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Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogGesellschafterbeschluss Jahresabschluss Muster

Gesellschafterbeschluss Jahresabschluss GmbH Muster 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gesellschafterbeschluss zum Jahresabschluss ist eine zwingende handelsrechtliche Pflicht nach § 42a GmbHG. Ohne diesen Beschluss ist der Jahresabschluss nicht rechtswirksam festgestellt und kann nicht offengelegt werden. Dieser Leitfaden erklärt rechtssichere Mustervorlagen, Fristen und die digitale Umsetzung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG stellt den vom Geschäftsführer erstellten Jahresabschluss verbindlich fest. Er ist Voraussetzung für Gewinnverwendung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Fehlt der Beschluss, drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Warum der Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss unverzichtbar ist

Jede GmbH steht am Ende ihres Geschäftsjahres vor einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe: Die Gesellschafter müssen den von der Geschäftsführung erstellten Jahresabschluss prüfen und durch einen Gesellschafterbeschluss feststellen. Wer sich vorab einen Überblick über Struktur und Aufbau verschaffen möchte, findet dazu praxisnahe Jahresabschluss Beispiele für GmbH. Dieser Schritt ist keine Formalität, sondern eine zwingende handelsrechtliche Pflicht nach § 42a GmbHG.

Erst mit diesem Beschluss gilt der Jahresabschluss als rechtswirksam festgestellt. Er bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung, die Offenlegung beim Unternehmensregister und die steuerliche Weiterverarbeitung (E-Bilanz). Ohne diesen Beschluss kann der Jahresabschluss nicht offengelegt werden.

Achtung

Fehlt der Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses, kann die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht erfüllt werden. Dies führt zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Der Gesellschafterbeschluss dokumentiert die formelle Zustimmung der Eigentümer zum Abschluss und zur Gewinnverwendung. Diese Trennung zwischen Aufstellung (Geschäftsführer) und Feststellung (Gesellschafter) ist ein Kernelement der GmbH-Governance und dient dem Schutz der Gesellschafter.

Was ist ein Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss?

Der Gesellschafterbeschluss ist die formelle Zustimmung der Gesellschafter zum von der Geschäftsführung erstellten Jahresabschluss. Er dokumentiert, dass die Gesellschafter den Abschluss geprüft, akzeptiert und verbindlich festgestellt haben.

Gemäß § 42a GmbHG ist der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festzustellen, nachdem er durch die Geschäftsführer aufgestellt worden ist. Das bedeutet: Der Geschäftsführer darf den Jahresabschluss nicht selbst feststellen – das ist ausschließlich Aufgabe der Gesellschafterversammlung.

Hinweis

Wichtig: Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Bei einer Einpersonen-GmbH genügt ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss des alleinigen Gesellschafters.

Der Beschluss ist Voraussetzung für Ausschüttungen von Gewinnen, die Veröffentlichung im Unternehmensregister und die steuerliche Verwendung des Abschlusses. Ohne rechtskräftigen Beschluss kann keine Gewinnausschüttung erfolgen.

  • Beschluss über die Gewinnverwendung (Ausschüttung oder Thesaurierung)
  • Entlastung der Geschäftsführung
  • Eventuelle Bestellung des Abschlussprüfers für das Folgejahr

Gesetzliche Grundlagen für den Gesellschafterbeschluss

Die Pflicht zur Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterbeschluss ergibt sich aus mehreren handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bilden das GmbHG und das HGB.

Rechtsquelle Paragraph Inhalt
GmbHG § 42a Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter
GmbHG § 46 Nr. 1 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
GmbHG § 47 Mehrheitsbeschluss und Stimmrechte
HGB §§ 242–264 Vorschriften zur Aufstellung des Jahresabschlusses
HGB § 325 Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister
HGB § 335 Ordnungsgeldverfahren bei unterlassener Offenlegung

Nach § 46 Nr. 1 GmbHG ist die Feststellung des Jahresabschlusses eine originäre Kompetenz der Gesellschafterversammlung. Diese Zuständigkeit kann nicht auf die Geschäftsführung übertragen werden, auch nicht durch Satzungsregelung.

„Die Feststellung des Jahresabschlusses ist zwingend Sache der Gesellschafter. Eine Delegation dieser Aufgabe auf die Geschäftsführung ist gesetzlich ausgeschlossen und würde den Beschluss unwirksam machen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen. Die Fristberechnung richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss ist innerhalb gesetzlicher Fristen durch Gesellschafterbeschluss festzustellen. Bei kleinen GmbHs beträgt die Frist 11 Monate, bei mittelgroßen und großen GmbHs 8 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Kleine GmbH

  • 11 Monate nach Bilanzstichtag
  • Keine Prüfungspflicht
  • Erleichterungen bei Offenlegung möglich

Mittelgroße und große GmbH

  • 8 Monate nach Bilanzstichtag
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Vollständige Offenlegung erforderlich

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen die offenlegungspflichtigen Unterlagen spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt daher die Frist bis 31. Dezember 2026.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Möglichkeit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger besteht nicht mehr.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroß/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Zuständigkeit und Ablauf der Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt ausschließlich der Gesellschafterversammlung nach § 46 Nr. 1 GmbHG. Der Geschäftsführer hat lediglich die Pflicht, den Abschluss aufzustellen und ihn anschließend zur Feststellung vorzulegen.

Ablauf in der Praxis

  1. Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang gemäß § 264 HGB)
  2. Prüfung durch Wirtschaftsprüfer bei mittelgroßen/großen GmbHs nach § 316 HGB
  3. Einladung zur Gesellschafterversammlung mit angemessener Frist
  4. Präsentation des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung
  5. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
  6. Beschluss über Gewinnverwendung (Ausschüttung oder Rücklagenbildung)
  7. Protokollierung des Beschlusses und Unterschrift aller Gesellschafter
  8. Archivierung des Protokolls und Vorbereitung der Offenlegung

Hinweis

Praxishinweis: Bei einer Einpersonen-GmbH kann der alleinige Gesellschafter den Beschluss schriftlich fassen. Eine Versammlung ist nicht erforderlich, aber die Schriftform muss eingehalten werden.

Mehrheitserfordernisse

Nach § 47 Abs. 1 GmbHG genügt für die Feststellung des Jahresabschlusses die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Stimmrechte richten sich nach den Geschäftsanteilen.

Muster: Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss

Ein rechtssicherer Gesellschafterbeschluss muss bestimmte Mindestangaben enthalten und formal korrekt dokumentiert werden. Nachfolgend ein praxisnahes Muster für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025.

Hinweis

Gesellschafterbeschluss der [Name der GmbH] vom [Datum]

Die Gesellschafter der [Name der GmbH] mit Sitz in [Ort] fassen folgenden Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2025 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang wird gemäß § 42a GmbHG festgestellt. Für die ordnungsgemäße Dokumentation dieses Vorgangs steht Ihnen ein Muster Feststellung Jahresabschluss GmbH zur Verfügung.

2. Gewinnverwendung
Der Bilanzgewinn in Höhe von [Betrag] EUR wird wie folgt verwendet:
– Ausschüttung an die Gesellschafter: [Betrag] EUR
– Einstellung in Gewinnrücklagen: [Betrag] EUR

3. Entlastung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2025 entlastet.

[Ort], den [Datum]

[Unterschriften aller Gesellschafter]

Notwendige Bestandteile

  • Firma und Sitz der GmbH
  • Datum der Beschlussfassung
  • Feststellung des Jahresabschlusses mit Angabe des Bilanzstichtags
  • Beschluss über Gewinnverwendung mit konkreten Beträgen
  • Entlastung der Geschäftsführung (optional, aber üblich)
  • Unterschriften aller Gesellschafter bzw. der Mehrheit
  • Bei Versammlung: Anwesenheitsliste und Niederschrift

Die Dokumentation muss schriftlich erfolgen und aufbewahrt werden. Bei mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich ein ausführliches Protokoll der Gesellschafterversammlung mit detaillierter Beschreibung der Beschlussfassung.

„Ein sauber dokumentierter Gesellschafterbeschluss schützt vor späteren Streitigkeiten und ist Voraussetzung für die rechtswirksame Offenlegung. Die Schriftform ist zwingend, auch bei Einpersonen-Gesellschaften.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten bei unterschiedlichen Gesellschafterstrukturen

Die praktische Umsetzung des Feststellungsbeschlusses hängt von der Gesellschafterstruktur ab. Je nach Anzahl und Art der Gesellschafter gelten unterschiedliche Anforderungen an Form und Verfahren.

Einpersonen-GmbH

Bei einer Einpersonen-GmbH ist keine Gesellschafterversammlung erforderlich. Der alleinige Gesellschafter fasst den Beschluss schriftlich. Die Schriftform ist aber auch hier zwingend – ein mündlicher oder konkludenter Beschluss ist unwirksam.

Ist der Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer (Gesellschafter-Geschäftsführer), muss er formal beide Rollen trennen: Als Geschäftsführer stellt er den Jahresabschluss auf, als Gesellschafter stellt er ihn fest.

Mehrpersonen-GmbH

Bei mehreren Gesellschaftern ist grundsätzlich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Die Einladung muss die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Formvorschriften beachten. Die Beschlussfassung erfolgt nach § 47 GmbHG.

Einpersonen-GmbH

  • Schriftlicher Beschluss ausreichend
  • Keine Versammlung nötig
  • Trennung Aufstellung/Feststellung beachten

Mehrpersonen-GmbH

  • Gesellschafterversammlung erforderlich
  • Einladungsfrist beachten
  • Protokollierung der Versammlung

GmbH mit Beirat/Aufsichtsrat

  • Zusätzliche Beratung möglich
  • Feststellung bleibt bei Gesellschaftern
  • Erweiterte Prüfungspflichten

Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, muss er bei der Beschlussfassung über seine eigene Entlastung gemäß § 47 Abs. 4 GmbHG sein Stimmrecht verlieren. Bei der Feststellung des Jahresabschlusses selbst ist er aber stimmberechtigt.

Achtung

Wichtig bei Entlastung: Nach § 47 Abs. 4 GmbHG ist ein Gesellschafter von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung seine Entlastung betrifft. Dies gilt auch bei Alleingesellschaftern nicht – hier muss der Beschluss dennoch gefasst werden.

Digitale Umsetzung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz unterstützt GmbHs bei der vollständig digitalen und rechtssicheren Abwicklung des gesamten Prozesses von der Jahresabschlusserstellung über die Beschlussfassung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Automatisierte Dokumentenerstellung

Die Plattform generiert automatisch HGB-konforme Vorlagen für Gesellschafterbeschlüsse mit allen erforderlichen Angaben gemäß § 42a GmbHG. Die Muster sind auf die individuelle Gesellschafterstruktur und Größenklasse zugeschnitten.

  • Automatische Erstellung von Beschlussvorlagen nach § 42a GmbHG
  • HGB-konforme Jahresabschlüsse nach §§ 242, 264, 266 HGB
  • Größenklassen-spezifische Formate gemäß § 267 HGB
  • Digitale Archivierung aller Dokumente (GoBD-konform)
  • Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Automatische Fristenüberwachung für Feststellung und Offenlegung

Vollständiger Workflow

  1. Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB-Vorschriften in OnlineBilanz
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  5. Direkte elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
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Rechtssicherheit: Alle durch OnlineBilanz generierten Dokumente entsprechen den aktuellen HGB-Vorschriften und berücksichtigen die seit DiRUG (01.08.2022) geltenden Offenlegungspflichten beim Unternehmensregister.

Die digitale Umsetzung spart Zeit, minimiert Fehlerquellen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Das System warnt rechtzeitig vor Ablauf der Feststellungs- und Offenlegungsfristen.

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Häufig gestellte Fragen

Wer muss den Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss fassen?

Nach § 42a GmbHG ist ausschließlich die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Der Geschäftsführer darf den Abschluss nur aufstellen, nicht aber selbst feststellen. Bei einer Einpersonen-GmbH genügt ein schriftlicher Beschluss des Alleingesellschafters.

Bis wann muss der Gesellschafterbeschluss 2026 gefasst werden?

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gilt bei kleinen GmbHs eine Feststellungsfrist von 11 Monaten (bis 30.11.2026), bei mittelgroßen und großen GmbHs 8 Monate (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (bis 31.12.2026) beim Unternehmensregister erfolgen.

Was passiert, wenn kein Gesellschafterbeschluss gefasst wird?

Ohne rechtswirksamen Gesellschafterbeschluss ist der Jahresabschluss nicht festgestellt und kann nicht beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dies führt zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem sind Gewinnausschüttungen rechtlich nicht möglich.

Welche Inhalte muss ein Gesellschafterbeschluss enthalten?

Der Beschluss muss mindestens enthalten: Firma und Sitz der GmbH, Datum der Beschlussfassung, Feststellung des Jahresabschlusses mit Bilanzstichtag, Beschluss über die Gewinnverwendung und Unterschriften aller Gesellschafter bzw. der erforderlichen Mehrheit. Üblich ist auch die Entlastung der Geschäftsführung.

Kann der Gesellschafterbeschluss digital erfolgen?

Ja, der Beschluss kann digital dokumentiert werden, wenn die Schriftform gewahrt bleibt. OnlineBilanz bietet rechtssichere digitale Vorlagen nach § 42a GmbHG und ermöglicht die vollständige digitale Abwicklung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Wo wird der Jahresabschluss nach dem Gesellschafterbeschluss offengelegt?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater