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Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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1.247,00 €
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19.10.25
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20.10.25
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Bilanzierung

Jahresabschluss Bilanzierung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzierung im Jahresabschluss ist eine zentrale Pflicht für Kapitalgesellschaften. Sie dokumentiert die wirtschaftliche Lage, schafft Transparenz für Banken und Investoren und bildet die Grundlage für steuerliche Pflichten. Wer sich zunächst einen Gesamtüberblick über alle betriebswirtschaftlichen Komponenten verschaffen möchte, findet in unserer BWL Jahresabschluss Zusammenfassung eine kompakte Einführung. Im Zusammenspiel mit den weiteren Elementen des Rechnungswesen Jahresabschluss – insbesondere der korrekten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen – entsteht ein vollständiges Bild der Unternehmenssituation. Dieser Leitfaden erklärt Prozesse, Bewertungsregeln und zeigt, wie Sie typische Fehler vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Bilanzierung bezeichnet den Prozess, bei dem alle wirtschaftlich relevanten Werte eines Unternehmens erfasst, nach § 253 HGB bewertet und in strukturierter Form dargestellt werden. Sie ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und bildet die Grundlage für Transparenz, Besteuerung und unternehmerische Entscheidungen.

Was ist Bilanzierung im Jahresabschluss?

Bilanzierung ist der systematische Prozess, bei dem alle wirtschaftlich relevanten Werte eines Unternehmens erfasst, nach handelsrechtlichen Vorschriften bewertet und in einer strukturierten Bilanz dargestellt werden. Sie bildet das Kernstück des Jahresabschlusses nach § 242 HGB.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Bilanzierung verpflichtend. Sie dokumentiert die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag – in der Regel der 31.12.2025 – und schafft Transparenz über Vermögen, Schulden und Eigenkapital.

Die Bilanzierung erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Sie dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung, schafft Vertrauen bei Banken und Investoren, bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und liefert Entscheidungsgrundlagen für das Management.

Hinweis

Die Bilanz nach § 242 HGB ist eine Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Die Gleichung lautet: Aktiva = Passiva. Diese Gleichung muss stets aufgehen.

Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen Unternehmer bei der korrekten Bilanzierung. Eine integrierte KI-Assistenz führt durch jeden Schritt, erklärt Fachbegriffe und prüft die Vollständigkeit – bevor erfahrene Steuerberater die abschließende Prüfung übernehmen.

Ziele und Funktionen der Bilanzierung

Die Bilanzierung verfolgt klar definierte Ziele, die sowohl gesetzliche Anforderungen als auch unternehmerische Interessen abdecken. Sie dient nicht nur dem Finanzamt, sondern vor allem dem Unternehmen selbst.

Darstellung der wirtschaftlichen Lage

Die Bilanz zeigt auf einen Blick, wie es um das Unternehmen steht. Sie gliedert sich in Vermögen (Aktiva), Eigenkapital und Schulden (Passiva). Diese Darstellung ermöglicht eine fundierte Einschätzung der Liquidität, Bonität und wirtschaftlichen Stabilität.

Transparenz gegenüber Stakeholdern

Banken, Investoren, Geschäftspartner und Lieferanten verlassen sich auf den Jahresabschluss. Eine saubere Bilanzierung schafft Vertrauen und verbessert die Kreditwürdigkeit. Nach § 325 HGB besteht zudem eine Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister – seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Grundlage für Besteuerung

Die Bilanzierung liefert die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung. Die Handels- und Steuerbilanz sind eng miteinander verzahnt. Eine korrekte Bewertung nach § 253 HGB wirkt sich direkt auf Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und weitere Abgaben aus.

Entscheidungsgrundlage für das Management

Der Jahresabschluss zeigt, welche Bereiche profitabel sind, wo Optimierungsbedarf besteht und welche Investitionen sinnvoll sind. Die Bilanz ist damit ein zentrales Steuerungsinstrument für strategische Entscheidungen.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

25.000 €

Max. Ordnungsgeld § 335 HGB

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren verpflichtenden Bestandteilen. Die Anforderungen richten sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Sie zeigt die Vermögenslage zum 31.12.2025. Die Gliederung ist in § 266 HGB detailliert vorgegeben und umfasst Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des Geschäftsjahres. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Unternehmen können zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren wählen.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschreibungen, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen und weiteren erläuterungsbedürftigen Sachverhalten.

Lagebericht (ab mittelgroßen Gesellschaften) nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Dieser beinhaltet die Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage, voraussichtlicher Entwicklungen und Risiken. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit.

Unternehmensgröße Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Ja Ja Ja Nein
Mittelgroß Ja Ja Ja Ja
Groß Ja Ja Ja Ja

Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB und werden anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl ermittelt.

Bewertungsregeln nach HGB

Die Bewertung der Bilanzpositionen ist streng geregelt. § 252 HGB legt allgemeine Bewertungsgrundsätze fest, § 253 HGB konkretisiert die Zugangsbewertung und Folgebewertung.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Zentrale Grundsätze sind das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip. Gewinne dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Verluste sind bereits zu berücksichtigen, wenn sie drohen.

Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Zu den Anschaffungskosten zählen Kaufpreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten – abzüglich Anschaffungspreisminderungen.

Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen

Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 HGB). Bei dauerhafter Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip.

Bewertung von Rückstellungen

Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind sie abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB).

Hinweis

Wichtig: Bewertungswahlrechte müssen im Anhang offengelegt werden. Das Stetigkeitsgebot nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verpflichtet zur Beibehaltung der einmal gewählten Methoden.

„Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung der korrekten Bewertung. Fehler bei Abschreibungen oder Rückstellungen führen nicht nur zu steuerlichen Nachteilen, sondern auch zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Eine sorgfältige Bewertung ist daher unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Bilanzierungsprozess Schritt für Schritt

Die Bilanzierung folgt einem strukturierten Ablauf. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und erfordert sorgfältige Dokumentation.

1. Inventur durchführen

Die Inventur ist die körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag. Sie ist Grundlage für die Bilanz und in § 240 HGB verpflichtend vorgeschrieben.

2. Konten abschließen und abstimmen

Alle Konten der Finanzbuchhaltung werden abgeschlossen. Offene Posten werden abgestimmt, Bankkonten abgeglichen und zeitliche Abgrenzungen (§ 250 HGB) vorgenommen.

3. Bewertung vornehmen

Vermögensgegenstände und Schulden werden nach den Bewertungsvorschriften des § 253 HGB bewertet. Abschreibungen werden berechnet, Rückstellungen gebildet und Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft.

4. Bilanz und GuV erstellen

Die bewerteten Positionen werden in die Bilanz nach § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB übertragen. Die Gliederung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

5. Anhang erstellen

Der Anhang erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ergänzt Bilanz und GuV um Pflichtangaben und erhöht die Transparenz.

6. Feststellung und Offenlegung

Der Jahresabschluss wird von der Geschäftsführung aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Kleine GmbHs haben dafür 11 Monate Zeit (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen.

  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen
  • Alle Konten abschließen und abstimmen
  • Bewertungen nach § 253 HGB vornehmen
  • Bilanz und GuV nach gesetzlicher Gliederung erstellen
  • Anhang mit Pflichtangaben erstellen
  • Jahresabschluss von Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen

Erforderliche Unterlagen für die Bilanzierung

Eine vollständige Bilanzierung setzt eine lückenlose Dokumentation voraus. Ohne die richtigen Unterlagen ist ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht möglich.

Buchführungsunterlagen

Alle Geschäftsvorfälle müssen chronologisch und sachlich geordnet erfasst sein. Dazu zählen Journal, Hauptbuch, Nebenbücher und alle Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre (§ 257 HGB).

Inventurlisten

Die körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme muss dokumentiert werden. Inventurlisten weisen Menge, Art und Wert aller Vermögensgegenstände nach.

Bankbelege und Kontoauszüge

Alle Kontoauszüge des Geschäftsjahres müssen vorliegen und mit der Buchhaltung abgestimmt sein. Offene Posten sind zu klären und zu dokumentieren.

Verträge und Anlageverzeichnis

Verträge zu Anschaffungen, Leasingvereinbarungen, Darlehen und Mietverträgen sind erforderlich. Das Anlageverzeichnis dokumentiert Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Buchwerte des Anlagevermögens.

Nachweise zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Für gebildete Rückstellungen sind Kalkulationen und Schätzungen erforderlich. Verbindlichkeiten müssen durch Rechnungen, Verträge oder Darlehensverträge belegt sein.

Laufende Unterlagen

  • Buchhaltungsjournal und Hauptbuch
  • Kontoauszüge und Kassenbücher
  • Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Abschlussunterlagen

  • Inventurlisten zum Stichtag
  • Anlageverzeichnis mit Abschreibungen
  • Verträge und Vereinbarungen
  • Rückstellungsberechnungen

Typische Fehler bei der Bilanzierung vermeiden

Fehler in der Bilanzierung können zu Haftungsrisiken, steuerlichen Nachteilen und Ordnungsgeldern führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich mit Sorgfalt und Struktur vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige Inventur

Eine lückenhafte Bestandsaufnahme führt zu falschen Bilanzwerten. Besonders bei Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern wird die Inventur oft vernachlässigt. Folge: Die Bilanz ist nicht ordnungsgemäß und verliert ihre Aussagekraft.

Fehler 2: Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Werden Anschaffungskosten falsch ermittelt oder Abschreibungen nicht korrekt berechnet, entstehen Bewertungsfehler. Diese wirken sich direkt auf Gewinn, Steuerlast und Eigenkapital aus.

Fehler 3: Fehlende oder falsche Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Prozessrisiken, Gewährleistungen) müssen gebildet werden, sobald die Verpflichtung wahrscheinlich ist. Werden sie vergessen oder falsch bewertet, ist die Bilanz nicht sachgerecht.

Fehler 4: Nichtbeachtung von Fristen

Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate für kleine und 8 Monate für mittelgroße und große GmbHs (§ 42a GmbHG). Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister endet nach 12 Monaten (§ 325 HGB). Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).

Fehler 5: Mangelnde Dokumentation

Fehlen Belege, Verträge oder Nachweise, ist die Nachvollziehbarkeit nicht gegeben. Dies gefährdet die Anerkennung des Jahresabschlusses und kann zu steuerlichen Schätzungen führen.

Achtung

Achtung: Fehlerhafte Bilanzen können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Zudem drohen Ordnungsgelder, Steuernachzahlungen und Verlust der Bonität. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich.

  • Vollständige Inventur durchführen und dokumentieren
  • Bewertungen nach § 253 HGB korrekt vornehmen
  • Rückstellungen vollständig und kaufmännisch vorsichtig bilden
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung einhalten
  • Alle Belege und Nachweise vollständig aufbewahren

Digitale Lösungen für die Jahresabschluss-Bilanzierung

Moderne digitale Systeme haben die Jahresabschlusserstellung grundlegend verändert. Unternehmer können heute auch ohne Vorerfahrung strukturiert und sicher arbeiten – dank intelligenter Assistenzsysteme und integrierter Fachprüfung.

KI-gestützte Assistenz

Eine integrierte KI-Assistenz führt Schritt für Schritt durch den Bilanzierungsprozess. Sie erklärt Fachbegriffe, prüft Vollständigkeit, erkennt typische Fehler und gibt konkrete Hinweise zur Behebung. So entsteht auch ohne tiefes Fachwissen ein korrekter Jahresabschluss.

Automatisierte Prüfungen

Das System prüft automatisch, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind, ob die Gliederung nach § 266 und § 275 HGB korrekt ist und ob rechnerische Konsistenz vorliegt. Abweichungen werden sofort markiert.

Steuerberater-Prüfung inklusive

Nach der digitalen Vorbereitung übernehmen erfahrene Steuerberater die fachliche Prüfung. Sie optimieren den Jahresabschluss steuerlich, prüfen Bewertungen und stellen die Rechtskonformität sicher. Anschließend erfolgt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.

Vorteile digitaler Lösungen

Die Kombination aus intelligenter Software und persönlicher Fachprüfung spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für Rechtssicherheit. Unternehmer behalten die Kontrolle, werden aber bei jedem Schritt professionell unterstützt.

Zeitersparnis

KI-Assistenz führt strukturiert durch alle Schritte und reduziert den Aufwand erheblich.

Rechtssicherheit

Steuerberater-Prüfung garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach HGB.

Kostenkontrolle

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„Die Digitalisierung macht den Jahresabschluss für Unternehmer zugänglich, ohne auf fachliche Qualität zu verzichten. Unser vollständiger Leitfaden für den Jahresabschluss zeigt Ihnen alle wichtigen Schritte: Sie bereiten Ihren Abschluss selbstständig vor – wir prüfen, optimieren und reichen ein. So verbinden wir Effizienz mit höchster Sorgfalt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weitere Informationen zur digitalen Jahresabschlusserstellung finden Sie unter OnlineBilanz.de.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört alles zur Bilanzierung im Jahresabschluss?

Zur Bilanzierung gehören die Erfassung, Bewertung und Darstellung aller Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalbestandteile. Der vollständige Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen.

Welche Fristen gelten für die Bilanzierung 2026?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große innerhalb von 8 Monaten. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).

Wie werden Vermögensgegenstände in der Bilanz bewertet?

Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens sind planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei dauerhafter Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Einreichung muss elektronisch erfolgen und innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen sein (§ 325 HGB). Bei verspäteter Offenlegung drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 253 HGB – Bewertungsvorschriften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegungspflicht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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