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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Prüfung

Jahresabschluss Prüfung 2026: Pflichten, Ablauf und Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Jahresabschluss Prüfung stellt sicher, dass Bilanz, GuV und Anhang rechtssicher und nachvollziehbar sind. Dieser Leitfaden erklärt, welche Unternehmen prüfungspflichtig sind, wie der Ablauf strukturiert ist und welche Fristen für 2026 gelten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Jahresabschluss Prüfung nach § 316 HGB ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Geprüft werden Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit HGB. Kleine Gesellschaften können freiwillig prüfen lassen, um Kreditwürdigkeit und Rechtssicherheit zu erhöhen.

Was ist die Jahresabschluss Prüfung?

Die Jahresabschluss Prüfung ist eine systematische Überprüfung des Jahresabschlusses auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Sie wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.

Ziel ist es, Gesellschaftern, Gläubigern und anderen Stakeholdern eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu geben. Die Prüfung endet mit einem Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB oder – bei Beanstandungen – mit einem Versagungsvermerk.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 316 ff. HGB. Die Prüfung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Prüfungsstandards.

Hinweis

Die Jahresabschluss Prüfung ist nicht zu verwechseln mit der internen Plausibilitätsprüfung durch den Steuerberater oder der Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Wer ist zur Jahresabschluss Prüfung verpflichtet?

Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich prüfungsfrei, es sei denn, sie erfüllen besondere Kriterien.

Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB. Entscheidend sind die Schwellenwerte für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Prüfungspflicht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein (Ausnahmen: § 316 Abs. 2 HGB)
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja

Zwei der drei Schwellenwerte müssen überschritten werden, damit die nächsthöhere Größenklasse gilt. Die Einstufung erfolgt nach § 267 Abs. 4 HGB erst, wenn die Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden.

Achtung

Auch kleine Kapitalgesellschaften können prüfungspflichtig werden, z. B. wenn sie börsennotiert sind oder bestimmte Rechtsformen vorliegen (§ 316 Abs. 2 HGB).

Was wird bei der Jahresabschluss Prüfung geprüft?

Der Prüfungsgegenstand ergibt sich aus § 316 ff. HGB und umfasst sämtliche Bestandteile des Jahresabschlusses sowie die zugrunde liegenden Unterlagen. Der Wirtschaftsprüfer muss die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften feststellen.

Prüfungsumfang nach § 317 HGB

  • Bilanz (§ 266 HGB): Vollständigkeit und richtige Bewertung von Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB): Korrekte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen
  • Anhang (§ 284 HGB): Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Lagebericht (§ 289 HGB): Darstellung der wirtschaftlichen Lage und voraussichtlichen Entwicklung
  • Buchführung (§ 238 HGB): Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit, Belegwesen

Prüfungshandlungen

Formelle Prüfung

  • Einhaltung von Formvorschriften
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
  • Beachtung gesetzlicher Gliederung

Materielle Prüfung

  • Bewertung von Vermögensgegenständen
  • Rückstellungen und Verbindlichkeiten
  • Abgrenzungsposten
  • Anwendung von Bilanzierungsgrundsätzen

Der Prüfer nutzt verschiedene Prüfungstechniken: Belegprüfung, analytische Prüfungshandlungen, Befragungen, Inventurbeobachtung und Saldenbestätigungen. Das Ergebnis dokumentiert er im Prüfungsbericht nach § 321 HGB.

Ablauf der Jahresabschluss Prüfung

Die Jahresabschluss Prüfung erfolgt in mehreren strukturierten Phasen. Der gesamte Prozess erstreckt sich typischerweise über mehrere Wochen bis Monate, je nach Unternehmensgröße und Komplexität.

Phase 1: Prüfervorbereitung und Auftragserteilung

Der Wirtschaftsprüfer wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt (§ 318 HGB). Anschließend erfolgt die Auftragsklärung mit Festlegung des Prüfungsumfangs, der Honorarvereinbarung und des Zeitplans. Der Prüfer verschafft sich einen Überblick über das Unternehmen, die Branche und wesentliche Risiken.

Phase 2: Prüfungsplanung

In der Planungsphase analysiert der Prüfer das Rechnungslegungssystem, identifiziert wesentliche Prüffelder und legt die Prüfungsstrategie fest. Er bewertet das interne Kontrollsystem und bestimmt Art, Umfang und Zeitpunkt der Prüfungshandlungen.

Phase 3: Prüfungsdurchführung

  • Prüfung der Buchführung und Belege
  • Inventurbeobachtung (falls erforderlich)
  • Analytische Prüfungshandlungen
  • Saldenbestätigungen von Banken und Kunden
  • Prüfung von Verträgen und Rechtsbeziehungen
  • Bewertungsprüfung bei Vermögensgegenständen
  • Prüfung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Phase 4: Berichterstattung

Der Wirtschaftsprüfer erstellt den Prüfungsbericht nach § 321 HGB mit ausführlicher Darstellung der Prüfungsergebnisse. Dieser Bericht ist vertraulich und nur für die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan bestimmt. Zusätzlich erteilt der Prüfer den Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB, der öffentlich gemacht wird.

„Eine strukturierte Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung erheblich. Unternehmen sollten bereits vor Prüfungsbeginn ihre Buchführung abschließen und alle relevanten Verträge, Inventurlisten und Nachweise bereitstellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für die Jahresabschluss Prüfung 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 konkrete gesetzliche Fristen nach HGB und GmbHG. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend, um Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße:

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Verstöße werden mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro sanktioniert.

Prüfungsfrist

Eine gesetzliche Frist für die Durchführung der Prüfung existiert nicht. In der Praxis sollte die Prüfung jedoch rechtzeitig vor der Feststellung abgeschlossen sein, da der Jahresabschluss nur mit Bestätigungsvermerk festgestellt werden kann.

31.08.2026

Feststellung (mittelgroß/groß)

30.11.2026

Feststellung (klein)

31.12.2026

Offenlegung (alle)

Kosten der Jahresabschluss Prüfung

Die Kosten für die Jahresabschluss Prüfung variieren erheblich und hängen von Unternehmensgröße, Komplexität, Branche und Prüfungsumfang ab. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung mehr – die Honorare werden frei vereinbart.

Kostenfaktoren

  • Unternehmensgröße: Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl
  • Komplexität: Anzahl der Geschäftsvorfälle, internationale Verflechtungen
  • Qualität der Buchführung: Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit der Unterlagen
  • Prüfungsumfang: Erstprüfung oder Folgeprüfung
  • Branche: Besondere Anforderungen (z. B. Banken, Versicherungen)

Orientierungswerte

Unternehmensgröße Bilanzsumme Typische Kosten
Kleine GmbH (freiwillig) bis 6 Mio. € 3.000 – 8.000 €
Mittelgroße GmbH 6 – 20 Mio. € 8.000 – 25.000 €
Große GmbH über 20 Mio. € ab 25.000 €

Bei komplexen Konzernen oder börsennotierten Unternehmen können die Prüfungskosten deutlich höher liegen. Zusätzliche Kosten entstehen bei Sonderprüfungen, Umwandlungen oder besonderen Prüfungsanlässen.

Hinweis

Die Prüfungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Eine gute Vorbereitung und ordnungsgemäße Buchführung reduzieren den Prüfungsaufwand und damit die Kosten erheblich.

Risiken und Sanktionen bei fehlerhafter Prüfung

Fehler im Jahresabschluss oder eine unterlassene Prüfung können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Risiken betreffen sowohl das Unternehmen als auch die handelnden Personen.

Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Bei Verletzung der Offenlegungspflicht oder verspäteter Einreichung beim Unternehmensregister drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz verhängt diese Sanktionen automatisch und ohne Vorwarnung.

Strafrechtliche Konsequenzen

Bei vorsätzlicher Falschbilanzierung nach § 331 HGB drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Betroffen sind die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich.

Haftungsrisiken

  • Geschäftsführerhaftung: Persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen nach § 43 GmbHG
  • Gläubigerschutz: Schadensersatzansprüche bei unrichtigen Angaben (§ 823 BGB)
  • Insolvenzrisiken: Verschleppung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO

Wirtschaftliche Risiken

Kreditwürdigkeit

Banken fordern geprüfte Jahresabschlüsse für Kreditvergaben. Fehlende oder fehlerhafte Abschlüsse gefährden Finanzierungen.

Steuerrisiken

Fehlerhafte Bilanzen führen zu Steuernachzahlungen, Zinsen und möglichen Zuschlägen nach § 162 AO.

Reputationsschaden

Negative Prüfungsvermerke oder Sanktionen beeinträchtigen das Vertrauen von Geschäftspartnern und Investoren.

Achtung

Ein versagter Bestätigungsvermerk oder ein Prüfungsvermerk mit Einschränkungen kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und sollte durch sorgfältige Vorbereitung unbedingt vermieden werden.

Vorbereitung auf die Jahresabschluss Prüfung

Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend für einen reibungslosen Prüfungsablauf. Je besser die Unterlagen aufbereitet sind, desto effizienter und kostengünstiger verläuft die Prüfung.

Checkliste: Erforderliche Unterlagen

  • Vollständige Buchführung mit allen Konten
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Entwurf)
  • Anhang mit Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • Inventurlisten und Inventurprotokolle
  • Anlagespiegel und Abschreibungstabellen
  • Forderungsspiegel und Rückstellungsspiegel
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Bankbestätigungen und Kontoauszüge
  • Gesellschafterbeschlüsse und Geschäftsführerverträge
  • Versicherungspolicen
  • Steuerbescheide und Korrespondenz mit Finanzbehörden

Organisatorische Vorbereitung

Vor der Prüfung

  • Buchführung vollständig abschließen
  • Kontenabstimmung durchführen
  • Offene Posten klären
  • Ansprechpartner benennen
  • Räumlichkeiten für Prüfer bereitstellen

Während der Prüfung

  • Zeitnahe Beantwortung von Prüferfragen
  • Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen
  • Dokumentation von Sachverhalten
  • Klärung von Unstimmigkeiten
  • Regelmäßige Abstimmungsgespräche

„Die häufigsten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise. Eine digitale Buchhaltung mit durchgängiger Belegarchivierung beschleunigt die Prüfung erheblich und reduziert Rückfragen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische Prüfungsschwerpunkte

  • Forderungen: Werthaltigkeit, Abgrenzung, Einzelwertberichtigungen
  • Vorräte: Bewertung, Inventur, Reichweiten
  • Rückstellungen: Vollständigkeit, Bewertung, Dokumentation
  • Verbindlichkeiten: Vollständigkeit, Abgrenzung, Rangrücktritt
  • Anlagevermögen: Abschreibungen, Werthaltigkeitsprüfungen, Nutzungsdauer

Freiwillige Jahresabschluss Prüfung

Auch kleine Kapitalgesellschaften ohne gesetzliche Prüfungspflicht können ihren Jahresabschluss freiwillig durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Dies bietet erhebliche Vorteile für Kreditwürdigkeit, Rechtssicherheit und Unternehmenssteuerung.

Vorteile der freiwilligen Prüfung

  • Erhöhte Kreditwürdigkeit: Banken bewerten geprüfte Jahresabschlüsse positiv und gewähren bessere Konditionen
  • Rechtssicherheit: Fehler werden rechtzeitig erkannt und können korrigiert werden
  • Transparenz: Gesellschafter und Investoren erhalten verlässliche Informationen
  • Qualitätssicherung: Unabhängige Überprüfung der Buchführung und Prozesse
  • Vertrauen: Geschäftspartner und Lieferanten schätzen geprüfte Abschlüsse

Alternative: Betriebswirtschaftliche Prüfung

Als kostengünstigere Alternative zur vollumfänglichen Jahresabschlussprüfung bietet sich eine betriebswirtschaftliche Prüfung oder prüferische Durchsicht an. Diese hat zwar nicht die rechtliche Verbindlichkeit einer Abschlussprüfung, liefert aber wertvolle Hinweise auf Optimierungspotenziale.

Hinweis

Bei OnlineBilanz.de wird jeder selbst erstellte Jahresabschluss von erfahrenen Steuerberatern geprüft und optimiert – auch ohne gesetzliche Prüfungspflicht. So entsteht ein rechtssicherer Abschluss zu planbaren Kosten.

Wann lohnt sich die freiwillige Prüfung?

  • Bei beabsichtigter Kreditaufnahme oder Finanzierungsrunden
  • Vor Unternehmensverkauf oder Gesellschafterwechsel
  • Bei komplexen Geschäftsvorfällen oder Umstrukturierungen
  • Wenn Gesellschafter unterschiedliche Informationsstände haben
  • Bei geplanter Expansion oder Investitionen
  • Zur Vorbereitung auf künftige Prüfungspflicht

Digitale Lösungen für Jahresabschluss und Prüfung

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de vereinfachen die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses erheblich. Sie bieten strukturierte Prozesse, automatisierte Prüfungen und direkte Unterstützung durch Steuerberater.

Vorteile digitaler Jahresabschlusserstellung

Zeitersparnis

Automatisierte Datenübernahme aus der Buchhaltung, vorausgefüllte Formulare und Plausibilitätsprüfungen in Echtzeit.

Rechtssicherheit

Steuerberater prüfen jeden Jahresabschluss vor Feststellung und Offenlegung auf Vollständigkeit und HGB-Konformität.

Transparenz

Klare Kostenstruktur, nachvollziehbare Prozesse und jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand.

So funktioniert OnlineBilanz.de

  1. Datenimport: DATEV-Export oder manuelle Eingabe der Buchhaltungsdaten
  2. Assistentengeführte Erstellung: Schritt-für-Schritt-Anleitung durch Bilanz, GuV und Anhang
  3. Automatische Prüfungen: Plausibilitätschecks und Hinweise auf Fehler oder Unstimmigkeiten
  4. Steuerberater-Prüfung: Fachliche Überprüfung und Optimierung durch erfahrene Experten
  5. Feststellung: Vorbereitung der Gesellschafterbeschlüsse
  6. Offenlegung: Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister

„Die Kombination aus intelligenter Software und steuerlicher Expertise macht den Jahresabschluss auch für kleine und mittlere Unternehmen effizient und rechtssicher. Unsere Kunden sparen durchschnittlich 60% der Zeit gegenüber herkömmlichen Prozessen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Integration mit Wirtschaftsprüfern

Auch prüfungspflichtige Unternehmen profitieren von digitalen Lösungen: Die vorbereiteten Unterlagen, standardisierten Formate und vollständige Dokumentation erleichtern dem Wirtschaftsprüfer die Arbeit erheblich. Dies reduziert Prüfungszeit und -kosten.

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet Export-Funktionen für Wirtschaftsprüfer in allen gängigen Formaten (XBRL, PDF, Excel). Die digitale Belegarchivierung ermöglicht einen direkten und vollständigen Datenzugriff.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen?

Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich prüfungsfrei, es sei denn, sie sind börsennotiert oder erfüllen besondere Kriterien nach § 316 Abs. 2 HGB. Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB und orientieren sich an Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Was kostet eine Jahresabschluss Prüfung?

Die Kosten variieren erheblich nach Unternehmensgröße und Komplexität. Kleine GmbHs zahlen bei freiwilliger Prüfung typischerweise 3.000 bis 8.000 Euro, mittelgroße Gesellschaften 8.000 bis 25.000 Euro, große Unternehmen ab 25.000 Euro. Entscheidend sind Bilanzsumme, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Qualität der Buchführung und Prüfungsumfang. Eine gute Vorbereitung reduziert den Aufwand und damit die Kosten.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 geprüft und offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis 31.08.2026 (mittelgroß/groß) bzw. 30.11.2026 (klein) nach § 42a GmbHG. Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 nach § 325 HGB. Die Prüfung sollte vor der Feststellung abgeschlossen sein. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was passiert bei fehlerhaftem oder nicht geprüftem Jahresabschluss?

Bei Verletzung der Prüfungs- oder Offenlegungspflicht drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Bei vorsätzlicher Falschbilanzierung sind nach § 331 HGB Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich. Geschäftsführer haften persönlich nach § 43 GmbHG. Wirtschaftlich gefährden fehlerhafte Abschlüsse Kreditwürdigkeit, führen zu Steuernachforderungen und schädigen die Reputation. Ein versagter Bestätigungsvermerk hat erhebliche negative Folgen.

Lohnt sich eine freiwillige Prüfung für kleine GmbHs?

Ja, in vielen Fällen. Geprüfte Jahresabschlüsse verbessern die Kreditwürdigkeit bei Banken, schaffen Rechtssicherheit, erhöhen das Vertrauen von Geschäftspartnern und verhindern kostspielige Fehler. Besonders sinnvoll ist die freiwillige Prüfung vor Kreditaufnahmen, Unternehmensverkäufen, bei Gesellschafterwechseln oder komplexen Geschäftsvorfällen. Als Alternative bietet sich eine betriebswirtschaftliche Prüfung oder – wie bei OnlineBilanz.de – eine steuerliche Prüfung durch erfahrene Berater an.

Wo wird der Jahresabschluss 2026 offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die elektronische Übermittlung kann direkt oder über Dienstleister erfolgen. Nach § 325 HGB muss die Offenlegung spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – für 31.12.2025 also bis 31.12.2026. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Einreichung automatisch.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Prüfungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfrist. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater