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18.10.25
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14:05 · Fabian
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Fabian Klement
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Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberatung GmbH Jahresabschluss

Steuerberatung GmbH Jahresabschluss 2026: Pflichten & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der GmbH-Jahresabschluss ist eine gesetzliche Pflicht nach HGB und bildet die Grundlage für steuerliche Erklärungen, betriebswirtschaftliche Entscheidungen und die Offenlegung im Unternehmensregister. Viele Geschäftsführer beauftragen eine Steuerberatung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden – ein Beispiel für die professionelle Aufbereitung solcher Abschlüsse ist die LGG Steuerberatung GmbH. Bei größeren Gesellschaften kann zusätzlich eine Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben sein. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses folgt in der Gesellschafterversammlung üblicherweise die Entlastung des Geschäftsführers, die ebenfalls rechtliche Bedeutung für die Haftung hat. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Aufgaben Steuerberater übernehmen, welche Pflichten bestehen und wie der Prozess strukturiert abläuft.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der GmbH-Jahresabschluss besteht aus Bilanz, GuV und ggf. Anhang. Steuerberater sichern die rechtskonforme Erstellung nach §§ 242, 264 ff. HGB, prüfen Buchführung und unterstützen bei der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Offenlegung. Die Zusammenarbeit garantiert Rechtssicherheit und vermeidet steuerliche Risiken.

Was ist ein GmbH-Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss einer GmbH ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Rechenwerk nach § 242 HGB, das die wirtschaftliche Lage des Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres abbildet. Er dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern, Banken und Finanzbehörden.

Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Regelungen nach § 264 ff. HGB. Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB.

Bestandteile des GmbH-Jahresabschlusses

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (für kleine GmbH mit Erleichterungen nach § 288 HGB)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur für mittelgroße und große GmbH)

Hinweis

Kleine GmbHs können gemäß § 326 HGB Erleichterungen nutzen, wenn sie zwei der drei Schwellenwerte nach § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten: Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatzerlöse bis 12 Mio. €, bis 50 Arbeitnehmer.

Die Erstellung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB).

Aufgaben der Steuerberatung beim GmbH-Jahresabschluss

Eine Steuerberatung übernimmt bei der Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses vielfältige Aufgaben. Die Zusammenarbeit sichert die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften und minimiert das Risiko von Fehlern. Immer mehr Unternehmen setzen dabei auf digitale Steuerberatungsangebote, die Effizienz und Flexibilität im Prozess erhöhen.

Kernaufgaben im Überblick

  • Prüfung und Vervollständigung der Buchführung
  • Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB
  • Anfertigung des Anhangs mit Erläuterungen
  • Abstimmung offener Posten (Debitoren, Kreditoren)
  • Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten
  • Ermittlung und Verbuchung von Rückstellungen
  • Abgrenzung aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten
  • Prüfung latenter Steuern nach § 274 HGB
  • Erstellung steuerlicher Überleitungsrechnungen
  • Beratung zur steueroptimalen Gestaltung

Die Steuerberatung stellt sicher, dass der Jahresabschluss nicht nur formal korrekt, sondern auch steueroptimiert ist. Gestaltungsspielräume bei Abschreibungen oder Rückstellungen können erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben. Moderne Ansätze der digitalen Steuerberatung ermöglichen es, diese Optimierungspotenziale effizienter zu identifizieren und umzusetzen.

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusätzlich berät die Steuerberatung zu Fragen der Gewinnverwendung, Ausschüttungen und der Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Gesetzliche Pflichten der GmbH

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft umfassenden Pflichten zur Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung. Diese ergeben sich aus HGB, GmbHG und AktG.

Zentrale Pflichten im Überblick

Pflicht Rechtsgrundlage Frist 2026
Buchführungspflicht § 238 HGB laufend
Jahresabschluss aufstellen § 242, 264 HGB innerhalb 3 Monate empfohlen
Jahresabschluss feststellen § 42a GmbHG 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß)
Offenlegung Unternehmensregister § 325 HGB 12 Monate nach Bilanzstichtag
Steuererklärungen AO, EStG, KStG, GewStG gemäß steuerlicher Abgabefristen

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bei kleinen GmbHs beträgt die Frist 11 Monate, bei mittelgroßen und großen GmbHs 8 Monate nach § 42a GmbHG.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Die Geschäftsführer der GmbH haften nach § 43 GmbHG persönlich für die Erfüllung dieser Pflichten. Eine ordnungsgemäße Delegation an Steuerberatung oder Buchhaltung entbindet nicht von der Überwachungspflicht.

Ablauf der Jahresabschlusserstellung mit Steuerberatung

Die Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Eine klare Aufgabenteilung zwischen GmbH und Steuerberatung ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

Typischer Ablauf in fünf Phasen

  1. Vorbereitung (GmbH): Zusammenstellung aller Unterlagen, Abstimmung Kasse und Bankkonten, Erfassung Jahresinventuren, Klärung offener Fragen
  2. Übergabe an Steuerberatung: Vollständige Unterlagen digital oder physisch bereitstellen, Checkliste abarbeiten
  3. Erstellung (Steuerberatung): Prüfung Buchführung, Korrekturbuchungen, Abschreibungen, Rückstellungen, Erstellung Bilanz und GuV, Anfertigung Anhang
  4. Abstimmung: Besprechung des Entwurfs, Klärung offener Fragen, Anpassungen nach Rücksprache
  5. Feststellung und Offenlegung: Gesellschafterbeschluss zur Feststellung, Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Hinweis

Eine frühzeitige Abstimmung mit der Steuerberatung – idealerweise bereits im laufenden Geschäftsjahr – hilft, Überraschungen zu vermeiden und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Die Dauer der Erstellung hängt von der Komplexität der GmbH, der Qualität der Buchführung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel sind 4 bis 8 Wochen einzuplanen.

Notwendige Unterlagen für den Jahresabschluss

Eine vollständige und geordnete Unterlagenbasis ist Voraussetzung für eine zügige und korrekte Jahresabschlusserstellung. Fehlende Belege oder Informationen führen zu Verzögerungen.

Checkliste: Diese Unterlagen benötigt die Steuerberatung

Buchführungsunterlagen

  • Vollständige Buchungsbelege
  • Kontoauszüge aller Bankkonten
  • Kassenberichte und Kassenbuch
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Reisekostenabrechnungen

Inventurunterlagen

  • Inventurlisten (Warenbestand, Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe)
  • Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen
  • Bewertungsgrundlagen
  • Bestandsaufnahmen
  • Forderungs- und Verbindlichkeitenlisten

Viele Steuerberatungen stellen digitale Checklisten oder Mandantenportale bereit, über die Unterlagen strukturiert hochgeladen werden können. Dies beschleunigt den Prozess erheblich.

„Je vollständiger und geordneter die Unterlagen vorliegen, desto effizienter kann die Steuerberatung arbeiten. Eine digitale Vorabstimmung spart Zeit und reduziert Rückfragen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische Fehler beim GmbH-Jahresabschluss vermeiden

Auch bei sorgfältiger Arbeit schleichen sich Fehler ein, die steuerliche oder rechtliche Konsequenzen haben können. Die folgenden Punkte sind häufige Fehlerquellen.

Häufige Fehlerquellen

  • Unvollständige Inventur: Fehlende oder fehlerhafte Bestandsaufnahmen führen zu falschen Bilanzansätzen
  • Falsche Abgrenzungen: Nicht korrekt abgegrenzte Aufwendungen oder Erträge verfälschen das Jahresergebnis
  • Unterlassene Rückstellungen: Fehlende Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Prozessrisiken oder Steuern nach § 249 HGB
  • Fehlerhafte Bewertung: Überbewertung von Vermögensgegenständen oder Unterlassung von Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Gesellschafterdarlehen: Falsche Behandlung von verdeckten Einlagen oder Entnahmen
  • Latente Steuern: Nichtberücksichtigung latenter Steuern nach § 274 HGB bei temporären Differenzen
  • Offenlegungspflicht: Versäumte oder fehlerhafte Offenlegung beim Unternehmensregister

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können steuerliche Nachforderungen, Versagung des Betriebsausgabenabzugs oder Sanktionen nach § 334, § 335 HGB zur Folge haben. Eine fachkundige Prüfung durch die Steuerberatung ist daher unverzichtbar.

Eine regelmäßige Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Steuerberatung während des laufenden Geschäftsjahres hilft, viele dieser Fehler präventiv zu vermeiden.

Fristen und Termine für den GmbH-Jahresabschluss 2026

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende zentrale Fristen. Die Einhaltung ist gesetzlich verpflichtend.

Übersicht wichtiger Fristen 2026

Vorgang Rechtsgrundlage Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB Innerhalb angemessener Zeit (Empfehlung: 3 Monate)
Feststellung Jahresabschluss (kleine GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung Jahresabschluss (mittelgroße/große GmbH) § 42a Abs. 1 GmbHG Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate)
Körperschaftsteuererklärung § 149 Abs. 2 AO 31.07.2026 (mit Steuerberater: Fristverlängerung möglich)
Gewerbesteuererklärung § 149 Abs. 2 AO 31.07.2026 (mit Steuerberater: Fristverlängerung möglich)

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die Verhängung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.

Hinweis

Steuerberater können für steuerliche Abgabefristen Fristverlängerungen beantragen. Die handelsrechtlichen Fristen zur Feststellung und Offenlegung sind davon unabhängig und nicht verlängerbar.

Eine frühzeitige Planung und Beauftragung der Steuerberatung ist daher empfehlenswert, um alle Fristen sicher einzuhalten.

Kosten der Steuerberatung für den Jahresabschluss

Die Kosten für die Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses durch eine Steuerberatung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe ist abhängig vom Gegenstandswert und der Komplexität.

Gebührenrahmen nach StBVV

Nach § 35 StBVV beträgt die Gebühr für die Anfertigung eines Jahresabschlusses zwischen 10/10 und 40/10 einer vollen Gebühr. Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Summe der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Gegenstandswert Volle Gebühr Gebühr 10/10 bis 40/10
50.000 € 156 € 156 € – 624 €
100.000 € 251 € 251 € – 1.004 €
250.000 € 546 € 546 € – 2.184 €
500.000 € 996 € 996 € – 3.984 €
1.000.000 € 1.796 € 1.796 € – 7.184 €

Zusätzlich können Kosten für die Erstellung des Anhangs (§ 36 StBVV), Buchführungsarbeiten (§ 33 StBVV) und steuerliche Beratungsleistungen anfallen. Die konkreten Kosten werden meist individuell vereinbart.

Hinweis

Viele Steuerberatungen bieten Pauschalpreise oder Monatsverträge an, die Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen bündeln. Ein transparentes Angebot vorab schafft Planungssicherheit.

Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern den Gewinn der GmbH.

Digitale Lösungen: Jahresabschluss mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bietet eine digitale Plattform zur effizienten Erstellung und Offenlegung von GmbH-Jahresabschlüssen. Die Software richtet sich an Steuerberater, Geschäftsführer und Buchhaltungsverantwortliche.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

100%

rechtssicher nach HGB

direkt

Offenlegung ans Unternehmensregister

alle

Größenklassen nach § 267 HGB

digital

Zusammenarbeit Steuerberater

OnlineBilanz.de unterstützt die vollständige Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach den aktuellen HGB-Vorschriften. Die Offenlegung erfolgt direkt aus der Software heraus an das Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Funktionsumfang

Erstellung

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Anlagenspiegel
  • Forderungsspiegel

Prüfung & Validierung

  • Automatische Plausibilitätsprüfung
  • Prüfung Bilanzidentität
  • Kontrolle Passivierungspflichten
  • Einhaltung Gliederungsvorschriften
  • Hinweise zu Offenlegungspflichten

Offenlegung

  • Direkter Upload zum Unternehmensregister
  • XBRL-Taxonomie-konforme Übermittlung
  • Statusverfolgung
  • Archivierung der Nachweise
  • Erinnerung an Fristen

„Digitale Tools wie OnlineBilanz.de ermöglichen eine strukturierte, prüfsichere Erstellung des Jahresabschlusses. Die direkte Anbindung an das Unternehmensregister spart Zeit und minimiert Fehlerquellen bei der Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Plattform eignet sich für kleine, mittelgroße und große GmbHs. Steuerberater können Mandate verwalten, Jahresabschlüsse erstellen und direkt mit Mandanten abstimmen.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH einen Steuerberater für den Jahresabschluss beauftragen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Die GmbH kann den Jahresabschluss auch selbst erstellen, sofern ausreichende Fachkenntnisse vorhanden sind. Allerdings beauftragen die meisten GmbHs eine Steuerberatung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, Fehler zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen. Bei komplexen Sachverhalten oder fehlender interner Kompetenz ist die Beauftragung dringend empfohlen.

Welche Fristen gelten für den GmbH-Jahresabschluss 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 festgestellt werden (11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG), bei mittelgroßen und großen GmbHs bis 31.08.2026 (8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 Abs. 1 HGB). Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Wo muss der GmbH-Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister-Portal. Steuerberater oder digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de können die Offenlegung direkt vornehmen.

Was kostet die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (Summe der Betriebseinnahmen und -ausgaben) ab. Die Gebühr nach § 35 StBVV liegt zwischen 10/10 und 40/10 einer vollen Gebühr. Bei einem Gegenstandswert von 250.000 Euro beträgt die Gebühr zwischen 546 Euro und 2.184 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für Anhang, Buchführung und Beratung. Viele Kanzleien bieten auch Pauschalhonorare an.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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