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Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH-Auflösung Bilanz

GmbH-Auflösung Bilanz 2026: Liquidationsbilanz Schritt für Schritt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Auflösung einer GmbH erfordert neben der Liquidation zwei besondere Bilanzen: die Liquidationseröffnungsbilanz nach § 270 Abs. 2 HGB und die Liquidationsabschlussbilanz nach § 273 HGB. Diese Bilanzen unterliegen denselben Offenlegungs- und Einsichtspflichten wie Jahresabschlüsse im regulären Geschäftsbetrieb. Ähnliche Grundsätze gelten auch bei der Auflösung einer GmbH & Co. KG, die aufgrund ihrer Struktur als Personengesellschaft zusätzliche Besonderheiten aufweist. Dieser Praxisleitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Bewertungsregeln gelten, welche Fristen Liquidatoren beachten müssen und welche steuerlichen Pflichten während der Liquidation entstehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Bei der GmbH-Auflösung müssen zwei spezielle Bilanzen erstellt werden: die Liquidationseröffnungsbilanz zu Beginn der Liquidation (§ 270 Abs. 2 HGB) und die Liquidationsabschlussbilanz am Ende (§ 273 HGB). Während der Liquidation gelten besondere Bewertungsregeln, z. B. Einzelveräußerungswerte statt Fortführungswerte. Nach Tilgung aller Schulden wird das Restvermögen an die Gesellschafter verteilt, wobei steuerliche und handelsrechtliche Fristen zwingend einzuhalten sind.

Was ist eine GmbH-Auflösung und welche bilanziellen Folgen entstehen?

Die Auflösung einer GmbH ist gemäß § 60 GmbHG der rechtliche Startpunkt für die Beendigung der Gesellschaft. Mit dem Auflösungsbeschluss oder einem anderen Auflösungsereignis (z. B. Insolvenz, Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung) tritt die GmbH in die Liquidationsphase ein. Ab diesem Zeitpunkt ändern sich sowohl die gesellschaftsrechtlichen Pflichten als auch die bilanziellen Anforderungen grundlegend.

Bilanziell bedeutet die Auflösung, dass die Rechnungslegung von der Fortführungsprämisse (Going Concern) auf die Liquidationsbewertung umgestellt werden muss. Das hat direkte Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden: Statt Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nun Veräußerungswerte maßgeblich. Die erste Bilanz nach Auflösung wird Liquidationseröffnungsbilanz genannt und bildet die Grundlage für die gesamte Abwicklung.

Praxis-Hinweis

Die Liquidationseröffnungsbilanz muss zeitnah nach dem Auflösungsbeschluss erstellt werden. Sie dient nicht nur der internen Vermögensermittlung, sondern ist auch Grundlage für die spätere Verteilung an die Gesellschafter gemäß § 72 GmbHG. Eine saubere Erstellung verhindert spätere Haftungsrisiken für die Liquidatoren.

Auflösungsgründe nach § 60 GmbHG

  • Gesellschafterbeschluss (häufigster Fall in der Praxis)
  • Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse
  • Rechtskräftige gerichtliche Auflösung nach § 61 GmbHG
  • Sonstige im Gesellschaftsvertrag bestimmte Auflösungsgründe

Wie wird die Liquidationseröffnungsbilanz erstellt?

Die Liquidationseröffnungsbilanz (auch: Auflösungsbilanz) ist gemäß § 71 Abs. 1 GmbHG die erste Bilanz nach Eintritt des Auflösungsereignisses. Sie markiert den Übergang von der Fortführungs- zur Zerschlagungsbewertung. Der Stichtag ist der Tag des Auflösungsbeschlusses oder das Datum des auslösenden Ereignisses (z. B. Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2025 → Stichtag 15.03.2025).

Bewertungsänderungen gegenüber der Handelsbilanz

In der Liquidationseröffnungsbilanz entfällt die Fortführungsprämisse nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Stattdessen sind alle Vermögensgegenstände und Schulden zu Liquidationswerten anzusetzen. Das bedeutet konkret:

Position Fortführungsbilanz Liquidationsbilanz
Anlagevermögen Anschaffungskosten abzgl. AfA Veräußerungswert (oft niedriger)
Vorräte Anschaffungs-/Herstellungskosten Realisierbare Verkaufspreise abzgl. Abwicklungskosten
Forderungen Nennwert abzgl. Einzelwertberichtigung Erwarteter Zahlungseingang (ggf. höhere Ausfallquote)
Rückstellungen Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB Tatsächliche Abwicklungskosten (inkl. Liquidationskosten)
Verbindlichkeiten Rückzahlungsbetrag Ablösebetrag (ggf. mit Vorfälligkeitsentschädigung)

Wichtig für Liquidatoren

Die Bewertung zu Liquidationswerten führt häufig zu außerordentlichen Abschreibungen. Diese mindern das Eigenkapital und können dazu führen, dass für Gesellschafter keine Verteilungsmasse verbleibt. Liquidatoren haften für fehlerhafte Bewertungen nach § 71 Abs. 2 GmbHG.

„In der Praxis unterschätzen viele Liquidatoren den Bewertungsaufwand. Besonders bei Immobilien, Maschinenparks oder langfristigen Verträgen ist eine professionelle Bewertung durch einen Steuerberater unerlässlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann und wie wird die Liquidationsabschlussbilanz aufgestellt?

Die Liquidationsabschlussbilanz (auch: Liquidationsschlussbilanz) wird gemäß § 71 Abs. 3 GmbHG nach Abschluss der Liquidation erstellt. Sie dokumentiert, dass sämtliche Vermögensgegenstände verwertet, alle Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt wurde. Der Stichtag ist der Tag, an dem die letzte Verteilung erfolgt ist.

Inhalt und Struktur der Liquidationsabschlussbilanz

Die Liquidationsabschlussbilanz weist im Idealfall nur noch minimale Positionen aus:

Aktivseite

  • Bankguthaben (für letzte Auszahlung)
  • Ggf. Steuererstattungsansprüche
  • Keine Anlagegüter, Vorräte oder Forderungen mehr

Passivseite

  • Restliches Stammkapital (wird aufgelöst)
  • Ggf. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • Keine sonstigen Verbindlichkeiten

Nach Aufstellung und Feststellung der Liquidationsabschlussbilanz können die Liquidatoren beim Handelsregister die Löschung der GmbH beantragen. Voraussetzung ist, dass seit der letzten Bekanntmachung im Unternehmensregister mindestens ein Jahr vergangen ist (§ 74 Abs. 1 GmbHG – sog. Sperrjahr).

Offenlegungspflicht beachten

Auch Liquidationsbilanzen unterliegen der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Die Liquidationsabschlussbilanz muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Verstöße können mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) geahndet werden.

Welche Bewertungsregeln gelten in der Liquidation?

Mit Eintritt in die Liquidation ändern sich die handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze grundlegend. Die Bewertung nach Fortführungswerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) entfällt; stattdessen sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zu Zerschlagungswerten zu bewerten. Diese Umstellung führt in der Praxis meist zu erheblichen außerordentlichen Abschreibungen.

Bewertung von Anlagevermögen

Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien, Beteiligungen) ist zum erwartbaren Veräußerungserlös abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Dies liegt meist deutlich unter dem fortgeführten Buchwert. Beispiel: Eine Produktionsmaschine mit Buchwert 80.000 Euro könnte bei Einzelveräußerung nur noch 30.000 Euro erzielen – die Differenz von 50.000 Euro ist als außerordentliche Abschreibung zu erfassen.

Bewertung von Umlaufvermögen

  • Vorräte: Nicht mehr Anschaffungs-/Herstellungskosten, sondern realisierbare Verkaufspreise abzüglich Räumungskosten (oft deutlich niedriger)
  • Forderungen: Erwartete Zahlungseingänge unter Berücksichtigung erhöhter Ausfallrisiken (viele Schuldner zahlen in der Liquidation nicht mehr)
  • Liquide Mittel: Werden zu Nominalwerten angesetzt (keine Bewertungsänderung)

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen sind nicht mehr nach dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), sondern nach den tatsächlich erwarteten Abwicklungskosten zu bewerten. Dazu zählen auch:

  • Kosten für Liquidatoren (Vergütung nach § 70 GmbHG)
  • Steuerberaterhonorare für Liquidationsbilanzen und Steuererklärungen
  • Kosten für die Offenlegung und Handelsregisteranmeldungen
  • Archivierungskosten (10 Jahre nach § 147 AO)
  • Abfindungen, Sozialplankosten, Mietvertragsauflösungen

30–50 %

Durchschnittliche Wertminderung beim Anlagevermögen in der Liquidation

15–25 %

Zusätzliche Rückstellungen für Liquidationskosten (Anteil am Bilanzvermögen)

„Die Umstellung auf Liquidationswerte erfordert eine detaillierte Einzelbewertung jeder Position. Pauschale Abschläge reichen nicht aus. Wir empfehlen, für wesentliche Vermögensgegenstände – insbesondere Immobilien und Maschinen – externe Gutachten einzuholen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie erfolgt die Vermögensverteilung an die Gesellschafter?

Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten ist das verbleibende Vermögen gemäß § 72 GmbHG an die Gesellschafter zu verteilen. Die Verteilung erfolgt grundsätzlich im Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Liquidatoren sind verpflichtet, vor jeder Verteilung eine vollständige Übersicht über das vorhandene Vermögen und die noch bestehenden Verbindlichkeiten zu erstellen.

Sperrjahr und Gläubigerschutz nach § 73 GmbHG

Die Verteilung darf frühestens ein Jahr nach der Bekanntmachung der Auflösung im Unternehmensregister erfolgen (§ 73 Abs. 1 GmbHG). Dieses Sperrjahr dient dem Gläubigerschutz: Gläubiger, die sich erst nach der Bekanntmachung melden, sollen noch Gelegenheit haben, ihre Forderungen anzumelden. Eine vorzeitige Verteilung ist nur zulässig, wenn sämtliche bekannten Gläubiger befriedigt oder gesichert sind (z. B. durch Hinterlegung bei Gericht).

Haftungsrisiko für Liquidatoren

Liquidatoren, die vor Ablauf des Sperrjahrs Vermögen verteilen, ohne alle Gläubiger zu befriedigen, haften persönlich für daraus entstehende Schäden (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Diese Haftung ist verschuldensunabhängig und kann existenzbedrohend sein.

Reihenfolge der Vermögensverteilung

  1. Begleichung aller Verbindlichkeiten: Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Steuerschulden, Sozialversicherung
  2. Rückzahlung Stammkapital: Gesellschafter erhalten zunächst ihre Stammeinlagen zurück (soweit Vermögen vorhanden)
  3. Verteilung des Liquidationsüberschusses: Verbleibendes Vermögen wird nach Beteiligungsquote verteilt
  4. Steuerliche Behandlung: Der Liquidationsüberschuss unterliegt beim Gesellschafter der Besteuerung (Teileinkünfteverfahren bei Kapitalgesellschaften, Abgeltungsteuer bei Privatpersonen)
Vermögensbestandteil Verteilungsreihenfolge Rechtliche Grundlage
Gläubigerbefriedigung 1. Priorität § 72 GmbHG, Insolvenzordnung
Stammkapitalrückzahlung 2. Priorität § 72 Satz 1 GmbHG
Liquidationsüberschuss 3. Priorität § 72 Satz 2 GmbHG

Ist das Vermögen nicht ausreichend, um alle Verbindlichkeiten zu begleichen, liegt eine Überschuldung vor. In diesem Fall müssen die Liquidatoren gemäß § 15a InsO unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Eine Vermögensverteilung an Gesellschafter scheidet dann aus.

Welche steuerlichen Pflichten entstehen während der Liquidation?

Die Liquidation einer GmbH hat weitreichende steuerliche Konsequenzen – sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch bei den Gesellschaftern. Die steuerlichen Pflichten enden nicht mit dem Auflösungsbeschluss, sondern bestehen bis zur endgültigen Beendigung der Gesellschaft fort.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in der Liquidation

Die GmbH bleibt während der gesamten Liquidationsphase körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Für jedes Kalenderjahr der Liquidation sind Körperschaftsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen abzugeben. Der Liquidationsgewinn – also die Differenz zwischen dem verteilten Vermögen und dem steuerlichen Eigenkapital – unterliegt der normalen Besteuerung (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 % hierauf, Gewerbesteuer je nach Hebesatz).

Praxis-Tipp: Liquidations-Schlussbesteuerung

Die Finanzverwaltung erstellt nach Beendigung der Liquidation eine Schlussveranlagung. Hierfür ist eine finale Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Erst nach Erteilung des Körperschaftsteuer-Schlussbescheids kann die GmbH endgültig aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Umsatzsteuer während der Liquidation

Die Liquidatoren müssen für sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Vorgänge während der Liquidation Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dazu zählen:

  • Veräußerung von Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) – sofern nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9a UStG
  • Verkauf von Warenbeständen
  • Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (sofern zur Umsatzsteuer optiert)
  • Dienstleistungen während der Abwicklung

Bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern zu löschen.

Besteuerung beim Gesellschafter

Die Auszahlung des Liquidationserlöses an die Gesellschafter hat unterschiedliche steuerliche Folgen, je nach Rechtsstellung:

Gesellschafter-Typ Besteuerung Liquidationserlös Steuersatz
Privatperson Abgeltungsteuer auf Beteiligungsertrag (Erlös abzgl. Anschaffungskosten) 25 % + 5,5 % SolZ + ggf. KiSt
Kapitalgesellschaft Teileinkünfteverfahren: 5 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig Effektiv ~1,5 % KSt + GewSt
Personengesellschaft Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) auf 60 % des Gewinns Individueller ESt-Satz

„Die steuerliche Begleitung der Liquidation erfordert besondere Sorgfalt. Fehler bei der Schlussveranlagung oder der Gesellschafter-Besteuerung können zu Nachforderungen und Säumniszuschlägen führen. Wer eine Liquidation ohne steuerliche Beratung durchführt, riskiert erhebliche Mehrkosten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen und Pflichten haben Liquidatoren zu beachten?

Liquidatoren übernehmen mit der Auflösung der GmbH umfassende Pflichten, die über die bisherige Geschäftsführertätigkeit hinausgehen. Sie sind gemäß § 70 GmbHG für die gesamte Abwicklung verantwortlich und haften persönlich für Pflichtverletzungen. Die Kenntnis der relevanten Fristen ist daher essenziell, um Ordnungsgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Anmeldung der Auflösung zum Handelsregister

Die Auflösung der GmbH ist gemäß § 65 GmbHG unverzüglich – in der Regel innerhalb von zwei Wochen – zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Art des Auflösungsbeschlusses (z. B. Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2025)
  • Name und Anschrift der Liquidatoren
  • Vertretungsregelung der Liquidatoren (Einzelvertretung oder Gesamtvertretung)
  • Ggf. Firma der Gesellschaft mit dem Zusatz ‘i.L.’ (in Liquidation)

Bekanntmachung im Unternehmensregister

Nach Eintragung der Auflösung im Handelsregister erfolgt automatisch eine Bekanntmachung im Unternehmensregister. Ab diesem Zeitpunkt beginnt das einjährige Sperrjahr nach § 73 GmbHG zu laufen. Liquidatoren müssen zusätzlich die Gläubiger der GmbH durch eine gesonderte Bekanntmachung im Unternehmensregister auffordern, ihre Ansprüche anzumelden (sog. Gläubigeraufruf nach § 65 Abs. 2 GmbHG).

Offenlegung der Liquidationsbilanzen

Sowohl die Liquidationseröffnungsbilanz als auch alle Zwischenbilanzen und die Liquidationsabschlussbilanz unterliegen der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem jeweiligen Bilanzstichtag. Die Einreichung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

  • Liquidationseröffnungsbilanz erstellen (Stichtag = Auflösungstag)
  • Jahresabschlüsse für jedes Liquidationsjahr erstellen und offenlegen
  • Steuerliche Schlusserklärungen (KSt, GewSt, USt) einreichen
  • Gläubigeraufruf im Unternehmensregister veröffentlichen
  • Sperrjahr von 12 Monaten nach § 73 GmbHG beachten
  • Liquidationsabschlussbilanz erstellen und offenlegen
  • Löschung der GmbH beim Handelsregister beantragen (nach Sperrjahr und Schlussbesteuerung)

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Versäumen Liquidatoren die Offenlegungsfristen, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann auch mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Aufbewahrungspflichten nach Liquidation

Auch nach Beendigung der Liquidation und Löschung der GmbH bestehen Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO und § 257 HGB. Geschäftsbücher, Bilanzen, Inventare und alle buchungsrelevanten Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien der abgesandten Briefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Liquidatoren müssen sicherstellen, dass diese Unterlagen auch nach Löschung der GmbH verfügbar bleiben – häufig durch Übergabe an einen ehemaligen Gesellschafter oder durch digitale Archivierung.

Wer die Liquidation einer GmbH professionell begleiten lassen möchte, kann auf spezialisierte Steuerberater zurückgreifen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – von der Liquidationseröffnungsbilanz über die laufende Steuererklärung bis zur Schlussabrechnung.

Welche häufigen Fehler sollten bei der GmbH-Auflösung vermieden werden?

Die Liquidation einer GmbH ist ein komplexer Prozess, bei dem zahlreiche rechtliche, steuerliche und bilanzielle Anforderungen zusammenkommen. In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen. Eine professionelle Vorbereitung und Begleitung durch einen Steuerberater kann viele dieser Risiken vermeiden.

Fehler 1: Fortführungsbewertung beibehalten

Einer der häufigsten Fehler ist, die Liquidationseröffnungsbilanz weiterhin nach Fortführungsgrundsätzen zu bewerten. Die Umstellung auf Liquidationswerte ist jedoch zwingend erforderlich. Werden Vermögensgegenstände zu hoch angesetzt, entsteht ein falsches Bild der Verteilungsmasse – mit der Folge, dass Gesellschafter zu viel erhalten und Liquidatoren persönlich haften müssen, wenn später noch Gläubigerforderungen auftauchen.

Fehler 2: Vorzeitige Vermögensverteilung vor Ablauf des Sperrjahrs

Die Verteilung von Vermögen an Gesellschafter vor Ablauf des Sperrjahrs nach § 73 GmbHG ist ein schwerwiegender Fehler. Liquidatoren haften persönlich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Gläubigerforderungen nicht mehr befriedigt werden können. Ausnahme: Alle Gläubiger sind vollständig befriedigt oder gesichert (z. B. durch gerichtliche Hinterlegung).

Fehler 3: Offenlegungsfristen versäumen

Auch in der Liquidation gelten die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB. Liquidationseröffnungsbilanz, Zwischenbilanzen und Liquidationsabschlussbilanz müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) und können die Löschung der GmbH verzögern.

Fehler 4: Steuerliche Schlusserklärungen vergessen

Liquidatoren übersehen häufig, dass für die GmbH bis zur endgültigen Beendigung steuerliche Schlusserklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) abzugeben sind. Ohne Körperschaftsteuer-Schlussbescheid wird das Finanzamt der Löschung der GmbH nicht zustimmen. Auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum letzten steuerpflichtigen Vorgang eingereicht werden.

Bilanzielle Fehler

  • Fortführungsbewertung statt Liquidationswerten
  • Unvollständige Erfassung von Liquidationskosten
  • Fehlende Abschreibungen auf Anlagevermögen

Formelle Fehler

  • Verspätete Handelsregisteranmeldung
  • Kein Gläubigeraufruf im Unternehmensregister
  • Versäumte Offenlegungsfristen

Steuerliche Fehler

  • Fehlende Schlusserklärungen KSt/GewSt
  • Umsatzsteuer-ID nicht gelöscht
  • Gesellschafter-Besteuerung nicht berücksichtigt

„Viele Mandanten unterschätzen den Aufwand einer ordnungsgemäßen Liquidation. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater spart nicht nur Zeit, sondern schützt Liquidatoren auch vor persönlicher Haftung. Bei OnlineBilanz koordinieren wir die gesamte Abwicklung – von der Eröffnungsbilanz bis zur Löschung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Die GmbH-Liquidation erfordert fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Handels- und Steuerrecht. OnlineBilanz verbindet digitale Prozesse mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater. Liquidatoren erhalten transparente Festpreise und werden Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess begleitet – von der Liquidationseröffnungsbilanz über die laufende Steuerberatung bis zur finalen Löschung der GmbH.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH auch ohne Liquidation aufgelöst werden?

Ja, in bestimmten Fällen ist eine Auflösung ohne klassisches Liquidationsverfahren möglich, z. B. bei einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) oder bei vermögensloser Löschung nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, sofern das Registergericht feststellt, dass keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Eine vermögenslose Löschung ist jedoch nur zulässig, wenn keine offenen Verbindlichkeiten bestehen und die Gesellschaft vollständig inaktiv ist.

Wer trägt die Kosten der Liquidation, wenn das Vermögen nicht ausreicht?

Reicht das Vermögen der GmbH nicht aus, um die Liquidationskosten (Notar, Registergebühren, Steuerberater, Liquidator-Vergütung) zu decken, müssen grundsätzlich die Gesellschafter die Kosten tragen, sofern keine Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen wurde. Ist die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig, ist statt Liquidation ein Insolvenzverfahren zu eröffnen (§ 15a InsO).

Müssen während der Liquidation weiterhin Jahresabschlüsse erstellt werden?

Ja, auch während der Liquidation besteht die Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschlüssen nach § 242 HGB für jedes abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Abschlüsse werden als Liquidationszwischenabschlüsse bezeichnet und sind zusätzlich zur Liquidationseröffnungs- und Liquidationsabschlussbilanz zu erstellen, solange das Liquidationsverfahren mehrere Geschäftsjahre dauert.

Kann die GmbH während der Liquidation noch neue Geschäfte abschließen?

Grundsätzlich dient die Liquidation ausschließlich der Abwicklung bestehender Geschäfte und der Verwertung des Vermögens (§ 268 HGB). Neue Geschäfte dürfen nur abgeschlossen werden, soweit sie der Abwicklung dienen, z. B. Verwertungsverträge oder notwendige Dienstleistungen. Ein aktiver Geschäftsbetrieb ist in der Liquidation unzulässig; anderenfalls kann das Registergericht oder ein Gesellschafter die Liquidatoren abberufen.

Was passiert mit dem Stammkapital der GmbH bei der Auflösung?

Das Stammkapital der GmbH wird bei der Auflösung nicht gesondert ausgezahlt, sondern geht im Liquidationsvermögen auf. Nach Tilgung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Restvermögen nach § 72 GmbHG im Verhältnis der Geschäftsanteile an die Gesellschafter verteilt. Ist nach vollständiger Abwicklung kein Vermögen mehr vorhanden, erlischt das Stammkapital ohne Auszahlung.

Wie lange dauert eine GmbH-Liquidation in der Praxis?

Die Dauer der Liquidation hängt von der Komplexität der Abwicklung ab. Mindestens ist das Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG einzuhalten: Frühestens ein Jahr nach der dritten Gläubigeraufruf-Bekanntmachung darf das Vermögen verteilt werden. In der Praxis dauert eine Liquidation oft 12 bis 24 Monate, bei komplexen Vermögensstrukturen, laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Betriebsprüfungen auch mehrere Jahre.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 270 HGB – Liquidationseröffnungsbilanz, § 273 HGB – Liquidationsabschlussbilanz, § 60 GmbHG – Auflösung der Gesellschaft, § 73 GmbHG – Sperrjahr und Vermögensverteilung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater