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Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzsumme Jahresabschluss

Bilanzsumme im Jahresabschluss 2026: Definition & Bedeutung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzsumme ist eine der wichtigsten Kennzahlen im Jahresabschluss. Sie bestimmt die Größenklasse, Offenlegungs- und Prüfungspflichten sowie gesetzliche Erleichterungen nach § 267 HGB. Eine genaue Berechnung der Bilanzsumme ist daher für GmbH, UG und AG von zentraler Bedeutung, um die rechtlichen Konsequenzen korrekt einzuordnen. Der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss bildet zudem die Grundlage für die Entlastung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter und dokumentiert neben der Bilanzsumme auch den erwirtschafteten Gewinn im Jahresabschluss des Geschäftsjahres.

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Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanzsumme ist der Gesamtwert aller Vermögenswerte (Aktiva) bzw. die Summe aus Eigenkapital und Verbindlichkeiten (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie bestimmt nach § 267 HGB die Größenklasse des Unternehmens und damit Offenlegungs-, Prüfungs- und Dokumentationspflichten. Beide Seiten der Bilanz müssen identisch sein.

Was ist die Bilanzsumme im Jahresabschluss?

Die Bilanzsumme ist der Gesamtwert aller Vermögenswerte bzw. aller Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ergibt sich unmittelbar aus der Bilanz nach § 266 HGB und wird sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite ausgewiesen.

Grundsätzlich gilt in der doppelten Buchführung die Bilanzgleichung: Aktiva = Passiva. Die Bilanzsumme ist daher auf beiden Seiten identisch und spiegelt die wirtschaftliche Größe des Unternehmens wider.

Aktivseite

Summe aller Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten)

Passivseite

Summe aus Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten

Hinweis

Die Bilanzsumme zeigt die bilanzielle Größe eines Unternehmens – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Sie ist die zentrale Kennzahl für gesetzliche Einstufungen nach HGB.

Anders als Umsatz oder Jahresüberschuss ist die Bilanzsumme eine Bestandsgröße, die den Stichtagswert abbildet. Sie verändert sich nur durch Zu- und Abgänge im Vermögen oder bei den Schulden.

Berechnung der Bilanzsumme: Aktivseite und Passivseite

Die Bilanzsumme wird auf beiden Seiten der Bilanz berechnet. Beide Berechnungen müssen zwingend zum gleichen Ergebnis führen. Die Gliederung erfolgt nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Aktivseite: Vermögenswerte

Auf der Aktivseite werden alle Vermögenswerte des Unternehmens summiert. Diese gliedern sich in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten.

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Lizenzen, Software, Geschäfts- oder Firmenwert)
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)
  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • Kassenbestand, Bankguthaben
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite: Eigenkapital und Verbindlichkeiten

Die Passivseite zeigt die Finanzierung des Vermögens. Sie umfasst das Eigenkapital und alle Schulden des Unternehmens.

  • Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH, Grundkapital bei AG)
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn- oder Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • Rückstellungen (z. B. für Pensionen, Steuern, ungewisse Verbindlichkeiten)
  • Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen)
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten

„Viele Unternehmen prüfen die Bilanzsumme nur oberflächlich. Dabei kann bereits ein fehlerhaft aktivierter Posten oder eine vergessene Rückstellung zu einer falschen Größenklasse führen – mit erheblichen Folgen für Offenlegungs- und Prüfungspflichten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB: Schwellenwerte 2026

Die Bilanzsumme ist neben Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl eines der drei Kriterien zur Einordnung in eine Größenklasse nach § 267 HGB. Diese Einstufung entscheidet über Umfang und Inhalt des Jahresabschlusses.

Ein Unternehmen wird einer Größenklasse zugeordnet, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt sind (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Achtung

Die Schwellenwerte gelten für Bilanzstichtag 31.12.2025 (Jahresabschluss 2026). Bei Überschreitung an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfolgt eine Umklassifizierung – mit erweiterten Pflichten ab dem Folgejahr.

Die Bilanzsumme ist dabei häufig das entscheidende Kriterium, da sie bei wachsenden Unternehmen schneller steigt als die Mitarbeiterzahl und stärker schwankt als der Umsatz.

Bedeutung der Bilanzsumme für Pflichten im Jahresabschluss

Die Höhe der Bilanzsumme hat direkte Auswirkungen auf zahlreiche gesetzliche Pflichten. Je größer das Unternehmen nach § 267 HGB eingestuft wird, desto umfangreicher sind die Anforderungen an Rechnungslegung, Offenlegung und Prüfung.

Offenlegungspflichten nach § 325 HGB

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (für 31.12.2025: spätestens 31.12.2026).

  • Kleinstkapitalgesellschaften: befreit von der Offenlegung (§ 326 Abs. 2 HGB)
  • Kleine Kapitalgesellschaften: Offenlegung der Bilanz; Anhang und GuV können verkürzt oder entfallen
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: vollständiger Jahresabschluss inkl. Anhang
  • Große Kapitalgesellschaften: Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht pflichtgemäß offenzulegen

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Kleine Gesellschaften sind grundsätzlich prüfungsfrei, sofern keine Sondertatbestände vorliegen.

Anhang- und Lageberichtspflicht

Die Bilanzsumme bestimmt, ob und in welchem Umfang ein Anhang (§ 284 HGB) und ein Lagebericht (§ 289 HGB) erstellt werden müssen. Große Gesellschaften müssen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel vorlegen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

8 Monate

Feststellungsfrist (mittelgroß/groß)

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Wo steht die Bilanzsumme im Jahresabschluss?

Die Bilanzsumme wird in der Bilanz ausgewiesen – dem zentralen Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Sie erscheint als Endsumme sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite.

Typische Position im Jahresabschluss:

  • Bilanz → ganz unten: Summe Aktiva
  • Bilanz → ganz unten: Summe Passiva
  • Beide Werte müssen identisch sein (Bilanzgleichung)

Hinweis

Die Bilanzsumme ist nicht Teil der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Sie wird ausschließlich in der Bilanz ausgewiesen und ist eine Bestandsgröße, keine Stromgröße.

Wer kann die Bilanzsumme einsehen?

Je nach Größenklasse und Offenlegungspflicht ist die Bilanzsumme für unterschiedliche Adressaten zugänglich:

  • Banken und Kreditinstitute (im Rahmen von Finanzierungen)
  • Finanzämter (im Rahmen der Steuererklärung)
  • Förderstellen (z. B. bei Investitionszuschüssen)
  • Geschäftspartner und Investoren (bei Offenlegung im Unternehmensregister)
  • Abschlussprüfer (bei prüfungspflichtigen Gesellschaften)
  • Öffentlichkeit (sobald Offenlegungspflicht besteht)

Seit dem DiRUG werden alle offenlegungspflichtigen Jahresabschlüsse ausschließlich über das Unternehmensregister veröffentlicht. Die Bilanzsumme ist dort für jedermann einsehbar.

Häufige Fehlerquellen bei der Ermittlung der Bilanzsumme

Die Berechnung der Bilanzsumme erscheint auf den ersten Blick trivial. In der Praxis treten jedoch immer wieder Fehler auf, die zu falschen Größenklassifizierungen oder rechtlichen Konsequenzen führen können.

Typische Fehlerquellen

  • Fehlerhafte Aktivierung: Wirtschaftsgüter werden aktiviert, obwohl keine Aktivierungspflicht oder ein Aktivierungsverbot besteht (z. B. selbst geschaffene Marken nach § 248 Abs. 2 HGB)
  • Vergessene Rückstellungen: Ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. für Steuern, Prozessrisiken) werden nicht oder zu niedrig angesetzt
  • Falsche Bewertung: Überbewertung von Vermögensgegenständen oder Unterbewertung von Verbindlichkeiten
  • Nicht ausgebuchte Forderungen: Uneinbringliche Forderungen verbleiben in der Bilanz
  • Fehlende Abschreibungen: Planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen werden nicht durchgeführt
  • Rechnungsabgrenzung fehlt: Aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nicht gebildet

Achtung

Selbst kleine Fehler können dazu führen, dass ein Unternehmen fälschlicherweise in eine höhere Größenklasse eingestuft wird – mit der Folge einer Prüfungspflicht oder erweiterten Offenlegung.

Kontrolle und Plausibilisierung

Vor Feststellung des Jahresabschlusses sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Stimmt die Summe Aktiva mit der Summe Passiva überein?
  • Sind alle Bewertungsvorschriften nach § 252 ff. HGB eingehalten?
  • Wurden alle Rückstellungen vollständig und in zutreffender Höhe gebildet?
  • Sind alle Forderungen werthaltig oder müssen Abschreibungen vorgenommen werden?
  • Wurden alle Abschreibungen planmäßig durchgeführt?
  • Liegen die Schwellenwerte nach § 267 HGB in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vor?

Rechtliche Konsequenzen bei falscher Bilanzsumme

Eine falsch ermittelte Bilanzsumme kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Konsequenzen reichen von Ordnungsgeldern bis zu haftungsrechtlichen Risiken für die Geschäftsführung.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wird aufgrund einer zu niedrig ausgewiesenen Bilanzsumme die Offenlegung unterlassen oder unvollständig durchgeführt, droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Geschäftsführer sind nach § 43 GmbHG zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Eine fehlerhafte Bilanzsumme kann als Pflichtverletzung gewertet werden und zu Schadensersatzansprüchen führen.

  • Haftung gegenüber der Gesellschaft bei schuldhafter Pflichtverletzung
  • Haftung gegenüber Gläubigern bei Insolvenzverfahren (z. B. wegen Insolvenzverschleppung)
  • Strafbarkeit nach § 283 StGB (Bankrott) bei vorsätzlicher Bilanzfälschung

Auswirkungen auf Finanzierung und Rating

Banken und Investoren nutzen die Bilanzsumme als zentrale Kennzahl zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Eine zu hoch ausgewiesene Bilanzsumme kann zu überzogenen Erwartungen führen, eine zu niedrige zu schlechteren Konditionen oder Kreditablehnungen.

„In der Praxis sehe ich immer wieder Unternehmen, die durch fehlerhafte Bilanzierung in eine höhere Größenklasse rutschen und dann unnötig hohe Kosten für Prüfung und Offenlegung tragen. Eine sorgfältige Vorbereitung zahlt sich aus.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Hinweise für die Jahresabschlusserstellung 2026

Die korrekte Ermittlung der Bilanzsumme ist Grundlage für einen rechtssicheren Jahresabschluss. Nachfolgend finden Sie praktische Hinweise für die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025).

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Pflicht Kleine Gesellschaft Mittelgroße/Große Gesellschaft
Feststellung (§ 42a GmbHG) 30.11.2026 (11 Monate) 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung (§ 325 HGB) 31.12.2026 (12 Monate) 31.12.2026 (12 Monate)
Prüfung (§ 316 HGB) Nicht prüfungspflichtig Pflicht

Bei Versäumung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung automatisiert.

Checkliste: Bilanzsumme korrekt ermitteln

  • Alle Vermögensgegenstände vollständig erfasst und nach § 253 HGB bewertet
  • Abschreibungen planmäßig und außerplanmäßig durchgeführt
  • Rückstellungen für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet (§ 249 HGB)
  • Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft, ggf. Einzelwertberichtigungen vorgenommen
  • Rechnungsabgrenzungsposten gebildet (§ 250 HGB)
  • Summe Aktiva = Summe Passiva geprüft
  • Schwellenwerte § 267 HGB mit Vorjahr verglichen

Digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Bilanzsumme im Jahresabschluss?

Die Bilanzsumme ist der Gesamtwert aller Vermögenswerte (Aktiva) bzw. die Summe aus Eigenkapital und Verbindlichkeiten (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie wird in der Bilanz nach § 266 HGB ausgewiesen und ist auf beiden Seiten identisch. Die Bilanzsumme bestimmt nach § 267 HGB die Größenklasse des Unternehmens.

Wie berechnet man die Bilanzsumme?

Die Bilanzsumme wird auf zwei Wegen ermittelt: Aktivseite = Summe aller Vermögenswerte (Anlagevermögen + Umlaufvermögen + Rechnungsabgrenzungsposten). Passivseite = Eigenkapital + Rückstellungen + Verbindlichkeiten + Rechnungsabgrenzungsposten. Beide Summen müssen zwingend übereinstimmen.

Welche Schwellenwerte gelten 2026 für die Bilanzsumme?

Nach § 267 HGB gelten folgende Schwellenwerte: Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 €, kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. €, mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. €, große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. €. Die Zuordnung erfolgt, wenn mindestens zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter) an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sind.

Was passiert bei falscher Bilanzsumme?

Eine falsch ermittelte Bilanzsumme kann zu einer falschen Größenklasse führen. Die Folgen: unnötige Prüfungs- und Offenlegungspflichten, Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 € nach § 335 HGB bei unterlassener Offenlegung, haftungsrechtliche Risiken für Geschäftsführer nach § 43 GmbHG und negative Auswirkungen auf Finanzierung und Rating.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater