Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogEinreichungsfristen Jahresabschluss

Jahresabschluss einreichen 2026: Fristen & Pflichten für GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden? Für Kapitalgesellschaften gelten unterschiedliche Fristen je nach Empfänger: Finanzamt, Unternehmensregister und Gesellschafterversammlung. Wer die gesetzlichen Vorgaben nach § 325 HGB und § 42a GmbHG nicht einhält, riskiert Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden (bzw. Ende Februar 2027 mit Steuerberater). Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten erfolgen (§ 42a GmbHG).

Überblick: Drei verschiedene Fristen für den Jahresabschluss

Die Frage “Bis wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden?” lässt sich nicht mit einem einzigen Datum beantworten. Für Kapitalgesellschaften gelten drei unterschiedliche Fristen, die sich an verschiedene Empfänger richten und unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben.

Jede dieser Fristen ist eigenständig zu beachten. Eine Verwechslung oder Nichtbeachtung kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Die drei zentralen Fristen betreffen das Finanzamt, die Gesellschafterversammlung und das Unternehmensregister.

Finanzamt

  • 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater)
  • Ende Februar 2027 (mit Steuerberater)

Gesellschafterversammlung

  • 11 Monate (kleine GmbH)
  • 8 Monate (mittelgroße/große GmbH)

Unternehmensregister

  • 12 Monate nach Bilanzstichtag
  • Seit DiRUG ausschließlich digital

Hinweis

Wichtig: Die Fristen laufen parallel und bauen teilweise aufeinander auf. Der Jahresabschluss muss zunächst aufgestellt, dann festgestellt und schließlich offengelegt werden. Eine sorgfältige Terminplanung ist daher unerlässlich.

Frist Finanzamt: Einreichung der Steuererklärung 2026

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und ist Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung. Die Einreichungsfrist beim Finanzamt richtet sich nach § 149 AO und hängt davon ab, ob ein Steuerberater beauftragt ist.

Für Unternehmen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Abgabe bis spätestens 31. Juli 2026.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten erstellt, verlängert sich die Frist erheblich auf das Ende Februar des übernächsten Jahres. Für das Geschäftsjahr 2025 gilt somit: Abgabe bis Ende Februar 2027.

31.07.2026

Frist ohne Steuerberater

28.02.2027

Frist mit Steuerberater

6 Monate

Fristverlängerung

Achtung

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung. In der Praxis können sich diese Beträge auf mehrere tausend Euro summieren.

In begründeten Ausnahmefällen kann das Finanzamt auf Antrag eine weitere Fristverlängerung gewähren. Der Antrag muss vor Ablauf der regulären Frist gestellt und substantiiert begründet werden. Pauschale Begründungen werden in der Regel abgelehnt.

Frist für die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Diese interne Frist ist unabhängig von der Einreichung beim Finanzamt und der Offenlegung.

Die Feststellungsfrist hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB haben mehr Zeit als mittelgroße oder große Gesellschaften.

Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB)

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 30.11.2026
  • Grundlage: § 42a Abs. 2 GmbHG

Mittelgroße/große GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026
  • Grundlage: § 42a Abs. 1 GmbHG

Die Feststellung erfolgt durch förmlichen Gesellschafterbeschluss. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung sollte den Feststellungsbeschluss dokumentieren und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.

„In der Praxis wird die Feststellungsfrist häufig unterschätzt. Dabei ist sie zwingend einzuhalten – auch wenn keine Prüfungspflicht besteht. Bei Fristversäumnis kann das Registergericht Ordnungsgeld gegen die Geschäftsführung verhängen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Frist für die Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss öffentlich offenzulegen. Diese Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2026.

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegung kann erst erfolgen, nachdem der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt wurde. Die Feststellungsfrist (8 bzw. 11 Monate) liegt daher vor der Offenlegungsfrist (12 Monate).

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen Gebrauch machen und beispielsweise auf die Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten.

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleine GmbH Bilanz (verkürzt möglich), Anhang (verkürzt) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfungsbericht § 325 Abs. 1 HGB

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Nach erfolgreicher Einreichung wird die Veröffentlichung im Register vorgenommen und ist öffentlich einsehbar.

Rechtsgrundlagen: HGB, GmbHG und AO im Überblick

Die verschiedenen Fristen zur Einreichung und Offenlegung des Jahresabschlusses ergeben sich aus unterschiedlichen Gesetzen. Ein Verständnis der rechtlichen Grundlagen hilft bei der korrekten Umsetzung der Pflichten.

Handelsgesetzbuch (HGB)

Das HGB regelt die handelsrechtlichen Pflichten zur Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung. Zentrale Vorschriften sind § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Pflichten für Kapitalgesellschaften) und § 325 HGB (Offenlegungspflicht).

  • § 242 HGB: Verpflichtet Kaufleute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses
  • § 264 HGB: Besondere Pflichten für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
  • § 267 HGB: Definition der Größenklassen (klein, mittelgroß, groß)
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht und 12-Monats-Frist
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei Nichtoffenlegung (500–25.000 Euro)

GmbH-Gesetz (GmbHG)

Das GmbHG enthält spezielle Regelungen für GmbHs, insbesondere zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung.

  • § 42a GmbHG: Feststellungsfristen (8 bzw. 11 Monate je nach Größe)
  • § 41 GmbHG: Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Feststellung
  • § 46 GmbHG: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Abgabenordnung (AO)

Die steuerlichen Fristen ergeben sich aus der Abgabenordnung und regeln die Abgabe der Steuererklärungen beim Finanzamt.

  • § 149 AO: Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen
  • § 152 AO: Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe
  • § 109 AO: Aufbewahrungspflichten (10 Jahre für Jahresabschlüsse)

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Bedeutung für Fristen

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt sowohl die Feststellungsfrist als auch den Umfang der Offenlegung. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt. Die Schwellenwerte gelten in der aktuellen Fassung seit 2026.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse hat unmittelbare Auswirkungen auf die einzuhaltenden Fristen und Pflichten. Kleine Kapitalgesellschaften genießen Erleichterungen sowohl bei der Feststellung (11 statt 8 Monate) als auch bei der Veröffentlichung des GmbH Jahresabschlusses (verkürzter Jahresabschluss möglich). Die Offenlegungsfrist Jahresabschluss 2026 muss dabei unabhängig von der Größenklasse zwingend eingehalten werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Hinweis

Tipp: Die Größeneinordnung sollte zu jedem Bilanzstichtag überprüft werden. Ein Wachstum des Unternehmens kann zum Wechsel der Größenklasse führen – mit entsprechend strengeren Fristen und Offenlegungspflichten.

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB haben zusätzliche Erleichterungen, etwa bei der Aufstellung (vereinfachter Anhang) und Offenlegung. Die Feststellungsfrist von 11 Monaten gilt jedoch auch für sie.

Konsequenzen bei Fristversäumnis und Nichtoffenlegung

Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Fristen zur Feststellung, Einreichung und Offenlegung des Jahresabschlusses kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich und beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Achtung

Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei fortgesetzter Nichtoffenlegung können weitere Ordnungsgelder verhängt werden – bis zur vollständigen Erfüllung der Pflicht.

Verspätungszuschläge beim Finanzamt

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Die Höhe beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Bei einer festgesetzten Körperschaftsteuer von beispielsweise 50.000 Euro und einer Verspätung von 6 Monaten ergibt sich ein Verspätungszuschlag von 7.500 Euro. Diese Summen können die Liquidität erheblich belasten.

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG für Schäden, die durch eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

  • Haftung für Ordnungsgelder, wenn diese durch pflichtwidriges Verhalten entstanden sind
  • Haftung für Verspätungszuschläge gegenüber dem Finanzamt
  • Mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bei Vermögensschäden
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Bilanzfälschung oder -verschleierung

„Die persönliche Haftung wird oft unterschätzt. Geschäftsführer sollten die Fristen aktiv überwachen und dokumentieren, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Eine professionelle Begleitung durch Steuerberater oder Dienstleister wie OnlineBilanz reduziert das Risiko erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxis-Tipps zur sicheren Einhaltung aller Fristen

Die Vielzahl paralleler Fristen erfordert eine strukturierte Planung und konsequentes Fristenmanagement. Mit den folgenden Maßnahmen lassen sich Versäumnisse vermeiden und alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht erfüllen.

  • Erstellen Sie einen Fristenkalender mit allen relevanten Terminen für Aufstellung, Feststellung, Offenlegung und Steuererklärung
  • Beauftragen Sie einen Steuerberater, um die Fristverlängerung bis Ende Februar zu nutzen
  • Planen Sie die Gesellschafterversammlung frühzeitig – idealerweise 8-10 Monate nach Bilanzstichtag
  • Prüfen Sie jährlich Ihre Größenklasse nach § 267 HGB, um Änderungen der Fristen zu erkennen
  • Nutzen Sie digitale Tools wie OnlineBilanz zur effizienten Jahresabschlusserstellung und direkten Offenlegung
  • Dokumentieren Sie alle Schritte (Aufstellung, Feststellung, Offenlegung) schriftlich für den Nachweis der Sorgfaltspflicht
  • Stellen Sie Rücklagen für mögliche Verspätungszuschläge oder Ordnungsgelder bereit, falls Verzögerungen eintreten

Digitale Offenlegung über OnlineBilanz

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch. Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen die direkte Übermittlung des Jahresabschlusses nach Fertigstellung – ohne Medienbrüche und mit automatischer Fristenkontrolle.

Der Vorteil: Alle Schritte von der Bilanzierung über die Feststellung bis zur Offenlegung werden in einem System abgebildet. Das reduziert Fehlerquellen und stellt sicher, dass keine Frist übersehen wird.

Kommunikation mit dem Finanzamt

Sollte sich abzeichnen, dass die steuerliche Abgabefrist nicht eingehalten werden kann, ist eine proaktive Kommunikation mit dem Finanzamt ratsam. Ein rechtzeitig gestellter, gut begründeter Antrag auf Fristverlängerung wird meist gewährt.

Pauschale Begründungen wie “zu viel Arbeit” oder “Krankheit” reichen allerdings nicht aus. Konkrete Angaben zu außergewöhnlichen Umständen (z. B. Systemausfall, Insolvenz eines Mandanten beim Steuerberater) sind erforderlich.

Hinweis

Wichtig: Der Antrag auf Fristverlängerung muss vor Ablauf der regulären Frist gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag wird in der Regel abgelehnt, und das Finanzamt kann unmittelbar Verspätungszuschläge festsetzen.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 beim Finanzamt eingereicht werden?

Ohne Steuerberater gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist nach § 149 AO auf Ende Februar 2027. Diese Fristverlängerung ist einer der wesentlichen Vorteile der steuerlichen Beratung und sollte in jedem Fall genutzt werden.

Welche Frist gilt für die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Was passiert, wenn der Jahresabschluss nicht rechtzeitig offengelegt wird?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich persönlich gegen die Geschäftsführung. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – bei fortgesetzter Pflichtverletzung können weitere Ordnungsgelder folgen.

Wie lange hat eine kleine GmbH Zeit für die Feststellung des Jahresabschlusses?

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB haben nach § 42a Abs. 2 GmbHG eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Für einen Abschluss zum 31.12.2025 muss die Feststellung also bis zum 30. November 2026 erfolgen. Mittelgroße und große GmbHs haben nur 8 Monate Zeit.

Können die Fristen zur Einreichung des Jahresabschlusses verlängert werden?

Beim Finanzamt ist eine Fristverlängerung möglich, wenn ein begründeter Antrag vor Ablauf der regulären Frist gestellt wird. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist hingegen gesetzlich zwingend und kann nicht verlängert werden. Gleiches gilt für die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegungspflicht), § 42a GmbHG (Feststellungsfristen), § 267 HGB (Größenklassen), § 149 AO (Steuerliche Abgabefristen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater