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Datum

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OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz GmbH

Eröffnungsbilanz GmbH erstellen 2026: Pflichten & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz bildet das buchhalterische Fundament jeder neu gegründeten GmbH. Sie dokumentiert den finanziellen Ausgangszustand zum Zeitpunkt der Gründung und ist nach § 242 Abs. 1 HGB gesetzlich vorgeschrieben. Ohne korrekte Eröffnungsbilanz fehlt die Grundlage für alle weiteren Buchungen und Jahresabschlüsse.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jede GmbH muss nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Sie zeigt die Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) zum Gründungszeitpunkt. Die Eröffnungsbilanz ist zum Tag der Handelsregistereintragung zu erstellen und bildet die Grundlage für alle Folgebuchungen. Detaillierte Informationen zu Pflichten, Aufbau und praktischer Umsetzung finden Sie im Artikel Eröffnungsbilanz erstellen.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz einer GmbH zum Zeitpunkt der Gründung. Sie dokumentiert als Stichtagsbilanz den finanziellen Ausgangszustand des Unternehmens und zeigt, mit welchen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die Geschäftstätigkeit beginnt.

Im Gegensatz zum Jahresabschluss, der die Entwicklung eines Geschäftsjahres abbildet, erfasst die Eröffnungsbilanz ausschließlich die Anfangswerte. Sie ist keine Offenlegungspflicht, sondern dient der internen Buchführung und als Grundlage für alle weiteren Geschäftsvorfälle.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz bildet den Startpunkt der doppelten Buchführung. Jede spätere Buchung baut auf den hier erfassten Anfangsbeständen auf. Fehler in der Eröffnungsbilanz ziehen sich durch die gesamte Buchführung.

Bei einer typischen GmbH-Gründung sind die Positionen überschaubar: eingezahltes Stammkapital, eventuell Sacheinlagen, Bankguthaben und möglicherweise erste Verbindlichkeiten. Die Komplexität nimmt zu, wenn Sachgründungen, Umwandlungen oder Unternehmenskäufe vorliegen.

Rechtliche Grundlagen der Eröffnungsbilanz

Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB. Danach hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, Forderungen, Schulden und sein sonstiges Vermögen genau zu verzeichnen und dabei den Wert seiner Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

Da die GmbH nach § 6 Abs. 1 HGB kraft Rechtsform als Formkaufmann gilt, unterliegt sie automatisch dieser Bilanzierungspflicht – unabhängig von Größe, Umsatz oder Geschäftsgegenstand. Die Pflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt
§ 242 Abs. 1 HGB Pflicht zur Eröffnungsbilanz zu Beginn des Handelsgewerbes
§ 243 HGB Inventar als Grundlage der Bilanz
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze
§ 253 HGB Bewertungsmaßstäbe (Anschaffungskosten, Teilwert)
§ 6 Abs. 1 HGB GmbH als Formkaufmann

Zusätzlich gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB. Diese regeln, wie Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz anzusetzen sind – in der Regel mit den Anschaffungskosten bzw. dem Teilwert bei Sacheinlagen.

Zeitpunkt und Fristen der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu erstellen. Bei einer GmbH ist dies der Tag der Eintragung ins Handelsregister. Ab diesem Moment entsteht die rechtliche Existenz der Gesellschaft und damit die Buchführungspflicht.

Achtung

Häufiger Fehler: Die Eröffnungsbilanz wird erst am Ende des ersten Geschäftsjahres zusammen mit dem Jahresabschluss erstellt. Das ist zu spät und führt zu lückenhafter Buchführung.

Das Gesetz schreibt keine exakte Frist in Tagen vor, fordert aber eine “angemessene” Frist. In der Praxis sollte die Eröffnungsbilanz innerhalb weniger Wochen nach Handelsregistereintragung vorliegen, idealerweise noch vor den ersten Geschäftsvorfällen.

Tag 1

Eintragung Handelsregister = Stichtag Eröffnungsbilanz

2-4 Wochen

Empfohlene Erstellungsfrist

31.12.2025

Typischer Bilanzstichtag bei Gründung im Jahresverlauf

Bei Gründung im Jahresverlauf endet das erste (Rump-)Geschäftsjahr am 31.12. des Gründungsjahres oder am folgenden 31.12., falls ein abweichendes Wirtschaftsjahr vereinbart wurde. Die Eröffnungsbilanz bildet dann die Anfangswerte für diesen Zeitraum.

Aufbau und Struktur der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz folgt dem klassischen Bilanzschema nach § 266 HGB. Sie besteht aus zwei Seiten: Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital), die in der Summe immer identisch sein müssen. Diese Gleichung wird als Bilanzgleichung bezeichnet.

Bei einer typischen Bargründung ist die Struktur deutlich einfacher. Auf der Aktivseite steht meist nur das Bankguthaben aus der Stammkapitaleinzahlung, auf der Passivseite das gezeichnete Kapital in gleicher Höhe.

„In der Praxis sehe ich häufig überkomplizierte Eröffnungsbilanzen. Bei einer Standard-Bargründung mit 25.000 Euro Stammkapital genügen oft zwei Positionen: Bankguthaben 25.000 Euro (Aktiva) und gezeichnetes Kapital 25.000 Euro (Passiva). Mehr braucht es zunächst nicht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aktiva und Passiva im Detail

Aktivseite: Vermögensgegenstände

Die Aktivseite erfasst alle Vermögensgegenstände, die der GmbH zum Gründungszeitpunkt gehören. Dies können sein:

  • Bankguthaben aus der Stammkapitaleinzahlung (üblichste Position)
  • Kassenbestand (falls vorhanden)
  • Sacheinlagen: Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke, Patente (bei Sachgründung)
  • Forderungen (falls bereits vor Eintragung Geschäfte getätigt wurden)
  • Vorräte oder Waren (bei Übernahme bestehender Bestände)

Passivseite: Eigenkapital und Verbindlichkeiten

Die Passivseite zeigt, woher die Mittel stammen. Bei Gründung ist dies typischerweise das Eigenkapital der Gesellschafter.

  • Gezeichnetes Kapital: Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag (mindestens 25.000 Euro bei GmbH, 1 Euro bei UG)
  • Kapitalrücklage: Agio, wenn Gesellschafter mehr als den Nennbetrag einzahlen
  • Verbindlichkeiten: Gründungskosten, Notarkosten, Darlehen, die bereits zum Stichtag bestehen
  • Rückstellungen: Selten bei Gründung, aber möglich bei übernommenen Verpflichtungen

Hinweis

Bei einer UG (haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital auch nur 1 Euro betragen. Dann zeigt die Eröffnungsbilanz 1 Euro Bankguthaben und 1 Euro gezeichnetes Kapital – rechtlich vollständig ausreichend.

Wichtig: Nicht eingezahlte Stammkapitalanteile werden als ausstehende Einlagen aktivisch vor dem Eigenkapital ausgewiesen und mindern dieses rechnerisch. Dies ist nach § 272 Abs. 1 HGB zwingend vorgeschrieben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz folgt einem klaren Prozess. Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz hilft Ihnen dabei, alle rechtlichen Anforderungen für Ihre GmbH zu erfüllen und die Bilanz korrekt aufzubauen.

  • Stichtag festlegen: Datum der Handelsregistereintragung
  • Inventur durchführen: Alle Vermögensgegenstände und Schulden erfassen
  • Bankkontoauszug zum Stichtag beschaffen (Nachweis Stammkapitaleinzahlung)
  • Sacheinlagen bewerten lassen (falls vorhanden, ggf. Gutachten erforderlich)
  • Gründungskosten zusammenstellen (Notar, Handelsregister, Beratung)
  • Bilanzschema nach § 266 HGB aufstellen
  • Aktiva erfassen: Bankguthaben, Sacheinlagen, sonstige Vermögenswerte
  • Passiva erfassen: Gezeichnetes Kapital, ggf. Kapitalrücklage, Verbindlichkeiten
  • Bilanzgleichung prüfen: Aktiva = Passiva
  • Eröffnungsbilanz unterzeichnen und zu den Unterlagen nehmen

Die Eröffnungsbilanz muss nicht eingereicht oder veröffentlicht werden. Sie gehört zu den Buchführungsunterlagen und ist nach § 257 HGB zehn Jahre aufzubewahren.

„Viele Gründer vergessen die Gründungskosten in der Eröffnungsbilanz. Notarkosten, Handelsregistergebühren und Beratungskosten sind aber reale Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die bereits zum Stichtag existieren und erfasst werden müssen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertungsvorschriften bei der Eröffnungsbilanz

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach §§ 252, 253 HGB anzuwenden. Diese unterscheiden sich je nach Art der Vermögenswerte.

Vermögensgegenstand Bewertungsmaßstab Rechtsgrundlage
Bargeld, Bankguthaben Nennwert § 253 Abs. 1 HGB
Sacheinlagen (Anlagevermögen) Teilwert / Verkehrswert § 253 Abs. 1 HGB
Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
Forderungen Nennwert abzgl. Wertberichtigungen § 253 Abs. 4 HGB
Vorräte Anschaffungskosten § 253 Abs. 1 HGB

Bei Sacheinlagen ist besondere Vorsicht geboten. Der Wert muss nachvollziehbar und angemessen sein. Nach § 5 Abs. 4 GmbHG ist bei Sachgründungen ein Sachgründungsbericht mit Bewertung erforderlich. Überbewertungen können zur Haftung der Gründer führen.

Achtung

Vorsicht bei Sacheinlagen: Der angesetzte Wert muss dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Überhöhte Bewertungen erfüllen den Tatbestand der verdeckten Sacheinlage und können zur Nachschusspflicht der Gesellschafter führen.

Das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gilt auch für die Eröffnungsbilanz: Vermögensgegenstände sind eher vorsichtig zu bewerten, Verbindlichkeiten im Zweifel höher anzusetzen.

Häufige Fehler bei der Eröffnungsbilanz

In der Praxis treten bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen immer wieder typische Fehler auf, die sich durch die gesamte Buchführung ziehen können.

Fehler 1

  • Eröffnungsbilanz wird erst mit Jahresabschluss erstellt
  • Keine klare Ausgangsbasis für Buchführung
  • Nachträgliche Korrekturen erforderlich

Fehler 2

  • Nicht eingezahltes Stammkapital wird nicht ausgewiesen
  • Bilanz zeigt falsches Eigenkapital
  • Verstoß gegen § 272 Abs. 1 HGB

Fehler 3

  • Notarkosten, Handelsregistergebühren fehlen
  • Verbindlichkeiten unvollständig
  • Aktivseite und Passivseite stimmen nicht

Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn die Eröffnungsbilanz direkt nach der Gründung mit klarem Fokus auf die tatsächlichen Verhältnisse erstellt wird. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist in komplexeren Fällen empfehlenswert.

Unterschiede zum Jahresabschluss

Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss sind zwei verschiedene Instrumente der Rechnungslegung. Viele Gründer verwechseln beide oder setzen sie gleich – das ist rechtlich nicht korrekt.

Merkmal Eröffnungsbilanz Jahresabschluss
Zeitpunkt Zu Beginn der Geschäftstätigkeit Am Ende des Geschäftsjahres
Rechtsgrundlage § 242 Abs. 1 HGB § 242 Abs. 3 HGB, § 264 HGB
Bestandteile Nur Bilanz Bilanz, GuV, Anhang (bei KapG)
Offenlegung Nein Ja, beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Feststellung Nicht erforderlich Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG
Prüfung Nein (außer bei Sachgründung) Ja bei mittelgroßen/großen GmbH
Aufbewahrung 10 Jahre (§ 257 HGB) 10 Jahre (§ 257 HGB)

Ein weiterer wichtiger Unterschied: Die Eröffnungsbilanz zeigt nur Bestände, keine Erfolgsrechnung. Es gibt keine Gewinn- und Verlustrechnung, da noch keine Geschäftsvorfälle stattgefunden haben.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz ist nicht offenlegungspflichtig. Sie muss weder beim Unternehmensregister eingereicht noch veröffentlicht werden. Erst der erste Jahresabschluss unterliegt nach § 325 HGB der Offenlegungspflicht.

Der erste Jahresabschluss nach Gründung baut auf der Eröffnungsbilanz auf. Die Schlussbilanz des ersten Geschäftsjahres muss mit der Eröffnungsbilanz verknüpft sein – alle Änderungen müssen nachvollziehbar sein.

Aufbewahrung und Dokumentation

Die Eröffnungsbilanz gehört zu den Buchführungsunterlagen und unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Für eine GmbH mit Eintragung im Jahr 2025 bedeutet das: Die Eröffnungsbilanz muss mindestens bis zum 31.12.2035 aufbewahrt werden. Bei Betriebsprüfungen oder späteren rechtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis der ordnungsgemäßen Gründung.

  • Eröffnungsbilanz in Papierform oder elektronisch archivieren
  • Alle Belege zum Stichtag sammeln (Kontoauszüge, Sacheinlagenverträge)
  • Gesellschafterbeschluss zur Kenntnis der Eröffnungsbilanz dokumentieren
  • Bei Sachgründung: Sachgründungsbericht und Bewertungsgutachten aufbewahren
  • Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug) zusammenführen
  • Digitale Kopien als Backup erstellen

Die Eröffnungsbilanz muss nicht zwingend von einem Steuerberater erstellt werden. Bei einfachen Bargründungen können Gründer sie selbst aufstellen. Bei komplexeren Sachverhalten (Sacheinlagen, Umwandlungen, Unternehmenskäufe) ist fachliche Unterstützung jedoch dringend zu empfehlen.

Achtung

Fehlende oder fehlerhafte Eröffnungsbilanzen können bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen. Das Finanzamt kann die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung anzweifeln und Zuschätzungen vornehmen.

Auch wenn die Eröffnungsbilanz nicht eingereicht werden muss, sollte sie sorgfältig erstellt und dokumentiert werden. Sie ist das Fundament Ihrer Buchhaltung und begleitet die GmbH durch ihre gesamte Geschäftstätigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Ja, jede GmbH ist nach § 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dies gilt unabhängig von Größe, Umsatz oder Geschäftsgegenstand, da die GmbH kraft Rechtsform als Kaufmann gilt.

Wann muss die Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Die Eröffnungsbilanz ist zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister zu erstellen. Sie sollte innerhalb weniger Wochen nach der Gründung vorliegen, idealerweise vor den ersten Geschäftsvorfällen, um eine lückenlose Buchführung zu gewährleisten.

Muss die Eröffnungsbilanz beim Unternehmensregister eingereicht werden?

Nein, die Eröffnungsbilanz ist nicht offenlegungspflichtig. Sie gehört zu den internen Buchführungsunterlagen und muss weder beim Unternehmensregister eingereicht noch veröffentlicht werden. Erst der erste Jahresabschluss unterliegt der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Was muss in der Eröffnungsbilanz einer GmbH mindestens enthalten sein?

Bei einer typischen Bargründung enthält die Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite das Bankguthaben aus der Stammkapitaleinzahlung und auf der Passivseite das gezeichnete Kapital. Bei Sachgründungen kommen Sacheinlagen hinzu, bei Fremdfinanzierung auch Verbindlichkeiten. Die Bilanzgleichung Aktiva = Passiva muss immer erfüllt sein.

Wie lange muss die Eröffnungsbilanz aufbewahrt werden?

Die Eröffnungsbilanz unterliegt der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB und muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bilanz erstellt wurde.

Was passiert, wenn keine Eröffnungsbilanz erstellt wird?

Das Fehlen einer Eröffnungsbilanz stellt einen Verstoß gegen § 242 Abs. 1 HGB dar. Die Buchführung ist unvollständig, was bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen kann. Das Finanzamt kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln und Zuschätzungen vornehmen. Zudem fehlt die Grundlage für alle weiteren Buchungen und Jahresabschlüsse.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss GmbH, Offenlegung beim Unternehmensregister, Bilanz erstellen, Gesellschafterbeschluss Feststellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater