick: Welche Entwicklungen erwarten GmbHs ab 2026?
Was ist eine THG-Bilanz und welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Eine THG-Bilanz (Treibhausgasbilanz) ist die systematische Erfassung, Berechnung und Dokumentation aller klimarelevanten Emissionen eines Unternehmens innerhalb eines definierten Zeitraums – in der Regel eines Geschäftsjahres. Sie bildet die Grundlage für Klimaschutzstrategien, Nachhaltigkeitsberichterstattung und zunehmend auch für gesetzliche Offenlegungspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Die THG-Bilanz orientiert sich am international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), das Emissionen in drei Kategorien unterteilt: Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie) und Scope 3 (indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette). Für Unternehmen in Deutschland wird die Erstellung ab 2026 zunehmend durch die Umsetzung der CSRD in nationales Recht verpflichtend – insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große und mittelgroße Gesellschaften im Sinne des § 267 HGB. Diese Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt die bestehenden Pflichten zur Unternehmensbilanz, die für diese Gesellschaften ohnehin gelten.
Rechtliche Einordnung und Abgrenzung zur Handelsbilanz
Die THG-Bilanz ist keine Handelsbilanz nach § 242 HGB und auch kein Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses im klassischen Sinne. Sie dient vielmehr der nichtfinanziellen Berichterstattung. Allerdings wächst die Verzahnung: Nach § 289c HGB (nichtfinanzielle Erklärung) und künftig nach CSRD müssen bestimmte Unternehmen Umwelt- und Klimainformationen im Lagebericht oder in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht offenlegen.
Praxis-Hinweis
GmbH-Geschäftsführer sollten die THG-Bilanz frühzeitig in die Jahresabschlussplanung einbeziehen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann gleichzeitig die Datenbasis für die THG-Bilanz bereitstellen – das spart Doppelarbeit und sichert konsistente Zahlen. Unternehmen, die erwägen, die Bilanz selbst zu erstellen, sollten beachten, dass dies auch Auswirkungen auf die Qualität der THG-Datenerfassung haben kann.
Wer muss eine THG-Bilanz erstellen?
Die Pflicht zur Erstellung einer THG-Bilanz hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Rechtsform, Kapitalmarktorientierung und Branchenzugehörigkeit. Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 und deren gestaffelter Anwendung bis 2028 erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich.
Anwendungsbereich nach CSRD (ab 2026 relevant)
- Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB): Bilanzsumme > 25 Mio. €, Umsatzerlöse > 50 Mio. € oder > 250 Arbeitnehmer (zwei von drei Kriterien erfüllt)
- Kapitalmarktorientierte KMU: kleine und mittlere Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden (mit Übergangsfristen bis 2028)
- Konzerne: Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB konsolidierungspflichtig sind und die Schwellenwerte überschreiten
- Bestimmte Branchen: Energieversorger, Finanzinstitute, börsennotierte Unternehmen – auch unterhalb der allgemeinen Schwellenwerte nach bisherigem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Für GmbHs, die nicht kapitalmarktorientiert sind und die Schwellenwerte des § 267 HGB nicht erreichen, besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht zur THG-Bilanzierung. Dennoch erstellen viele Unternehmen freiwillig eine THG-Bilanz – etwa zur Vorbereitung auf künftige Anforderungen, zur Erfüllung von Kundenanforderungen oder zur Teilnahme an Förderprogrammen.
„In der Praxis erleben wir, dass bereits mittelgroße GmbHs von ihren Geschäftspartnern oder Banken nach einer THG-Bilanz gefragt werden. Wer jetzt die Datengrundlagen schafft und die THG-Bilanz systematisch in das Rechnungswesen und die Bilanzierung integriert, ist für die kommenden Jahre gut aufgestellt – insbesondere, wenn der Gesetzgeber die Schwellenwerte weiter absenkt.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Emissionen werden erfasst? Scope 1, 2 und 3 erklärt
Das Greenhouse Gas Protocol ist der weltweit verbreitetste Standard für die THG-Bilanzierung. Es unterteilt die Emissionen eines Unternehmens in drei Kategorien (Scopes), um eine strukturierte, transparente und vergleichbare Erfassung zu ermöglichen.
Scope 1: Direkte Emissionen
Scope 1 umfasst alle direkten Treibhausgasemissionen, die aus Quellen stammen, die das Unternehmen besitzt oder kontrolliert. Dazu zählen beispielsweise Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in unternehmenseigenen Anlagen, Produktionsprozessen, Heizungen oder Firmenfahrzeugen. Diese Emissionen entstehen unmittelbar am Standort des Unternehmens und sind oft gut messbar.
Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie
Scope 2 erfasst indirekte Emissionen, die bei der Erzeugung von Energie entstehen, welche das Unternehmen von Dritten bezieht – insbesondere Strom, Dampf, Wärme oder Kühlung. Obwohl die Emissionen nicht direkt im Unternehmen anfallen, werden sie ihm zugerechnet, da es die Energie nutzt. Die Bilanzierung erfolgt üblicherweise auf Basis des Strommix oder – bei Ökostromverträgen – nach dem sogenannten Market-based-Ansatz.
Scope 3: Indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette
Scope 3 ist die komplexeste Kategorie: Hier werden alle übrigen indirekten Emissionen erfasst, die entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen – beispielsweise durch eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Transport und Distribution, Geschäftsreisen, Mitarbeiteranfahrten, Abfallentsorgung oder die Nutzung und Entsorgung verkaufter Produkte. Scope 3 macht häufig den größten Anteil der Gesamtemissionen aus, ist aber schwer zu erfassen und erfordert intensive Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden.
| Scope | Kategorie | Beispiele |
|---|---|---|
| Scope 1 | Direkte Emissionen | Fuhrpark, Heizkessel, Produktionsanlagen |
| Scope 2 | Indirekt: Energie | Eingekaufter Strom, Fernwärme, Dampf |
| Scope 3 | Indirekt: Wertschöpfung | Lieferanten, Logistik, Geschäftsreisen, Abfall |
Achtung: Doppelzählungen vermeiden
Bei der Erfassung von Scope 3 besteht die Gefahr von Doppelzählungen oder Lücken. Unternehmen sollten ein klares Datenkonzept entwickeln und – wo möglich – auf standardisierte Emissionsfaktoren zurückgreifen. Eine fachliche Begleitung durch Steuerberater oder Nachhaltigkeitsexperten ist empfehlenswert.
Wie wird eine THG-Bilanz erstellt? Ablauf und Methodik
Die Erstellung einer THG-Bilanz folgt einem strukturierten Prozess, der sich an den Vorgaben des GHG Protocol Corporate Standard orientiert. Für GmbHs, die erstmals eine THG-Bilanz aufstellen, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen in enger Abstimmung mit der Buchhaltung und – falls vorhanden – einem Nachhaltigkeitsbeauftragten.
Schritt 1: Systemgrenzen und Berichtszeitraum festlegen
Zunächst muss definiert werden, welche Unternehmensbereiche, Standorte und Tochtergesellschaften in die Bilanz einbezogen werden. Bei Konzernen ist zu entscheiden, ob nach Equity-Share-Ansatz (anteilig nach Beteiligungsquote) oder Control-Ansatz (operative oder finanzielle Kontrolle) konsolidiert wird. Der Berichtszeitraum entspricht in der Regel dem Geschäftsjahr (z. B. 01.01.2025 bis 31.12.2025).
Schritt 2: Datenerfassung und -kategorisierung
Alle relevanten Aktivitätsdaten werden gesammelt: Energieverbräuche (Strom, Gas, Heizöl), Kraftstoffverbräuche (Diesel, Benzin), Kältemittelverluste, Reisetätigkeiten, eingekaufte Waren, Abfallmengen etc. Die Daten werden den Scopes 1, 2 und 3 zugeordnet. Buchhalterische Belege (Rechnungen, Lieferscheine, Tankkarten) und technische Dokumentationen (Zählerstände, Wartungsprotokolle) bilden die Grundlage.
Schritt 3: Emissionsberechnung mit Emissionsfaktoren
Die Aktivitätsdaten werden mit spezifischen Emissionsfaktoren multipliziert, um die CO₂-Äquivalente zu berechnen. Emissionsfaktoren stammen aus Datenbanken wie DEFRA, Umweltbundesamt (UBA), ecoinvent oder GEMIS. Für Strom (Scope 2) wird entweder der durchschnittliche Strommix (Location-based) oder der vertraglich vereinbarte Mix (Market-based) herangezogen.
Schritt 4: Dokumentation und Berichterstattung
Die Ergebnisse werden in einem THG-Bericht dokumentiert, der Methodik, Systemgrenzen, Datenquellen, Berechnungsansätze und Ergebnisse transparent darstellt. Bei berichtspflichtigen Unternehmen erfolgt die Veröffentlichung im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts oder der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB bzw. künftig nach CSRD. Eine externe Prüfung (Limited oder Reasonable Assurance) kann erforderlich sein.
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Systemgrenzen und Konsolidierungsansatz definieren
-
Berichtszeitraum festlegen (i. d. R. Geschäftsjahr)
-
Aktivitätsdaten aus Buchhaltung und Betrieb sammeln
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Daten den Scopes 1, 2 und 3 zuordnen
-
Emissionsfaktoren auswählen und Berechnungen durchführen
-
THG-Bericht erstellen und dokumentieren
-
Bei Pflicht: externe Prüfung und Offenlegung sicherstellen
Praxis-Tipp
Nutzen Sie die vorhandene Datenbasis aus der Finanzbuchhaltung: Energierechnungen, Reisekostenabrechnungen und Wareneinkäufe liefern bereits einen Großteil der benötigten Informationen. Wer den Jahresabschluss digital erstellen lässt – etwa über eine Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz – kann diese Daten strukturiert bereitstellen und den Aufwand für die THG-Bilanzierung erheblich reduzieren.
Wie hängen THG-Bilanz und handelsrechtlicher Jahresabschluss zusammen?
Die THG-Bilanz und der handelsrechtliche Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen: Der Jahresabschluss bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab; die THG-Bilanz erfasst die Klimawirkung des Unternehmens. Dennoch gibt es zunehmend Berührungspunkte und Synergien, die GmbH-Geschäftsführer kennen sollten.
Gemeinsame Datenquellen nutzen
Viele für die THG-Bilanz benötigte Informationen stammen aus der Finanzbuchhaltung: Energiekosten (Konten 4400–4490), Kraftstoffkosten (Konto 4530), Reisekosten (Konten 4670–4680), Wareneinkäufe (Konten 3000–3900). Eine saubere Kontierung und digitale Belegarchivierung erleichtern sowohl den Jahresabschluss als auch die Klimabilanzierung. Wer beide Prozesse parallel plant, spart Zeit und vermeidet Medienbrüche.
Nichtfinanzielle Erklärung und Lagebericht (§ 289b, § 289c HGB)
Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Konzerne sind nach § 289b HGB verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben – entweder als Teil des Lageberichts oder als separater Bericht. Diese Erklärung muss u. a. Angaben zu Umweltbelangen enthalten, wozu auch Treibhausgasemissionen gehören. Die THG-Bilanz bildet dafür eine wichtige Datengrundlage.
Ab 2026 wird durch die CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert: Die bisherige nichtfinanzielle Erklärung wird durch einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht ersetzt, der detaillierte Angaben zu Klimarisiken, Emissionen und Klimazielen enthalten muss. Die THG-Bilanz ist dann integraler Bestandteil der Berichterstattung und unterliegt der Prüfungspflicht.
Handelsrechtlicher Jahresabschluss
- Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB
- Prüfung nach § 316 HGB (bei mittelgroßen/großen KapG)
- Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
THG-Bilanz / Nachhaltigkeitsbericht
- Klimawirkung des Unternehmens
- Pflicht nach CSRD (gestaffelt ab 2024)
- Externe Prüfung (Limited/Reasonable Assurance)
- Veröffentlichung im Lagebericht oder separat
„Die Integration von THG-Bilanz und Jahresabschluss spart nicht nur Aufwand, sondern erhöht auch die Datenqualität. Wir empfehlen, die Klimadaten direkt aus der Buchhaltung zu ziehen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung als festen Bestandteil des Jahresabschlussprozesses zu betrachten – insbesondere bei berichtspflichtigen Unternehmen.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Muss die THG-Bilanz veröffentlicht und geprüft werden?
Die Offenlegungs- und Prüfungspflichten für die THG-Bilanz hängen maßgeblich davon ab, ob das Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt. Für freiwillig bilanzierende Unternehmen bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, wohl aber oft vertragliche oder marktbedingte Anforderungen.
Offenlegungspflicht nach CSRD
Berichtspflichtige Unternehmen müssen den Nachhaltigkeitsbericht – und damit die THG-Bilanz – gemeinsam mit dem Lagebericht offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (z. B. bis 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025).
Prüfungspflicht und Assurance-Level
Nach CSRD ist der Nachhaltigkeitsbericht einer externen Prüfung zu unterziehen. Zunächst gilt eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance), perspektivisch ist eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) vorgesehen. Die Prüfung kann durch Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder qualifizierte Nachhaltigkeitsprüfer erfolgen. Die THG-Bilanz ist dabei ein zentraler Prüfungsgegenstand.
Für nicht berichtspflichtige GmbHs, die freiwillig eine THG-Bilanz erstellen, besteht keine gesetzliche Offenlegungs- oder Prüfungspflicht. Viele Unternehmen lassen die Bilanz dennoch freiwillig prüfen (z. B. nach ISO 14064 oder GHG Protocol), um Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren oder Banken zu schaffen.
Achtung: Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Auch die verspätete oder unterlassene Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts kann nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet werden. GmbH-Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister.
12 Monate
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Limited Assurance
Erstprüfung nach CSRD
500–25.000 €
Ordnungsgeld nach § 335 HGB
Welche Softwarelösungen und Dienstleister unterstützen bei der THG-Bilanzierung?
Die manuelle Erfassung und Berechnung von Treibhausgasemissionen ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Spezialisierte Softwarelösungen automatisieren die Datenerfassung, verknüpfen Aktivitätsdaten mit aktuellen Emissionsfaktoren und generieren standardisierte Berichte nach GHG Protocol oder ISO 14064. Für GmbHs, die erstmals eine THG-Bilanz erstellen, ist die Kombination aus Software und fachlicher Begleitung empfehlenswert.
Marktübliche Softwarelösungen
- Cloudbasierte Plattformen (z. B. Plan A, Planetly, Climate Partner): Nutzerfreundliche Eingabemasken, integrierte Emissionsdatenbanken, automatisierte Berechnung, Export nach GHG Protocol
- ERP-integrierte Module (z. B. SAP Sustainability Control Tower, Microsoft Cloud for Sustainability): Direktanbindung an Finanzbuchhaltung, automatische Datenübernahme, geeignet für Konzerne
- Excel-basierte Tools: Für kleinere Unternehmen oder Pilotprojekte, erfordern manuelle Datenpflege und regelmäßige Aktualisierung der Emissionsfaktoren
Rolle von Steuerberatern und Nachhaltigkeitsberatern
Die THG-Bilanz liegt an der Schnittstelle zwischen Rechnungswesen und Nachhaltigkeitsmanagement. Steuerberater kennen die buchhalterischen Datenquellen und können die Verbindung zum Jahresabschluss herstellen; Nachhaltigkeitsberater bringen die methodische Expertise zur Emissionsberechnung und Berichterstattung. Viele Steuerberater-Kanzleien bieten inzwischen integrierte Leistungen an: Jahresabschluss, nichtfinanzielle Erklärung und THG-Bilanz aus einer Hand.
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über eine digitale Plattform wie OnlineBilanz – kann die vorhandenen Buchhaltungsdaten direkt für die THG-Bilanz nutzen. Das spart Abstimmungsaufwand und sichert konsistente Zahlen zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht.
Praxis-Tipp: Integration nutzen
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater über die THG-Bilanz. Viele Kanzleien kooperieren mit Nachhaltigkeitsexperten oder nutzen Softwareschnittstellen. Eine gemeinsame Planung von Jahresabschluss und Klimabilanzierung spart Zeit und Kosten – und bereitet Ihr Unternehmen auf künftige CSRD-Anforderungen vor.
Wie hängen THG-Bilanz und Klimaneutralität zusammen?
Die THG-Bilanz ist die Grundlage jeder Klimastrategie. Erst wenn ein Unternehmen seine Emissionen kennt, kann es Reduktionsmaßnahmen planen, Fortschritte messen und glaubwürdig über Klimaziele kommunizieren. Der Weg zur Klimaneutralität folgt dabei einem klaren Stufenmodell: Bilanzieren – Reduzieren – Kompensieren.
Schritt 1: Emissionen bilanzieren (THG-Bilanz)
Am Anfang steht die vollständige Erfassung aller Emissionen nach Scope 1, 2 und 3. Diese Basisbilanz – oft auch Carbon Footprint genannt – zeigt, wo die größten Emissionsquellen liegen und wo Reduktionspotenziale bestehen. Sie ist die Ausgangsbasis für alle weiteren Maßnahmen.
Schritt 2: Emissionen reduzieren (Science Based Targets)
Der zweite Schritt ist die Reduktion der Emissionen. Unternehmen entwickeln Maßnahmenpläne – etwa Energieeffizienz, Umstieg auf erneuerbare Energien, Optimierung der Logistik, Materialsubstitution. Immer mehr Unternehmen orientieren sich dabei an Science Based Targets (SBTi), die sicherstellen, dass die Reduktionsziele mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind (1,5-Grad-Ziel).
Schritt 3: Unvermeidbare Emissionen kompensieren
Emissionen, die trotz aller Reduktionsmaßnahmen verbleiben, können durch CO₂-Zertifikate kompensiert werden. Dabei finanziert das Unternehmen Klimaschutzprojekte (z. B. Aufforstung, erneuerbare Energien), die an anderer Stelle Emissionen einsparen. Wichtig: Kompensation ersetzt nicht die Reduktion, sondern ergänzt sie. Seriöse Klimaneutralitätsziele setzen auf Reduktion first, Kompensation second.
1. Bilanzieren
- Scope 1, 2 und 3 erfassen
- Hotspots identifizieren
- Baseline festlegen
2. Reduzieren
- Energieeffizienz steigern
- Erneuerbare Energien nutzen
- Prozesse optimieren
3. Kompensieren
- Hochwertige Zertifikate kaufen
- Gold Standard / VCS
- Transparenz sicherstellen
„Viele Unternehmen verwechseln Klimaneutralität mit Klimaschutz. Die THG-Bilanz zeigt nüchtern, wo das Unternehmen steht. Echte Reduktion braucht Zeit, Investitionen und Konsequenz. Wer glaubwürdig kommunizieren will, sollte zuerst messbar reduzieren – und erst dann kompensieren.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Fehler sollten bei der THG-Bilanzierung vermieden werden?
Die Erstellung einer THG-Bilanz ist komplex und birgt zahlreiche Fehlerquellen – insbesondere für Unternehmen, die erstmals bilanzieren. Eine fehlerhafte Bilanz gefährdet nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern kann bei berichtspflichtigen Unternehmen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fehler 1: Unvollständige Erfassung von Scope 3
Scope 3 macht häufig über 80 % der Gesamtemissionen aus, wird aber oft nur unzureichend erfasst. Typische Lücken: eingekaufte Dienstleistungen, Mitarbeiteranfahrten, End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte. Unternehmen sollten mindestens die wesentlichen Scope-3-Kategorien nach GHG Protocol systematisch abdecken.
Fehler 2: Veraltete oder unpassende Emissionsfaktoren
Emissionsfaktoren ändern sich jährlich – insbesondere für Strom (Strommix). Die Verwendung veralteter Faktoren führt zu falschen Ergebnissen. Ebenso problematisch: die Verwendung internationaler Faktoren für lokale Aktivitäten. Nutzen Sie aktuelle, länderspezifische Datenbanken (z. B. Umweltbundesamt für Deutschland).
Fehler 3: Intransparente Dokumentation
Eine THG-Bilanz ist nur glaubwürdig, wenn Methodik, Datenquellen und Annahmen transparent dokumentiert sind. Fehlende Nachweise oder unklare Berechnungswege führen bei externen Prüfungen zu Beanstandungen. Legen Sie für jede Emissionsquelle die Datenquelle, den Emissionsfaktor und die Berechnungsformel dar.
Fehler 4: Fehlende Einbindung der Buchhaltung
Die meisten Aktivitätsdaten liegen in der Finanzbuchhaltung vor. Wenn die Buchhaltung nicht von Anfang an eingebunden wird, entstehen Medienbrüche, Doppelarbeit und Inkonsistenzen. Planen Sie die THG-Bilanz gemeinsam mit dem Jahresabschluss und nutzen Sie digitale Schnittstellen.
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Alle wesentlichen Scope-3-Kategorien erfassen
-
Aktuelle, länderspezifische Emissionsfaktoren verwenden
-
Methodik und Datenquellen transparent dokumentieren
-
Buchhaltung frühzeitig einbinden
-
Doppelzählungen und Lücken systematisch prüfen
-
Bei Unsicherheiten: fachliche Begleitung in Anspruch nehmen
Achtung: Greenwashing-Risiko
Unvollständige oder geschönte THG-Bilanzen können als Greenwashing wahrgenommen werden – mit Reputationsschäden und rechtlichen Risiken. Die EU verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation (Green Claims Directive). Setzen Sie auf Vollständigkeit, Transparenz und externe Prüfung.
Ausblick: Welche Entwicklungen erwarten GmbHs ab 2026?
Die regulatorischen Anforderungen an Klimabilanzierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen in den kommenden Jahren massiv zu. Für GmbH-Geschäftsführer ist es entscheidend, die wichtigsten Entwicklungen zu kennen und das eigene Unternehmen rechtzeitig vorzubereiten.
CSRD: Erweiterte Berichtspflichten ab 2026
Ab dem Geschäftsjahr 2026 (Berichterstattung 2027) müssen auch große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen nach CSRD berichten – sofern sie die Schwellenwerte des § 267 Abs. 3 HGB erfüllen. Ab 2027 (Berichterstattung 2028) folgen auch kapitalmarktorientierte KMU. Die Berichterstattung umfasst detaillierte Angaben zu Scope 1, 2 und wesentlichen Scope-3-Emissionen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Lieferkettengesetz und Scope-3-Anforderungen
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (ab 2024) zur Risikoanalyse in der Lieferkette. Ergänzend kommt die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die auch Umweltrisiken und Klimaauswirkungen entlang der Lieferkette adressiert. Unternehmen müssen zunehmend Emissionsdaten von Lieferanten einfordern – und selbst bereitstellen.
EU-Taxonomie und nachhaltige Finanzierung
Die EU-Taxonomie definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Berichtspflichtige Unternehmen müssen angeben, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionen und Betriebsausgaben taxonomiekonform ist. Auch für die Kreditvergabe wird die Taxonomie-Konformität zunehmend relevant: Banken bevorzugen nachhaltige Unternehmen bei Zinsen und Kreditkonditionen.
CO₂-Bepreisung und Wettbewerbsdruck
Der nationale CO₂-Preis steigt kontinuierlich (Stand 2026: über 50 €/t CO₂). Zusätzlich führt die EU den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein, der Importe aus Drittstaaten mit einer CO₂-Abgabe belegt. Unternehmen, die ihre Emissionen kennen und aktiv reduzieren, verschaffen sich Kostenvorteile und Wettbewerbsfähigkeit.
2026
CSRD für große Unternehmen
2027
CSRD für KMU (kapitalmarktorientiert)
> 50 €/t
CO₂-Preis in Deutschland (2026)
„Wer heute mit der THG-Bilanzierung beginnt, ist für die kommenden regulatorischen Anforderungen gut aufgestellt. Wir empfehlen allen GmbHs, die absehbar unter die CSRD fallen oder in regulierte Lieferketten eingebunden sind, bereits jetzt eine Baseline zu erstellen und Reduktionsmaßnahmen zu definieren.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Die THG-Bilanzierung entwickelt sich von der freiwilligen Kür zur regulatorischen Pflicht. GmbH-Geschäftsführer, die frühzeitig handeln, sichern nicht nur Compliance, sondern auch Wettbewerbsvorteile, Finanzierungszugänge und Reputation. Wer den Jahresabschluss und die Klimabilanz integriert plant – etwa durch digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – reduziert Aufwand und Komplexität erheblich.
Häufig gestellte Fragen
Ist die THG-Bilanz dasselbe wie der CO₂-Fußabdruck?
Nein. Der CO₂-Fußabdruck bezeichnet die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen, die eine Aktivität, ein Produkt oder ein Unternehmen verursacht. Die THG-Bilanz ist die systematische, methodisch standardisierte Erfassung und Dokumentation dieser Emissionen nach internationalen Standards wie dem GHG Protocol oder ISO 14064. Sie ist die Grundlage für die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks und ermöglicht Vergleichbarkeit, Prüfbarkeit und strategische Steuerung.
Kann eine kleine GmbH freiwillig eine THG-Bilanz erstellen?
Ja. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, können kleine und mittelgroße GmbHs freiwillig eine THG-Bilanz erstellen, etwa um Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen, Banken oder Investoren ESG-Transparenz zu bieten oder sich auf zukünftige Berichtspflichten vorzubereiten. Die freiwillige Bilanzierung folgt denselben Standards (GHG Protocol, ISO 14064) und kann extern verifiziert werden.
Welche Rolle spielt die THG-Bilanz bei der Kreditvergabe?
Banken und Investoren integrieren zunehmend ESG-Kriterien in ihre Kreditvergabe- und Finanzierungsentscheidungen. Eine plausible, geprüfte THG-Bilanz signalisiert Transparenz, Risikomanagement und Zukunftsfähigkeit. Sie kann Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten (Green Loans, ESG-linked Loans) verbessern und Zinskonditionen positiv beeinflussen, insbesondere bei größeren Finanzierungsvolumina.
Muss die THG-Bilanz jährlich aktualisiert werden?
Für berichtspflichtige Unternehmen gemäß CSRD ist die jährliche Aktualisierung der THG-Bilanz verpflichtend, da sie Teil des Nachhaltigkeitsberichts ist. Auch freiwillig bilanzierende Unternehmen sollten die THG-Bilanz jährlich fortschreiben, um Fortschritte nachzuweisen, Trends zu erkennen und die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen zu überwachen. Die Methodik sollte dabei konsistent bleiben, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Können Emissionen aus dem Homeoffice in die THG-Bilanz einfließen?
Ja. Emissionen aus Homeoffice-Tätigkeiten (z. B. Strom, Heizung) zählen zu Scope 3 (Kategorie 7: Pendeln der Mitarbeiter und mobile Arbeit). Ihre Erfassung ist methodisch anspruchsvoll, da keine direkte Kontrolle besteht. Viele Unternehmen arbeiten mit Schätzungen auf Basis von Arbeitstagen, Durchschnittswerten oder Mitarbeiterbefragungen. Die Relevanz steigt mit dem Anteil mobiler Arbeit.
Was ist der Unterschied zwischen marktbasierter und standortbasierter Methode bei Scope 2?
Bei Scope 2 (eingekaufte Energie) gibt es zwei Berechnungsmethoden: Die standortbasierte Methode nutzt den durchschnittlichen Emissionsfaktor des lokalen Stromnetzes. Die marktbasierte Methode berücksichtigt vertragliche Vereinbarungen wie Ökostromverträge oder Herkunftsnachweise. Unternehmen mit Grünstromverträgen können so niedrigere Scope-2-Emissionen ausweisen. Nach GHG Protocol müssen beide Werte offengelegt werden, wobei die marktbasierte Methode für Reduktionsziele maßgeblich ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464, Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), ISO 14064-1:2018. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


