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Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogElemente Jahresabschluss

Elemente des Jahresabschlusses 2026: Vollständiger Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss besteht aus verschiedenen Elementen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und Ihr Unternehmen vollständig abbilden. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht bilden ein zusammenhängendes System nach HGB. In der Praxis werden diese Bestandteile häufig mit standardisierten Abkürzungen im Jahresabschluss bezeichnet. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Funktion und Zusammenspiel aller Bestandteile.

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Servet Gündogan

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Kurzantwort

Die Elemente des Jahresabschlusses umfassen Bilanz und GuV (§ 242 HGB), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang (§ 264 HGB) und je nach Größenklasse Lagebericht (§ 289 HGB). Insbesondere für GmbHs gelten dabei spezifische Anforderungen an die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses. Diese Bestandteile bilden zusammen die finanzielle Lage, Vermögenssituation und das Geschäftsergebnis Ihres Unternehmens ab.

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschluss-Elemente

Die Elemente des Jahresabschlusses sind im Handelsgesetzbuch (HGB) klar definiert. § 242 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Pflichten.

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen GmbH, UG und AG zusätzlich einen Anhang erstellen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB verpflichtet, auch einen Lagebericht aufzustellen.

Hinweis

Die gesetzlichen Anforderungen richten sich nach der Größenklasse Ihres Unternehmens gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben deutlich geringere Pflichten als mittelgroße oder große.

Der Jahresabschluss muss nach § 243 Abs. 1 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Er muss nach § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Pflichtbestandteile nach Rechtsform und Größenklasse

Die Zusammensetzung des Jahresabschlusses hängt von Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Während Einzelkaufleute nur Bilanz und GuV erstellen müssen, haben Kapitalgesellschaften umfangreichere Pflichten.

Rechtsform/Größe Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Einzelunternehmen
Kleine GmbH/UG
Mittelgroße GmbH
Große GmbH/AG

Die Größenklassen werden nach § 267 HGB definiert. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Klein

Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, Mitarbeiter ≤ 50

Mittelgroß

Bilanzsumme ≤ 20 Mio. €, Umsatz ≤ 40 Mio. €, Mitarbeiter ≤ 250

Groß

Überschreitung von zwei der drei Kriterien für mittelgroße Gesellschaften

Die Bilanz: Vermögen und Kapital im Überblick

Die Bilanz ist das zentrale Element des Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) gegenüber und zeigt die finanzielle Struktur Ihres Unternehmens zum Bilanzstichtag.

Nach § 266 HGB ist die Gliederung für Kapitalgesellschaften detailliert vorgeschrieben. Die Bilanz gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite sowie Eigenkapital und Schulden auf der Passivseite.

Aufbau der Aktivseite

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital im Unternehmen verwendet wird. Sie ist nach Liquidierbarkeit geordnet – von langfristig gebundenem Vermögen zu schnell verfügbaren Mitteln.

  • Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen (§ 247 Abs. 2 HGB)
  • Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand und Bankguthaben
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für bestimmte Zeit danach darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB)
  • Aktive latente Steuern: Steuerlatenzen nach § 274 HGB (bei Aktivüberhang)

Aufbau der Passivseite

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals. Sie unterscheidet zwischen Eigenmitteln der Gesellschafter und Fremdkapital von Dritten.

  • Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (§ 266 Abs. 3 A HGB)
  • Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen (§ 249 HGB)
  • Verbindlichkeiten: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten, verbundenen Unternehmen etc.
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für bestimmte Zeit danach darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB)

„Die Bilanzstruktur verrät mehr über die Stabilität eines Unternehmens als viele Geschäftsführer vermuten. Eine hohe Eigenkapitalquote und ausreichende Liquidität sind die Basis für krisensicheres Wachstum.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewinn- und Verlustrechnung: Erfolg messbar machen

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt die Ertragslage Ihres Unternehmens. Sie stellt Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber und weist das Jahresergebnis aus.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren wählen. Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.

Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland das gebräuchlichere Verfahren. Es gliedert die Aufwendungen nach Aufwandarten und berücksichtigt Bestandsveränderungen.

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  11. Abschreibungen auf Finanzanlagen
  12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  14. Sonstige Steuern
  15. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Das Umsatzkostenverfahren gliedert die Aufwendungen nach Funktionsbereichen. Es zeigt die Kosten, die direkt den Umsatzerlösen gegenüberstehen.

Vorteile Gesamtkostenverfahren

  • Einfache Ableitung aus Finanzbuchhaltung
  • Keine Kostenstellen erforderlich
  • In Deutschland etabliert
  • Geringerer Erfassungsaufwand

Vorteile Umsatzkostenverfahren

  • Klarere Erfolgsdarstellung
  • Bessere Segmentanalyse möglich
  • International verbreitet
  • Funktionsorientierte Steuerung

Achtung

Die einmal gewählte Gliederungsmethode sollte beibehalten werden. Ein Wechsel zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren ist nach § 265 Abs. 1 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss im Anhang erläutert werden.

Der Anhang: Erläuterung und Transparenz

Der Anhang ist für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtend. Er ergänzt und erläutert die Angaben in Bilanz und GuV und sorgt für die notwendige Transparenz.

Der Mindestinhalt ist in § 284 HGB für alle Kapitalgesellschaften sowie in § 285 HGB für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geregelt. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen.

Pflichtangaben nach § 284 HGB

  • Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zur Bilanz und GuV, soweit Inhalt und Gliederung nicht eindeutig sind
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung
  • Währungsumrechnung bei Fremdwährungsgeschäften

Erweiterte Angaben nach § 285 HGB

Für nicht kleine Kapitalgesellschaften kommen umfangreiche weitere Pflichtangaben hinzu, darunter:

  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 9 HGB)
  • Haftungsverhältnisse, nicht in der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Angaben zu verbundenen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können nach § 288 HGB auf zahlreiche Anhangangaben verzichten. Der Anhang wird dadurch deutlich schlanker und einfacher zu erstellen.

Anlagenspiegel als Kernbestandteil

Der Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB ist eine zentrale Anlage zum Anhang. Er zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten, Zugängen, Abgängen, Umbuchungen, Abschreibungen und Buchwerten.

Der Lagebericht: Strategische Perspektive

Der Lagebericht ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB verpflichtend. Er ergänzt die Vergangenheitsorientierung von Bilanz und GuV um eine zukunftsgerichtete Perspektive.

Nach § 289 HGB muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Mindestinhalt nach § 289 Abs. 1 und 2 HGB

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage
  • Eingehen auf die für das Unternehmen bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
  • Berichterstattung über Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung
  • Prognosebericht über voraussichtliche Entwicklung
  • Bei Kapitalgesellschaften: Angaben zu Forschung und Entwicklung

Der Lagebericht muss mit dem Jahresabschluss in Einklang stehen. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB ist auch auf die Belange von Umwelt und Arbeitnehmern einzugehen, soweit sie für das Verständnis erheblich sind.

Erweiterte Anforderungen für große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften müssen nach § 289 Abs. 3 HGB zusätzlich berichten über:

  • Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
  • Voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken
  • Forschungs- und Entwicklungsbereich
  • Bestehende Zweigniederlassungen

„Der Lagebericht wird häufig unterschätzt. Dabei ist er für Banken, Investoren und Geschäftspartner oft aussagekräftiger als die reinen Zahlen. Eine strategisch durchdachte Darstellung stärkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenspiel der Elemente: Das Gesamtbild

Die Elemente des Jahresabschlusses sind keine isolierten Dokumente, sondern bilden ein zusammenhängendes Informationssystem. Erst ihr Zusammenspiel vermittelt das vollständige Bild Ihrer Unternehmensrealität.

Verbindung zwischen Bilanz und GuV

Das Jahresergebnis aus der GuV fließt direkt in die Bilanz ein. Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag erhöht oder vermindert das Eigenkapital. Diese Verknüpfung ist zwingend und muss nachvollziehbar sein.

Die Verwendung des Jahresergebnisses – etwa durch Ausschüttung an Gesellschafter oder Einstellung in Rücklagen – wird im Anhang oder in einem separaten Ergebnisverwendungsbeschluss dokumentiert.

Die Rolle des Anhangs als Bindeglied

Der Anhang macht die Zahlen in Bilanz und GuV erst verständlich. Er erläutert die angewandten Methoden, Bewertungsansätze und Sondereffekte. Ohne Anhang bleiben viele Zusammenhänge unklar.

Element Zeitbezug Hauptfunktion Adressaten
Bilanz Stichtag Vermögens- und Finanzlage Gläubiger, Investoren
GuV Periode Ertragslage Gesellschafter, Finanzamt
Anhang Beide Erläuterung, Transparenz Alle Stakeholder
Lagebericht Zukunft Strategie, Risiken Investoren, Banken

Prüfung und Feststellung als Qualitätssicherung

Nach § 316 HGB müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB offenlegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre, die am 31.12.2025 enden, läuft die Frist bis zum 31.12.2026.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein (§ 326 HGB) ✓ verkürzt — entfällt ✓ verkürzt — entfällt
Mittelgroß (§ 327 HGB) ✓ vollständig ✓ verkürzt ✓ vollständig ✓ vollständig
Groß (§ 325 HGB) ✓ vollständig ✓ vollständig ✓ vollständig ✓ vollständig

Achtung

Bei nicht fristgerechter Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren nach § 326 HGB von erheblichen Erleichterungen. Sie müssen keine GuV offenlegen und können Bilanz und Anhang in verkürzter Form einreichen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können nach § 326 Abs. 2 HGB von der Offenlegung der GuV und des Anhangs vollständig befreit werden, wenn bestimmte Angaben in die Bilanz aufgenommen werden.

Hinweis

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Die Unterlagen müssen im strukturierten Format (XBRL) oder als PDF eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Elemente gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Eine GmbH muss nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang erstellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB aufstellen. Kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit und können den Anhang in verkürzter Form erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zu einem Stichtag (§ 242 HGB). Sie stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) gegenüber. Die GuV zeigt die Ertragslage über einen Zeitraum (§ 275 HGB) und stellt Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres gegenüber. Das Jahresergebnis aus der GuV fließt in die Bilanz ein.

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen?

Nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind von dieser Pflicht befreit. Der Lagebericht muss den Geschäftsverlauf, die Lage und die voraussichtliche Entwicklung mit Risiken und Chancen darstellen (§ 289 HGB).

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Für ein Geschäftsjahr mit Stichtag 31.12.2025 läuft die Frist bis zum 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater