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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
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Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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offengelegt
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist verpasst 2024

Jahresabschluss 2024 offenlegen: Frist verpasst? So holen Sie 2026 nach

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2024 ist am 31.12.2025 abgelaufen. Viele GmbH und UG haben die Einreichung beim Unternehmensregister versäumt und riskieren jetzt Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Unternehmen sollten aus diesem Versäumnis lernen und sich frühzeitig über die Fristen für den Jahresabschluss nach HGB informieren, um künftige Säumnisse zu vermeiden und die versäumte Offenlegung 2026 jetzt rechtssicher nachzuholen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Wer den Jahresabschluss 2024 nicht bis 31.12.2025 beim Unternehmensregister offengelegt hat, kann dies 2026 jederzeit nachholen. Das Bundesamt für Justiz verhängt allerdings Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren meist kostengünstiger als eine vollständige Verweigerung.

Status 2026: Welche Unternehmen müssen den Jahresabschluss 2024 nachholen?

Seit 1. August 2022 müssen alle Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse ausschließlich beim Unternehmensregister offenlegen. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig – diese Änderung erfolgte durch das Digitalisierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (DiRUG).

Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2024 endete die gesetzliche Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2025 nach § 325 HGB. Unternehmen, die bis zu diesem Datum keine Unterlagen eingereicht haben, befinden sich nun im Jahr 2026 in Verzug.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht gilt für alle GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und KGaA – unabhängig von der Größenklasse. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen mindestens die Bilanz einreichen.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft systematisch, welche Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind, und leitet Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Eine nachträgliche Offenlegung ist jederzeit möglich und in der Regel die kostengünstigste Lösung.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus § 325 HGB. Danach müssen GmbH, UG und AG ihre Jahresabschlüsse samt Lagebericht (soweit erforderlich) beim Betreiber des Unternehmensregisters zur Hinterlegung einreichen.

Relevante Paragraphen im Überblick

  • § 325 HGB: Pflicht zur Offenlegung, 12-Monats-Frist ab Bilanzstichtag
  • § 326 HGB: Umfang der Offenlegung je nach Größenklasse
  • § 327 HGB: Offenlegung bei Befreiungen (z. B. Konzernabschluss)
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung (500 bis 25.000 Euro)
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfristen für den Jahresabschluss (8 bzw. 11 Monate)

Seit dem DiRUG (August 2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die technische Abwicklung übernimmt der Betreiber Bundesanzeiger Verlag, die rechtliche Zuständigkeit liegt jedoch beim Unternehmensregister als öffentliches Register.

„Viele Mandanten verwechseln noch immer Unternehmensregister und Bundesanzeiger. Seit DiRUG ist das Unternehmensregister die einzige gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungsstelle – eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger allein erfüllt die Pflicht nicht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für den Jahresabschluss 2024 im Detail

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 gelten gestaffelte Fristen für Feststellung und Offenlegung. Diese richten sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Größenklasse Feststellungsfrist Fristende für JA 2024
Kleine GmbH / UG 11 Monate 30. November 2025
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31. August 2025
Große GmbH 8 Monate 31. August 2025

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (GmbH/UG) bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat und Feststellung durch die Hauptversammlung (AG). Erst nach Feststellung kann die Offenlegung erfolgen.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse gilt für alle Kapitalgesellschaften eine einheitliche Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss 2024 bedeutet das:

31.12.2024

Bilanzstichtag

31.12.2025

Offenlegungsfrist Ende

Ab 01.01.2026

Verzug + Ordnungsgeld

Achtung

Wer die Feststellungsfrist versäumt hat, kann trotzdem noch offenlegen. Die Feststellung kann nachgeholt und der Jahresabschluss anschließend 2026 eingereicht werden – auch wenn beide Fristen bereits abgelaufen sind.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht und leitet bei Verstößen automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes.

Höhe der Ordnungsgelder

Nach § 335 HGB kann das Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. In der Praxis staffelt das BfJ die Beträge nach Unternehmensgröße und Verzugsdauer:

Größenklasse Erstes Ordnungsgeld Zweites Ordnungsgeld Drittes Ordnungsgeld
Kleinstgesellschaften 500 – 1.000 € 1.500 – 2.500 € 3.000 – 5.000 €
Kleine Gesellschaften 1.000 – 2.000 € 2.500 – 5.000 € 5.000 – 10.000 €
Mittelgroße Gesellschaften 2.500 – 5.000 € 5.000 – 10.000 € 10.000 – 15.000 €
Große Gesellschaften 5.000 – 10.000 € 10.000 – 15.000 € 15.000 – 25.000 €

Das BfJ verschickt in der Regel zunächst eine Anhörung, in der das Unternehmen aufgefordert wird, die Offenlegung nachzuholen oder Gründe für die Verzögerung darzulegen. Erfolgt keine Reaktion, wird ein Ordnungsgeldbescheid erlassen.

Ablauf des Verfahrens

  1. Fristablauf (31.12.2025 für JA 2024)
  2. Prüfung durch Bundesamt für Justiz (ab Q1 2026)
  3. Anhörung mit Fristsetzung (meist 6 Wochen)
  4. Bei Nichtreaktion: Ordnungsgeldbescheid
  5. Möglichkeit des Einspruchs innerhalb 2 Wochen
  6. Bei weiterer Verweigerung: Festsetzung höherer Ordnungsgelder

Hinweis

Eine nachträgliche Offenlegung nach Erhalt der Anhörung führt häufig zu einer deutlichen Reduzierung des Ordnungsgeldes oder sogar zur Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Gebühr.

So holen Sie die Offenlegung 2026 nach

Die nachträgliche Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 ist im Jahr 2026 jederzeit möglich. Je früher dies geschieht, desto günstiger fällt in der Regel das Ordnungsgeld aus – oder das Verfahren wird ganz eingestellt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Jahresabschluss 2024 durch Gesellschafterbeschluss feststellen (falls noch nicht geschehen)
  • Erforderliche Unterlagen je nach Größenklasse zusammenstellen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
  • Bei GmbH/UG: Gesellschafterliste aktualisieren
  • Unterlagen im XBRL-Format aufbereiten (bzw. durch Steuerberater/Software erstellen lassen)
  • Einreichung über das Unternehmensregister-Portal (www.unternehmensregister.de)
  • Einreichungsbestätigung archivieren
  • Auf Reaktion des Bundesamts für Justiz warten (Einstellung oder reduziertes Ordnungsgeld)

Offenzulegende Unterlagen nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk
Kleinstgesellschaft Ja Nein* Nein* Nein Nein
Kleine Gesellschaft Ja Ja Ja Nein Nein
Mittelgroße Gesellschaft Ja Ja Ja Ja Falls geprüft: Ja
Große Gesellschaft Ja Ja Ja Ja Ja

*Kleinstgesellschaften können von Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB Gebrauch machen und nur die Bilanz offenlegen, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

„OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss GoBD-konform und reicht ihn direkt beim Unternehmensregister ein. Mandanten erhalten automatisch eine Einreichungsbestätigung – das minimiert das Risiko von Ordnungsgeldern deutlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einstufung in Größenklassen bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Nach § 267 HGB gelten seit den Anhebungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) folgende Schwellenwerte:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Einstufung erfolgt nach dem Zwei-von-drei-Prinzip: Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt bzw. überschreitet.

Hinweis

Kleinstgesellschaften können auch dann von den Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren, wenn sie freiwillig einen vollständigen Jahresabschluss erstellen – die Offenlegung darf trotzdem verkürzt erfolgen.

Besonderheiten bei der Größenklasseneinstufung

  • Die Einstufung erfolgt auf Basis der Vorjahreswerte (bei Neugründung im ersten Jahr nach Gründung)
  • Arbeitnehmer sind im Jahresdurchschnitt zu ermitteln (§ 267 Abs. 5 HGB)
  • Umsatzerlöse sind die Erlöse nach § 277 Abs. 1 HGB (ohne Umsatzsteuer)
  • Bei Überschreitung oder Unterschreitung an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfolgt Neueinstufung

Einreichung beim Unternehmensregister: Technische Umsetzung

Die elektronische Offenlegung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de. Seit DiRUG müssen alle Jahresabschlüsse im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden.

Technische Anforderungen

  • XBRL-Format nach HGB-Taxonomie (aktuell Version 6.8 für Jahresabschlüsse 2024)
  • PDF-Dateien sind nur noch als Zusatzdokumente zulässig, nicht als Hauptformat
  • Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  • Gesellschafterliste muss als strukturierte XML-Datei eingereicht werden

Kosten der Offenlegung

Leistung Gebühr (Stand 2026)
Einreichung Jahresabschluss (Standard) 47,50 €
Einreichung mit Gesellschafterliste 53,50 €
Änderung/Korrektur bereits offengelegter Daten 47,50 €
Zusätzliche Dokumente (z. B. Lagebericht als PDF) Kostenfrei

Die Gebühren werden vom Betreiber des Unternehmensregisters erhoben und sind unabhängig von eventuellen Ordnungsgeldern des Bundesamts für Justiz.

Achtung

Viele Softwarelösungen und Steuerberater rechnen die XBRL-Konvertierung separat ab. OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss direkt im XBRL-Format und reicht ihn automatisiert ein – ohne Zusatzkosten.

Alternative: Offenlegung durch Steuerberater oder Software

Die meisten Steuerberater bieten die Offenlegung als Zusatzleistung an. Alternativ können spezialisierte Softwarelösungen wie OnlineBilanz den gesamten Prozess automatisieren:

Steuerberater

  • Individuelle Beratung und Prüfung
  • Meist höhere Kosten (200–500 €)
  • Zeitverzögerung durch Abstimmung
  • Manuelle Prozesse

OnlineBilanz Software

  • Automatisierte XBRL-Erstellung
  • Transparente Festpreise
  • Sofortige Einreichung möglich
  • GoBD-konforme Archivierung

So vermeiden Sie Sanktionen und handeln rechtssicher

Auch wenn die Frist für den Jahresabschluss 2024 bereits verstrichen ist, können Sie 2026 noch rechtssicher handeln und die Höhe möglicher Ordnungsgelder minimieren.

Sofortmaßnahmen bei versäumter Frist

  • Jahresabschluss 2024 umgehend fertigstellen und feststellen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nachholen – auch ohne Aufforderung
  • Bei bereits erhaltener Anhörung: Frist zur Stellungnahme nutzen und Offenlegung ankündigen
  • Einreichungsbestätigung aufbewahren und ggf. dem BfJ übermitteln
  • Für laufendes Jahr 2025: Jahresabschluss rechtzeitig bis 31.12.2026 offenlegen

Umgang mit Ordnungsgeldbescheiden

Falls bereits ein Ordnungsgeldbescheid ergangen ist, haben Sie folgende Optionen:

  1. Einspruch einlegen: Innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim BfJ, wenn sachliche Fehler vorliegen
  2. Offenlegung nachholen: Oft führt dies zu reduziertem Ordnungsgeld oder Verfahrenseinstellung
  3. Ratenzahlung beantragen: Bei finanziellen Engpässen möglich
  4. Rechtsbehelf prüfen: In begründeten Fällen (z. B. fehlerhafte Zustellung) anwaltliche Beratung einholen

Hinweis

Das Ordnungsgeld ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht. Eine nachträgliche Offenlegung führt daher meist zu einer pragmatischen Lösung.

Langfristige Prävention

Fristen dokumentieren

Tragen Sie Feststellungs- und Offenlegungsfristen in den Unternehmenskalender ein. OnlineBilanz bietet automatische Frist-Erinnerungen.

Prozesse digitalisieren

Setzen Sie auf automatisierte Jahresabschluss-Software, die XBRL-Erstellung und Einreichung übernimmt – ohne manuelle Fehlerquellen.

Steuerberatung einbinden

Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wer für die Offenlegung zuständig ist. Bei OnlineBilanz erfolgt die Einreichung automatisch nach Freigabe.

„Die meisten Ordnungsgeldverfahren lassen sich durch proaktives Handeln vermeiden. Wer frühzeitig offenlegt und digitale Tools nutzt, spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Nerven.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss 2024 auch noch 2026 offenlegen?

Ja, die Offenlegung ist auch nach Fristablauf jederzeit möglich. Die gesetzliche Frist endete am 31.12.2025, aber eine nachträgliche Einreichung beim Unternehmensregister ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig. Allerdings drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Je früher Sie nachholen, desto geringer fällt in der Regel das Ordnungsgeld aus.

Wo muss ich den Jahresabschluss 2024 einreichen – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (August 2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger allein erfüllt die gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB nicht.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld, wenn ich die Offenlegung 2024 versäumt habe?

Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Dauer des Verstoßes. Kleinstgesellschaften erhalten meist 500 bis 1.000 Euro im ersten Verfahren, große Gesellschaften 5.000 bis 10.000 Euro. Bei wiederholter Verweigerung steigen die Beträge deutlich an. Eine nachträgliche Offenlegung nach Erhalt der Anhörung führt oft zu reduzierten Beträgen.

Muss ich als Kleinstgesellschaft den vollständigen Jahresabschluss offenlegen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) können nach § 326 Abs. 1 HGB von Erleichterungen Gebrauch machen und nur die Bilanz offenlegen. GuV, Anhang und Lagebericht sind nicht erforderlich, sofern bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz gemacht werden. Diese Erleichterung gilt auch für die nachträgliche Offenlegung 2026.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater