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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
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  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogLGG Steuerberatung GmbH

LGG Steuerberatung GmbH: Jahresabschluss 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Steuerberatungsgesellschaften wie die LGG Steuerberatung GmbH unterliegen denselben handelsrechtlichen Pflichten wie andere GmbHs – Jahresabschluss, Offenlegung und Gesellschafterversammlung nach § 264 HGB und § 325 HGB. Dabei sind die Bewertungsprinzipien im Jahresabschluss strikt einzuhalten, um eine ordnungsgemäße Bilanzierung sicherzustellen. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Anforderungen, Fristen und steuerlichen Besonderheiten für Geschäftsführer von Steuerberatungs-GmbHs. Einen umfassenden Überblick zu Pflichten und Ablauf beim Jahresabschluss für Steuerberatungsgesellschaften finden Sie in unserem Leitfaden. OnlineBilanz.de bietet digitale Unterstützung durch zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die LGG Steuerberatung GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Sie unterliegt den handelsrechtlichen Pflichten nach HGB: Jahresabschluss innerhalb von 8 oder 11 Monaten nach § 42a GmbHG, Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB. Für die fachgerechte Erstellung können externe Dienstleister wie ein Buchhaltungsservice Nürnberg oder eine digitale Steuerberatung in Hamm hinzugezogen werden. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist die LGG Steuerberatung GmbH?

Die LGG Steuerberatung GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die steuerliche Beratungs- und Deklarationsleistungen für Unternehmen und Privatpersonen erbringt. Wie jede Steuerberatungsgesellschaft unterliegt sie der Zulassungspflicht nach § 32 Steuerberatungsgesetz (StBerG) und muss durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt sein.

Steuerberatungsgesellschaften wie die LGG Steuerberatung GmbH sind rechtlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse ordnungsgemäß zu erstellen und – abhängig von ihrer Größenklasse nach § 267 HGB – beim Unternehmensregister offenzulegen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB mit einer Frist von 12 Monaten, also bis spätestens 31.12.2026.

Steuerberatungsgesellschaft in GmbH-Form

Eine Steuerberatungs-GmbH vereint die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der beruflichen Zulassung. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen mehrheitlich Steuerberater oder vergleichbar qualifiziert sein (§ 50 StBerG).

Geschäftsführer, die selbst eine GmbH führen und nach einer passenden steuerlichen Betreuung suchen, können auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen. Hier werden Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater erstellt – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Welche gesetzlichen Offenlegungspflichten gelten für Steuerberatungsgesellschaften?

Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH sind grundsätzlich offenlegungspflichtig nach § 325 HGB. Die Offenlegung umfasst den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – sowie ggf. den Anhang und den Lagebericht, je nach Größenklasse.

Offenlegungsfristen und -stelle (Stand 2026)

  • Offenlegungsfrist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) bedeutet das: spätestens 31.12.2026.
  • Offenlegungsstelle: Ausschließlich das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt keine Offenlegung mehr über den Bundesanzeiger.
  • Ordnungsgeld: Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.
Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz, ggf. verkürzt
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständig inkl. Lagebericht

Die Größenklassen ergeben sich aus § 267 HGB. Es müssen zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, um die Größenklasse zu wechseln.

Welche Pflichten hat der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH?

Der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH trägt – wie bei jeder GmbH – die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und die fristgerechte Offenlegung. Diese Pflichten ergeben sich aus § 41 GmbHG und § 264 HGB.

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen von den Gesellschaftern festgestellt werden:

  • Kleine Kapitalgesellschaft: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026 für Stichtag 31.12.2025)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaft: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026 für Stichtag 31.12.2025)

Haftungsrisiko bei Pflichtverletzung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung haftet der Geschäftsführer persönlich für das Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Zudem können Gesellschafter den Geschäftsführer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn durch verspätete Offenlegung ein Schaden entsteht.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die persönliche Haftung bei Offenlegungsverstößen. Gerade bei Steuerberatungsgesellschaften ist die Vorbildfunktion wichtig – wer anderen bei der Compliance hilft, muss selbst rechtzeitig handeln.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss erstellen und prüfen lassen: Wer darf das?

Grundsätzlich ist der Geschäftsführer nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Bei kleineren Gesellschaften kann der Geschäftsführer dies selbst tun – sofern er über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt. In der Praxis beauftragen jedoch die meisten GmbHs einen Steuerberater mit der Erstellung.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften sind nicht prüfungspflichtig. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen (§ 316 HGB). Die Prüfungspflicht entsteht, wenn mindestens zwei der drei Größenmerkmale nach § 267 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden.

Erstellung durch Steuerberater

Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss fachlich korrekt, prüft die Buchführung und bereitet alle Unterlagen für die Feststellung und Offenlegung vor. Diese Leistung ist für alle GmbHs empfehlenswert – unabhängig von einer gesetzlichen Prüfungspflicht.

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (mittelgroß oder groß) prüft ein Wirtschaftsprüfer den vom Steuerberater oder Geschäftsführer aufgestellten Jahresabschluss. Der Bestätigungsvermerk ist Teil der Offenlegungsunterlagen.

Wer den Jahresabschluss unkompliziert durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf Plattformen wie OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Hier übernimmt ein zugelassenes Steuerberater-Team die vollständige Erstellung und Prüfung – rechtsverbindlich unterzeichnet.

Digitale Abwicklung und Festpreise: Wie funktioniert das?

Moderne Steuerberater-Plattformen verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Prozesssteuerung. Mandanten profitieren von transparenten Festpreisen, kurzen Bearbeitungszeiten und einem zentralen Ansprechpartner, der die gesamte Abwicklung koordiniert.

Ablauf bei OnlineBilanz

  1. Anfrage & Angebot: Der Mandant übermittelt die Eckdaten seiner GmbH. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, erstellt ein transparentes Festpreis-Angebot.
  2. Unterlagenupload: Alle Belege und Buchführungsunterlagen werden digital übermittelt – sicher und DSGVO-konform.
  3. Erstellung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft alle Positionen und bereitet die Offenlegung vor.
  4. Prüfung & Unterzeichnung: Der fertige Jahresabschluss wird vom zugelassenen Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet.
  5. Feststellung & Offenlegung: Der Mandant stellt den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung fest und reicht ihn beim Unternehmensregister ein – auf Wunsch mit Unterstützung durch OnlineBilanz.

Festpreis statt Stundenabrechnung

OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen – keine versteckten Kosten, keine überraschenden Stundenabrechnungen. Das schafft Planungssicherheit für Geschäftsführer.

„Die digitale Abwicklung spart Zeit und Nerven. Mandanten müssen nicht mehr persönlich in der Kanzlei erscheinen, sondern laden alle Unterlagen einfach hoch. Wir koordinieren den Prozess und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

Auch wenn die Offenlegungspflicht gesetzlich eindeutig geregelt ist, passieren in der Praxis immer wieder Fehler, die zu Ordnungsgeldern und Haftungsrisiken führen. Die häufigsten Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden:

Typische Stolperfallen

  • Frist verpasst: Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB wird unterschätzt. Für Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.
  • Falsche Offenlegungsstelle: Viele Geschäftsführer reichen die Unterlagen noch beim Bundesanzeiger ein – seit DiRUG (01.08.2022) ist jedoch nur noch das Unternehmensregister zuständig.
  • Unvollständige Unterlagen: Je nach Größenklasse müssen unterschiedliche Dokumente offengelegt werden. Fehlt z.B. der Anhang bei einer mittelgroßen GmbH, gilt die Offenlegung als nicht erfolgt.
  • Fehlerhafte Größenklassifizierung: Die Größenklasse wird falsch eingeschätzt, sodass zu wenig oder zu viel offengelegt wird.
  • Fehlende Feststellung: Der Jahresabschluss wird offengelegt, bevor er von den Gesellschaftern festgestellt wurde – das ist nach § 325 Abs. 1 HGB unzulässig.

Ordnungsgeld und Haftung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei verspäteter Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Der Geschäftsführer haftet persönlich.

„Wir erleben regelmäßig, dass Geschäftsführer erst dann zu uns kommen, wenn das Ordnungsgeldverfahren bereits läuft. Dabei lässt sich die Offenlegung mit dem richtigen Partner problemlos und fristgerecht abwickeln – das spart Geld und Ärger.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerliche Besonderheiten bei Steuerberatungsgesellschaften

Steuerberatungsgesellschaften wie die LGG Steuerberatung GmbH unterliegen denselben steuerlichen Pflichten wie andere GmbHs, weisen aber einige Besonderheiten auf – insbesondere bei der Gewinnermittlung, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer und Freiberuflichkeit

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt die Tätigkeit als Steuerberater zu den freien Berufen. Steuerberatungsgesellschaften sind jedoch nach § 2 Abs. 1 GewStG grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, wenn sie in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) geführt werden. Eine Ausnahme besteht nur für Partnerschaftsgesellschaften oder GbRs, die ausschließlich freiberuflich tätig sind.

Umsatzsteuer

Die Leistungen einer Steuerberatungsgesellschaft unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer (19 % Regelsteuersatz, Stand 2026). Steuerberatungsleistungen sind nicht steuerbefreit. Eine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kommt bei den üblichen Honorarvolumina selten in Betracht.

Körperschaftsteuer

Die GmbH unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag). Die Steuererklärung ist fristgerecht beim Finanzamt einzureichen.

Gewerbesteuer

Steuerberatungs-GmbHs zahlen Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag. Der Hebesatz richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde und liegt in der Regel zwischen 200 % und 490 %.

Umsatzsteuer

Steuerberatungsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist monatlich oder quartalsweise abzugeben, die Jahreserklärung bis spätestens 31.07. des Folgejahres (mit Fristverlängerung).

Die steuerliche Beratung und Deklaration sollte auch bei Steuerberatungsgesellschaften durch einen externen Steuerberater oder eine spezialisierte Plattform wie OnlineBilanz erfolgen – denn auch hier gilt: Vier-Augen-Prinzip, Haftungsabsicherung und fachliche Unabhängigkeit.

Fazit und Handlungsempfehlung für Geschäftsführer

Die LGG Steuerberatung GmbH – wie jede andere GmbH – ist zur ordnungsgemäßen Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses und fristgerechten Offenlegung verpflichtet. Der Geschäftsführer trägt dabei die persönliche Verantwortung und haftet bei Pflichtverletzungen.

Konkrete Schritte für Geschäftsführer (Stand 2026)

  1. Fristen kennen: Feststellung bis 11/8 Monate (§ 42a GmbHG), Offenlegung bis 12 Monate (§ 325 HGB) nach Bilanzstichtag.
  2. Größenklasse prüfen: Nach § 267 HGB ermitteln, ob klein, mittelgroß oder groß – davon hängt der Offenlegungsumfang ab.
  3. Steuerberater beauftragen: Die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater sichert fachliche Qualität und reduziert Haftungsrisiken.
  4. Offenlegung vorbereiten: Jahresabschluss nach Feststellung beim Unternehmensregister einreichen – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
  5. Digitale Lösungen nutzen: Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise, kurze Bearbeitungszeiten und vollständige Steuerberater-Leistung.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß (§ 335 HGB)

100 %

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

„Die fristgerechte Offenlegung ist kein Hexenwerk – wenn man die Fristen kennt und den richtigen Partner an der Seite hat. Wer Wert auf Transparenz, Festpreise und digitale Abwicklung legt, ist bei OnlineBilanz genau richtig. Unsere Steuerberater übernehmen die komplette Erstellung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Geschäftsführer, die ihre Offenlegungspflichten ernst nehmen und professionell abwickeln möchten, sollten frühzeitig handeln. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich Ordnungsgelder, Haftungsrisiken und zeitlicher Aufwand vermeiden – für mehr Sicherheit und Planbarkeit im Geschäftsalltag.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Steuerberatungs-GmbH ihren eigenen Jahresabschluss erstellen?

Ja, die angestellten Steuerberater oder der Geschäftsführer mit Steuerberaterzulassung dürfen den eigenen Jahresabschluss erstellen. Allerdings besteht die Pflicht zur unabhängigen Prüfung, wenn die Schwellenwerte nach § 316 HGB überschritten werden. Viele Gesellschaften beauftragen dennoch einen externen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine neutrale Prüfung sicherzustellen.

Welche Rechtsform eignet sich für eine Steuerberatungsgesellschaft?

Steuerberatungsgesellschaften können nach § 49 StBerG als GmbH, AG, Partnerschaftsgesellschaft oder andere Rechtsformen organisiert sein. Die GmbH ist besonders verbreitet, da sie Haftungsbeschränkung bietet und flexibel strukturiert werden kann. Gesellschafter müssen jedoch mindestens zu zwei Dritteln Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Berufsträger sein.

Muss eine Steuerberatungs-GmbH ins Handelsregister eingetragen werden?

Ja, jede GmbH – auch eine Steuerberatungs-GmbH – muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und ist konstitutiv, d.h. die GmbH entsteht erst mit der Eintragung. Änderungen der Gesellschafterliste, Geschäftsführerbestellungen oder Satzungsänderungen müssen ebenfalls eingetragen werden.

Welche Versicherungen benötigt eine Steuerberatungs-GmbH?

Nach § 67 StBerG besteht für Steuerberater eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von derzeit 250.000 Euro pro Schadensfall. Zusätzlich sind eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführer, eine Betriebshaftpflicht und ggf. eine Vermögensschadenhaftpflicht empfehlenswert, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Wie wird der Gesellschaftsvertrag einer Steuerberatungs-GmbH erstellt?

Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) einer Steuerberatungs-GmbH muss notariell beurkundet werden und die Anforderungen nach § 3 GmbHG erfüllen. Zusätzlich sind die berufsrechtlichen Vorgaben nach § 49 ff. StBerG zu beachten, insbesondere die Zusammensetzung der Gesellschafter und die Benennung eines verantwortlichen Steuerberaters. Die Steuerberaterkammer muss den Gesellschaftsvertrag prüfen und genehmigen.

Können ausländische Steuerberater Gesellschafter einer deutschen Steuerberatungs-GmbH werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. EU-Staatsangehörige mit vergleichbarer Qualifikation können nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und § 3a StBerG als Gesellschafter zugelassen werden. Für Drittstaatsangehörige gelten strengere Anforderungen. In jedem Fall muss die Mehrheit der Gesellschafter aus zugelassenen Berufsträger bestehen, und die Steuerberaterkammer muss die Zulassung erteilen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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