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3400Wareneingang
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142,80 €
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogUmsatzsteuer Jahresabschluss

Buchung Umsatzsteuer Jahresabschluss 2026: Praxis-Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Umsatzsteuer im Jahresabschluss ist erfolgsneutral, aber essenziell für die korrekte Bilanzierung. Fehler bei der Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber dem Finanzamt können zu Rückfragen und Nachzahlungen führen. Dieser Leitfaden erklärt die rechtssichere Buchung und Abgrenzung nach § 246 HGB und § 266 HGB. Für die praktische Umsetzung im Kontenrahmen bietet unser SKR 03 Leitfaden zur Umsatzsteuer konkrete Buchungsanweisungen mit den entsprechenden Konten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und hat keine Auswirkung auf den Gewinn. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Zahllast oder das Guthaben gegenüber dem Finanzamt korrekt abgegrenzt werden. Die Buchung erfolgt erfolgsneutral über Verbindlichkeiten oder Forderungen gemäß § 266 HGB.

Bedeutung der Umsatzsteuer im Jahresabschluss

Die Umsatzsteuer ist einer der wichtigsten Bereiche der Buchführung und spielt im Jahresabschluss eine zentrale Rolle. Sie ist ein durchlaufender Posten, der nicht dem Unternehmen gehört, sondern nur vereinnahmt, verwaltet und an das Finanzamt abgeführt wird.

Obwohl die Umsatzsteuer das Unternehmensergebnis nicht beeinflusst, ist sie entscheidend für die korrekte Bilanzierung nach § 246 HGB, die ordnungsgemäße Steuererklärung und die rechtssichere Darstellung der Unternehmenszahlen zum Bilanzstichtag 31.12.2025.

19%

Regelsteuersatz in Deutschland

7%

Ermäßigter Steuersatz

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Zum Bilanzstichtag muss eindeutig festgestellt werden, ob das Unternehmen dem Finanzamt noch Umsatzsteuer schuldet oder ob ein Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer besteht. Diese Abgrenzung ist komplex und fehleranfällig.

Hinweis

Die Umsatzsteuer wird in der Bilanz gemäß § 266 Abs. 3 HGB entweder als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt (Zahllast) oder als Forderung (Vorsteuerüberhang) ausgewiesen.

Warum ist die Umsatzsteuer erfolgsneutral?

Die Umsatzsteuer hat keine Auswirkung auf den Gewinn des Unternehmens. Sie ist weder Ertrag noch Aufwand, sondern ein reiner Durchlaufposten zwischen Kunden, Unternehmen und Finanzamt.

Funktionsweise der Umsatzsteuer

Unternehmen vereinnahmen Umsatzsteuer aus Verkaufsumsätzen und zahlen Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Die Differenz wird als Zahllast oder Erstattungsanspruch an das Finanzamt gemeldet.

Umsatzsteuer (Ausgangsseite)

  • Rechnungen an Kunden (19% oder 7%)
  • Verkäufe von Waren und Dienstleistungen
  • Erhaltene Anzahlungen
  • Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 9a UStG

Vorsteuer (Eingangsseite)

  • Lieferantenrechnungen
  • Externe Dienstleistungen
  • Geleistete Anzahlungen
  • Reverse-Charge-Fälle gemäß § 13b UStG

Das Unternehmen ist nur Vermittler. Die tatsächliche Steuerlast trägt der Endverbraucher. Deshalb bleibt die Umsatzsteuer in der Gewinn- und Verlustrechnung unsichtbar und wird nur in der Bilanz als Forderung oder Verbindlichkeit ausgewiesen.

„Viele Unternehmer verstehen nicht, warum die Umsatzsteuer den Gewinn nicht beeinflusst. Dabei ist das Prinzip einfach: Sie nehmen die Steuer nur ein, um sie weiterzugeben. Entscheidend ist die korrekte Abgrenzung zum Bilanzstichtag.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abgrenzung der Umsatzsteuer zum Bilanzstichtag

Die korrekte Abgrenzung der Umsatzsteuer zum 31.12.2025 ist eine der wichtigsten Aufgaben im Jahresabschluss. Sie bestimmt, ob eine Verbindlichkeit oder eine Forderung gegenüber dem Finanzamt in der Bilanz auszuweisen ist.

Berechnung der Zahllast oder des Guthabens

Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer. Diese Berechnung erfolgt kumuliert für das gesamte Geschäftsjahr 2025.

Position Betrag (Beispiel) Konto
Umsatzsteuer 19% gesamt 38.000 € 1776
Umsatzsteuer 7% gesamt 2.100 € 1771
Vorsteuer gesamt –32.500 € 1576
Zahllast zum 31.12.2025 7.600 € 1780/Verbindlichkeit

Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, entsteht ein Erstattungsanspruch. Dieser wird gemäß § 266 Abs. 2 HGB als Forderung gegen das Finanzamt ausgewiesen.

Achtung

Achtung: Die Umsatzsteuer-Zahllast darf nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung verwechselt werden. Die Zahllast zum Bilanzstichtag berücksichtigt alle Geschäftsvorfälle bis 31.12.2025, auch wenn die Voranmeldung für Dezember noch nicht abgegeben wurde.

Ausweis in der Bilanz

Die Umsatzsteuer-Verbindlichkeit wird in der Bilanz unter Passiva ausgewiesen: Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (§ 266 Abs. 3 C Nr. 5 HGB). Ein Vorsteuerüberhang wird unter Aktiva als Forderung ausgewiesen.

Buchungstechnik der Umsatzsteuer in der Praxis

Die laufende Buchung der Umsatzsteuer während des Geschäftsjahres 2025 erfolgt auf separaten Konten. Diese werden zum Jahresabschluss zusammengeführt und abgegrenzt.

Standard-Buchungssätze

Bei jeder Ausgangsrechnung wird die Umsatzsteuer auf dem entsprechenden Steuerkonto erfasst. Bei Eingangsrechnungen erfolgt die Vorsteuererfassung.

Geschäftsvorfall Soll Haben
Ausgangsrechnung 1.190 € (brutto) Forderungen 1.190 € Umsatzerlöse 1.000 € / USt 19% 190 €
Eingangsrechnung 595 € (brutto) Aufwand 500 € / Vorsteuer 95 € Verbindlichkeiten 595 €
Zahllast an Finanzamt USt-Verbindlichkeit Bank
Vorsteuererstattung vom FA Bank Forderung Finanzamt

Jahresabschlussbuchung

Zum 31.12.2025 werden alle Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten auf das Verrechnungskonto Umsatzsteuer-Zahllast (SKR 03: Konto 1780, SKR 04: Konto 3820) umgebucht.

  • Alle Umsatzsteuerkonten (1771, 1776 etc.) auf Konto 1780 umbuchen
  • Alle Vorsteuerkonten (1576 etc.) gegen Konto 1780 umbuchen
  • Saldo des Kontos 1780 prüfen: Zahllast (Haben) oder Guthaben (Soll)
  • Abstimmung mit Umsatzsteuer-Jahreserklärung vornehmen
  • Ausweis in Bilanz als Verbindlichkeit oder Forderung

Hinweis

Moderne Buchhaltungssoftware wie OnlineBilanz.de führt diese Umbuchungen automatisch durch und prüft die Plausibilität der Umsatzsteuerdaten.

Sonderfälle und Besonderheiten bei der Umsatzsteuer

In der Praxis treten zahlreiche Sonderfälle auf, die die Umsatzsteuerabgrenzung im Jahresabschluss beeinflussen. Diese müssen korrekt erfasst und dokumentiert werden, wobei die entsprechenden Unterlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung des Jahresabschlusses archiviert werden müssen.

Skonto und Rabatte

Bei Skontogewährung oder -inanspruchnahme ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gemäß § 17 UStG. Die Umsatzsteuer muss entsprechend korrigiert werden.

Beispiel: Bei einer Rechnung über 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt) und 2% Skonto reduziert sich die Umsatzsteuer um 3,80 € auf 186,20 €. Die Buchung erfolgt über das Konto Umsatzsteuerkorrektur.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei bestimmten Leistungen geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b UStG). Das Unternehmen muss dann sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer buchen – beides hebt sich erfolgsneutral auf.

Typische Reverse-Charge-Fälle

  • Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
  • Lieferungen von Gas und Elektrizität
  • Gebäudereinigungsleistungen
  • Goldlieferungen

Buchungstechnische Behandlung

  • Eingangsrechnung ohne Umsatzsteuer erfassen
  • Umsatzsteuer nach § 13b buchen (z.B. Konto 1787)
  • Vorsteuer nach § 13b buchen (z.B. Konto 1577)
  • Beide Beträge in UVA und Jahreserklärung aufnehmen

Anzahlungen und Teilleistungen

Anzahlungen lösen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG bereits die Umsatzsteuerpflicht aus, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde. Diese Anzahlungen müssen zum Bilanzstichtag korrekt erfasst sein.

Stornierungen und Gutschriften

Werden Rechnungen storniert oder Gutschriften erstellt, muss die Umsatzsteuer entsprechend korrigiert werden. Dies gilt auch über den Jahreswechsel hinweg, wenn die ursprüngliche Rechnung in 2025 und die Gutschrift in 2026 erfolgt.

Achtung

Wichtig: Gutschriften aus 2025, die erst 2026 erstellt werden, müssen als rückwirkendes Ereignis behandelt werden. Die Umsatzsteuerkorrektur erfolgt in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2025.

Typische Fehlerquellen bei der Umsatzsteuerabgrenzung

Fehler bei der Umsatzsteuer im Jahresabschluss gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Betriebsprüfungen. Das Finanzamt prüft diese Positionen besonders intensiv.

Die häufigsten Fehler

Fehlerquelle Konsequenz Vermeidung
Fehlende Abgrenzung zum 31.12. Falsche Bilanzwerte, Rückfragen FA Systematische Jahresabschlussbuchungen
Verwechslung Soll-/Ist-Besteuerung Zeitliche Differenzen Klare Dokumentation der Methode
Nicht erfasste Anzahlungen Zu niedrige Umsatzsteuer Vollständige Anzahlungserfassung
Falsche Reverse-Charge-Buchung Doppelte oder fehlende USt Verwendung korrekter Konten
Fehlende Umsatzsteuerkorrektur Abweichung zur UVA Abstimmung Buchhaltung/Steuer

Soll- und Ist-Besteuerung

Bei der Soll-Besteuerung (Regelfall) entsteht die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung, unabhängig vom Zahlungseingang. Bei der Ist-Besteuerung (§ 20 UStG, für Kleinunternehmer und auf Antrag) erst bei Zahlung.

Diese Unterscheidung ist zum Bilanzstichtag entscheidend: Offene Forderungen enthalten bei Soll-Besteuerung bereits die Umsatzsteuerpflicht, bei Ist-Besteuerung noch nicht.

„Ein häufiger Fehler ist die fehlende Abstimmung zwischen Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wer die Zahllast zum Bilanzstichtag nicht korrekt ermittelt, riskiert Unstimmigkeiten in der Jahreserklärung und Nachfragen des Finanzamts.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abstimmung mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Die Umsatzsteuerwerte aus der Buchhaltung müssen exakt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung übereinstimmen. Abweichungen deuten auf Buchungsfehler oder fehlende Geschäftsvorfälle hin.

  • Umsatzsteuer lt. Buchhaltung mit Kennziffer 81 (UStVA) abgleichen
  • Vorsteuer lt. Buchhaltung mit Kennziffer 66 (UStVA) abgleichen
  • Zahllast/Erstattung lt. Bilanz mit Bescheid vergleichen
  • Differenzen systematisch aufklären und korrigieren

Digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz.de

Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de vereinfachen die Umsatzsteuerabgrenzung im Jahresabschluss erheblich. Die Software erfasst, prüft und verarbeitet die Umsatzsteuerdaten automatisch.

Funktionsweise der digitalen Abschlusserstellung

Die Buchhaltungsdaten werden importiert oder über Schnittstellen (DATEV, Lexware, sevDesk etc.) übertragen. Die Software prüft automatisch die Plausibilität der Umsatzsteuer- und Vorsteuerbuchungen und führt die Jahresabschlussbuchungen durch.

Automatische Prüfung

  • Vollständigkeitsprüfung aller Umsatzsteuerkonten
  • Abgleich mit Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Plausibilitätsprüfung der Beträge

Abgrenzung zum Stichtag

  • Automatische Berechnung der Zahllast
  • Umbuchung auf Verrechnungskonto
  • Korrekter Bilanzausweis nach § 266 HGB

Steuerberater-Prüfung

  • Vollständige Durchsicht durch Steuerberater
  • Freigabe des fertigen Abschlusses
  • Rechtssichere Offenlegung

Unternehmen können den Jahresabschluss damit eigenständig vorbereiten. Der fertige Abschluss wird anschließend von einem Steuerberater geprüft und freigegeben, bevor er beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Hinweis

OnlineBilanz.de berücksichtigt automatisch alle relevanten Vorschriften: § 266 HGB (Gliederung), § 246 HGB (Vollständigkeit), § 252 HGB (Bewertung) und die aktuellen GoBD-Anforderungen.

Vorteile der digitalen Lösung

Die digitale Jahresabschlusserstellung bietet erhebliche Vorteile gegenüber der manuellen Erstellung oder der vollständigen Auslagerung an den Steuerberater.

Aspekt Manuell OnlineBilanz.de
Zeitaufwand Mehrere Tage bis Wochen Wenige Stunden
Fehleranfälligkeit Hoch Gering (automatische Prüfung)
Kosten Hoch (vollständige StB-Gebühren) Moderat (StB nur Prüfung)
Rechtssicherheit Abhängig von Expertise Gewährleistet durch StB-Prüfung
Offenlegung Manuell Automatisch ans Unternehmensregister

Fristen und Offenlegungspflichten 2026

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 fristgerecht aufstellen, feststellen und offenlegen. Verstöße gegen diese Pflichten führen zu Ordnungsgeldverfahren.

Aufstellungs- und Feststellungsfristen

Der Jahresabschluss muss nach § 264 Abs. 1 HGB innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufgestellt werden. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss gemäß § 42a GmbHG.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Grundlage
Kleine GmbH/UG 11 Monate (bis 30.11.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG
Mittelgroße GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG
Große GmbH/AG 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG

Offenlegungsfrist und Unternehmensregister

Die Offenlegung muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Frist bis 31.12.2026.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Achtung

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 € und 25.000 €. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt Umfang und Detailtiefe der Offenlegung. Sie richtet sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Zwei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Zwei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Zwei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen und sind von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit (§ 326 HGB).

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister vollautomatisch nach erfolgter Steuerberater-Prüfung und Freigabe.

Häufig gestellte Fragen

Warum beeinflusst die Umsatzsteuer nicht den Gewinn?

Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Das Unternehmen nimmt sie von Kunden ein und führt sie an das Finanzamt ab. Sie ist weder Ertrag noch Aufwand und bleibt deshalb in der Gewinn- und Verlustrechnung unsichtbar. Nur in der Bilanz wird sie als Verbindlichkeit oder Forderung ausgewiesen.

Wie wird die Umsatzsteuer-Zahllast zum Bilanzstichtag berechnet?

Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen der vereinnahmten Umsatzsteuer (aus Ausgangsrechnungen) und der gezahlten Vorsteuer (aus Eingangsrechnungen). Der Saldo wird zum 31.12.2025 auf das Verrechnungskonto umgebucht und als Verbindlichkeit oder Forderung in der Bilanz nach § 266 HGB ausgewiesen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung beim Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 € und 25.000 €. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, für 2025 also bis 31.12.2026.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei Reverse-Charge-Geschäften?

Bei Reverse-Charge-Fällen nach § 13b UStG geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Das Unternehmen bucht sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer in gleicher Höhe – beides hebt sich erfolgsneutral auf. Die Beträge müssen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung gesondert ausgewiesen werden.

Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Mit digitalen Lösungen wie OnlineBilanz.de können Sie den Jahresabschluss eigenständig vorbereiten. Die Software erfasst und prüft alle Daten automatisch. Der fertige Abschluss wird anschließend von einem Steuerberater vollständig geprüft und freigegeben, bevor er rechtssicher beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 13 UStG – Entstehung der Steuer, § 13b UStG – Steuerschuldnerschaft. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
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Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
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127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater