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Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
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19.10.25
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4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlog Firmenwagen GmbH Bilanz

Firmenwagen GmbH Bilanz: AfA, 1%-Regelung, vGA und E-Auto-Vorteile richtig bilanzieren 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Der Firmenwagen einer GmbH wird als Anlagevermögen aktiviert und nach § 7 EStG abgeschrieben (Verbrenner 6 Jahre, E-Auto wahlweise 75%-Sofortabschreibung im 1. Jahr bis Ende 2027). Die private Nutzung durch den GF wird nach 1%-Regelung, Fahrtenbuch oder bei E-Autos 0,25%-Regelung (bis 100.000 € BLP) versteuert — andernfalls 0,5%-Regelung. Ohne versteuerte Privatnutzung droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), die erhebliche Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen nach sich zieht. Bilanziell aktivierter Wert: Anschaffungskosten inkl. aller Nebenkosten. USt auf Privatanteil als Eigenverbrauch nach § 3 Abs. 9a UStG.

Ein Firmenwagen ist für die GmbH ein komplexes bilanzielles und steuerliches Thema — von der Aktivierung bei Anschaffung über die jährliche AfA, private Nutzung, Umsatzsteuer bis zur vGA-Prüfung. Dieser Artikel erklärt, wie der Firmenwagen in der GmbH-Bilanz korrekt abgebildet wird — mit besonderem Fokus auf E-Auto-Vorteile 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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E-Auto bis 100.000 € BLP

1. Aktivierung: Firmenwagen in der Bilanz

Der Firmenwagen einer GmbH wird im Anlagevermögen unter § 266 Abs. 2 HGB ausgewiesen — genauer: unter A.II. Sachanlagen → A.II.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Aktivierung erfolgt zu den Anschaffungskosten (§ 255 HGB), inkl.:

Kaufpreis netto (ohne USt, da vorsteuerabzugsfähig) + Zulassungs- und Überführungskosten + einbaufeste Sonderausstattung + evtl. Finanzierungsnebenkosten (Bearbeitungsgebühr). Nicht aktiviert: laufende Betriebskosten (Benzin, Versicherung, Wartung) — diese sind sofortiger Aufwand.

Verbucht wird in SKR03/04

SKR03: Konto 0320 „PKW“ (Anlagevermögen). SKR04: Konto 0540 „PKW“. AfA-Buchung im Jahresabschluss: SKR03 4832 „AfA auf PKW“ an 0320 / SKR04 6220 an 0540.

2. AfA nach § 7 EStG

Die Abschreibung eines Firmenwagens erfolgt linear nach § 7 Abs. 1 EStG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

FahrzeugartNutzungsdauerJährliche AfA
PKW Neuwagen6 Jahre16,67% p.a.
PKW GebrauchtwagenRestnutzungsdauer schätzenAbhängig
LKW / Transporter9 Jahre11,11% p.a.
E-Auto (regulär)6 Jahre16,67% p.a.
E-Auto (Turbo-AfA)Wahlrecht Sofort-AfA75% Jahr 1

3. E-Auto-Turboabschreibung 75% (neu 2025–2027)

Seit Mitte 2025 können Unternehmen 75% der Anschaffungskosten eines E-Firmenwagens im ersten Jahr abschreiben — befristet bis Ende 2027. Die verbleibenden 25% werden über die Restnutzungsdauer verteilt.

Rechenbeispiel: Turbo-AfA E-Auto 60.000 €

Anschaffungskosten (netto)60.000 €
AfA Jahr 1 (75%)45.000 €
Restbuchwert Ende Jahr 115.000 €
AfA Jahre 2–6 (je 3.000 €)15.000 €
Gesamt-AfA über 6 Jahre60.000 €

Bei einem KSt-Satz von 15% + Soli + GewSt (gesamt ca. 30%) spart die Turbo-AfA effektiv ~13.500 € Steuer im Jahr 1 bei einer 60.000-€-Investition — gegenüber der klassischen 6-Jahres-AfA, die die Steuerersparnis gleichmäßig verteilt.

4. 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Wenn der GF (oder Mitarbeiter) den Firmenwagen auch privat nutzt, muss der geldwerte Vorteil als Einkommen versteuert werden. Zwei Methoden:

1%-Regelung (pauschal)

1% des Bruttolistenpreises (BLP) pro Monat als geldwerter Vorteil. Plus 0,03% pro Kilometer Entfernungsweg für Fahrten Wohnung–Arbeit (wenn zutreffend).

Fahrtenbuch (kilometergenau)

Luckloses Fahrtenbuch mit Datum, km-Stand, Fahrtzweck — privat vs. geschäftlich. Der Privatanteil an den Gesamtkosten wird dann als geldwerter Vorteil versteuert. Lohnt sich bei geringer Privatnutzung (<30%) und hohem BLP.

Beispiel: 1% bei 50.000 € BLP, 20 km Arbeitsweg

1% BLP pro Monat (500 €)500 €
+ 0,03% × 20 km Arbeitsweg300 €
Geldwerter Vorteil pro Monat800 €
Jahresbetrag9.600 €

5. E-Auto: 0,25%- und 0,5%-Regel

Für vollelektrische Firmenwagen und qualifizierte Plug-in-Hybride gelten deutlich günstigere Bemessungsgrundlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG:

FahrzeugtypRegelVoraussetzung
E-Auto bis 100.000 € BLP0,25% BLPAnschaffung ab 01.07.2025
E-Auto über 100.000 € BLP0,5% BLP
Plug-in-Hybrid (qualifiziert)0,5% BLP≤50 g CO₂/km ODER ≥80 km E-Reichweite (Anschaffung ab 2025)
Nicht-qualifizierter Hybrid1% BLP
Verbrenner1% BLP

Neue Grenze seit 19. Juli 2025

Die Bruttolistenpreis-Grenze für die 0,25%-Regel wurde mit dem Steuer-Investitionssofortprogramm auf 100.000 € angehoben (vorher 70.000 €). Diese Neuregelung gilt für E-Autos, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden — auch als Dienstwagen für Arbeitnehmer. Geplante Laufzeit: bis 31.12.2030.

Vergleich: Verbrenner vs. E-Auto 2026

Verbrenner 50.000 € BLP (1%)500 €/Monat
E-Auto 50.000 € BLP (0,25%)125 €/Monat
Ersparnis pro Monat375 €
Jahresersparnis beim GF4.500 €

6. vGA-Risiko bei GF-Firmenwagen

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen privat nutzt, ohne einen geldwerten Vorteil zu versteuern, wertet das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Folgen:

Konsequenzen einer vGA

Für die GmbH: Die Kosten des Firmenwagens werden steuerlich nicht als Betriebsausgabe anerkannt — KSt- und GewSt-Nachzahlung plus Zinsen (§ 233a AO). Für den GF persönlich: Die verdeckte Ausschüttung wird als Kapitalertrag versteuert (25% Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren). Doppelbelastung möglich.

Wie vGA vermeiden

Schriftlicher Anstellungsvertrag des GF mit klarer Regelung zur privaten Nutzung (Erlaubnis oder Verbot). Bei Erlaubnis: geldwerter Vorteil versteuern nach 1%-Regel oder Fahrtenbuch. Bei Verbot: schriftliches Privatnutzungsverbot im Vertrag plus tatsächliche Dokumentation (Parkplatz nach Feierabend, Schlüssel-Übergabe). Bei fehlender Regelung unterstellt das Finanzamt meist Privatnutzung.

7. Umsatzsteuer-Eigenverbrauch

Die private Nutzung des Firmenwagens ist nach § 3 Abs. 9a UStG eine steuerpflichtige sonstige Leistung — die GmbH muss auf den Privatanteil USt zahlen.

Bei 1%-Regelung: Die monatlichen 1% des BLP sind die Bemessungsgrundlage. Darauf 19% USt. Bei 50.000 € BLP: 500 € × 19% = 95 € USt pro Monat. Bei Fahrtenbuch: Anteilige Kosten (Privatanteil der Gesamtkosten) sind Bemessungsgrundlage.

E-Auto: Volle Vorsteuer, reduzierte USt auf Privatanteil

Der Vorsteuerabzug beim E-Auto-Kauf ist voll (sofern >10% betriebliche Nutzung). Die USt auf den Privatanteil bemisst sich aber nur nach 0,25% bzw. 0,5% BLP — entsprechend der 0,25%- oder 0,5%-Regel.

8. Leasing vs. Kauf: Bilanzielle Unterschiede

Kauf: Aktivierung zu Anschaffungskosten, lineare AfA über 6 Jahre. Liquiditätswirksam beim Kauf, dann steuerlich verteilt.

Leasing: Operating-Leasing (meist im GmbH-Fuhrpark) — keine Aktivierung, Leasingraten sind sofort Betriebsausgabe. Bilanziell neutral. Einmalige Leasing-Sonderzahlung wird über die Laufzeit verteilt (aktiver RAP).

Finanzierungs-Leasing: Wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer — muss aktiviert werden wie Kauf. Seltener bei PKW.

„Der größte Fehler, den wir bei DIY-Bilanzen sehen, ist die fehlende vGA-Prüfung. Der Gesellschafter-GF nutzt den Firmenwagen privat, aber es steht nichts im Anstellungsvertrag. Bei der nächsten Betriebsprüfung wird das zur vGA umqualifiziert — mit Steuernachzahlungen von 10.000–30.000 €. Die Lösung ist einfach: vorher eindeutige Regelung im Vertrag und sauber die 1%-Regelung oder Fahrtenbuch abrechnen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

Häufige Fragen

Ist der Firmenwagen Teil der Bilanz oder nur der GuV?

Der Firmenwagen wird in der Bilanz als Anlagevermögen aktiviert (A.II.3 nach § 266 HGB). Die jährliche AfA und die laufenden Betriebskosten erscheinen in der GuV unter Abschreibungen (§ 275 HGB). Verkauft die GmbH den Wagen, ergibt sich ein Buchgewinn oder -verlust über den Restbuchwert.

Kann ich den Firmenwagen auch leasen statt kaufen?

Ja. Beim Operating-Leasing wird der Wagen nicht aktiviert — Leasingraten sind sofort Betriebsausgabe. Bilanzielle Neutralität, dafür aber keine Aktivierung. Finanzierungs-Leasing (wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer) erfordert Aktivierung wie Kauf. Für GmbHs meist Operating-Leasing.

Lohnt sich die E-Auto Turbo-AfA wirklich?

Ja, deutlich — aber nur, wenn die GmbH im Anschaffungsjahr ausreichend Gewinn hat, um die 75%-AfA steuerlich zu verwerten. Bei 60.000 € E-Auto und 30% Gesamtsteuersatz: ca. 13.500 € Sofort-Ersparnis im Jahr 1. Bei geringem Gewinn verlängert sich die Verwertung über den Verlustvortrag (§ 10d EStG).

Brauche ich ein Fahrtenbuch oder ist 1%-Regelung immer besser?

Die 1%-Regelung ist einfacher und meist bei hoher Privatnutzung (>50%) vorteilhaft. Das Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung (<30%) und hohem BLP. Einmalentscheidung pro Fahrzeug und Jahr. Bei E-Autos: Fahrtenbuch darf nur 25% der Abschreibung/Leasingrate ansetzen (analog zur 0,25%-Methode).

Muss ich als Geschäftsführer Gehältersteuern auf den Firmenwagen zahlen?

Ja. Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung wird als Lohnbestandteil versteuert — mit allen Steuern (Lohnsteuer, ggf. SV) wie regulärer Lohn. Bei 800 €/Monat geldwertem Vorteil und 42% Grenzsteuersatz: ca. 336 €/Monat Netto-Mehrbelastung.

Was passiert bei der vGA-Umqualifizierung?

Das Finanzamt macht zwei Bescheide: (1) Körperschaftsteuer-Nachzahlung bei der GmbH (Firmenwagen-Kosten werden nicht anerkannt). (2) Einkommensteuer-Bescheid beim GF (als Kapitalertrag mit 25% Abgeltungsteuer oder Teileinkünfte mit 60%-Steuer). Plus Zinsen nach § 233a AO (6% pro Jahr, seit 2022: 1,8%). Typische Gesamt-Nachzahlung: 8.000–25.000 € je nach Wagenwert und Dauer.

Kann ich den Wagen zu 100% auf die Familie laufen lassen?

Nein. Der Firmenwagen gehört der GmbH. Nutzt die GF-Ehefrau den Wagen, muss dies im Anstellungsvertrag oder per Dienstwagen-Überlassungsvertrag geregelt sein — und der geldwerte Vorteil beim GF versteuert werden. Reine „Familien-Nutzung“ ohne Regelung führt zu vGA.

Wann ist ein PKW kein „notwendiges Betriebsvermögen“?

Wenn die betriebliche Nutzung unter 10% liegt, ist der PKW Privatvermögen und darf nicht aktiviert werden. Bei 10–50% betrieblicher Nutzung: Wahlrecht zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Bei über 50%: notwendiges Betriebsvermögen. Für Gesellschafter-GF fast immer >50% — PKW gehört ins Betriebsvermögen der GmbH.

Gilt die Turbo-AfA auch für gebrauchte E-Autos?

Ja, grundsätzlich — sofern das Fahrzeug im Anwendungszeitraum (Mitte 2025 bis Ende 2027) erstmals in das Betriebsvermögen der GmbH gelangt. Die Details regelt das BMF-Schreiben zur Turbo-AfA. Prüfen Sie vor Kauf mit dem Steuerberater.

Kann OnlineBilanz Firmenwagen-Konstellationen in der Bilanz abbilden?

Ja. Im Festpreis von 499,95 € sind alle typischen Firmenwagen-Konstellationen abgedeckt: Aktivierung, AfA, 1%-Regel oder Fahrtenbuch, E-Auto-Privileg, USt-Eigenverbrauch, vGA-Prüfung. Bei komplexen Konstellationen (Fuhrpark >5 Fahrzeuge, internationale Dienstwagen-Nutzung): individuelle Absprache.

Fazit: Firmenwagen in der GmbH ist bilanzierbar — mit Disziplin

Ein Firmenwagen in der GmbH-Bilanz erfordert saubere Aktivierung, korrekte AfA, klare Privatnutzungs-Regelung und USt-Eigenverbrauch. Die größte Steuerersparnis liegt derzeit bei E-Autos mit Turbo-AfA und 0,25%-Regel — gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner lassen sich pro Jahr mehrere Tausend Euro Steuerersparnis für GmbH und GF realisieren.

Der größte Risikopunkt ist die vGA-Falle bei Gesellschafter-Geschäftsführern ohne klare vertragliche Regelung. Der schriftliche Anstellungsvertrag mit expliziter Firmenwagen-Regelung und die saubere Abrechnung nach 1%-Regel oder Fahrtenbuch sind Grundvoraussetzung.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026. Die E-Auto-Turbo-AfA (75% Sofortabschreibung) wurde 2025 mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm eingeführt, die BLP-Grenze für die 0,25%-Regel auf 100.000 € angehoben. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater