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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogEntlastung Geschäftsführer

Entlastung Geschäftsführer 2026: Ablauf, Haftung & Bedeutung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Entlastung des Geschäftsführers ist ein oft unterschätzter Beschluss der Gesellschafter, der auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses erfolgt. Sie beeinflusst die Haftung der Geschäftsführung und schafft Rechtssicherheit. Dieser Artikel erklärt die allgemeine Bedeutung, den Ablauf und die rechtliche Wirkung der Entlastung im Jahr 2026. Spezifische Informationen zur Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH finden Sie in unserem weiterführenden Ratgeber.

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Servet Gündogan

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Kurzantwort

Die Entlastung des Geschäftsführers ist ein Gesellschafterbeschluss, der bestätigt, dass die Geschäftsführung im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß erfolgte. Sie reduziert Haftungsrisiken und schafft Rechtssicherheit, ersetzt aber keine Verjährungsfristen. Die Entlastung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG.

Was ist die Entlastung des Geschäftsführers?

Die Entlastung des Geschäftsführers ist ein Beschluss der Gesellschafter, der nach dem Jahresabschluss gefasst wird. Mit diesem Beschluss bestätigen die Gesellschafter, dass die Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß erfolgt ist.

Anders als bei Aktiengesellschaften ist die Entlastung bei der GmbH nach § 46 GmbHG nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis wird sie aber regelmäßig erteilt, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Vertrauensgrundlage zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung zu stärken.

Hinweis

Definition: Die Entlastung ist eine formelle Billigung der Geschäftsführungstätigkeit. Sie bedeutet, dass die Gesellschafter keine Einwände gegen die Amtsführung im geprüften Geschäftsjahr erheben und auf bekannte Schadensersatzansprüche verzichten.

Kernelemente der Entlastung

    „Die Entlastung ist zwar bei der GmbH nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber eine wichtige unternehmerische Praxis. Sie schafft Klarheit über vergangene Entscheidungen und reduziert Haftungsrisiken erheblich.”

    — Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

    Rechtliche Wirkung der Entlastung

    Die rechtliche Wirkung der Entlastung wird oft überschätzt. Sie führt nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss, sondern entfaltet eine differenzierte Schutzwirkung nach herrschender Rechtsprechung.

    Verzichtswirkung auf bekannte Ansprüche

    Durch die Entlastung verzichten die Gesellschafter auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die ihnen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt waren. Dies gilt nur für Pflichtverletzungen, die aus dem geprüften Jahresabschluss erkennbar sind oder in der Gesellschafterversammlung offengelegt wurden.

    Unbekannte Pflichtverletzungen, verschleierte Sachverhalte oder arglistig verschwiegene Umstände werden von der Entlastung nicht erfasst. Hier bleiben alle Haftungsansprüche bestehen.

    Achtung

    Wichtig: Die Entlastung befreit nicht von Ansprüchen Dritter (Gläubiger, Finanzamt, Sozialversicherung). Sie wirkt nur im Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung.

    Keine Verkürzung der Verjährungsfristen

    Die Entlastung verändert die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht. Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer verjähren nach § 43 Abs. 4 GmbHG grundsätzlich in fünf Jahren. Diese Frist beginnt mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.

    Aspekt Wirkung der Entlastung Keine Wirkung
    Bekannte Pflichtverletzungen Verzicht auf Ansprüche
    Unbekannte Verstöße Ansprüche bleiben bestehen
    Arglistig verschwiegene Tatsachen Volle Haftung
    Ansprüche Dritter (Finanzamt etc.) Keine Schutzwirkung
    Verjährungsfristen Bleiben unverändert bei 5 Jahren

    Zusammenhang zwischen Jahresabschluss und Entlastung

    Die Entlastung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG. Der Jahresabschluss bildet die unverzichtbare Informationsgrundlage für die Entscheidung der Gesellschafter über die Entlastung.

    Feststellung des Jahresabschlusses

    Nach § 42a Abs. 1 GmbHG haben die Geschäftsführer den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen aufzustellen. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss oder bei kleinen Kapitalgesellschaften durch die Geschäftsführer selbst, wenn kein Gesellschafter widerspricht.

    Kleine Kapitalgesellschaften

    Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026.

    Mittelgroße/große Kapitalgesellschaften

    Feststellung innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.08.2026.

    Chronologischer Ablauf

      Feststellung und Entlastung können in derselben Gesellschafterversammlung beschlossen werden, sind aber rechtlich getrennte Beschlüsse. Die Entlastung setzt die Feststellung voraus.

      Ablauf der Entlastung im Detail

      Der Entlastungsprozess folgt einem strukturierten Ablauf, der sich an den gesetzlichen Vorgaben und der unternehmerischen Praxis orientiert. Eine ordnungsgemäße Durchführung ist für die Rechtssicherheit entscheidend.

      Schritt 1: Vorbereitung der Gesellschafterversammlung

      Die Geschäftsführung lädt zur Gesellschafterversammlung ein und stellt den festgestellten Jahresabschluss sowie einen Geschäftsbericht bereit. Die Einladungsfrist richtet sich nach der Satzung, üblicherweise mindestens eine Woche.

      Auf der Tagesordnung müssen sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses als auch die Entlastung der Geschäftsführer als separate Punkte aufgeführt werden.

      Schritt 2: Prüfung durch die Gesellschafter

      Die Gesellschafter prüfen die vorgelegten Unterlagen auf Plausibilität, Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Entwicklung. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften liegt zudem der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vor.

      • Jahresabschluss vollständig und ordnungsgemäß aufgestellt
      • Bilanzierung nach HGB-Vorschriften
      • Wirtschaftliche Entwicklung nachvollziehbar
      • Geschäftsführungsentscheidungen dokumentiert
      • Keine erkennbaren Pflichtverletzungen
      • Ggf. Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers berücksichtigt

      Schritt 3: Beschlussfassung

      Die Entlastung wird durch einfachen Gesellschafterbeschluss erteilt, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Stimmabgabe erfolgt nach Geschäftsanteilen gemäß § 47 GmbHG.

      Achtung

      Stimmrechtsausschluss: Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, dürfen bei der eigenen Entlastung nach herrschender Meinung mitstimmen. Ein Stimmverbot besteht nur bei kollusivem Zusammenwirken oder Satzungsregelung.

      Schritt 4: Protokollierung

      Der Entlastungsbeschluss wird im Protokoll der Gesellschafterversammlung festgehalten. Das Protokoll sollte folgende Elemente enthalten: Datum, Ort, Teilnehmer, Tagesordnung, Abstimmungsergebnis und Unterschriften.

      Eine notarielle Beurkundung ist für den Entlastungsbeschluss nicht erforderlich, sofern nicht andere beschlussbedürftige Punkte dies erfordern.

      Haftung und Risiken ohne Entlastung

      Das Fehlen einer Entlastung hat zwar keine unmittelbare rechtliche Sanktion zur Folge, kann aber erhebliche praktische und rechtliche Konsequenzen haben. Es bleibt eine offene Haftungssituation bestehen.

      Rechtliche Konsequenzen

      Wird keine Entlastung erteilt, behalten sich die Gesellschafter ausdrücklich alle Ansprüche gegen die Geschäftsführung vor. Dies kann als Misstrauensvotum gewertet werden und die Zusammenarbeit erheblich belasten.

      Schadensersatzansprüche nach § 43 GmbHG bleiben in vollem Umfang bestehen. Die Gesellschaft kann bis zum Ablauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren Ansprüche geltend machen.

      Geschäftsführerhaftung

      Haftung nach § 43 GmbHG für Pflichtverletzungen bleibt ungeklärt und offen

      Vertrauensverlust

      Fehlende Entlastung signalisiert mangelndes Vertrauen der Gesellschafter

      Beweislast

      Geschäftsführer muss bei Schadensersatzforderungen Sorgfalt nachweisen (§ 43 Abs. 2 GmbHG)

      Praktische Auswirkungen

      In der Unternehmenspraxis kann eine verweigerte oder ausbleibende Entlastung zu Problemen bei Kreditverhandlungen, Due-Diligence-Prüfungen oder Unternehmensverkäufen führen. Banken und Investoren werten dies als Risikoindikator.

      5 Jahre

      Verjährungsfrist § 43 GmbHG

      § 43 Abs. 2

      Beweislastumkehr zugunsten GmbH

      Die Beweislast für sorgfaltsgemäßes Handeln liegt beim Geschäftsführer. Ohne Entlastung muss er im Streitfall nachweisen, dass er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

      Dokumentation und Nachweis der Entlastung

      Eine sorgfältige Dokumentation des Entlastungsbeschlusses ist für die Rechtssicherheit unerlässlich. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung bildet den zentralen Nachweis.

      Mindestinhalt des Protokolls

        Aufbewahrungspflichten

        Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle sind Teil der Geschäftsunterlagen und müssen gemäß § 257 HGB und § 147 AO für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte revisionssicher und nachweisbar erfolgen.

        Hinweis

        Praxis-Tipp: Bewahren Sie das Originalprotokoll zusammen mit dem festgestellten Jahresabschluss auf. Eine digitale Kopie sollte zusätzlich in einem gesicherten System archiviert werden.

        Gesellschafterliste und Handelsregister

        Der Entlastungsbeschluss selbst muss nicht beim Handelsregister eingereicht werden. Er gehört zu den internen Gesellschaftsunterlagen und ist nur auf behördliche Anforderung (z.B. Betriebsprüfung) vorzulegen.

        Anders verhält es sich mit dem Jahresabschluss: Dieser muss gemäß § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Frist der 31.12.2026.

        Sonderfälle und Verweigerung der Entlastung

        Nicht in jedem Fall wird die Entlastung erteilt. Gesellschafter können die Entlastung verweigern oder unter Vorbehalt erteilen, wenn sie Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung haben.

        Verweigerung der Entlastung

        Die Gesellschafter können die Entlastung ohne Angabe von Gründen verweigern. In der Praxis erfolgt dies meist bei erkennbaren Pflichtverletzungen, unklaren Geschäftsvorfällen oder fehlendem Vertrauen in die Geschäftsführung.

        Eine Verweigerung ist nicht gleichbedeutend mit einer Abberufung nach § 38 GmbHG. Sie signalisiert aber ernsthafte Bedenken und sollte Anlass für Klärungsgespräche sein.

        Achtung

        Achtung: Eine systematische Verweigerung der Entlastung ohne sachlichen Grund kann als Verstoß gegen die Treuepflicht gewertet werden. Gesellschafter dürfen ihr Stimmrecht nicht missbräuchlich ausüben.

        Entlastung unter Vorbehalt

        Gesellschafter können die Entlastung auch unter Vorbehalt erteilen, etwa wenn bestimmte Sachverhalte noch nicht abschließend geklärt sind. Der Vorbehalt muss konkret im Beschluss benannt werden.

        Eine Entlastung unter Vorbehalt hat nur für die vorbehaltenen Punkte keine Verzichtswirkung. Für alle anderen Aspekte wirkt sie wie eine uneingeschränkte Entlastung.

        Nachträgliche Entlastung

        Eine zunächst verweigerte Entlastung kann nachträglich erteilt werden, sobald die Bedenken ausgeräumt sind. Dies geschieht durch einen neuen Gesellschafterbeschluss in einer weiteren Versammlung.

        Mehrere Geschäftsführer

        Bei mehreren Geschäftsführern kann die Entlastung einzeln oder gemeinsam erfolgen. Die Gesellschafter können auch einzelnen Geschäftsführern die Entlastung verweigern, wenn nur diese Pflichtverletzungen begangen haben.

        Praxistipps für Geschäftsführer

        Als Geschäftsführer können Sie den Entlastungsprozess aktiv gestalten und Ihre rechtliche Position stärken. Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt.

        Transparenz und Kommunikation

        Informieren Sie die Gesellschafter regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, wichtige Entscheidungen und potenzielle Risiken. Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen und erleichtert die Entlastung erheblich.

        Legen Sie zusammen mit dem Jahresabschluss einen aussagekräftigen Geschäftsbericht vor, der die wirtschaftliche Entwicklung erläutert und wesentliche Geschäftsvorfälle dokumentiert.

        • Jahresabschluss fristgerecht und vollständig erstellen
        • Geschäftsbericht mit Erläuterungen vorbereiten
        • Gesellschafter rechtzeitig zur Versammlung einladen
        • Alle relevanten Unterlagen vorab zur Verfügung stellen
        • Kritische Punkte proaktiv ansprechen und erläutern
        • Beschlussprotokoll sorgfältig erstellen und archivieren

        Satzungsregelungen prüfen

        Prüfen Sie, ob Ihre Gesellschaftssatzung besondere Regelungen zur Entlastung enthält. Manche Satzungen sehen qualifizierte Mehrheiten oder besondere Fristen vor.

        Professionelle Unterstützung nutzen

        Nutzen Sie professionelle Dienstleister für die Jahresabschlusserstellung. Ein ordnungsgemäß erstellter Jahresabschluss ist die Grundlage für eine problemlose Entlastung.

        „Ein gut vorbereiteter Jahresabschluss und eine transparente Kommunikation sind die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Entlastung. Geschäftsführer sollten diesen Prozess nicht unterschätzen.”

        — Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

        Digitale Tools nutzen

        Moderne Software-Lösungen wie OnlineBilanz unterstützen Sie bei der effizienten Erstellung des Jahresabschlusses und der Vorbereitung der Gesellschafterversammlung. Die automatisierte Prüfung auf HGB-Konformität reduziert Fehlerquellen.

        Nach der Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister direkt aus dem System heraus – termingerecht und rechtssicher.

        Hinweis

        Fristen 2026 beachten: Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen. Verspätungen können zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro führen (§ 335 HGB).

        Häufig gestellte Fragen

        Ist die Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH verpflichtend?

        Nein, bei der GmbH ist die Entlastung nicht gesetzlich vorgeschrieben, anders als bei der AG. Sie ist aber unternehmerische Praxis und wird regelmäßig erteilt, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Vertrauensverhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung zu dokumentieren. Die Satzung kann aber eine Verpflichtung vorsehen.

        Welche rechtliche Wirkung hat die Entlastung des Geschäftsführers?

        Die Entlastung bewirkt einen Verzicht der Gesellschafter auf Schadensersatzansprüche, die ihnen zum Zeitpunkt des Beschlusses bekannt waren. Sie wirkt nicht bei unbekannten Pflichtverletzungen, arglistig verschwiegenen Tatsachen oder Ansprüchen Dritter. Die Verjährungsfristen von fünf Jahren nach § 43 Abs. 4 GmbHG bleiben unverändert.

        Wann erfolgt die Entlastung des Geschäftsführers?

        Die Entlastung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG. Bei kleinen Kapitalgesellschaften ist dies innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026. Beide Beschlüsse können in derselben Gesellschafterversammlung gefasst werden.

        Was passiert, wenn die Entlastung verweigert wird?

        Eine Verweigerung der Entlastung hat keine unmittelbare rechtliche Sanktion, signalisiert aber Misstrauen der Gesellschafter. Alle Schadensersatzansprüche nach § 43 GmbHG bleiben in vollem Umfang bestehen. Die Verweigerung ist nicht gleichbedeutend mit einer Abberufung, kann aber der erste Schritt dazu sein. Eine nachträgliche Entlastung ist jederzeit möglich.

        Müssen Geschäftsführer bei der eigenen Entlastung mitstimmen dürfen?

        Nach herrschender Meinung dürfen Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, bei der eigenen Entlastung mitstimmen. Ein Stimmrechtsausschluss besteht nur bei kollusivem Zusammenwirken zum Nachteil der Gesellschaft oder wenn die Satzung dies ausdrücklich regelt. Das Stimmrecht nach § 47 GmbHG bleibt grundsätzlich bestehen.

        Wo muss der Entlastungsbeschluss eingereicht werden?

        Der Entlastungsbeschluss muss weder beim Handelsregister noch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Er gehört zu den internen Gesellschaftsunterlagen und ist zehn Jahre aufzubewahren. Nur der Jahresabschluss muss gemäß § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden.

        Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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        Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

        Einsicht, Fragen, Freigabe

        Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

        von StB unterzeichnet
        Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
        Jahresbilanz zum 31.12.2025
        Anlagevermögen142.380 €
        Umlaufvermögen298.412 €
        Eigenkapital186.920 €
        Bilanzsumme440.792 €
        GEPRÜFT
        F. Klement
        StB/WP
        Fragen Freigeben
        6
        Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

        Einreichung beim Finanzamt
        & Offenlegung

        Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

        fristgerecht & rechtskonform
        Abschluss 2025 · Erledigt
        Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
        E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
        FK
        Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
        7
        Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

        Ihr fester Steuerberater –
        365 Tage an Ihrer Seite

        Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

        Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

        12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
        ? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
        Übersicht
        Jahresabschluss
        Dokumente
        Fristen
        Dauermandat
        Chat2
        Dauermandat · aktiv

        Ihr fester Steuerberater

        FK
        F. Klement• online
        Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
        antwortet heute
        FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
        alles in Ordnung
        Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
        inklusive
        Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
        wir erinnern Sie
        Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

        Preisvergleich

        Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

        Leistung
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        Körperschaftsteuererklärung
        181,50 €
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        Gewerbesteuererklärung
        181,50 €
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        Umsatzsteuererklärung
        181,50 €
        90,75 €
        Offenlegung beim Bundesanzeiger
        100,00 €
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        Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
        1.069,21 €
        499,95 €

        Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

        Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

        Und Ihre Software?

        Was Sie kennen, bleibt.
        Was Sie brauchen, bekommen Sie.

        Tag 0Heute
        Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
        Tag 5 – 10Datenübernahme
        Tag 11Sie starten
        01

        Entbindungs­vollmacht digital

        Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

        2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
        02

        Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

        Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

        5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
        03

        Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

        Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

        Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
        04

        Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

        Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

        Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
        Wählen Sie Ihre aktuelle Software
        lexoffice
        sevDesk
        Addison
        BMD
        B'Butler
        + andere Software

        So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

        Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

          Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

          Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

          Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

          0 €Zusatzkosten
          Server DE DSGVO GoBD‑konform
          Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
          Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
          Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
          Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
          Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

          Drei Denkfehler,
          die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

          Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

          01 · Der Gewohnheits­reflex
          68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

          Status‑quo‑Bias

          „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

          Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
          02 · Die Wechsel­angst
          2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

          Verlustaversion

          Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

          Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
          03 · Die Loyalitäts­falle
          12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

          Sunk‑Cost‑Fallacy

          „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

          Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
          Die rationale Entscheidung

          Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

          0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

          Trustpilot
          4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
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          Kontakt & häufige Fragen

          Ihre Fragen.
          Unsere Antworten.

          Wie melde ich mich an?

          Alles online — in vier Schritten:

          • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
          • Angebot bestätigen
          • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
          • Sofort mit dem Upload starten

          Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

          Wie schnell kann ich loslegen?

          Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

          Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

          Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

          Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

          Welche Daten muss ich bereitstellen?

          In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

          Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

          Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

          Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

          Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

          Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

          Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

          Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

          Wie lange dauert der Jahresabschluss?

          Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

          • Standard — ca. 4 Wochen
          • Schnell — ca. 2 Wochen
          • Blitz — ca. 1 Woche

          Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

          Wer prüft den Abschluss fachlich?

          Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

          Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

          Was kostet der Jahresabschluss?

          Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

          Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

          Sind die Preise verbindlich?

          Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

          Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

          Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

          Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

          Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

          Gibt es ein Dauermandat?

          Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

          Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

          Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

          Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

          Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

          Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

          Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

          Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

          Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

          Habe ich einen festen Ansprechpartner?

          Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

          Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

          Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

          Wie sicher sind meine Daten?

          Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

          Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

          Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

          Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

          Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

          Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

          Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

          Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

          Wie lange werden meine Daten gespeichert?

          Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

          GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
          DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
          Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
          Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
          Ben
          Ben
          KI-Steuerberater