Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogHGB Offenlegung Jahresabschluss

HGB Offenlegung Jahresabschluss 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die HGB Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet Kapitalgesellschaften, ihre Finanzinformationen öffentlich zugänglich zu machen. Dieser Artikel erklärt, welche Unternehmen offenlegungspflichtig sind, wie die Veröffentlichung beim Unternehmensregister erfolgt und welche Fristen für die Offenlegung dabei zu beachten sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die HGB Offenlegung verpflichtet Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gemäß § 325 HGB zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist die HGB Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die HGB Offenlegung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung von Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss öffentlich zugänglich zu machen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 325 HGB und gilt für GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Transparenz im Wirtschaftsverkehr zu schaffen. Geschäftspartner, Kreditgeber, Lieferanten und andere Marktteilnehmer sollen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens anhand veröffentlichter Finanzdaten einschätzen können.

Hinweis

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de.

Die Offenlegungspflicht dient insbesondere dem Gläubigerschutz. Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nur beschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen. Gläubiger können daher nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Die veröffentlichten Finanzinformationen ermöglichen es Dritten, das wirtschaftliche Risiko einer Geschäftsbeziehung besser einzuschätzen.

„Die Offenlegung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine zwingende handelsrechtliche Pflicht. Viele Unternehmer unterschätzen die Konsequenzen einer versäumten Frist – Ordnungsgelder werden konsequent verhängt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer ist zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft alle Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB. Dazu zählen insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).

Auch Personenhandelsgesellschaften können offenlegungspflichtig sein, wenn keine natürliche Person persönlich haftet. Dies betrifft beispielsweise die GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich eine GmbH als Komplementärin haftet.

Offenlegungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • GmbH & Co. KG (ohne persönlich haftenden Gesellschafter)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • Genossenschaften

Nicht offenlegungspflichtig

  • Einzelunternehmen
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG mit natürlichen Personen als Gesellschafter
  • KG mit natürlicher Person als Komplementär
  • Freiberufler

Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen, können jedoch von Erleichterungen bei Umfang und Detailtiefe profitieren.

Achtung

Die Rechtsform entscheidet über die Offenlegungspflicht – nicht der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl. Auch eine kleine Ein-Personen-GmbH muss offenlegen.

Umfang der Offenlegung nach Unternehmensgröße

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen, während große Gesellschaften deutlich mehr Informationen veröffentlichen müssen.

Kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 326 Abs. 1 HGB nur eine verkürzte Bilanz offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) darf weggelassen werden, ebenso der Anhang – sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Keine GuV erforderlich
  • Kein Anhang erforderlich (mit Ausnahmen)
  • Kein Lagebericht erforderlich

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Gesellschaften müssen nach § 327 HGB zusätzlich zur Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang offenlegen. Der Lagebericht ist nicht offenlegungspflichtig, muss aber beim Unternehmensregister hinterlegt werden.

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt möglich nach § 327 Nr. 1 HGB)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (nur hinterlegen, nicht offenlegen)

Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften unterliegen nach § 325 HGB der umfassendsten Offenlegungspflicht. Alle Bestandteile des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht müssen vollständig veröffentlicht werden.

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (vollständig nach § 275 HGB)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (vollständig)
  • Bestätigungsvermerk oder Vermerk über dessen Versagung
  • Ergebnisverwendungsvorschlag bzw. -beschluss

Hinweis

Kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte haftungsbeschränkte Personengesellschaften unterliegen zusätzlichen Offenlegungspflichten nach § 325 Abs. 2a HGB.

Fristen und Termine für die Offenlegung 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Der gesamte Prozess von der Erstellung des Jahresabschlusses bis zur Offenlegung unterliegt strengen zeitlichen Vorgaben.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres aufgestellt werden. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 endet die Aufstellungsfrist am 31.03.2026.

Feststellungsfrist

Gemäß § 42a GmbHG gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung folgende Fristen:

  • Kleine Gesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026 für das Geschäftsjahr 2025)
  • Mittelgroße und große Gesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026 für das Geschäftsjahr 2025)

Offenlegungsfrist

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 Abs. 1 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Frist Rechtsgrundlage Zeitraum Enddatum (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Aufstellung § 264 Abs. 1 HGB 3 Monate 31.03.2026
Feststellung (klein) § 42a GmbHG 11 Monate 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a GmbHG 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate 31.12.2026

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten ist eine absolute Frist. Versäumnisse werden vom Bundesamt für Justiz konsequent verfolgt und mit Ordnungsgeld sanktioniert.

Der Offenlegungsprozess beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Das Portal ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Registrierung: Erstmalige Nutzer müssen sich im Unternehmensregister registrieren und ein Benutzerkonto anlegen.
  2. Unternehmensdaten: Auswahl des offenlegenden Unternehmens anhand der Registernummer (HRB-Nummer).
  3. Dokumenten-Upload: Hochladen der Offenlegungsunterlagen im strukturierten Format (XBRL) oder als PDF.
  4. Prüfung: Das System prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Korrektheit.
  5. Freigabe: Nach erfolgreicher Prüfung werden die Dokumente zur Veröffentlichung freigegeben.
  6. Gebührenzahlung: Bezahlung der Offenlegungsgebühren (variieren je nach Größenklasse).
  7. Veröffentlichung: Die Unterlagen werden im Unternehmensregister öffentlich zugänglich gemacht.

XBRL-Format für strukturierte Daten

Seit 2022 müssen Bilanzdaten zusätzlich im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden. Dies ermöglicht die maschinelle Lesbarkeit und Vergleichbarkeit der Daten. Die XBRL-Pflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe.

Hinweis

Professionelle Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz erstellen die XBRL-Datei automatisch und übermitteln diese direkt an das Unternehmensregister – ohne zusätzlichen manuellen Aufwand.

Kosten der Offenlegung

Die Gebühren für die Offenlegung beim Unternehmensregister richten sich nach der Unternehmensgröße und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Sie liegen typischerweise zwischen 30 und 80 Euro.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Zuordnung zu einer Größenklasse erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Schwellenwerte im Überblick

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt. Dies verhindert kurzfristige Schwankungen bei der Zuordnung.

Kleinstkapitalgesellschaften

Zusätzlich zu den drei Hauptkategorien definiert § 267a HGB die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften. Diese profitieren von weiteren Erleichterungen bei der Rechnungslegung.

  • Bilanzsumme ≤ 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse ≤ 700.000 Euro
  • Mitarbeiter ≤ 10

Hinweis

Auch Kleinstkapitalgesellschaften sind grundsätzlich offenlegungspflichtig. Sie können jedoch von der Offenlegung befreit werden, wenn sie ihre Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Sanktionen bei Versäumnis der Offenlegungspflicht

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird vom Bundesamt für Justiz konsequent verfolgt. Die gesetzlichen Sanktionen sind in § 335 HGB geregelt und können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach Bilanzstichtag

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Elektronische Einreichung seit 2022

Das Ordnungsgeld richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Dauer der Fristüberschreitung. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei fortgesetzter Nichtoffenlegung können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

Achtung

Das Ordnungsgeld ist keine Strafzahlung, sondern ein Zwangsmittel. Es befreit nicht von der Offenlegungspflicht – die Unterlagen müssen trotzdem nachgereicht werden.

Weitere Konsequenzen

  • Reputationsschaden: Die Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten kann das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden beeinträchtigen.
  • Bonitätsprüfung: Fehlende Jahresabschlüsse wirken sich negativ auf Kreditwürdigkeitsprüfungen aus.
  • Geschäftsbeziehungen: Viele Geschäftspartner und öffentliche Auftraggeber verlangen aktuelle offengelegte Jahresabschlüsse.
  • Haftungsrisiken: Bei grober Pflichtverletzung können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen versäumter Offenlegungsfristen. Die Ordnungsgelder sind nur der Anfang – die größeren Risiken liegen in beschädigten Geschäftsbeziehungen und Haftungsfragen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps für eine reibungslose Offenlegung

Die fristgerechte Offenlegung erfordert sorgfältige Planung und eine strukturierte Vorgehensweise. Mit den folgenden Praxistipps können Unternehmer den Prozess effizient gestalten und Fehler vermeiden.

Frühzeitige Planung

  • Jahresabschluss zeitnah nach Geschäftsjahresende aufstellen (Frist: 3 Monate)
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen (mindestens 4-6 Wochen vor Fristablauf)
  • Feststellungsbeschluss protokollieren und dokumentieren
  • Ausreichend Zeitpuffer für unvorhergesehene Verzögerungen einplanen
  • Offenlegung mindestens 2-3 Monate vor Fristablauf einreichen

Digitale Tools nutzen

Moderne Jahresabschluss-Software erleichtert die Erstellung und Offenlegung erheblich. Professionelle Tools wie OnlineBilanz erstellen alle erforderlichen Unterlagen inklusive XBRL-Datei und übermitteln diese direkt an das Unternehmensregister.

Erstellung

Automatisierte Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Vorgaben

Konvertierung

Automatische XBRL-Generierung ohne zusätzlichen manuellen Aufwand

Übermittlung

Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister

Vollständigkeit prüfen

Vor der Einreichung sollten alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden. Unvollständige Einreichungen verzögern den Prozess und erhöhen das Risiko einer Fristversäumnis.

  • Alle erforderlichen Dokumente gemäß Größenklasse vorhanden?
  • Feststellungsvermerk der Gesellschafterversammlung enthalten?
  • Unterschriften der Geschäftsführer auf allen Dokumenten?
  • XBRL-Datei validiert und fehlerfrei?
  • Firmendaten und Registernummer korrekt?

Bestätigung aufbewahren

Nach erfolgreicher Offenlegung erhalten Sie eine Bestätigung vom Unternehmensregister. Diese sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da sie als Nachweis der fristgerechten Offenlegung dient.

Hinweis

Die Offenlegungsbestätigung ist wichtig für interne Dokumentationszwecke, Wirtschaftsprüfungen und als Nachweis gegenüber Geschäftspartnern oder Behörden.

Fachliche Unterstützung

Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Fachliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.

„Die Investition in professionelle Software oder Beratung zahlt sich aus. Ein versäumtes Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro übersteigt schnell die Kosten für eine ordnungsgemäße Abwicklung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss offenlegen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Dies gilt unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch Personenhandelsgesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) müssen offenlegen. Einzelunternehmen und klassische Personengesellschaften (OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär) sind nicht offenlegungspflichtig.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 beträgt die Offenlegungsfrist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss muss daher spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wo wird der Jahresabschluss offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 (DiRUG) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die Einreichung muss im XBRL-Format erfolgen. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Alle offengelegten Jahresabschlüsse sind öffentlich im Unternehmensregister einsehbar.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Verzögerungsdauer. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei fortgesetzter Nichtoffenlegung können weitere Ordnungsgelder verhängt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater