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Fabian Klement
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Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogGmbH Jahresabschluss

GmbH Jahresabschluss 2026: Bestandteile, Fristen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist für jede GmbH gesetzlich verpflichtend und dokumentiert die wirtschaftliche Lage zum Ende des Geschäftsjahres. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Jahresabschluss nach HGB verankert. Ähnliche Pflichten gelten auch für Aktiengesellschaften, die jedoch erweiterten Anforderungen unterliegen – Details dazu finden Sie im Jahresabschluss AG 2026. Dieser Leitfaden erklärt Bestandteile, gesetzliche Fristen und den Ablauf – praxisnah und rechtssicher für Geschäftsführer.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Er muss nach § 264 HGB innerhalb der Feststellungsfristen erstellt und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten im Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Was ist der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss ist eine verpflichtende Dokumentation, die die wirtschaftliche Lage einer GmbH am Ende des Geschäftsjahres zusammenfasst. Er bildet die finanzielle Situation des Unternehmens strukturiert ab und zeigt, wie sich Vermögen, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben.

Jede GmbH ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße und gilt auch für ruhende oder verlustreiche Gesellschaften.

Hinweis

Der Jahresabschluss beantwortet drei zentrale Fragen: Wie erfolgreich war das Unternehmen im vergangenen Jahr? Welche Vermögenswerte besitzt es aktuell? Welche Verpflichtungen bestehen gegenüber Dritten?

Neben der gesetzlichen Pflicht dient der Jahresabschluss als wichtiges Steuerungsinstrument. Er bietet Geschäftsführern eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und ermöglicht die Analyse der Ertragslage, Liquidität und Vermögensstruktur.

Der Jahresabschluss ist zudem Basis für die steuerliche Gewinnermittlung und bildet die Grundlage für die Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsrahmen

Die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 264 bis 289 HGB.

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Für eine GmbH erfolgt dies durch den oder die Geschäftsführer.

§ 264 HGB

Aufstellungspflicht für Kapitalgesellschaften

§§ 266, 275 HGB

Gliederung von Bilanz und GuV

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht im Unternehmensregister

Zusätzlich gelten die Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden – bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ab 01.08.2022 ausschließlich über das Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Bestandteile des Jahresabschlusses im Detail

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse der GmbH ab. Für alle Kapitalgesellschaften gilt jedoch ein Mindestumfang nach § 264 Abs. 1 HGB.

Bilanz (§ 266 HGB)

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Verbindlichkeiten).

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital im Unternehmen gebunden ist – etwa in Anlagevermögen, Vorräten oder Forderungen. Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt – aus Eigenkapital oder Fremdkapital.

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Die GuV dokumentiert die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis – den Gewinn oder Verlust.

Nach § 275 HGB kann die GuV wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Die meisten mittelständischen GmbHs nutzen das Gesamtkostenverfahren.

Anhang (§ 284 HGB)

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV durch erläuternde Informationen und Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Er dient der Transparenz und ermöglicht eine bessere Interpretation der Zahlen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten, sofern die erforderlichen Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Hinweis

Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen, der die wirtschaftliche Lage und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens beschreibt.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Anforderungen an den Jahresabschluss und die Offenlegungspflichten richten sich nach der Größe der Gesellschaft. Die Einteilung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zusätzlich gibt es die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB mit nochmals reduzierten Anforderungen: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, Mitarbeiter ≤ 10.

„Die korrekte Bestimmung der Größenklasse ist entscheidend für die Offenlegungspflichten und mögliche Erleichterungen. Viele GmbHs nutzen nicht alle zulässigen Vereinfachungen, weil sie ihre Größenklasse nicht exakt kennen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Erstellung und Offenlegung 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen, die jede GmbH einhalten muss.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen die Geschäftsführer den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres aufstellen. Eine konkrete Frist nennt das HGB hier nicht, jedoch muss die Aufstellung rechtzeitig erfolgen, um die Feststellungsfrist einzuhalten.

Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern in einer Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist hängt von der Größenklasse ab:

  • Kleine GmbHs: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (für 2025: bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große GmbHs: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (für 2025: bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offengelegt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH

8 Mon.

Feststellung mittel/groß

12 Mon.

Offenlegungsfrist

Ablauf der Jahresabschlusserstellung: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der sich in mehrere Phasen gliedert. Für GmbH-Geschäftsführer ist es wichtig, diesen Ablauf zu kennen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.

Phase 1: Vorbereitung und Datensammlung

Zunächst müssen alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres vollständig erfasst und verbucht sein. Die Finanzbuchhaltung muss geschlossen werden, und alle Belege müssen vorliegen.

  • Vollständige Erfassung aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kontenabstimmung (insbesondere Bank- und Kassenkonten)
  • Überprüfung offener Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Inventur des Anlagevermögens und der Vorräte
  • Sammlung aller Verträge, Kreditzusagen und Bürgschaften

Phase 2: Abschlussbuchungen

Nach Abschluss der laufenden Buchführung werden die Jahresabschlussbuchungen vorgenommen. Dazu gehören unter anderem Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen und Wertberichtigungen.

Diese Buchungen folgen den Bilanzierungsgrundsätzen nach § 246 ff. HGB und erfordern eine genaue Kenntnis der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften.

Phase 3: Aufstellung von Bilanz und GuV

Aus der abgeschlossenen Buchhaltung werden nun Bilanz und GuV nach den gesetzlichen Gliederungsschemata erstellt. Bei der Bilanz ist § 266 HGB zu beachten, bei der GuV § 275 HGB.

Die Darstellung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und die Vorjahreszahlen vergleichbar ausweisen.

Phase 4: Erstellung des Anhangs

Der Anhang ergänzt die Zahlen durch erläuternde Angaben. Er enthält Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu einzelnen Bilanzposten und zu außerbilanziellen Geschäften.

Phase 5: Feststellung durch Gesellschafter

Der von den Geschäftsführern aufgestellte Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Erst danach ist er rechtsverbindlich.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, der protokolliert werden muss.

Phase 6: Offenlegung

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb der 12-Monats-Frist beim Unternehmensregister eingereicht werden. Dies erfolgt elektronisch über eine Einreichungsplattform oder einen Steuerberater.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Erstellung des Jahresabschlusses immer wieder typische Fehler auf, die zu Nachfragen des Finanzamts, Verzögerungen bei der Offenlegung oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Fehler 1: Falsche Größenklasse

Viele GmbHs klassifizieren sich falsch ein und nutzen nicht die zulässigen Erleichterungen – oder umgekehrt legen zu wenig offen. Die Größenklasse muss nach § 267 HGB anhand von zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen geprüft werden.

Fehler 2: Verspätete Offenlegung

Die 12-Monats-Frist wird häufig übersehen oder unterschätzt. Das Bundesamt für Justiz verfolgt Verstöße konsequent und verhängt Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Fehler 3: Unvollständige Angaben im Anhang

Der Anhang wird oft stiefmütterlich behandelt. Dabei sind viele Angaben nach § 284 HGB verpflichtend – etwa zu Abschreibungsmethoden, Bewertungsverfahren oder außerbilanziellen Verpflichtungen.

Fehler 4: Fehlende Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz

Obwohl Handelsbilanz und Steuerbilanz unterschiedliche Zwecke erfüllen, müssen sie aufeinander abgestimmt sein. Differenzen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

„Die meisten Probleme entstehen durch Zeitdruck. Wer den Jahresabschluss frühzeitig plant und die Buchhaltung laufend pflegt, vermeidet unnötige Hektik und reduziert Fehlerquellen erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fehler 5: Keine klare Dokumentation

Bewertungsentscheidungen, Schätzungen und Annahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei Betriebsprüfungen oder gesellschafterinternen Diskussionen ist eine lückenlose Nachweisbarkeit essenziell.

Offenlegung im Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger dient nur noch als technische Plattform für die Veröffentlichung, nicht aber als Eingangsstelle.

Die Offenlegung muss nach § 325 Abs. 1 HGB elektronisch erfolgen. Die Übermittlung kann direkt über das Unternehmensregister-Portal oder über eine Einreichungsplattform (z. B. über Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister) erfolgen.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse ab:

  • Kleinstgesellschaften: nur Bilanz (verkürzt)
  • Kleine GmbHs: Bilanz, Anhang (verkürzt möglich), ggf. Lagebericht
  • Mittelgroße und große GmbHs: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (sofern prüfungspflichtig)

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB auf die Offenlegung der GuV verzichten. Diese Möglichkeit wird häufig genutzt, um sensible Ertragsinformationen nicht öffentlich zu machen.

Ablauf der Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Einreichung der Unterlagen über das Unternehmensregister-Portal oder eine Einreichungsplattform
  2. Prüfung der Unterlagen auf formale Vollständigkeit
  3. Veröffentlichung im Unternehmensregister (öffentlich einsehbar)
  4. Bestätigung der erfolgreichen Offenlegung

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld richtet sich nach § 335 HGB und beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Nach erfolgreicher Offenlegung erhalten Sie eine Bestätigung mit Einreichungsnummer. Diese sollte archiviert werden, da sie als Nachweis der fristgerechten Erfüllung der Offenlegungspflicht dient.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss der Jahresabschluss einer GmbH für 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist ergibt sich aus § 325 Abs. 1 HGB. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche Bestandteile muss ein GmbH-Jahresabschluss mindestens enthalten?

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer GmbH mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Der Umfang hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab.

Wo muss der Jahresabschluss einer GmbH 2026 eingereicht werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die Einreichung muss elektronisch erfolgen – entweder direkt über das Unternehmensregister-Portal oder über eine Einreichungsplattform. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen und muss nachgeholt werden.

Welche Fristen gelten für kleine GmbHs bei der Feststellung des Jahresabschlusses?

Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durch die Gesellschafterversammlung feststellen lassen. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026. Mittelgroße und große GmbHs haben nur 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026).

Kann eine kleine GmbH auf die Offenlegung der GuV verzichten?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten. Diese Erleichterung wird häufig genutzt, um sensible Ertragsdaten nicht öffentlich zu machen. Offenzulegen sind dann nur Bilanz und Anhang.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister – Offizielle Offenlegungsplattform. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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