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A. Eigenkapital
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Jahresabschluss GmbH

Frist Jahresabschluss GmbH 2026: Alle Termine im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss Ihrer GmbH unterliegt klaren gesetzlichen Fristen. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungsfristen, die Sie unbedingt einhalten müssen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro sowie steuerliche Verspätungszuschläge.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Kleine GmbHs müssen bis 30.06.2026 aufstellen, mittlere und große GmbHs bis 31.03.2026. Die Feststellung erfolgt innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung muss bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen.

Warum sind die Fristen für den Jahresabschluss so wichtig?

Der Jahresabschluss ist für jede GmbH nach § 242 HGB gesetzlich verpflichtend. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße oder der wirtschaftlichen Situation.

Die Einhaltung der Fristen ist nicht nur eine formale Anforderung. Sie hat direkte wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen für Ihre GmbH und Sie persönlich als Geschäftsführer.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

bis 25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

3 Fristen

Aufstellung, Feststellung, Offenlegung

Bei Versäumnis drohen automatische Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz leitet diese Verfahren eigenständig ein, ohne vorherige Mahnung.

Achtung

Das Ordnungsgeldverfahren wird automatisch eingeleitet, sobald die Offenlegungsfrist abläuft. Eine Mahnung erfolgt nicht. Die Mindesthöhe beträgt 500 Euro, das Maximum liegt bei 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschlussfristen

Die Fristen für den Jahresabschluss ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz (GmbHG) regeln die handelsrechtlichen Pflichten.

Relevante Rechtsgrundlagen

  • § 242 HGB: Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfristen (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittlere/große GmbHs)
  • § 325 HGB: Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch Publikationsorgan, aber keine Einreichungsstelle mehr.

Hinweis

Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen, welche Fristen für Ihre GmbH gelten. Kleine Kapitalgesellschaften haben längere Aufstellungsfristen, aber identische Offenlegungsfristen wie mittlere und große GmbHs.

Alle Fristen für den Jahresabschluss 2025 im Überblick

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende verbindliche Fristen. Die Tabelle zeigt alle relevanten Termine für Ihre GmbH.

Schritt Kleine GmbH Mittlere/Große GmbH Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss 30.06.2026 31.03.2026 § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter 30.11.2026 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung Unternehmensregister 31.12.2026 31.12.2026 § 325 HGB
Steuererklärung (ohne Berater) 31.07.2026 31.07.2026 § 149 AO
Steuererklärung (mit Berater) 30.04.2027 30.04.2027 § 149 Abs. 3 AO

Diese Fristen bauen aufeinander auf. Die Aufstellung ist Voraussetzung für die Feststellung, und die Feststellung ist Voraussetzung für die Offenlegung.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der verschiedenen Fristen. Besonders kritisch ist die Offenlegungsfrist, da hier automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird. Eine frühzeitige Planung mit klaren Meilensteinen ist daher unverzichtbar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die erste Frist, die Sie beachten müssen. Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist aufgestellt werden.

Fristen nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften

Für kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB gilt eine Aufstellungsfrist von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 ist der Stichtag der 30.06.2026.

Mittlere und große Kapitalgesellschaften

Für mittlere und große GmbHs nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB gilt eine verkürzte Frist von 3 Monaten. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.03.2026.

Was bedeutet Aufstellung?

Die Aufstellung bedeutet, dass der Geschäftsführer den Jahresabschluss vollständig erstellt und unterschrieben hat. Der Jahresabschluss muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile enthalten.

  • Bilanz nach § 266 HGB mit allen Positionen
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB mit allen Pflichtangaben
  • Lagebericht (nur für mittlere und große GmbHs nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Unterschrift des Geschäftsführers auf allen Dokumenten

Die Aufstellung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Ohne vollständige Aufstellung kann keine Feststellung durch die Gesellschafter erfolgen.

Frist für die Feststellung durch die Gesellschafter

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Diese Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss gemäß § 42a GmbHG.

Die Feststellungsfristen unterscheiden sich nach Größenklasse und wurden durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) eingeführt.

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für JA 2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittlere GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Was passiert bei der Feststellung?

Die Gesellschafter beschließen in einer Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dieser Beschluss muss protokolliert werden und ist Voraussetzung für die Offenlegung.

Hinweis

Bei Einpersonen-GmbHs erfolgt die Feststellung durch Beschluss des alleinigen Gesellschafters. Auch dieser Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden und sollte das Datum der Feststellung eindeutig ausweisen.

Der Feststellungsbeschluss muss auch über die Ergebnisverwendung entscheiden. Die Gesellschafter legen fest, ob Gewinne ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt oder vorgetragen werden.

Frist für die Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung ist die kritischste Frist, da hier automatisch Ordnungsgelder drohen. Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Diese Frist gilt einheitlich für alle Größenklassen.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist keine Einreichungsstelle mehr, sondern veröffentlicht nur noch die eingereichten Unterlagen.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach der Größenklasse Ihrer GmbH gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen.

Kleine GmbH

  • Bilanz (verkürzt möglich)
  • Anhang
  • Offenlegungsvermerk bei Prüfungspflicht

Mittlere GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk

Große GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk

Die Offenlegung muss elektronisch im strukturierten Format erfolgen. Das Unternehmensregister akzeptiert nur noch ESEF-Formate (European Single Electronic Format) oder PDF-Dokumente mit strukturierten Daten.

Steuerliche Abgabefristen für den Jahresabschluss

Parallel zu den handelsrechtlichen Fristen bestehen steuerliche Abgabepflichten. Die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung müssen beim Finanzamt eingereicht werden.

Nach § 149 Abs. 2 AO beträgt die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 7 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2025 endet diese Frist am 31.07.2026.

Fristverlängerung bei steuerlicher Beratung

Wenn Sie einen Steuerberater mandatiert haben, verlängert sich die Frist automatisch. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt dann eine verlängerte Frist bis zum 30.04.2027 (letzter Tag Februar des Folgejahres plus 2 Monate).

Hinweis

Die Fristverlängerung gilt automatisch, wenn Sie zum Zeitpunkt der regulären Fristende einen Steuerberater mandatiert haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei Abgabe der Steuererklärung ist die Steuernummer des Beraters anzugeben.

Verspätungszuschläge vermeiden

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt nach § 152 AO Verspätungszuschläge festsetzen. Diese betragen mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

  • Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig einreichen
  • Gewerbesteuererklärung parallel vorbereiten
  • E-Bilanz nach § 5b EStG elektronisch übermitteln
  • Steuerberater frühzeitig mit Unterlagen versorgen
  • Feststellungsbeschluss dem Steuerberater übermitteln

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Die Versäumung der Jahresabschlussfristen hat schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Diese betreffen sowohl die GmbH als juristische Person als auch Sie persönlich als Geschäftsführer.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein, wenn die Offenlegungsfrist nicht eingehalten wird. Dieses Verfahren erfolgt ohne vorherige Mahnung oder Ankündigung.

Verstoß Ordnungsgeld Adressat
Erste Fristversäumung 500 – 5.000 Euro GmbH und Geschäftsführer
Wiederholte Versäumung 2.500 – 15.000 Euro GmbH und Geschäftsführer
Beharrliche Weigerung bis 25.000 Euro GmbH und Geschäftsführer
Unrichtige Angaben bis 25.000 Euro GmbH und Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld wird sowohl gegen die GmbH als auch persönlich gegen den Geschäftsführer festgesetzt. Beide Bescheide sind eigenständig vollstreckbar.

Achtung

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich für die Einhaltung der Offenlegungspflichten. Das gegen Sie persönlich festgesetzte Ordnungsgeld kann nicht von der GmbH übernommen werden. Eine Freistellung durch Gesellschafterbeschluss ist unwirksam.

Weitere Konsequenzen

  • Steuerliche Nachteile: Verspätungszuschläge nach § 152 AO und Zwangsgelder
  • Reputationsschaden: Negative Einträge im Unternehmensregister sind öffentlich einsehbar
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Geschäftspartner können fehlende Offenlegung einsehen
  • Geschäftsführerhaftung: Pflichtverletzung kann zu Schadensersatzansprüchen führen
  • Strafrechtliche Folgen: Bei vorsätzlicher Verletzung droht Freiheitsstrafe nach § 335 HGB

„In der Praxis erlebe ich häufig, dass Geschäftsführer die persönliche Haftung für Ordnungsgelder unterschätzen. Das Ordnungsgeld ist keine Bagatelle und kann bei mehrfacher Versäumung schnell fünfstellige Beträge erreichen. Zudem ist die Zahlung steuerlich nicht abzugsfähig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nachträgliche Offenlegung und Schadensbegrenzung

Wenn Sie Fristen versäumt haben, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Eine nachträgliche Offenlegung ist jederzeit möglich und begrenzt den Schaden.

Sofortmaßnahmen bei Fristversäumnis

  1. Jahresabschluss unverzüglich fertigstellen lassen
  2. Gesellschafterbeschluss zur Feststellung nachholen
  3. Offenlegung beim Unternehmensregister sofort vornehmen
  4. Steuerberater über Versäumnis informieren
  5. Auf Ordnungsgeldbescheid vorbereiten und ggf. Einspruch prüfen

Eine nachträgliche Offenlegung beendet die fortlaufende Pflichtverletzung. Das Bundesamt für Justiz kann bei erkennbarer Kooperationsbereitschaft mildere Ordnungsgelder festsetzen.

Hinweis

Wenn Sie mehrere Jahresabschlüsse versäumt haben, sollten Sie alle fehlenden Jahresabschlüsse zeitgleich offenlegen. Dies zeigt dem Bundesamt für Justiz, dass Sie die Versäumnisse umfassend bereinigen möchten.

Rechtsmittel gegen Ordnungsgelder

Gegen einen Ordnungsgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Erfolgsaussichten bestehen vor allem bei formalen Fehlern oder nachweisbaren Härtefällen.

  • Formfehler im Bescheid (z.B. falsche Zustellung)
  • Nachweisbare höhere Gewalt (z.B. schwere Erkrankung)
  • Unverschuldete technische Probleme bei der Einreichung
  • Erstmaliger Verstoß mit sofortiger Nachholung

Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das Ordnungsgeld muss zunächst gezahlt werden, auch wenn Sie Rechtsmittel einlegen. Bei Erfolg wird es erstattet.

Praxistipps für Geschäftsführer: So halten Sie alle Fristen ein

Die Einhaltung aller Fristen erfordert eine strukturierte Planung und rechtzeitige Vorbereitung. Mit den folgenden Praxistipps stellen Sie sicher, dass Sie keine Frist versäumen.

Frühzeitige Jahresplanung

  • Erstellen Sie einen Fristenkalender für das gesamte Jahr 2026
  • Definieren Sie interne Meilensteine vor den gesetzlichen Fristen
  • Beauftragen Sie Steuerberater spätestens im Februar 2026
  • Sorgen Sie für vollständige Buchhaltungsunterlagen zum Jahreswechsel
  • Planen Sie Gesellschafterversammlung rechtzeitig ein
  • Reservieren Sie Budget für Jahresabschlusserstellung und Offenlegung

Digitale Tools nutzen

Nutzen Sie digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de für die Erstellung und Offenlegung Ihres Jahresabschlusses. Dies spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und stellt die fristgerechte Einreichung sicher.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Automatische Fristenüberwachung mit Erinnerungen
  • Direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister
  • Gesetzeskonforme Formatierung nach HGB
  • Zentrale Dokumentenablage für alle Jahresabschlüsse
  • Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse

Zusammenarbeit mit Steuerberater

  • Klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten vereinbaren
  • Regelmäßige Status-Updates einfordern
  • Vollständige Unterlagen zeitnah bereitstellen
  • Feststellungsbeschluss schnellstmöglich übermitteln
  • Offenlegung nicht dem Steuerberater allein überlassen

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist mangelnde Kommunikation zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater. Legen Sie klare Verantwortlichkeiten fest und überwachen Sie als Geschäftsführer den Prozess aktiv. Die Offenlegungspflicht liegt letztendlich bei Ihnen persönlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklasse prüfen

Prüfen Sie jährlich, ob Ihre GmbH noch in dieselbe Größenklasse nach § 267 HGB fällt. Überschreitungen oder Unterschreitungen der Schwellenwerte können Ihre Fristen und Offenlegungspflichten verändern.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Wechsel der Größenklasse tritt erst ein, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 meiner GmbH?

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Diese Frist gilt einheitlich für alle Größenklassen. Die Offenlegung muss elektronisch beim Unternehmensregister erfolgen. Bei Versäumnis droht ein automatisches Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was passiert, wenn ich die Frist für den Jahresabschluss versäume?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld wird sowohl gegen die GmbH als auch persönlich gegen den Geschäftsführer festgesetzt und beträgt mindestens 500 Euro, maximal 25.000 Euro. Zusätzlich drohen steuerliche Verspätungszuschläge, Reputationsschäden und negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Als Geschäftsführer haften Sie persönlich für die Einhaltung der Fristen.

Wo muss ich den Jahresabschluss 2025 meiner GmbH offenlegen?

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtliniengesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist keine Einreichungsstelle mehr, sondern nur noch Publikationsorgan. Die Einreichung muss elektronisch im strukturierten Format erfolgen. Sie können dies selbst vornehmen oder einen Dienstleister wie OnlineBilanz.de beauftragen.

Wie lange haben kleine GmbHs Zeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben gemäß § 264 Abs. 1 HGB eine Aufstellungsfrist von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Aufstellungsfrist am 30.06.2026. Mittlere und große GmbHs haben nur 3 Monate Zeit (31.03.2026). Die Feststellung durch die Gesellschafter muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten erfolgen, also bis zum 30.11.2026.

Kann ich gegen ein Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung Einspruch einlegen?

Ja, gegen einen Ordnungsgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Erfolgsaussichten bestehen vor allem bei formalen Fehlern im Bescheid, nachweisbarer höherer Gewalt oder erstmaligem Verstoß mit sofortiger Nachholung. Der Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung – das Ordnungsgeld muss zunächst gezahlt werden. Bei Erfolg wird es erstattet. Eine anwaltliche Beratung ist bei höheren Ordnungsgeldern empfehlenswert.

Verlängert sich die Frist automatisch, wenn ich einen Steuerberater habe?

Die steuerliche Abgabefrist verlängert sich automatisch nach § 149 Abs. 3 AO, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fristendes einen Steuerberater mandatiert haben. Für das Geschäftsjahr 2025 verlängert sich die Frist von 31.07.2026 auf 30.04.2027. Die handelsrechtlichen Fristen (Aufstellung, Feststellung, Offenlegung) verlängern sich dadurch jedoch nicht. Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister bleibt unverändert bei 31.12.2026.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Jahresabschluss offenlegen, Größenklassen nach HGB, Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater