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Fabian Klement
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–20 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz ohne Steuerberater

Bilanz erstellen ohne Steuerberater 2026: Leitfaden für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmen möchten ihre Bilanz ohne Steuerberater erstellen, um Kosten zu senken und mehr Transparenz zu gewinnen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie als GmbH oder UG den Jahresabschluss selbst vorbereiten – mit digitaler Unterstützung und abschließender Prüfung durch Fachexperten. Erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen nach § 242 HGB gelten und wie moderne Tools den Prozess vereinfachen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ja, Kapitalgesellschaften können ihre Bilanz selbst erstellen, wenn sie eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und digitale Assistenzsysteme nutzen. Die finale steuerliche Prüfung sollte jedoch durch einen Steuerberater erfolgen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Nach § 325 HGB muss die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Ist es möglich, die Bilanz ohne Steuerberater zu erstellen?

Ja, die Erstellung einer Bilanz ohne Steuerberater ist für Kapitalgesellschaften rechtlich zulässig und in der Praxis durchaus umsetzbar. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet – eine Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht hingegen nicht.

Entscheidend ist, dass die Bilanz den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, ordnungsgemäß gegliedert ist und alle erforderlichen Positionen enthält. Für GmbH und UG gelten die speziellen Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB sowie die Erstellungspflicht nach § 264 HGB.

Hinweis

Moderne digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de führen Sie systematisch durch den gesamten Bilanzerstellungsprozess. Sie erfassen Ihre Daten strukturiert, das System erstellt automatisch die handelsrechtskonforme Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – inklusive abschließender Prüfung durch erfahrene Steuerberater.

Die Kombination aus Eigenarbeit und finaler Expertenprüfung bietet maximale Kostenkontrolle bei gleichzeitiger Rechtssicherheit. Sie behalten die Hoheit über Ihre Zahlen und Prozesse, während die fachliche Qualitätssicherung gewährleistet bleibt.

Vorteile der Bilanzerstellung in Eigenregie

Die selbstständige Vorbereitung des Jahresabschlusses bringt für kleine und mittelständische Kapitalgesellschaften erhebliche Vorteile mit sich. Diese reichen von Kosteneinsparungen über zeitliche Flexibilität bis hin zu verbesserter Unternehmenssteuerung.

Tieferes Verständnis der Unternehmenszahlen

Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, gewinnt einen detaillierten Einblick in die finanzielle Struktur des eigenen Unternehmens. Sie verstehen die Zusammenhänge zwischen Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträgen und können strategische Entscheidungen fundierter treffen.

Diese Transparenz erleichtert Gespräche mit Banken, Investoren oder Gesellschaftern erheblich, da Sie alle Positionen und deren Entwicklung aus eigener Kenntnis erläuteren können.

Zeitliche Unabhängigkeit

Statt auf Termine externer Dienstleister angewiesen zu sein, bestimmen Sie selbst den Zeitpunkt und das Tempo der Bilanzerstellung. Besonders bei digitalgestützten Systemen können Sie jederzeit fortfahren, unterbrechen und an verschiedenen Positionen parallel arbeiten.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

bis 25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Kostensenkung bei gleichbleibender Qualität

Die Vorbereitung aller Unterlagen und die strukturierte Datenerfassung in Eigenregie reduziert den Aufwand externer Berater erheblich. Während klassische Steuerberaterhonorare für einen vollständigen Jahresabschluss je nach Unternehmensgröße mehrere tausend Euro betragen können, fallen bei digitalen Lösungen deutlich geringere Kosten an.

Die finale steuerliche Prüfung und Bestätigung bleibt dabei erhalten, sodass die Rechtssicherheit vollständig gewahrt wird.

Rechtliche Grundlagen für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Bilanzierungspflichten als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Die zentralen rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG).

Aufstellungspflicht nach § 242, § 264 HGB

Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz aufstellen. Für Kapitalgesellschaften konkretisiert § 264 HGB diese Pflicht: GmbH, UG und AG müssen einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang erstellen.

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung nutzen.

Gliederung nach § 266 HGB

Die Bilanz muss dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 HGB folgen. Aktivseite und Passivseite sind klar strukturiert vorgeschrieben. Diese Gliederung ist zwingend einzuhalten, wobei kleinere Gesellschaften bestimmte Posten zusammenfassen dürfen.

Achtung

Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema führen zu einem formell fehlerhaften Jahresabschluss. Dies kann bei einer Offenlegung beim Unternehmensregister zur Ablehnung oder zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) führen.

Feststellung und Offenlegung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen festgestellt werden: kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister für die Offenlegung zuständig – nicht mehr der Bundesanzeiger.

Voraussetzungen für die selbstständige Bilanzerstellung

Damit Sie Ihre Bilanz erfolgreich ohne externe Steuerberatung erstellen können, müssen bestimmte organisatorische und fachliche Grundlagen vorhanden sein. Je besser diese Voraussetzungen erfüllt sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess.

  • Vollständige und ordnungsgemäße Buchführung gemäß § 238, § 239 HGB
  • Alle Belege systematisch erfasst und archiviert
  • Korrekte Kontierung aller Geschäftsvorfälle
  • Abstimmung aller Konten (insbesondere Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren)
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert nach § 240 HGB
  • Grundkenntnisse in Bilanzierung oder Nutzung digitaler Assistenzsysteme
  • Zugriff auf alle relevanten Verträge, Kreditunterlagen, Versicherungen
  • Zeitressourcen für strukturierte Bearbeitung

Ordnungsmäßige Buchführung als Basis

Die Bilanz basiert auf den Daten Ihrer laufenden Buchhaltung. Nach § 238 HGB müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Nur wenn diese Grundlage stimmt, kann eine korrekte Bilanz entstehen.

Besonders wichtig ist die korrekte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) sowie die Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Inventur nach § 240 HGB

Zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.2025 für Bilanzjahr 2026) muss ein Inventar erstellt werden. Dies umfasst die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Das Inventar bildet die Grundlage für die Bilanzansätze.

„Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung einer sauberen Inventur. Ungenaue oder fehlende Bestandsaufnahmen führen unweigerlich zu fehlerhaften Bilanzansätzen, die später nur schwer zu korrigieren sind. Eine systematische Vorbereitung spart daher erheblich Zeit und Aufwand.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Bilanzerstellungsprozess Schritt für Schritt

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz folgt einem klar strukturierten Ablauf. Wenn Sie diesen Prozess systematisch durchlaufen, minimieren Sie Fehlerquellen und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Schritt 1: Vorbereitung und Datensammlung

Zunächst sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Buchhaltungsdaten, Kontoauszüge, Inventurlisten, Kreditverträge, Leasingverträge, Versicherungspolicen, offene Rechnungen und Verbindlichkeiten. Prüfen Sie, ob alle Konten abgestimmt und alle Geschäftsvorfälle erfasst sind.

Schritt 2: Jahresabschlussbuchungen

Erfassen Sie alle notwendigen Abschlussbuchungen: Abgrenzungen nach § 250 HGB (Rechnungsabgrenzungsposten), Rückstellungen nach § 249 HGB, Abschreibungen nach § 253 HGB, Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese Buchungen stellen sicher, dass die Bilanz den periodengerechten Erfolgsausweis zeigt.

Schritt 3: Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB

Übertragen Sie die Salden der Bestandskonten in das gesetzliche Bilanzschema. Die Aktivseite gliedert sich in Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A HGB) und Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B HGB). Die Passivseite zeigt Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A HGB), Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B HGB) und Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB).

Schritt 4: Gewinn- und Verlustrechnung

Erstellen Sie die GuV nach § 275 HGB, wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren. Die GuV weist alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs aus und zeigt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, der auch in der Bilanz erscheint.

Schritt 5: Anhang (falls erforderlich)

Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang erstellen, der die Bilanz und GuV erläutert. Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch machen und den Anhang verkürzen.

Schritt 6: Prüfung und Feststellung

Bei digitalen Lösungen wie OnlineBilanz.de erfolgt nun die finale steuerliche Prüfung durch erfahrene Steuerberater. Nach erfolgreicher Prüfung kann der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG).

Schritt 7: Offenlegung beim Unternehmensregister

Der festgestellte Jahresabschluss muss nach § 325 HGB binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – seit DiRUG nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Bestandteile der Bilanz im Überblick

Eine vollständige Bilanz nach HGB besteht aus mehreren Elementen, die jeweils spezifische Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Für Kapitalgesellschaften gelten dabei besondere Anforderungen.

Aktivseite (Vermögensverwendung)

  • A. Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A HGB)
  • B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse/Bank (§ 266 Abs. 2 B HGB)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 HGB)
  • D. Aktive latente Steuern (§ 274 HGB)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung (§ 246 Abs. 2 HGB)

Passivseite (Vermögensherkunft)

  • A. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (§ 266 Abs. 3 A HGB)
  • B. Rückstellungen: Pensionen, Steuern, sonstige Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B HGB)
  • C. Verbindlichkeiten: Kredite, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 2 HGB)
  • E. Passive latente Steuern (§ 274 HGB)

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Sie zeigt die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs und ermittelt daraus den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Wichtige Positionen sind: Umsatzerlöse, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, Zinsen und ähnliche Aufwendungen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz sowie die GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen von Grundsätzen, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie weitere Pflichtangaben wie Haftungsverhältnisse, Organbezüge oder durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen nach § 288 HGB und müssen deutlich weniger Angaben machen.

Häufige Fehler vermeiden – Darauf sollten Sie achten

Selbst bei sorgfältiger Arbeit können bei der Bilanzerstellung typische Fehler auftreten, die zu formellen oder materiellen Mängeln führen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen, die wichtigsten Fehlerquellen zu vermeiden.

Fehlerhafte Bilanzgliederung

Ein häufiger Fehler ist die Abweichung vom gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 HGB. Positionen werden falsch zugeordnet, Posten vergessen oder die Reihenfolge nicht eingehalten. Digitale Systeme verhindern solche Fehler durch vorgegebene, gesetzeskonforme Strukturen.

Falsche Bewertungsansätze

Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden muss nach § 253 HGB erfolgen. Typische Fehler: Anschaffungskosten falsch ermittelt, Abschreibungen nicht oder fehlerhaft vorgenommen, Niederstwertprinzip nicht beachtet, Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig gebildet.

Achtung

Besondere Vorsicht ist bei der Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB geboten. Zu hohe Rückstellungen führen zu verdeckten Gewinnthesaurierungen, zu niedrige zu einer Überbewertung des Eigenkapitals – beides kann steuerliche und handelsrechtliche Konsequenzen haben.

Unvollständige oder fehlende Abgrenzungen

Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB sind zwingend zu bilden, wenn Aufwendungen oder Erträge mehrere Geschäftsjahre betreffen. Vergessene Abgrenzungen verfälschen das Jahresergebnis erheblich und verstoßen gegen das Periodisierungsprinzip.

Fehlerhafte oder fehlende Inventur

Ohne ordnungsgemäße Inventur nach § 240 HGB können Bestände nicht korrekt bilanziert werden. Besonders bei Vorräten, Anlagevermögen und Forderungen führen ungenaue Bestandsaufnahmen zu fehlerhaften Bilanzansätzen.

Verstoß gegen Bilanzierungsverbote und -pflichten

Bestimmte Posten dürfen nicht bilanziert werden (z. B. selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB – mit Wahlrecht), andere müssen zwingend angesetzt werden. Die Kenntnis dieser Regeln ist essentiell für eine rechtssichere Bilanz.

  • Bilanzgliederung exakt nach § 266 HGB einhalten
  • Bewertung nach § 253 HGB durchführen
  • Vollständige Inventur nach § 240 HGB dokumentieren
  • Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB korrekt bilden
  • Rückstellungen nach § 249 HGB sorgfältig ermitteln
  • Bilanzierungsverbote und -wahlrechte beachten
  • Fristenkalender für Feststellung und Offenlegung führen

Digitale Unterstützung: Wie OnlineBilanz.de den Prozess vereinfacht

Moderne digitale Plattformen haben die Bilanzerstellung für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften revolutioniert. Sie kombinieren benutzerfreundliche Assistenzsysteme mit fachlicher Expertise und schaffen so eine ideale Lösung für Unternehmen, die Kosten sparen, aber Rechtssicherheit bewahren möchten.

Geführter Erfassungsprozess

OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Eingaben. Sie beantworten strukturierte Fragen zu Ihren Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen. Das System prüft Ihre Eingaben automatisch auf Plausibilität und Vollständigkeit.

Sie müssen nicht selbst wissen, welche Position in welche Zeile der Bilanz gehört – das System ordnet alle Angaben automatisch dem korrekten Gliederungsschema nach § 266 HGB zu.

Automatische Erzeugung aller Dokumente

Nach Abschluss der Dateneingabe erstellt das System automatisch: Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, Anhang (soweit erforderlich), alle Unterlagen für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Alle Dokumente sind vollständig handelsrechtskonform und können direkt verwendet werden.

Integrierte steuerliche Prüfung

Der entscheidende Vorteil: Nach Ihrer Dateneingabe prüfen erfahrene Steuerberater Ihren Jahresabschluss auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Konformität. Sie erhalten fachliches Feedback und können bei Bedarf Korrekturen vornehmen.

„Die Kombination aus digitaler Assistenz und menschlicher Fachexpertise ist der Schlüssel zu effizienter und rechtssicherer Bilanzerstellung. Mandanten behalten die volle Kontrolle und Transparenz, während wir die finale Qualitätssicherung übernehmen. So vereinen wir das Beste aus beiden Welten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung können Sie den Jahresabschluss direkt aus dem System heraus beim Unternehmensregister einreichen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch und rechtssicher – unter Einhaltung der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB.

Sie müssen sich nicht mit den technischen Details der Einreichung befassen, sondern können den gesamten Prozess zentral über eine Plattform abwickeln.

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HGB-konforme Gliederung

Steuerberater

Finale Prüfung durch Experten

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Direkte Einreichung ans Register

Wann ein Steuerberater zwingend hinzugezogen werden sollte

Nicht in jedem Fall ist die vollständig eigenständige Bilanzerstellung sinnvoll oder möglich. Bestimmte Unternehmenskonstellationen und Komplexitätsgrade erfordern die Expertise eines Steuerberaters von Beginn an.

Prüfungspflichtige Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB unterliegen der Abschlussprüfungspflicht nach § 316 HGB. Hier muss zwingend ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer den Jahresabschluss prüfen. In diesen Fällen ist die vollständige Eigenregie nicht möglich.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt.

Komplexe Bilanzierungssachverhalte

Bestimmte Geschäftsvorfälle erfordern tiefgreifende Fachkenntnisse: Unternehmenszusammenschlüsse, Umwandlungen nach UmwG, komplexe Finanzinstrumente, Währungsumrechnung, langfristige Fertigungsaufträge nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, Pensionsverpflichtungen nach IAS 19.

In solchen Fällen ist die Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unverzichtbar.

Steuerliche Spezialfragen

Wenn steuerliche Optimierungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaften oder grenzüberschreitende Sachverhalte zu berücksichtigen sind, reicht eine reine Handelsbilanzerstellung nicht aus. Hier benötigen Sie steuerliche Fachberatung für Steuerbilanz und Steuererklärungen.

Hinweis

Auch bei Nutzung digitaler Tools wie OnlineBilanz.de erfolgt eine finale steuerliche Prüfung durch Fachexperten. Bei besonders komplexen Sachverhalten können zusätzliche individuelle Beratungsleistungen erforderlich sein, die über die Standardprüfung hinausgehen.

Fehlende interne Ressourcen

Wenn in Ihrem Unternehmen weder Zeit noch Personal für die strukturierte Vorbereitung und Datenpflege vorhanden sind, ist die vollständige Auslagerung an einen Steuerberater oft die wirtschaftlichere Lösung.

Kostenvergleich: Klassischer Steuerberater vs. digitale Lösung

Die Kosten für die Jahresabschlusserstellung variieren erheblich je nach gewähltem Weg. Ein transparenter Vergleich hilft bei der Entscheidung, welches Modell für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.

Klassische Steuerberaterkosten

Steuerberater rechnen ihre Leistungen üblicherweise nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme oder Jahresumsatz) und können je nach Komplexität und Aufwand variieren.

Für einen vollständigen Jahresabschluss einer kleinen GmbH mit überschaubarer Komplexität können schnell Kosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro entstehen. Bei höherer Komplexität oder größeren Gesellschaften steigen die Kosten entsprechend.

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de

Digitale Lösungen bieten in der Regel Festpreismodelle, die deutlich unter klassischen Steuerberaterhonoraren liegen. Sie übernehmen die Dateneingabe selbst, das System erstellt automatisch alle Dokumente und eine finale steuerliche Prüfung ist inklusive.

Typische Preise liegen – je nach Umfang und Größenklasse – zwischen einigen hundert bis zu etwa 1.500 Euro. Die genauen Kosten hängen von der Unternehmensgröße und den gewählten Zusatzleistungen ab.

Klassischer Steuerberater

  • Individuelle Beratung und Betreuung
  • Komplette Erstellung durch Experten
  • Höchste Flexibilität bei Sonderfällen
  • Kosten: 2.000–5.000+ Euro
  • Zeitaufwand abhängig von Terminen

Digitale Plattform + Prüfung

  • Geführte Dateneingabe in Eigenregie
  • Automatische Dokumentenerstellung
  • Finale Prüfung durch Steuerberater
  • Kosten: ca. 500–1.500 Euro
  • Zeitlich völlig flexibel

Komplett eigenständig

  • Höchste Kosteneinsparung
  • Volle Kontrolle über alle Prozesse
  • Hohes Fehlerrisiko ohne Fachkenntnis
  • Keine finale Qualitätssicherung
  • Rechtsunsicherheit bei Offenlegung

Welches Modell passt zu Ihnen?

Kleine, überschaubare Kapitalgesellschaften ohne komplexe Sonderfälle profitieren am stärksten von digitalen Lösungen. Sie sparen erheblich Kosten, behalten Transparenz und Kontrolle und erhalten dennoch die fachliche Absicherung durch die finale Steuerberaterprüfung.

Größere Gesellschaften, prüfungspflichtige Unternehmen oder solche mit komplexen Geschäftsvorfällen sind mit klassischer Steuerberatung oft besser bedient, da hier individuelle Beratung und tiefgreifende Fachexpertise erforderlich sind.

Achtung

Die komplett eigenständige Bilanzerstellung ohne jegliche fachliche Prüfung birgt erhebliche Risiken: formelle und materielle Fehler, Ablehnung bei Offenlegung, Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB und potenzielle steuerliche Nachteile. Eine finale Expertenprüfung ist daher dringend zu empfehlen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH die Bilanz komplett ohne Steuerberater erstellen?

Ja, rechtlich ist dies zulässig, sofern Sie über die notwendigen Kenntnisse und eine ordnungsgemäße Buchführung verfügen. Allerdings empfiehlt sich dringend eine finale Prüfung durch einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren Eigenregie mit abschließender Expertenprüfung – so sparen Sie Kosten und bleiben rechtssicher.

Welche Fristen muss ich für die Bilanz 2026 beachten?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Feststellung durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große). Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten, also bis spätestens 31.12.2026. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wo muss ich meine Bilanz 2026 offenlegen?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die elektronische Einreichung muss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de unterstützen Sie bei der direkten elektronischen Übermittlung.

Was kostet die Bilanzerstellung mit OnlineBilanz.de im Vergleich zum klassischen Steuerberater?

Während klassische Steuerberater für einen Jahresabschluss oft 2.000 bis 5.000 Euro oder mehr berechnen, bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de Festpreismodelle ab ca. 500 bis 1.500 Euro – inklusive finaler steuerlicher Prüfung. Sie übernehmen die Dateneingabe selbst, das System erstellt automatisch alle HGB-konformen Dokumente, und erfahrene Steuerberater prüfen den Abschluss vor der Offenlegung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Jahresabschluss Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 325 HGB (Offenlegung), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
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Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater