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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogOhne Steuerberater

Jahresabschluss ohne Steuerberater 2026: So geht’s rechtssicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer möchten den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen – aus Kostengründen, für mehr Transparenz oder schnellere Prozesse. Das ist grundsätzlich erlaubt, birgt aber rechtliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, wie Sie den Jahresabschluss selbst erstellen und dennoch steuerlich prüfen lassen – für maximale Rechtssicherheit bei minimalen Kosten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Jahresabschluss ohne Steuerberater ist in Deutschland erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerberater zu beauftragen. Wichtig ist jedoch, dass der Jahresabschluss den Anforderungen nach HGB entspricht und fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt wird. Eine abschließende steuerliche Prüfung durch Fachleute minimiert Fehlerrisiken erheblich.

Ist ein Jahresabschluss ohne Steuerberater überhaupt erlaubt?

Die wichtigste Frage zuerst: Ja, ein Jahresabschluss darf in Deutschland ohne Steuerberater erstellt werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses zu beauftragen.

Nach § 242 HGB sind Kaufleute verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, wer diesen erstellen muss. Die Verantwortung liegt beim Unternehmen selbst – unabhängig davon, ob die Erstellung intern oder extern erfolgt.

Hinweis

Wichtig: Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses trägt immer die Geschäftsführung – auch wenn ein Steuerberater beauftragt wurde. Bei Fehlern haften die gesetzlichen Vertreter persönlich.

Wer darf den Jahresabschluss erstellen?

Erlaubt ist die Erstellung durch:

  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Interne Buchhaltung oder qualifizierte Mitarbeitende
  • Kaufmännische Angestellte mit entsprechender Ausbildung
  • Digitale Tools und Jahresabschluss-Software
  • Externe Dienstleister ohne steuerberatende Tätigkeit

Wann ist ein Steuerberater zwingend erforderlich?

Ein Steuerberater ist nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Bei steuerlicher Beratung (§ 3 StBerG)
  • Wenn der Jahresabschluss testiert werden soll (z. B. bei Kreditvergaben)
  • Bei der Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt
  • Bei komplexen Bewertungsfragen (z. B. Rückstellungen, latente Steuern)

Die reine handelsrechtliche Erstellung des Jahresabschlusses können Sie vollständig selbst übernehmen. Eine steuerliche Endprüfung durch Fachleute – etwa über digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de – kombiniert die Vorteile der Selbsterstellung mit professioneller Absicherung.

Was gehört zum Jahresabschluss – und welche Anforderungen gelten?

Der handelsrechtliche Jahresabschluss nach § 242 HGB besteht aus unterschiedlichen Bestandteilen – abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB (Kapitalgesellschaften)

Bestandteil Pflicht für Rechtsgrundlage
Bilanz Alle Kapitalgesellschaften § 266 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Alle Kapitalgesellschaften § 275 HGB
Anhang Alle Kapitalgesellschaften (außer Kleinstgesellschaften mit Erleichterungen) § 284 HGB
Lagebericht Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften § 289 HGB

Für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gelten Erleichterungen: Der Anhang kann entfallen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss

Nach § 243 HGB muss der Jahresabschluss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beachten. Konkret bedeutet das:

  • Vollständigkeit: Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge müssen erfasst sein
  • Wahrheit und Klarheit: Keine irreführenden Angaben, nachvollziehbare Darstellung
  • Formelle Richtigkeit: Einhaltung der Gliederungsschemata nach § 266 und § 275 HGB
  • Fristgerechtigkeit: Aufstellung innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 42a GmbHG)
  • Prüfbarkeit: Nachvollziehbarkeit durch ordnungsgemäße Buchführung

Achtung

Achtung: Verstöße gegen die GoB können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) führen. Bei vorsätzlichen Falschangaben drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 331 HGB (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

Vorteile: Warum viele Unternehmer den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen

Die Selbsterstellung des Jahresabschlusses bietet klare Vorteile – vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen mit überschaubarer Geschäftstätigkeit.

Kosteneinsparung

Das Steuerberater-Honorar für die Erstellung entfällt. Bei digitalen Lösungen fallen nur Kosten für Prüfung und Übermittlung an – oft 70–80 % günstiger als die klassische Vollbetreuung.

Volle Transparenz

Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, versteht die eigenen Unternehmenszahlen deutlich tiefer. Das schafft bessere Entscheidungsgrundlagen und mehr Kontrolle.

Schnellere Abläufe

Sie sind nicht abhängig von Terminen oder Kapazitäten externer Berater. Der Jahresabschluss kann zeitnah nach Jahresende erstellt werden – wichtig für Fristen und Planungen.

Unabhängigkeit und Flexibilität

Viele Unternehmer schätzen die Unabhängigkeit von externen Dienstleistern. Änderungen können direkt vorgenommen werden, ohne auf Rücksprache oder Freigaben warten zu müssen.

Digitale Tools wie OnlineBilanz.de ermöglichen zudem einen laufenden Überblick über die Jahresabschlussentwicklung – nicht erst am Ende des Prozesses.

„Die Selbsterstellung des Jahresabschlusses ist für viele Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll – sofern die fachliche Endkontrolle durch einen Steuerberater erfolgt. So kombinieren Sie Kosteneffizienz mit Rechtssicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Risiken und Pflichten bei Selbsterstellung ohne fachliche Prüfung

Die Selbsterstellung birgt Risiken – insbesondere wenn keine fachliche Endkontrolle erfolgt. Fehler im Jahresabschluss können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Häufige Fehlerquellen

  • Falsche Bilanzierung: Fehlerhafte Zuordnung von Aktiva/Passiva, falsche Abschreibungen
  • Bewertungsfehler: Falsche Rückstellungen, unzulässige Bewertungsmethoden nach § 253 HGB
  • Formfehler: Falsche Gliederung nach § 266 oder § 275 HGB, fehlende Pflichtangaben im Anhang
  • Fristversäumnisse: Verspätete Feststellung oder Offenlegung
  • Steuerliche Fehler: Nicht beachtete steuerliche Besonderheiten, die später zu Nachzahlungen führen

Rechtliche Konsequenzen bei Fehlern

Verstoß Rechtsgrundlage Sanktion
Verspätete/fehlende Offenlegung § 335 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 Euro
Unrichtige Darstellung § 331 HGB Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB Strafverfahren wegen Insolvenzstraftat

Achtung

Haftungsrisiko: Die Geschäftsführung haftet persönlich für Fehler im Jahresabschluss – auch gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und dem Finanzamt. Eine D&O-Versicherung greift bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen nicht.

Deshalb ist eine steuerliche Endprüfung durch qualifizierte Fachleute – selbst bei Selbsterstellung – ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Selbsterstellung

Nicht für jedes Unternehmen ist die Selbsterstellung des Jahresabschlusses sinnvoll. Bestimmte Voraussetzungen sollten erfüllt sein, um Fehler und Haftungsrisiken zu minimieren.

Fachliche Voraussetzungen

  • Grundkenntnisse in Buchhaltung und Bilanzierung (z. B. kaufmännische Ausbildung)
  • Verständnis der HGB-Vorschriften (§§ 242 ff. HGB)
  • Kenntnis der Bilanzgliederung nach § 266 HGB und GuV-Gliederung nach § 275 HGB
  • Sicherer Umgang mit Bewertungsfragen (Abschreibungen, Rückstellungen)
  • Kenntnis der Offenlegungs- und Feststellungsfristen

Organisatorische Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Selbsterstellung sollten folgende Rahmenbedingungen gegeben sein:

  • Ordnungsgemäße Buchführung: Vollständige, zeitnahe und sachlich richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach § 239 HGB
  • Strukturierte Ablage: Belege, Kontoauszüge, Verträge müssen systematisch archiviert sein
  • Zeitliche Ressourcen: Jahresabschlusserstellung erfordert konzentrierte Arbeit über mehrere Tage
  • Digitale Unterstützung: Einsatz geprüfter Software, die HGB-Konformität gewährleistet

Wann ist die Selbsterstellung eher nicht geeignet?

Ungeeignet bei

  • Komplexen Konzernstrukturen
  • Umfangreichen Rückstellungen oder Bewertungsfragen
  • Internationalen Geschäftsbeziehungen
  • Bevorstehenden Betriebsprüfungen
  • Kapitalerhöhungen oder Gesellschafterwechseln

Gut geeignet bei

  • Überschaubarer Geschäftstätigkeit
  • Wenigen Geschäftsvorfällen pro Jahr
  • Einfachen Bilanzpositionen
  • Kleinen bis mittelgroßen GmbHs
  • Vorhandener buchhalterischer Kompetenz

Digitale Tools und abschließende steuerliche Prüfung

Moderne digitale Lösungen erleichtern die Selbsterstellung erheblich – und ermöglichen gleichzeitig eine professionelle steuerliche Endprüfung. Damit kombinieren Sie die Vorteile der Selbsterstellung mit maximaler Rechtssicherheit.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Plattformen

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Verfügbarkeit

Professionelle Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten:

  • Geführte Erstellung: Schritt-für-Schritt-Assistenten mit Plausibilitätsprüfungen
  • Automatische Gliederung: Nach § 266 und § 275 HGB – größenabhängig
  • Integrierte Prüfungen: Automatische Fehlerprüfung (z. B. Bilanzgleichung, Pflichtkennzeichnungen)
  • Steuerliche Endprüfung: Qualifizierte Steuerberater prüfen den fertigen Entwurf
  • Direkte Übermittlung: Elektronische Offenlegung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB

Ablauf: Selbst erstellen – professionell prüfen lassen

Das hybride Modell verbindet Eigenverantwortung mit fachlicher Absicherung:

  1. Sie erstellen: Erfassung der Bilanzpositionen, GuV-Posten und Anhangangaben in der Software
  2. System prüft: Automatische Plausibilitätsprüfung, Hinweise auf Fehler oder Unstimmigkeiten
  3. Steuerberater prüft: Fachliche Endkontrolle durch qualifizierte Steuerberater auf formelle und materielle Richtigkeit
  4. Freigabe erfolgt: Nach Prüfung und ggf. Korrekturen wird der Jahresabschluss freigegeben
  5. Übermittlung: Elektronische Offenlegung an das Unternehmensregister – rechtssicher und fristgerecht

Hinweis

Rechtssicherheit: Durch die abschließende steuerliche Prüfung minimieren Sie Fehlerrisiken erheblich – ohne auf die Vorteile der Selbsterstellung (Kosten, Kontrolle, Schnelligkeit) verzichten zu müssen.

„Die Kombination aus digitaler Selbsterstellung und steuerlicher Endprüfung ist der moderne Standard: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Zahlen, sparen Kosten – und erhalten dennoch die fachliche Absicherung, die Sie für Rechtssicherheit brauchen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf: Jahresabschluss selbst erstellen und prüfen lassen

Der konkrete Ablauf bei der Selbsterstellung mit anschließender Prüfung gliedert sich in mehrere Phasen – von der Vorbereitung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Phase 1: Vorbereitung und Buchführungsabschluss

  • Vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres
  • Kontenabstimmung: Bankkonten, Kassen, Debitoren/Kreditoren
  • Inventur durchführen (§ 240 HGB): Warenbestände, Anlagevermögen
  • Abgrenzungen buchen: Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten, aktive/passive Rechnungsabgrenzung
  • Abschreibungen berechnen und buchen nach § 253 HGB

Phase 2: Erstellung von Bilanz und GuV

In dieser Phase übertragen Sie die Werte aus der Buchhaltung in die gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemata:

  • Bilanz nach § 266 HGB: Gliederung in Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
  • GuV nach § 275 HGB: Wahl zwischen Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV)
  • Größenabhängige Erleichterungen: Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Bilanz und GuV nutzen (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB)

Phase 3: Erstellung des Anhangs

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Pflichtangaben umfassen u. a.:

  • Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterung einzelner Bilanzpositionen
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB)
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Ergebnisverwendungsvorschlag (bei nicht festgestelltem Jahresabschluss)

Phase 4: Steuerliche Prüfung und Freigabe

Nach Fertigstellung erfolgt die steuerliche Endprüfung durch qualifizierte Steuerberater. Geprüft werden:

Formelle Prüfung

  • Einhaltung der Gliederung nach HGB
  • Vollständigkeit aller Pflichtangaben
  • Korrekte Bezeichnungen und Kennzeichnungen
  • Einhaltung größenabhängiger Vorschriften

Materielle Prüfung

  • Plausibilität der Bilanzpositionen
  • Korrektheit der Bewertungsansätze
  • Richtigkeit von Abschreibungen und Rückstellungen
  • Steuerliche Optimierung (soweit gewünscht)

Phase 5: Feststellung und Offenlegung

Nach der Prüfung erfolgen die rechtlich vorgeschriebenen Schritte:

  1. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG
  2. Offenlegung beim Unternehmensregister: Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB
  3. Übermittlung ans Finanzamt: E-Bilanz nach § 5b EStG (durch Steuerberater)

Achtung

Wichtig: Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).

Fristen 2026: Feststellung und Offenlegung rechtzeitig planen

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Unternehmensgröße Frist Stichtag für GJ 2025
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Erst danach kann die Offenlegung erfolgen.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Für alle Kapitalgesellschaften gilt eine einheitliche Offenlegungsfrist:

Hinweis

12 Monate nach Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: spätestens bis zum 31.12.2026 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt sein.

Die Offenlegung muss elektronisch über das Unternehmensregister erfolgen. Eine Übermittlung per Post oder E-Mail ist nicht zulässig.

Größenklassen 2026 nach § 267 HGB

Die Zuordnung zur Größenklasse bestimmt Umfang und Frist:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse wird überschritten, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Empfohlener Zeitplan für 2026

  • Januar–März 2026: Buchführungsabschluss, Inventur, Vorbereitung
  • April–Mai 2026: Erstellung Bilanz, GuV, Anhang
  • Juni 2026: Steuerliche Prüfung und Korrekturen
  • Juli–August 2026: Feststellung durch Gesellschafterversammlung (spätestens 31.08. für mittelgroße/große GmbHs)
  • September–November 2026: Offenlegung beim Unternehmensregister (spätestens 31.12.2026)

Achtung

Ordnungsgeld: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Diese können mehrfach festgesetzt werden, bis der Pflicht nachgekommen wird.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, als Geschäftsführer dürfen Sie den Jahresabschluss selbst erstellen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerberater zu beauftragen. Wichtig ist, dass der Jahresabschluss den Anforderungen des HGB entspricht und fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt wird. Eine steuerliche Endprüfung durch Fachleute minimiert Fehlerrisiken erheblich.

Welche Kosten spare ich, wenn ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstelle?

Das Steuerberater-Honorar für die Erstellung des Jahresabschlusses entfällt. Bei Nutzung digitaler Plattformen mit steuerlicher Endprüfung sparen Sie typischerweise 70–80 % gegenüber der klassischen Vollbetreuung durch einen Steuerberater. Die genaue Ersparnis hängt von der Unternehmensgröße und Komplexität ab.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große bis 31.08.2026. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss für alle bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnissen drohen Ordnungsgelder von 500–25.000 Euro.

Hafte ich persönlich für Fehler im Jahresabschluss?

Ja, als Geschäftsführer tragen Sie die persönliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses – unabhängig davon, ob Sie diesen selbst erstellt oder einen Steuerberater beauftragt haben. Bei Verstößen gegen die Bilanzierungspflichten können Sie gegenüber der Gesellschaft, Gesellschaftern und Gläubigern haftbar gemacht werden. Eine abschließende steuerliche Prüfung minimiert dieses Risiko erheblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung (Kapitalgesellschaften), § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater