Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss selber machen

Jahresabschluss selber machen 2026 – Wann DIY funktioniert

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer möchten den Jahresabschluss selbst erstellen, um Steuerberaterkosten zu sparen. Doch nicht jede Rechtsform und Unternehmensgröße eignet sich für die eigenständige Erstellung. Wir zeigen, wann DIY möglich ist und wo die Grenzen liegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende können ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung problemlos selbst erstellen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) benötigen einen vollständigen Jahresabschluss nach HGB mit Bilanz, GuV und Anhang – hier ist Fachwissen erforderlich. Mit spezialisierter Software lässt sich auch der GmbH Jahresabschluss selber machen, sofern die erforderlichen buchhalterischen Kenntnisse vorhanden sind.

Wer darf den Jahresabschluss selbst erstellen?

Grundsätzlich darf jeder Unternehmer seinen Jahresabschluss selbst erstellen – es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Die Frage ist nicht, ob Sie dürfen, sondern ob Sie es können und sollten.

Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich nach Rechtsform, Unternehmensgröße und Geschäftsmodell. Während ein Kleingewerbetreibender mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG auskommt, muss eine GmbH einen vollständigen Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB erstellen.

Hinweis

Keine Beauftragungspflicht bedeutet nicht, dass keine fachlichen Anforderungen bestehen. Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu Nachforderungen des Finanzamts, Ordnungsgeldern und im Extremfall zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.

Entscheidend ist die Kombination aus rechtlichen Vorgaben, eigener Fachkompetenz und verfügbaren Hilfsmitteln. Bei Kapitalgesellschaften kommen zusätzliche Publizitätspflichten hinzu – der Jahresabschluss muss beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Rechtsformen im Vergleich: Wo DIY möglich ist

Die Anforderungen an den Jahresabschluss hängen primär von der Rechtsform ab. Das Handelsgesetzbuch unterscheidet zwischen Kaufleuten und Kapitalgesellschaften, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen.

Rechtsform Rechnungslegung Publizität DIY-Eignung
Einzelunternehmen (Kleingewerbe) EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG Keine Sehr gut geeignet
Einzelunternehmen (Kaufmann) Bilanz nach § 242 HGB Keine Bedingt geeignet
GbR EÜR oder Bilanz Keine Gut geeignet
GmbH / UG Jahresabschluss § 242 HGB + Anhang Unternehmensregister Mit Software möglich
AG Jahresabschluss + erweiterte Pflichten Unternehmensregister + Prüfung Nicht empfohlen

Kleingewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister können die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Diese vergleicht lediglich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – buchhalterische Kenntnisse sind hierfür minimal erforderlich.

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 HGB Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang Pflicht. Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB gelten Erleichterungen, die Grundstruktur bleibt aber komplex.

Achtung

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Fachliche Voraussetzungen für die Selbsterstellung

Die eigenständige Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse in Buchführung, Bilanzierung und Steuerrecht. Je nach Rechtsform sind unterschiedliche Kompetenzniveaus notwendig.

Erforderliches Fachwissen für GmbH-Jahresabschlüsse

  • Buchführung nach GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
  • Bilanzierungsgrundsätze nach § 246 ff. HGB
  • Bewertungsvorschriften nach § 252 ff. HGB
  • Gliederungsvorschriften für Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB)
  • Ansatz- und Bewertungswahlrechte
  • Anhangerstellung nach § 284 ff. HGB
  • Steuerrechtliche Besonderheiten (latente Steuern, § 274 HGB)
  • Größenklassen und Schwellenwerte nach § 267 HGB

Viele Unternehmer unterschätzen den Umfang der erforderlichen Kenntnisse. Es genügt nicht, Buchungen zu erfassen – die korrekte Bilanzierung von Rückstellungen, Abgrenzungen und Bewertungen erfordert Spezialwissen.

„In der Praxis sehe ich häufig, dass Geschäftsführer die laufende Buchhaltung selbst führen können, aber bei Jahresabschlussbuchungen wie Rückstellungen, Abschreibungen oder Rechnungsabgrenzungen an Grenzen stoßen. Hier hilft spezialisierte Software mit Plausibilitätsprüfungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitliche Ressourcen

Neben Fachwissen benötigen Sie ausreichend Zeit. Die Erstellung eines GmbH-Jahresabschlusses dauert beim ersten Mal oft 20-40 Stunden, auch mit Software-Unterstützung. Bei geübten Anwendern reduziert sich der Aufwand auf 8-15 Stunden.

Wann DIY an seine Grenzen stößt

Nicht in jedem Fall ist die Selbsterstellung sinnvoll oder möglich. Bestimmte Unternehmensmerkmale sprechen klar gegen DIY und erfordern professionelle Begleitung.

Gesetzliche Prüfungspflicht

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB unterliegen der Pflichtprüfung nach § 316 HGB. Der Jahresabschluss muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden – hier ist DIY faktisch ausgeschlossen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Schwellenwerte müssen überschritten sein. Die Prüfungspflicht gilt ab mittelgroß, Selbsterstellung ist also nur für kleine Kapitalgesellschaften realistisch.

Komplexe Geschäftsmodelle

Folgende Situationen überfordern in der Regel die Möglichkeiten einer DIY-Lösung:

  • Internationale Geschäftsbeziehungen mit Währungsumrechnung
  • Konzernstrukturen mit Konsolidierungspflicht
  • Komplexe Finanzinstrumente oder Derivate
  • Umfangreiche Vorratsbewertung oder Fertigung
  • Mehrere Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • Pensionszusagen oder andere komplexe Rückstellungen

Achtung

Bei fehlerhaften Jahresabschlüssen haften Geschäftsführer persönlich nach § 43 GmbHG. Im Insolvenzfall werden Jahresabschlüsse besonders kritisch geprüft – Fehler können existenzbedrohend werden.

Software und technische Hilfsmittel

Moderne Software hat die Selbsterstellung von Jahresabschlüssen erheblich vereinfacht. Spezialisierte Lösungen führen durch den Prozess und prüfen Plausibilität automatisch.

Arten von Software-Lösungen

Buchhaltungssoftware

  • Laufende Buchführung
  • Basis-Jahresabschluss
  • Oft ohne Anhang
  • Für einfache Fälle

Jahresabschluss-Tools

  • Vollständiger HGB-Abschluss
  • Anhang-Assistent
  • Größenklassen-Logik
  • Offenlegungs-Export

Steuerberater-Software

  • Professionelle Lösung
  • Komplexe Sachverhalte
  • Steile Lernkurve
  • Hohe Lizenzkosten

Für kleine GmbHs mit überschaubaren Geschäftsvorfällen sind spezialisierte Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz ideal. Sie kombinieren Benutzerfreundlichkeit mit rechtlicher Vollständigkeit und führen Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess.

Funktionen professioneller Jahresabschluss-Software

  • Automatische Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  • Größenklassen-Ermittlung nach § 267 HGB
  • Anhang-Textbausteine nach § 284 ff. HGB
  • Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Export für Unternehmensregister (XBRL oder PDF)
  • Steuerberater-Schnittstellen (DATEV-Format)
  • Vorjahresvergleich und Entwicklungsanalysen

Hinweis

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 ausschließlich elektronisch. Gute Software erstellt die erforderlichen Formate automatisch.

Die häufigsten Fehler bei der Selbsterstellung

Auch mit Software-Unterstützung passieren bei der eigenständigen Jahresabschlusserstellung typische Fehler, die vermeidbar sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsfehler

Fehler Folge Vermeidung
Rückstellungen vergessen Gewinn zu hoch, Steuernachzahlung Checkliste für typische Rückstellungen
Falsche Abschreibungsdauer Buchwerte unplausibel AfA-Tabellen nutzen
Rechnungsabgrenzung fehlt Periodenverschiebung Stichtagsprinzip beachten
Privatentnahmen nicht gebucht Bilanz stimmt nicht Verrechnungskonto führen
Umsatzsteuer-Vorauszahlung falsch Cashflow-Darstellung verzerrt Steuerkonto abstimmen

Formale Fehler

  • Falsche Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB nicht beachtet)
  • GuV-Schema verwechselt (Gesamtkosten- statt Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang unvollständig oder fehlend
  • Größenklasse falsch ermittelt
  • Unterschriften der Geschäftsführer fehlen
  • Feststellungsbeschluss nicht dokumentiert

„Der häufigste Fehler ist eine unvollständige oder fehlerhafte Anhangerstellung. Viele denken, der Anhang sei optional – für Kapitalgesellschaften ist er aber Pflichtbestandteil nach § 264 Abs. 1 HGB, auch wenn Erleichterungen gelten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Offenlegung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt also die Frist bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten erfolgen – also bis 31.12.2026 für Abschlüsse mit Stichtag 31.12.2025. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Zeitaufwand und Kostenvergleich

Die Entscheidung für oder gegen Selbsterstellung hängt auch von wirtschaftlichen Überlegungen ab. Zeit ist Geld – besonders bei Geschäftsführern.

Zeitaufwand realistisch einschätzen

Der tatsächliche Zeitbedarf wird oft unterschätzt. Folgende Richtwerte gelten für kleine GmbHs mit ca. 50-200 Geschäftsvorfällen pro Monat:

20-40h

Erster Jahresabschluss

8-15h

Ab dem zweiten Jahr

3-5h

Offenlegung Unternehmensregister

2-4h

Nacharbeit nach Steuerberater-Review

Bei einem Geschäftsführer-Stundensatz von 80-120 Euro entstehen indirekte Kosten von 1.600-4.800 Euro beim ersten Mal, später 640-1.800 Euro jährlich.

Kostenvergleich: DIY vs. Steuerberater

Jahresabschluss selbst erstellen

  • Software: 300-800 € jährlich
  • Zeitaufwand: 8-15 Stunden
  • Indirekte Kosten: 640-1.800 €
  • Gesamt: ca. 940-2.600 €
  • Lernkurve: hoch initial, flach langfristig

Steuerberater beauftragen

  • Jahresabschluss: 1.500-3.500 €
  • Buchhaltung inkl.: +1.200-2.400 €
  • Zeitaufwand: 2-4 Stunden
  • Gesamt: ca. 1.500-5.900 €
  • Lernkurve: keine

Bei sehr einfachen Geschäftsmodellen und gutem Vorwissen kann DIY wirtschaftlich sein. Die Kostenersparnis ist aber oft geringer als erwartet, wenn man die eigene Zeit realistisch bewertet.

Achtung

Fehlerkosten werden oft vergessen: Eine Steuernachzahlung wegen falsch ermitteltem Gewinn oder ein Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung können die eingesparten Steuerberaterkosten schnell übersteigen.

Wann ein Steuerberater unverzichtbar ist

In bestimmten Situationen ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht nur empfehlenswert, sondern praktisch unverzichtbar – auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht.

Situationen, die Steuerberater erfordern

  • Prüfungspflichtige mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften
  • Erstmalige Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Vorkenntnisse
  • Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidationen
  • Komplexe Beteiligungsstrukturen oder Konzernverhältnisse
  • Grenzüberschreitende Geschäfte mit Verrechnungspreisen
  • Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (Forderungsausfall, Schadensfälle)
  • Betriebsprüfung oder steuerliche Sonderprüfung
  • Krisensituationen oder Insolvenzgefahr

Auch bei grundsätzlich möglicher Selbsterstellung kann ein Steuerberater sinnvoll sein: für eine jährliche Plausibilitätsprüfung, steuerliche Optimierung oder als Sparringspartner bei Zweifelsfragen.

Hybridlösung: Selbst erstellen, prüfen lassen

Ein praktikabler Mittelweg ist die eigenständige Erstellung mit anschließender Steuerberater-Review. Sie erstellen Bilanz, GuV und Anhang selbst, der Steuerberater prüft das Ergebnis und optimiert steuerlich.

Hinweis

Diese Hybridlösung kostet etwa 30-50% der Vollbeauftragung, bietet aber erhebliche Rechtssicherheit. Viele Steuerberater bieten speziell für OnlineBilanz-Nutzer Review-Pakete an.

Der Steuerberater prüft dabei insbesondere Ansatz und Bewertung kritischer Posten (Rückstellungen, Abschreibungen), steuerliche Optimierungspotenziale und die Vollständigkeit des Anhangs.

„Ich empfehle die Hybridlösung besonders für Gründer: Im ersten Jahr mit Steuerberater, ab dem zweiten Jahr selbst mit Software, alle zwei Jahre eine Plausibilitätsprüfung. So bauen Sie Kompetenz auf und behalten die Kosten im Griff.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Sie benötigen aber fundierte Kenntnisse in HGB-Bilanzierung, Bewertung und Anhangerstellung. Spezialisierte Software wie OnlineBilanz unterstützt Sie dabei und führt durch alle Pflichtangaben nach § 264 ff. HGB. Bei kleinen GmbHs mit einfachem Geschäftsmodell ist DIY mit entsprechender Software durchaus möglich.

Wie viel Zeit brauche ich für einen GmbH-Jahresabschluss?

Beim ersten Mal sollten Sie mit 20-40 Stunden rechnen, inklusive Einarbeitung in Software und rechtliche Vorgaben. Ab dem zweiten Jahr reduziert sich der Aufwand auf 8-15 Stunden, wenn sich Geschäftsmodell und Struktur nicht wesentlich ändern. Hinzu kommen 3-5 Stunden für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Welche Strafen drohen bei fehlerhaften Jahresabschlüssen?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung beim Unternehmensregister drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Bei materiellen Fehlern im Jahresabschluss können Steuernachzahlungen mit Zinsen entstehen. Im Extremfall haften Geschäftsführer nach § 43 GmbHG persönlich für Schäden, die durch fehlerhafte Jahresabschlüsse entstehen – besonders relevant bei Insolvenz.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 fertig sein?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und § 42a GmbHG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Planen Sie ausreichend Puffer ein, um Fristen sicher einzuhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater