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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss selber machen

GmbH Jahresabschluss selber machen 2026: Schritt-für-Schritt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer GmbH ist gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB. Mit dem richtigen Wissen können Geschäftsführer diese Aufgabe eigenständig bewältigen. Dieser Leitfaden zeigt alle notwendigen Schritte, rechtliche Anforderungen und Fristen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine GmbH kann ihren Jahresabschluss selbst erstellen, indem sie Bilanz und GuV nach §§ 242, 264 HGB aufstellt, innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten festlässt und spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegt. Voraussetzung sind vollständige Buchhaltung und Kenntnis der Rechnungslegungsstandards.

Grundlagen: Was ist der Jahresabschluss und warum ist er Pflicht?

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB die zusammenfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB.

Die Jahresabschlusspflicht erfüllt mehrere Funktionen: Sie dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung, dient als Grundlage für die Gewinnverteilung nach § 29 GmbHG, bildet die Basis für die Besteuerung und informiert Gläubiger sowie die Öffentlichkeit über die finanzielle Stabilität der Gesellschaft.

Für GmbH-Geschäftsführer besteht eine persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen. Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt oder offenlegt, riskiert Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis

Rechtliche Grundlagen: Die Pflicht zur Aufstellung ergibt sich aus § 242 HGB, die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aus §§ 264-289f HGB. Die Offenlegungspflicht regelt § 325 HGB.

Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse der GmbH ab. Alle Kapitalgesellschaften müssen mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 264 Abs. 1 HGB erstellen.

Kleine GmbH

  • Erleichterungen bei der Gliederungstiefe
  • Anhang kann verkürzt werden
  • Kein Lagebericht erforderlich

Mittelgroße GmbH

  • Vollständige Bilanz und GuV
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB

Große GmbH

  • Alle Bestandteile wie mittelgroße GmbH
  • Erweiterte Anhangangaben
  • Pflichtprüfung nach § 316 HGB

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) gegenüber. Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt und wie es finanziert ist. Die Gliederung ist in § 266 HGB gesetzlich vorgeschrieben.

Auf der Aktivseite werden Anlagevermögen (z.B. Maschinen, Gebäude) und Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Forderungen, Kassenbestand) ausgewiesen. Die Passivseite zeigt Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss) und Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten).

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV erfasst alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Das Ergebnis zeigt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Wichtige Positionen sind Umsatzerlöse, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen sowie Zinsen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Das Ergebnis wird in die Bilanz übernommen.

Gesetzliche Fristen 2026: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

Für GmbH-Geschäftsführer gelten strenge Fristen. Wer diese versäumt, riskiert nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch persönliche Haftungsrisiken. Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Achtung

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die elektronische Einreichung über das Unternehmensregister ist verpflichtend.

Schritt Frist nach Bilanzstichtag Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss (klein) Innerhalb von 6 Monaten § 264 Abs. 1 HGB
Aufstellung (mittel/groß) Innerhalb von 3 Monaten § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter (klein) Innerhalb von 11 Monaten § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung (mittel/groß) Innerhalb von 8 Monaten § 42a Abs. 1 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister Innerhalb von 12 Monaten § 325 HGB
Steuererklärung (mit Steuerberater) 31. Juli 2027 § 149 Abs. 3 AO

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies konkret: Kleine GmbH müssen bis 30.06.2026 aufstellen, bis 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 offenlegen. Mittelgroße und große GmbH müssen bereits bis 31.03.2026 aufstellen und bis 31.08.2026 feststellen.

12

Monate Offenlegungsfrist

11/8

Monate Feststellungsfrist

500-25.000€

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Anforderungen

Die Anforderungen an den Jahresabschluss hängen von der Größenklasse der GmbH ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt. Die Einordnung bestimmt Umfang, Prüfungspflicht und Offenlegungstiefe.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Anforderungen nach Größenklasse

Kleine GmbH

  • Verkürzte Bilanz und GuV möglich
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Keine Prüfungspflicht
  • Hinterlegung statt Offenlegung möglich

Mittelgroße und große GmbH

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständige GuV nach § 275 HGB
  • Ausführlicher Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Prüfungspflicht (große GmbH nach § 316 HGB)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Mitarbeiter ≤ 10) können weitere Erleichterungen nutzen, darunter den vollständigen Verzicht auf einen Anhang bei bestimmten Angaben unter der Bilanz.

Vorbereitung: Diese Schritte sind vor der Erstellung notwendig

Bevor Sie mit der eigentlichen Jahresabschlusserstellung beginnen, müssen Sie die Grundlagen schaffen. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und verhindert Fehler.

Schritt 1: Buchhaltung vollständig abschließen

Die laufende Buchhaltung muss vollständig und korrekt sein. Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen bis zum 31.12.2025 erfasst sein. Prüfen Sie, ob alle Belege vorliegen und verbucht wurden.

  • Alle Eingangsrechnungen verbucht und bezahlt oder als Verbindlichkeit erfasst
  • Alle Ausgangsrechnungen erstellt und als Forderung oder Zahlung verbucht
  • Bankkonten abgestimmt (Soll = Kontostand am 31.12.2025)
  • Kassenbuch geführt und abgestimmt
  • Offene Posten geprüft (Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Privatentnahmen und Privateinlagen erfasst

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist zu jedem Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Sie müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden mengen- und wertmäßig erfassen.

Dazu gehören: Warenlager und Rohstoffe (physische Bestandsaufnahme), Anlagevermögen (Betriebsmittel, Fuhrpark, IT-Ausstattung), Forderungen und Verbindlichkeiten (Abstimmung offener Posten) sowie Kasse und Bankguthaben.

Schritt 3: Abgrenzungen und Rückstellungen bilden

Periodengerechte Abgrenzung ist ein Grundprinzip der Bilanzierung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Aufwendungen und Erträge müssen dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

  • Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben/Einnahmen vor dem 31.12., die das neue Jahr betreffen (z.B. Versicherungen, Miete)
  • Rückstellungen: Ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB (z.B. Urlaubsrückstellungen, Steuernachzahlungen, ausstehende Rechnungen)
  • Abschreibungen: Wertminderungen des Anlagevermögens nach § 253 HGB planmäßig erfassen

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung korrekter Abgrenzungen. Gerade Rückstellungen für Urlaubsansprüche oder ausstehende Steuerberaterhonorare werden häufig vergessen – das kann zu erheblichen Gewinnverzerrungen führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanz erstellen: Aufbau und praktische Umsetzung

Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Die gesetzliche Gliederung für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB vorgegeben. Kleine GmbH dürfen eine verkürzte Form verwenden.

Aktivseite: Vermögensstruktur

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Sie beginnt mit dem Anlagevermögen (längerfristig gebundene Vermögenswerte) und endet mit dem Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbare Mittel).

Position Inhalt Bewertung
A. Anlagevermögen Immaterielle VG, Sachanlagen, Finanzanlagen Anschaffungskosten minus Abschreibungen
B. Umlaufvermögen Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand Niederstwertprinzip § 253 HGB
C. Rechnungsabgrenzungsposten Vorausgezahlte Aufwendungen Nominalbetrag
D. Aktive latente Steuern Steuerentlastungen aus Differenzen Nach § 274 HGB (optional)

Passivseite: Kapitalstruktur

Die Passivseite zeigt die Finanzierungsquellen: Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinn) und Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Der Jahresüberschuss aus der GuV wird hier eingestellt.

Position Inhalt Rechtsgrundlage
A. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss § 266 Abs. 3 A. HGB
B. Rückstellungen Pensionen, Steuern, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten § 249 HGB
C. Verbindlichkeiten Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige § 266 Abs. 3 C. HGB
D. Rechnungsabgrenzungsposten Vorab erhaltene Erträge § 250 HGB

Hinweis

Bilanzgleichung: Aktiva = Passiva. Diese Gleichung muss immer erfüllt sein. Wenn nicht, liegt ein Buchungsfehler vor.

Kleine GmbH können die Bilanz auf die in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten verkürzen. Das reduziert die Offenlegungstiefe erheblich.

Gewinn- und Verlustrechnung erstellen nach § 275 HGB

Die GuV erfasst alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres 2025. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Die meisten deutschen GmbH nutzen das Gesamtkostenverfahren.

Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

Beim Gesamtkostenverfahren werden alle betrieblichen Aufwendungen den Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen gegenübergestellt. Die Gliederung folgt § 275 Abs. 2 HGB.

  1. Umsatzerlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Leistungen)
  6. Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben)
  7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen
  10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  11. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB

Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die Aufwendungen erfasst, die den tatsächlich verkauften Produkten zuzuordnen sind. Diese Methode ist bei produzierenden Unternehmen mit komplexer Kostenrechnung verbreitet.

Die Wahl der Methode ist grundsätzlich frei, muss aber nach § 265 Abs. 1 HGB stetig beibehalten werden. Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss im Anhang begründet werden.

Achtung

Wichtig: Das Ergebnis beider Verfahren muss identisch sein. Die Wahl betrifft nur die Darstellung, nicht die Höhe des Jahresüberschusses. Dieser wird in die Bilanz unter Eigenkapital übernommen.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen die GuV auf die mit arabischen Zahlen versehenen Posten verkürzen. Die Positionen 1-5 des Gesamtkostenverfahrens können zum Bruttoergebnis vom Umsatz zusammengefasst werden.

Anhang und Lagebericht: Wann sind sie erforderlich?

Der Anhang ergänzt und erläutert die Zahlen aus Bilanz und GuV. Er ist Teil des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen.

Pflichtangaben im Anhang

Der Anhang muss nach § 284 HGB mindestens folgende Angaben enthalten, sofern sie nicht bereits in Bilanz oder GuV ausgewiesen sind:

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten (z.B. Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten
  • Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
  • Bezüge der Geschäftsführung (bei mittelgroßen und großen GmbH)
  • Angaben zu Beteiligungen nach § 285 Nr. 11 HGB

Hinweis

Erleichterung für kleine GmbH: Nach § 288 HGB reichen reduzierte Angaben. Auf Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kann verzichtet werden, wenn diese unverändert sind. Bezüge der Geschäftsführung müssen nicht angegeben werden.

Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht ist nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er geht über den Jahresabschluss hinaus und berichtet über Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung.

Inhaltlich muss der Lagebericht eingehen auf: den Geschäftsverlauf und die Geschäftslage, Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung, Forschung und Entwicklung sowie wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Bei großen GmbH kommen weitere Pflichtangaben nach § 289 Abs. 2 HGB hinzu.

Kleine GmbH

  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Wesentliche Angaben zu Bewertungsmethoden
  • Keine Offenlegung von Geschäftsführerbezügen

Mittelgroße/große GmbH

  • Vollständiger Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB verpflichtend
  • Umfassende Erläuterungen und Prognosen
  • Offenlegung von Geschäftsführerbezügen

Feststellung und Offenlegung: Der formale Abschluss

Nach der Aufstellung durch den Geschäftsführer muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Erst danach ist er rechtsgültig und kann offengelegt werden.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG. Bei kleinen GmbH muss dies binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen.

Der Feststellungsbeschluss muss protokolliert werden. Gleichzeitig wird über die Ergebnisverwendung entschieden: Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen oder Gewinnvortrag. Diese Entscheidung hat steuerliche Auswirkungen.

  • Einladung zur Gesellschafterversammlung mit angemessener Frist
  • Vorlage des Jahresabschlusses und (falls erforderlich) des Lageberichts
  • Beschlussfassung über Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über Ergebnisverwendung (§ 29 GmbHG)
  • Protokollierung der Beschlüsse
  • Unterzeichnung durch alle anwesenden Gesellschafter oder Versammlungsleiter

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen GmbH ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt dies ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Die Offenlegung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Jahresabschluss muss im XHTML- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen) eingereicht werden.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt 500 bis 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Besonderheiten
Kleinstgesellschaft Bilanz (ggf. verkürzt) Hinterlegung statt Offenlegung möglich
Kleine GmbH Bilanz, Anhang GuV kann entfallen, verkürzte Bilanz möglich
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Vollständige Offenlegung
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk Prüfungspflichtig nach § 316 HGB

„Die häufigste Ursache für Ordnungsgelder ist nicht fehlendes Wissen, sondern schlicht vergessene Fristen. Ein klarer Zeitplan und frühzeitige Vorbereitung sind entscheidend. Nutzen Sie digitale Erinnerungen oder spezialisierte Tools.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler beim Jahresabschluss vermeiden

Selbst bei sorgfältiger Arbeit können bei der Jahresabschlusserstellung Fehler auftreten. Viele lassen sich durch systematisches Vorgehen und Kenntnis typischer Stolperfallen vermeiden.

Buchhalterische Fehler

  • Unvollständige Erfassung: Fehlende Belege oder nicht verbuchte Geschäftsvorfälle führen zu falschen Beständen
  • Falsche Kontenabstimmung: Bankkonten, Kasse und offene Posten müssen mit den tatsächlichen Beständen übereinstimmen
  • Vergessene Privatentnahmen: Private Nutzung von Betriebsvermögen muss erfasst werden
  • Fehlende Rechnungsabgrenzung: Vorauszahlungen und Rückstellungen werden häufig übersehen

Bewertungsfehler

  • Falsche Abschreibungen: Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode müssen den steuerlichen Vorgaben entsprechen
  • Nicht wertberichtigte Forderungen: Zweifelhafte Forderungen müssen abgeschrieben oder wertberichtigt werden nach § 253 HGB
  • Fehlende Rückstellungen: Urlaubsansprüche, drohende Verluste, Steuernachzahlungen müssen berücksichtigt werden
  • Vorräte falsch bewertet: Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB beachten

Formale und rechtliche Fehler

  • Falsche Gliederung: Bilanz und GuV müssen der gesetzlichen Gliederung nach §§ 266, 275 HGB folgen
  • Fehlende Angaben im Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB dürfen nicht fehlen
  • Verstoß gegen Stetigkeitsgrundsatz: Bewertungsmethoden dürfen nicht ohne Grund geändert werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
  • Verspätete Feststellung oder Offenlegung: Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB beachten

Hinweis

Tipp: Erstellen Sie eine Checkliste mit allen erforderlichen Schritten und Pflichtangaben. Lassen Sie den Jahresabschluss vor der Offenlegung von einem fachkundigen Dritten oder Steuerberater gegenlesen.

Plausibilitätsprüfung durchführen

  • Bilanzgleichung erfüllt (Aktiva = Passiva)?
  • Jahresüberschuss in GuV und Bilanz identisch?
  • Summen und Zwischensummen korrekt berechnet?
  • Alle erforderlichen Posten nach § 266/275 HGB vorhanden?
  • Vergleich zum Vorjahr: Sind wesentliche Abweichungen nachvollziehbar?
  • Anhangangaben vollständig und schlüssig?
  • Unterschriften auf allen erforderlichen Dokumenten?

Tools und Unterstützung für die Jahresabschlusserstellung

Die eigenständige Erstellung eines Jahresabschlusses ist anspruchsvoll, aber mit den richtigen Hilfsmitteln gut zu bewältigen. Moderne Software und professionelle Unterstützung können den Prozess erheblich vereinfachen.

Softwarelösungen für den Jahresabschluss

Spezialisierte Jahresabschluss-Software führt Sie Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess. Sie importiert Daten aus der Buchhaltung, prüft Plausibilitäten und erstellt die erforderlichen Dokumente im richtigen Format.

Buchhaltungssoftware

  • DATEV, Lexware, sevDesk für laufende Buchführung
  • Automatische Kontierung und Belegerfassung
  • Schnittstellen zu Banken und Steuerberatern
  • Basis für den Jahresabschluss

Jahresabschluss-Tools

  • OnlineBilanz.de für vollständige Jahresabschlusserstellung
  • Automatische Übernahme aus Buchhaltung
  • HGB-konforme Gliederung und Formulare
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister

Wann ist externe Hilfe sinnvoll?

Nicht jede GmbH sollte den Jahresabschluss vollständig selbst erstellen. Bei komplexen Sachverhalten, größeren Gesellschaften oder wenn die Zeit fehlt, ist professionelle Unterstützung sinnvoll.

  • Steuerberater: Erstellen den Jahresabschluss vollständig, optimieren die Steuerlast und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Wirtschaftsprüfer: Bei prüfungspflichtigen GmbH nach § 316 HGB zwingend erforderlich, auch freiwillige Prüfungen möglich
  • Hybridmodell: Selbst erstellen mit punktueller Beratung zu komplexen Einzelfragen
  • Software mit Support: Tools wie OnlineBilanz.de bieten fachliche Unterstützung bei der Erstellung

Kosten-Nutzen-Abwägung

300-800€

Software-Jahresabschluss

20-40h

Zeitaufwand bei Eigenersteilung

Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: Komplexität der Geschäftstätigkeit, eigene Fachkenntnisse, verfügbare Zeit und Budget. Für kleine, überschaubare GmbH mit Grundkenntnissen ist die Eigenersteilung mit Software-Unterstützung oft die wirtschaftlichste Lösung.

„Viele Geschäftsführer überschätzen anfangs die Komplexität. Mit klarer Struktur, sauberer Buchhaltung und dem richtigen Tool können auch fachfremde Personen einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellen. Wichtig ist, sich Zeit zu nehmen und systematisch vorzugehen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weiterbildung und Fachliteratur

  • IHK-Seminare zu Bilanzierung und Jahresabschluss
  • Fachbücher: Beck’scher Bilanz-Kommentar, Haufe HGB-Bilanzkommentar
  • Online-Kurse zu HGB-Rechnungslegung
  • Bundesanzeiger-Datenbank: Veröffentlichte Jahresabschlüsse vergleichbarer Unternehmen als Orientierung

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet eine vollständige digitale Lösung für die Jahresabschlusserstellung: Von der Datenübernahme über die HGB-konforme Erstellung bis zur automatischen Offenlegung beim Unternehmensregister – alles in einem System.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss meiner GmbH komplett selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern Sie über ausreichende Kenntnisse der Rechnungslegung nach HGB verfügen. Sie benötigen vollständige Buchhaltungsunterlagen, müssen die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 238-289f HGB beachten und alle Fristen einhalten. Bei kleinen GmbH ohne komplexe Geschäftsvorfälle ist dies mit Software-Unterstützung gut machbar. Mittelgroße und große GmbH haben umfangreichere Anforderungen, und große GmbH unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

Welche Fristen muss ich für den Jahresabschluss 2025 im Jahr 2026 beachten?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen für 2026: Kleine GmbH müssen bis 30.06.2026 aufstellen, bis 30.11.2026 feststellen lassen und bis 31.12.2026 offenlegen. Mittelgroße und große GmbH müssen bis 31.03.2026 aufstellen, bis 31.08.2026 feststellen und ebenfalls bis 31.12.2026 offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Aufstellung nach § 264 HGB ist die Erstellung von Bilanz, GuV und ggf. Anhang durch den Geschäftsführer. Die Feststellung nach § 42a GmbHG ist der Beschluss der Gesellschafterversammlung, durch den der Jahresabschluss rechtsverbindlich wird – erst danach ist er gültig. Die Offenlegung nach § 325 HGB ist die Veröffentlichung beim Unternehmensregister, durch die der Jahresabschluss öffentlich zugänglich wird. Alle drei Schritte sind verpflichtend und haben unterschiedliche Fristen.

Welche Unterlagen muss ich beim Unternehmensregister einreichen?

Der Umfang hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleine GmbH müssen mindestens Bilanz und Anhang einreichen, können die GuV weglassen und verkürzte Versionen nutzen. Mittelgroße GmbH müssen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht offenlegen. Große GmbH zusätzlich den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XHTML-Format über das Portal www.unternehmensregister.de. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Jahresabschluss Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, Unternehmensregister – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater