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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogAufstellung und Feststellung

Aufstellung und Feststellung Jahresabschluss 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sind zwei rechtlich getrennte Prozesse mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Fristen. Während die Geschäftsführung den Jahresabschluss aufstellt, erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafter. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Unterschiede sowie die Fristen zur Aufstellung und Feststellung nach HGB und GmbHG für das Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Erstellung durch die Geschäftsführung gemäß § 264 HGB. Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung erfolgt anschließend nach § 42a Abs. 2 GmbHG und macht den Jahresabschluss verbindlich. Beide Prozesse haben eigene Fristen und Verantwortlichkeiten.

Grundlagen: Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Die Begriffe Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden in der Praxis häufig verwechselt oder synonym verwendet. Dabei handelt es sich um zwei rechtlich völlig unterschiedliche Prozesse mit eigenen Fristen, Verantwortlichkeiten und rechtlichen Konsequenzen.

Nach § 264 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen und festzustellen. Die Aufstellung ist eine Aufgabe der Geschäftsführung, während die Feststellung durch die Gesellschafter erfolgt. Beide Schritte müssen fristgerecht durchgeführt werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Die korrekte Unterscheidung ist entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und die Vermeidung von Haftungsrisiken. Geschäftsführer müssen die jeweiligen Fristen kennen und die Zuständigkeiten klar abgrenzen.

Hinweis

Die Aufstellung ist ein technischer Prozess (Erstellung der Bilanz und GuV), die Feststellung ein rechtlicher Akt (formelle Bestätigung durch die Gesellschafter).

Was bedeutet Aufstellung des Jahresabschlusses?

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Erstellung des vollständigen Zahlenwerks durch die Geschäftsführung nach § 242 HGB und § 264 HGB. Dieser Schritt umfasst die buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorfälle und die Darstellung in den vorgeschriebenen Rechenwerken.

Der aufgestellte Jahresabschluss besteht je nach Unternehmensgröße aus folgenden Bestandteilen:

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB (bei kleinen Kapitalgesellschaften in verkürzter Form)
  • Lagebericht nach § 264 Abs. 1 HGB (nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)

Verantwortung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt die volle Verantwortung für die Aufstellung nach § 264 Abs. 1 HGB. Diese Verantwortung bleibt bestehen, auch wenn ein Steuerberater mit der technischen Erstellung beauftragt wird oder digitale Tools wie OnlineBilanz.de genutzt werden.

Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen ihre Verantwortung bei der Aufstellung. Auch bei externer Unterstützung bleibt die Geschäftsführung verantwortlich für Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterzeichnung ist daher unerlässlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was bedeutet Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formelle Beschluss der Gesellschafter nach § 42a Abs. 2 GmbHG, durch den der aufgestellte Jahresabschluss verbindlich wird. Erst nach der Feststellung gilt der Jahresabschluss als rechtskräftig genehmigt.

Die Feststellung erfolgt in der Regel durch Beschluss in der Gesellschafterversammlung. Bei einer GmbH müssen die Gesellschafter den vorgelegten Jahresabschluss prüfen und durch Mehrheitsbeschluss annehmen oder ablehnen.

Unterschiedliche Feststellungsorgane

Rechtsform Feststellungsorgan Rechtsgrundlage
GmbH Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2 GmbHG
UG (haftungsbeschränkt) Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2 GmbHG
AG Aufsichtsrat § 172 AktG
GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung der KG § 264a HGB

Bei Aktiengesellschaften weicht das Verfahren ab: Der Vorstand stellt den Jahresabschluss auf, der Aufsichtsrat stellt ihn fest nach § 172 AktG. Nur bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Hauptversammlung.

Wirkung der Feststellung

Durch die Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich. Ab diesem Zeitpunkt ist die Grundlage für die Gewinnverwendung geschaffen und die Ausschüttung an Gesellschafter kann beschlossen werden.

Achtung

Ohne Feststellung kann kein Gewinn ausgeschüttet werden. Die Feststellung ist zwingende Voraussetzung für jeden Gewinnverwendungsbeschluss nach § 29 GmbHG.

Unterschiede zwischen Aufstellung und Feststellung

Die beiden Prozesse unterscheiden sich grundlegend in Zuständigkeit, rechtlicher Wirkung und zeitlicher Abfolge. Eine klare Abgrenzung ist für die rechtssichere Durchführung unerlässlich.

Aufstellung

  • Verantwortung: Geschäftsführung
  • Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 HGB
  • Inhalt: Erstellung der Bilanz, GuV, Anhang
  • Frist: Abhängig von Feststellungsfrist
  • Rechtliche Wirkung: Noch nicht verbindlich

Feststellung

  • Verantwortung: Gesellschafterversammlung
  • Rechtsgrundlage: § 42a Abs. 2 GmbHG
  • Inhalt: Formeller Beschluss über Jahresabschluss
  • Frist: 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß)
  • Rechtliche Wirkung: Verbindlich und rechtskräftig

Zeitliche Abfolge

  1. Aufstellung: Die Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss
  2. Prüfung: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften erfolgt die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  3. Vorlage: Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss den Gesellschaftern vor
  4. Feststellung: Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung
  5. Offenlegung: Der festgestellte Jahresabschluss wird beim Unternehmensregister offengelegt

Die Aufstellung muss rechtzeitig erfolgen, damit die Gesellschafter innerhalb der gesetzlichen Feststellungsfrist beschließen können. In der Praxis bedeutet dies, dass die Aufstellung mehrere Wochen vor Ablauf der Feststellungsfrist abgeschlossen sein sollte.

Fristen und Termine 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen. Die Einhaltung ist zwingend erforderlich, um Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Stichtag für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse 12 Mio. Euro, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

31.12.2026

Offenlegungsfrist für Geschäftsjahr 2025

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

Achtung

Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann mehrfach verhängt werden, bis die Offenlegung erfolgt.

Aufstellungsfrist in der Praxis

Für die Aufstellung existiert keine explizite gesetzliche Frist. Allerdings muss die Aufstellung rechtzeitig vor der Feststellungsfrist abgeschlossen sein. In der Praxis empfiehlt sich eine Aufstellung bis spätestens 6-8 Wochen vor Ablauf der Feststellungsfrist.

Verantwortlichkeiten und Haftung

Die rechtlichen Verantwortlichkeiten bei Aufstellung und Feststellung sind klar geregelt. Verstöße können zu persönlicher Haftung, Bußgeldern und Ordnungsgeldern führen.

Verantwortung der Geschäftsführung

Nach § 264 Abs. 1 HGB sind die Geschäftsführer verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Diese Pflicht ist gesetzlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Auch bei Beauftragung eines Steuerberaters bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung
  • Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
  • Rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Vorlage des Jahresabschlusses zur Feststellung
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung

Verantwortung der Gesellschafter

Die Gesellschafter sind nach § 42a Abs. 2 GmbHG für die fristgerechte Feststellung verantwortlich. Sie müssen den vorgelegten Jahresabschluss prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist beschließen.

Bei Versäumnis der Feststellungsfrist kann die Geschäftsführung die Feststellung durch gerichtliche Entscheidung ersetzen lassen. Dies ist jedoch mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.

Haftungsrisiken

  • Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei schuldhafter Pflichtverletzung
  • Bußgeld bis 25.000 Euro nach § 334 HGB bei vorsätzlichem Verstoß
  • Ordnungsgeld 500–25.000 Euro nach § 335 HGB bei verspäteter Offenlegung
  • Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bei Vermögensschäden
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Bilanzfälschung nach § 331 HGB

„Die persönliche Haftung der Geschäftsführung wird oft unterschätzt. Bei Versäumnis der Aufstellungspflicht oder fehlerhafter Buchführung haften Geschäftsführer auch mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung deckt vorsätzliche Verstöße in der Regel nicht ab.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktischer Ablauf Schritt für Schritt

Der vollständige Prozess von der Aufstellung bis zur Offenlegung folgt einem strukturierten Ablauf. Die Einhaltung der einzelnen Schritte ist für die Rechtssicherheit entscheidend.

Schritt 1: Vorbereitung der Buchführung

Zunächst muss die laufende Buchführung abgeschlossen und geprüft werden. Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig erfasst sein. Die Konten werden abgestimmt und kontrolliert.

Schritt 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB ist eine Inventur durchzuführen. Das Vermögen und die Schulden müssen bewertet werden nach § 252 ff. HGB. Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden.

Schritt 3: Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Geschäftsführung erstellt die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Bei Kapitalgesellschaften ist zusätzlich der Anhang nach § 284 HGB zu erstellen. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht nach § 289 HGB hinzu.

Schritt 4: Prüfung (falls erforderlich)

Prüfungspflichtige Gesellschaften müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen nach § 316 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind in der Regel nicht prüfungspflichtig.

Schritt 5: Vorlage an die Gesellschafter

Die Geschäftsführung legt den aufgestellten Jahresabschluss den Gesellschaftern vor. Diese sollten ausreichend Zeit zur Prüfung erhalten, idealerweise mindestens 2-3 Wochen vor der Gesellschafterversammlung.

Schritt 6: Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Der Beschluss sollte protokolliert werden. Gleichzeitig kann über die Ergebnisverwendung beschlossen werden.

Schritt 7: Offenlegung beim Unternehmensregister

Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht. Dies muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen gemäß § 325 HGB. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich über das Unternehmensregister.

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de können Sie den gesamten Prozess digital abbilden: von der Aufstellung mit KI-Unterstützung über die steuerliche Prüfung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufige Fehler und Risiken

In der Praxis werden bei Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses immer wieder dieselben Fehler gemacht. Diese können zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Die 10 häufigsten Fehler

  1. Verwechslung von Aufstellung und Feststellung: Viele Geschäftsführer behandeln beide Prozesse als einen Schritt
  2. Versäumnis der Feststellungsfrist: Besonders bei kleinen GmbHs wird die 11-Monats-Frist oft übersehen
  3. Fehlende Dokumentation: Der Feststellungsbeschluss wird nicht ordnungsgemäß protokolliert
  4. Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB werden vergessen
  5. Gewinnausschüttung vor Feststellung: Ohne Feststellung ist keine rechtswirksame Ausschüttung möglich
  6. Falsche Größenklassifizierung: Die Fristen werden nicht korrekt angewendet
  7. Verspätete Offenlegung: Die 12-Monats-Frist wird nicht eingehalten
  8. Offenlegung am falschen Ort: Verwechslung von Unternehmensregister und Bundesanzeiger
  9. Fehlende Unterschriften: Der Jahresabschluss wird nicht von allen Geschäftsführern unterzeichnet
  10. Unzureichende Prüfung: Geschäftsführer verlassen sich blind auf externe Berater

Konsequenzen bei Fehlern

Rechtliche Folgen

  • Ordnungsgeldverfahren
  • Bußgeld bis 25.000 Euro
  • Persönliche Haftung
  • Schadensersatzansprüche

Finanzielle Folgen

  • Ordnungsgeld 500–25.000 Euro
  • Kosten für Nachbesserung
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Steuerliche Nachteile

Reputationsrisiken

  • Negativer Registereintrag
  • Vertrauensverlust bei Banken
  • Probleme bei Kreditvergabe
  • Geschäftspartner werden misstrauisch

Achtung

Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder auch bei erstmaliger Fristversäumnis. Eine Kulanzregelung existiert nicht. Bei wiederholter Versäumnis steigt das Ordnungsgeld erheblich.

Vermeidungsstrategien

  • Fristen im Kalender vermerken und Erinnerungen setzen
  • Aufstellung rechtzeitig beginnen (spätestens 6-8 Wochen vor Feststellungsfrist)
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig einberufen
  • Feststellungsbeschluss ordnungsgemäß protokollieren
  • Offenlegung unmittelbar nach Feststellung vorbereiten
  • Digitale Tools nutzen zur Prozessunterstützung
  • Checklisten für alle Pflichtangaben verwenden
  • Externe Expertise bei Unsicherheiten einholen

Sonderfälle und Besonderheiten

Bestimmte Unternehmenskonstellationen erfordern besondere Beachtung bei Aufstellung und Feststellung. Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Rechtsform und Unternehmensgröße.

Ein-Personen-GmbH

Bei einer Ein-Personen-GmbH ist der Alleingesellschafter gleichzeitig für die Feststellung zuständig. Dennoch müssen Aufstellung und Feststellung formal getrennt werden. Der Feststellungsbeschluss sollte schriftlich dokumentiert werden.

Ist der Alleingesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer, stellt er den Jahresabschluss in seiner Funktion als Geschäftsführer auf und stellt ihn in seiner Funktion als Gesellschafter fest. Beide Akte sollten zeitlich und dokumentarisch getrennt erfolgen.

Prüfungspflichtige Gesellschaften

Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, bevor er festgestellt werden kann.

Die Prüfung erfolgt zwischen Aufstellung und Feststellung. Der Prüfungsbericht muss den Gesellschaftern zusammen mit dem Jahresabschluss vorgelegt werden. Die Feststellung darf erst nach Abschluss der Prüfung erfolgen.

Konzernabschluss

Mutterunternehmen müssen nach § 290 HGB einen Konzernabschluss aufstellen. Dieser unterliegt eigenen Aufstellungs- und Offenlegungspflichten. Die Fristen können von den Einzelabschlussfristen abweichen.

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. 01.07. bis 30.06.) müssen die Fristen ab ihrem individuellen Bilanzstichtag berechnen. Die gesetzlichen Fristen gelten analog ab dem jeweiligen Bilanzstichtag.

Bilanzstichtag Feststellungsfrist (klein) Offenlegungsfrist
31.12.2025 30.11.2026 31.12.2026
31.03.2026 28.02.2027 31.03.2027
30.06.2026 31.05.2027 30.06.2027
30.09.2026 31.08.2027 30.09.2027

Erstmalige Erstellung

Bei Neugründungen beginnt die Frist mit dem ersten Bilanzstichtag. Das erste Geschäftsjahr kann nach § 240 Abs. 2 HGB kürzer oder länger als 12 Monate sein, maximal jedoch 18 Monate.

Hinweis

Bei Rumpfwirtschaftsjahren (z.B. bei Gründung im Juni mit Bilanzstichtag 31.12.) gelten die normalen Fristen ab dem Bilanzstichtag, unabhängig von der Länge des Geschäftsjahres.

Praktische Umsetzung und digitale Unterstützung

Die korrekte Durchführung von Aufstellung und Feststellung erfordert Sorgfalt und Struktur. Moderne digitale Tools können den Prozess erheblich vereinfachen und Fehler vermeiden helfen.

Checkliste für die Aufstellung

  • Buchführung vollständig abschließen und abstimmen
  • Inventur durchführen nach § 240 HGB
  • Bewertungen vornehmen gemäß § 252 ff. HGB
  • Abschreibungen berechnen und buchen
  • Rückstellungen bilden nach § 249 HGB
  • Rechnungsabgrenzungsposten buchen
  • Bilanz nach § 266 HGB erstellen
  • GuV nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang nach § 284 HGB erstellen
  • Jahresabschluss von allen Geschäftsführern unterzeichnen lassen

Checkliste für die Feststellung

  • Gesellschafterversammlung fristgerecht einberufen
  • Jahresabschluss rechtzeitig an Gesellschafter versenden
  • Prüfungsbericht (falls vorhanden) beifügen
  • Gesellschafterversammlung durchführen
  • Beschluss über Feststellung fassen
  • Beschluss über Ergebnisverwendung fassen
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen
  • Protokoll von Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnen lassen
  • Festgestellten Jahresabschluss zur Offenlegung vorbereiten

Digitale Unterstützung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de unterstützt den gesamten Prozess von der Aufstellung bis zur Offenlegung. Die KI-gestützte Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben und stellt sicher, dass keine Pflichtangaben vergessen werden.

  • Automatische Ermittlung der Größenklasse nach § 267 HGB
  • Vorausgefüllte Formulare für Bilanz und GuV
  • Intelligente Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • Automatische Berechnung von Kennzahlen
  • Erstellung des Anhangs mit allen Pflichtangaben
  • Prüfung durch erfahrene Steuerberater
  • Direkte elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

„Die Digitalisierung erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich. Wichtig ist jedoch, dass trotz digitaler Unterstützung die Geschäftsführung die Verantwortung trägt und die Zahlen sorgfältig prüft. Technologie ersetzt nicht die kaufmännische Sorgfalt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitplanung für 2026

Für eine strukturierte Durchführung empfiehlt sich folgende Zeitplanung bei Bilanzstichtag 31.12.2025:

Zeitraum Aktivität Verantwortlich
Januar – März 2026 Buchführung abschließen, Inventur Geschäftsführung/Buchhaltung
April – Juni 2026 Aufstellung Jahresabschluss Geschäftsführung
Juli 2026 Prüfung (falls erforderlich) Wirtschaftsprüfer
August – September 2026 Vorlage und Feststellung Gesellschafterversammlung
Oktober – November 2026 Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung

Diese Zeitplanung bietet ausreichend Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Aufstellung ist die Erstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung nach § 264 HGB. Die Feststellung ist der anschließende formelle Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 42a Abs. 2 GmbHG, durch den der Jahresabschluss verbindlich wird. Die Aufstellung ist ein technischer Prozess, die Feststellung ein rechtlicher Akt.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten (bis 30.11.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025), für mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB (bis 31.12.2026). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer ist für Aufstellung und Feststellung verantwortlich?

Die Geschäftsführung ist nach § 264 Abs. 1 HGB für die Aufstellung verantwortlich, auch wenn ein Steuerberater beauftragt wird. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Bei einer AG stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest nach § 172 AktG.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Offenlegung direkt nach steuerlicher Prüfung.

Kann bei einer Ein-Personen-GmbH auf die Feststellung verzichtet werden?

Nein, auch bei einer Ein-Personen-GmbH müssen Aufstellung und Feststellung formal getrennt werden. Der Alleingesellschafter stellt den Jahresabschluss in seiner Funktion als Gesellschafter fest, nachdem er ihn als Geschäftsführer aufgestellt hat. Der Feststellungsbeschluss sollte schriftlich dokumentiert werden.

Was passiert bei Versäumnis der Feststellungsfrist?

Bei Versäumnis kann die Geschäftsführung die Feststellung durch gerichtliche Entscheidung ersetzen lassen. Zudem drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB bei verspäteter Offenlegung. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung kann bei schuldhafter Pflichtverletzung greifen. Eine rechtzeitige Planung ist daher essentiell.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater