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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz GmbH

Eröffnungsbilanz GmbH erstellen 2026 – Pflicht, Aufbau, Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz ist für jede neu gegründete GmbH gesetzlich vorgeschrieben. Sie bildet den buchhalterischen Startpunkt und dokumentiert die Vermögens- und Schuldenlage zu Beginn der Geschäftstätigkeit. Wer die Eröffnungsbilanz vergisst oder fehlerhaft erstellt, riskiert steuerliche und handelsrechtliche Konsequenzen.

SG
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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Nach § 242 Abs. 1 HGB muss jede GmbH zu Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz erstellen. Sie zeigt Vermögen und Schulden zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung und bildet die Grundlage der Buchführung. Die Bilanzierung erfolgt nach § 266 HGB, das Stammkapital wird in voller Höhe passiviert.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist eine Bestandsaufnahme der Vermögens- und Schuldenlage eines Unternehmens zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit. Sie stellt dar, mit welchen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die GmbH startet.

Für GmbHs beginnt diese Pflicht mit der Eintragung ins Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Gesellschaft als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB und unterliegt den handelsrechtlichen Buchführungspflichten.

Die Eröffnungsbilanz wird nur einmal erstellt – im Gegensatz zum Jahresabschluss, der jährlich wiederkehrt. Sie bildet den buchhalterischen Startpunkt für alle nachfolgenden Geschäftsvorfälle und Bilanzierungen.

§ 242 Abs. 1 HGB

Verpflichtung zur Eröffnungsbilanz

100 %

Übereinstimmung Aktiva/Passiva

Einmalig

Bei Gründung erforderlich

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten

Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB. Dort heißt es, dass jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Vermögensgegenstände und Schulden genau zu verzeichnen und dabei das Verhältnis des Vermögens und der Schulden nach Art und Wert anzugeben hat.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten zusätzliche Anforderungen. Die Gliederung der Eröffnungsbilanz muss nach § 266 HGB erfolgen, auch wenn keine Offenlegungspflicht für das Eröffnungsjahr besteht.

Die Bewertungsvorschriften richten sich nach § 252 ff. HGB. Es gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), insbesondere Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit und Einzelbewertung.

Hinweis

Wichtig: Die Eröffnungsbilanz ist kein eigenständiges Offenlegungsdokument. Sie muss nicht beim Unternehmensregister eingereicht werden, ist aber Grundlage für den ersten Jahresabschluss und kann von Finanzbehörden sowie Wirtschaftsprüfern angefordert werden.

Aufbau und Gliederung nach HGB

Die Eröffnungsbilanz folgt dem klassischen Bilanzaufbau: Auf der linken Seite (Aktiva) stehen die Vermögenswerte, auf der rechten Seite (Passiva) die Finanzierung durch Eigenkapital und Fremdkapital.

Das Grundprinzip der Bilanzgleichung lautet: Aktiva = Passiva. Beide Seiten müssen stets den gleichen Betrag ausweisen. Diese Bilanzidentität ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung.

Aktivseite Passivseite
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte C. Verbindlichkeiten
II. Forderungen
III. Kassenbestand, Bankguthaben

Die Gliederung nach § 266 HGB ist auch für die Eröffnungsbilanz anzuwenden, um von Beginn an eine konsistente Bilanzstruktur zu gewährleisten.

Aktivseite: Vermögen der GmbH

Die Aktivseite zeigt, wofür die GmbH ihr Kapital verwendet hat. Sie wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen, geordnet nach der Liquidierbarkeit (Flüssigmachung) der Vermögenswerte.

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Dazu gehören immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software, Lizenzen), Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Grundstücke) sowie Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens).

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst Vermögenswerte, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Typische Positionen bei Gründung sind Kassenbestand und Bankguthaben (z.B. eingezahltes Stammkapital), Forderungen (meist noch nicht vorhanden bei Gründung) sowie Vorräte (Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Hinweis

Bei einer Bargründung besteht das Vermögen zunächst meist nur aus dem eingezahlten Stammkapital auf dem Geschäftskonto. Weitere Vermögensgegenstände entstehen erst durch nachfolgende Anschaffungen oder Sacheinlagen.

Passivseite: Kapital und Schulden

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft – also woher die GmbH ihr Kapital bezogen hat. Sie gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Eigenkapital

Das Eigenkapital einer GmbH besteht bei Gründung aus dem gezeichneten Kapital (Stammkapital gemäß Gesellschaftsvertrag, mindestens 25.000 Euro bei GmbH bzw. 1 Euro bei UG (haftungsbeschränkt)) und gegebenenfalls einer Kapitalrücklage (bei Einlagen über den Nennbetrag des Stammkapitals hinaus, sogenanntes Agio).

Fremdkapital

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind bei Gründung meist noch nicht erforderlich. Verbindlichkeiten können bereits bei Gründung bestehen, etwa gegenüber Kreditinstituten (Darlehen), Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) oder Lieferanten (bei bereits erfolgten, aber noch nicht bezahlten Lieferungen).

Achtung

Achtung Stammkapital: Das Stammkapital muss in voller Höhe passiviert werden – unabhängig davon, ob es bereits vollständig eingezahlt wurde. Ausstehende Einlagen werden auf der Aktivseite als Forderung gegen Gesellschafter erfasst (§ 272 Abs. 1 HGB).

Stammkapital richtig bilanzieren

Das Stammkapital ist der zentrale Posten der Eröffnungsbilanz einer GmbH. Es wird auf der Passivseite unter dem Eigenkapital als gezeichnetes Kapital ausgewiesen – und zwar immer in der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Höhe.

Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital auch nur 1 Euro betragen, muss aber schrittweise durch Rücklagenbildung erhöht werden (§ 5a GmbHG).

Stammkapital vollständig eingezahlt

Passivseite: Gezeichnetes Kapital 25.000 € Aktivseite: Bank 25.000 €

Stammkapital teilweise eingezahlt

Passivseite: Gezeichnetes Kapital 25.000 € Aktivseite: Bank 12.500 € + Ausstehende Einlagen 12.500 €

Gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG müssen mindestens 12.500 Euro (die Hälfte des Mindeststammkapitals) bei Gründung eingezahlt sein. Die ausstehenden Einlagen werden nach § 272 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen ausgewiesen oder vom gezeichneten Kapital auf der Passivseite offen abgesetzt.

„Die korrekte Bilanzierung des Stammkapitals ist entscheidend für die Rechtssicherheit der GmbH. Ausstehende Einlagen müssen transparent dargestellt werden – sie sind keine echten Vermögenswerte, sondern Forderungen gegen die Gesellschafter.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschied zum Jahresabschluss

Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss werden häufig verwechselt. Beide Dokumente enthalten eine Bilanz, unterscheiden sich aber in Zeitpunkt, Umfang und Zweck deutlich.

Merkmal Eröffnungsbilanz Jahresabschluss
Zeitpunkt Beginn der Geschäftstätigkeit Ende des Geschäftsjahres (meist 31.12.)
Häufigkeit Einmalig bei Gründung Jährlich wiederkehrend
Bestandteile Nur Bilanz Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht
Gesetzliche Grundlage § 242 Abs. 1 HGB § 242 Abs. 3 HGB, § 264 HGB
Offenlegung Nein Ja, beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Feststellungspflicht Nein Ja, durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Die Schlussbilanz des ersten Geschäftsjahres baut auf der Eröffnungsbilanz auf. Die Bilanzwerte zum Ende eines Geschäftsjahres werden zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres fortgeführt – dieser Vorgang wird als Bilanzkontinuität oder Bilanzidentität bezeichnet.

Anders als die Eröffnungsbilanz muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Fristen und Aufbewahrung

Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz gibt es keine explizite gesetzliche Frist. Sie sollte jedoch zeitnah nach der Handelsregistereintragung erstellt werden, da sie Grundlage der laufenden Buchführung ist.

Die Aufbewahrungspflicht für die Eröffnungsbilanz beträgt 10 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Bilanz vorgenommen wurde.

  • Eröffnungsbilanz unmittelbar nach Handelsregistereintragung erstellen
  • Vollständige Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden sicherstellen
  • Bilanzidentität prüfen: Aktiva = Passiva
  • Eröffnungsbilanz als Grundlage für Eröffnungsbuchungen verwenden
  • Aufbewahrung für 10 Jahre sicherstellen (digital oder in Papierform)
  • Bei Betriebsprüfung oder auf Anfrage des Finanzamts vorlegbar halten

Für den ersten Jahresabschluss gelten die regulären Feststellungs- und Offenlegungsfristen: Bei kleinen GmbHs muss der Jahresabschluss spätestens 11 Monate nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB).

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz unterlaufen Gründern häufig vermeidbare Fehler, die später zu buchhalterischen oder steuerlichen Problemen führen können.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Erfassung: Nicht alle Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten werden aufgenommen. Besonders bei Sacheinlagen oder übernommenen Verbindlichkeiten passieren Lücken.
  • Falsche Bewertung: Vermögensgegenstände werden zu hoch oder zu niedrig angesetzt. Maßgeblich sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 253 HGB).
  • Stammkapital nicht vollständig passiviert: Das gezeichnete Kapital muss immer in voller Höhe ausgewiesen werden – ausstehende Einlagen auf der Aktivseite.
  • Fehlende Bilanzidentität: Aktiv- und Passivseite stimmen nicht überein. Dies deutet auf Buchungsfehler oder vergessene Positionen hin.
  • Keine Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen: Die Zuordnung muss nach der Zweckbestimmung erfolgen, nicht nach dem Wert.

Achtung

Praxis-Tipp: Lassen Sie die Eröffnungsbilanz von einem Steuerberater oder einem Buchführungsservice prüfen. Fehler zu Beginn wirken sich auf alle nachfolgenden Geschäftsjahre aus und lassen sich später nur schwer korrigieren.

Bei Sachgründungen – also wenn Vermögensgegenstände statt Bargeld eingebracht werden – ist besondere Sorgfalt geboten. Hier gilt nach § 5 Abs. 4 GmbHG eine Bewertungspflicht, oft verbunden mit einem Sachgründungsbericht.

Steuerliche Bedeutung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist nicht nur handelsrechtlich relevant, sondern auch steuerlich von zentraler Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG.

Das Finanzamt prüft die Eröffnungsbilanz im Rahmen von Betriebsprüfungen. Fehler können zu Gewinnkorrekturen, Steuernachzahlungen und im schlimmsten Fall zu Verzugszinsen oder Zuschlägen führen.

Steuerbilanzieller Ansatz

Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG). Das bedeutet: Die Werte aus der handelsrechtlichen Eröffnungsbilanz werden grundsätzlich auch steuerlich übernommen.

Es gibt jedoch Abweichungen, etwa bei der Bewertung von Rückstellungen, bei steuerlichen Abschreibungsmethoden oder bei nicht abziehbaren Betriebsausgaben. In solchen Fällen können Handelsbilanz und Steuerbilanz unterschiedliche Werte ausweisen.

Körperschaftsteuer

Die GmbH ist ab Gründung körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG). Die Eröffnungsbilanz ist Ausgangspunkt für die Gewinnermittlung.

Gewerbesteuer

Auch für die Gewerbesteuer (§ 2 GewStG) ist die Eröffnungsbilanz relevant. Der Gewerbeertrag wird auf Basis der Steuerbilanz ermittelt.

Umsatzsteuer

Die Eröffnungsbilanz selbst wirkt nicht direkt auf die Umsatzsteuer. Aber Vorsteuerbeträge aus Anschaffungen können bereits erfasst werden.

„Eine sauber erstellte Eröffnungsbilanz spart später viel Ärger mit dem Finanzamt. Besonders bei Sacheinlagen oder gemischten Einlagen sollten die Werte nachvollziehbar dokumentiert und im Zweifel durch Gutachten belegt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Ja. Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die GmbH gilt als Formkaufmann (§ 6 HGB), daher besteht diese Pflicht ausnahmslos ab Eintragung ins Handelsregister.

Wann muss die Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Die Eröffnungsbilanz muss zum Zeitpunkt der Aufnahme des Handelsgewerbes erstellt werden – bei einer GmbH also mit der Eintragung ins Handelsregister. Eine konkrete Frist gibt es nicht, aber sie sollte unverzüglich erstellt werden, da sie Grundlage der laufenden Buchführung ist.

Muss die Eröffnungsbilanz offengelegt werden?

Nein. Die Eröffnungsbilanz muss nicht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Offenlegungspflichtig ist erst der erste Jahresabschluss gemäß § 325 HGB – dieser muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister hinterlegt werden.

Was passiert, wenn das Stammkapital noch nicht vollständig eingezahlt ist?

Das gezeichnete Kapital wird auf der Passivseite immer in voller Höhe ausgewiesen. Ausstehende Einlagen werden gemäß § 272 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite als Forderung gegen die Gesellschafter erfasst oder auf der Passivseite offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Mindestens 12.500 Euro müssen bei Gründung eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 7 GmbHG – Stammeinlagen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater