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Bundesanzeiger-Offenlegung selbst machen: Die DIY-Anleitung für GmbH und UG
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten
Kurzantwort
Die Offenlegung selbst machen ist für GmbHs und UGs technisch möglich und spart StB-Kosten. Wichtig: Seit August 2022 erfolgt die Einreichung nicht mehr direkt beim Bundesanzeiger, sondern über die publikations-plattform.de (Daten landen im Unternehmensregister). Schritt-für-Schritt: (1) Konto auf publikations-plattform.de anlegen, (2) Rechtsform und Größenklasse wählen, (3) Bilanzdaten erfassen (Formulare, PDF-Upload oder XBRL-Datei), (4) Bestätigung und Zahlung. Gebühren 2026: ab ca. 6 € für Kleinstkapitalgesellschaften-Hinterlegung, bis ca. 50 € für Offenlegung mittelgroßer GmbHs (zzgl. USt). Frist: 12 Monate bei kleinen Kapitalgesellschaften. Aufwand: 1–3 Stunden bei guter Vorbereitung. Vorsicht: XBRL-Format bei Offenlegung kann technisch anspruchsvoll sein, Bußgeldrisiko bei Fehlern hoch.
Viele GmbH- und UG-Geschäftsführer überlegen, die Bundesanzeiger-Offenlegung selbst zu machen — statt sie dem Steuerberater zu überlassen. Grundsätzlich ist das möglich und seit der DiRUG-Umstellung 2022 über die publikations-plattform.de sogar relativ benutzerfreundlich. Dieser Leitfaden erklärt den Prozess Schritt für Schritt, benennt die Stolperfallen und hilft bei der Entscheidung, ob DIY wirklich sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
- Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
- Voraussetzungen vor dem Start
- Schritt 1: Konto bei publikations-plattform.de anlegen
- Schritt 2: Rechtsform und Größenklasse wählen
- Schritt 3: Bilanzdaten erfassen
- Schritt 4: XBRL oder PDF-Upload?
- Schritt 5: Einreichen, bestätigen, bezahlen
- Gebühren 2026 im Überblick
- Typische Fehler bei DIY-Offenlegung
- Wann DIY sinnvoll ist — und wann nicht
- Häufige Fragen
- Fazit
1–3 Std.
Typischer Zeitaufwand DIY
6–50 €
Einreichungsgebühr (ohne StB)
12 Monate
Frist bei kleinen Kapitalgesellschaften
1. Bundesanzeiger oder Unternehmensregister? (Wichtig!)
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die meisten Geschäftsführer denken immer noch, sie müssten „beim Bundesanzeiger“ offenlegen. Das ist seit 1. August 2022 nicht mehr korrekt.
Die Umstellung 2022 (DiRUG/BEG IV)
Durch das DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Registerrechts) wurde die Einreichungslandschaft umgestellt: Einreichungen erfolgen seit 1.8.2022 direkt beim Unternehmensregister (unternehmensregister.de). Die technische Plattform dafür ist publikations-plattform.de, betrieben vom Bundesanzeiger Verlag im Auftrag. Der Bundesanzeiger als separates Publikationsorgan existiert weiterhin, ist aber für Jahresabschlüsse nicht mehr der Einreichungsort.
Vor August 2022
Einreichung direkt beim Bundesanzeiger. Daten wurden dann vom Bundesanzeiger an das Unternehmensregister weitergeleitet.
Seit August 2022
Einreichung über publikations-plattform.de direkt für das Unternehmensregister. Einstufiges System, einheitliches Portal.
Sprachgebrauch bleibt: „Bundesanzeiger-Offenlegung“
Der umgangssprachliche Begriff „Bundesanzeiger-Offenlegung“ hat sich gehalten, obwohl die rechtliche Situation heute „Offenlegung beim Unternehmensregister“ heißt. Wenn Sie nach „Bundesanzeiger“ googeln: das meint heute die Einreichung über publikations-plattform.de.
2. Voraussetzungen vor dem Start
Bevor Sie sich durch die Einreichung arbeiten, stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind:
- Jahresabschluss fertig erstellt: Bilanz (bei Hinterlegung) oder Bilanz + GuV + Anhang (bei Offenlegung). Zahlen dürfen sich nicht mehr ändern.
- Gesellschafterbeschluss: Die Feststellung des Jahresabschlusses muss durch Gesellschafterbeschluss erfolgt sein (bei GmbH: § 46 Nr. 1 GmbHG).
- Größenklasse bestimmt: Klein, mittelgroß oder groß nach § 267 HGB? Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB mit Hinterlegungs-Wahlrecht?
- HRB-Nummer zur Hand: Handelsregisterauszug oder genaue HRB-Nummer Ihrer GmbH/UG.
- Bankdaten oder Kreditkarte: Für die Gebührenzahlung.
- Vertretungsberechtigung: Sie müssen als Geschäftsführer eingetragen oder bevollmächtigt sein.
Prüfen Sie zuerst die Größenklasse
Falls Ihre Gesellschaft die Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften unterschreitet (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, max. 10 Mitarbeiter), können Sie hinterlegen statt offenlegen. Die Hinterlegung ist wesentlich einfacher, günstiger und Ihre Zahlen sind nicht öffentlich einsehbar. Details: Hinterlegung oder Offenlegung.
3. Schritt 1: Konto bei publikations-plattform.de anlegen
Registrierung starten
Gehen Sie auf publikations-plattform.de und klicken Sie auf Registrieren. Das System unterscheidet zwischen natürlichen Personen (Geschäftsführer für eigene Firma) und Dienstleistern (z.B. StB-Kanzleien für Mandanten). Für DIY: natürliche Person wählen.
Stammdaten eingeben
Pflichtfelder: Name, Adresse, E-Mail, Telefon, gewünschtes Passwort. Wichtig: Die E-Mail-Adresse wird für alle weiteren Kommunikation genutzt (Zahlungsbelege, Bestätigungen, BfJ-Mahnungen bei Fristverstoß).
E-Mail-Bestätigung
Sie bekommen eine Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink. Nach Klick: Konto aktiv. Bei manchen Providern landet die Mail im Spam-Ordner, also prüfen.
Firma als Verpflichteter hinzufügen
Im eingeloggten Bereich: Neues Unternehmen hinzufügen. HRB-Nummer + zuständiges Amtsgericht eingeben. Das System zieht die Firmendaten aus dem Handelsregister. Prüfen Sie die Daten auf Richtigkeit.
Vertretungsberechtigung wird geprüft
Die Plattform erkennt, wer nach Handelsregistereintrag vertretungsberechtigt ist. Sie müssen entweder selbst eingetragener Geschäftsführer sein oder eine Vollmacht hochladen. Bei mehreren Geschäftsführern mit Gesamtvertretung ist die Einreichung komplexer.
4. Schritt 2: Rechtsform und Größenklasse wählen
Im Einreichungsformular wählen Sie zunächst die Art des Dokuments und die Rechtsform.
Einreichungsart auswählen
| Option | Für wen? | Inhalt |
|---|---|---|
| Hinterlegung Bilanz | Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) | Nur Bilanz, nicht öffentlich einsehbar |
| Offenlegung kleine Gesellschaft | Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) | Bilanz + Anhang, öffentlich einsehbar |
| Offenlegung mittelgroße Gesellschaft | Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) | Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht |
| Offenlegung große Gesellschaft | Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) | Wie mittelgroß + Prüfungsbericht |
Größenklasse konsequent beibehalten
Wer die Größenklasse einmal wählt, sollte sie konsequent auch in den Folgejahren nutzen — die Einstufung ist in § 267 HGB an harte Zahlenwerte gebunden. Eine falsche Einstufung kann als Verletzung der Offenlegungspflicht gewertet werden und Ordnungsgeld auslösen.
5. Schritt 3: Bilanzdaten erfassen
Hier gibt es drei Wege, die Bilanzdaten an das System zu übergeben:
A) Online-Formular
Die Bilanzposten werden direkt in ein Web-Formular eingegeben — geeignet für einfache Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften. Keine Software-Kenntnisse nötig.
B) PDF-Upload
Upload eines PDF-Dokuments mit Bilanz/GuV. Für Hinterlegungen akzeptiert, bei Offenlegungen nur als ergänzende Unterlage. Wichtig: Inhalte müssen strukturiert erfasst werden.
C) XBRL-Datei
Strukturierter elektronischer Datensatz nach der XBRL-Taxonomie (inhaltlich identisch zur E-Bilanz an ELSTER, aber abweichendes Schema). Technisch anspruchsvoll, professioneller Weg.
D) Web-basiertes Formular des Anbieters
Die Plattform bietet auch geführte Formulare, die XBRL-konform sind, aber für Laien eingegeben werden können. Mittelweg zwischen PDF und XBRL.
Für Kleinstkapitalgesellschaften reicht der einfache Weg
Wenn Sie nur die Bilanz hinterlegen (Kleinstkapitalgesellschaft), reicht in den meisten Fällen das Web-Formular oder ein PDF. Das XBRL-Format ist nur für vollumfängliche Offenlegungen „Standard“.
6. Schritt 4: XBRL oder PDF-Upload?
Die technische Frage für Selbstmacher. Die Plattform akzeptiert verschiedene Formate, aber XBRL ist für Offenlegungen der gesetzliche Standard.
Was ist XBRL?
XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein strukturiertes XML-Format für Finanzberichte. Es ist das gleiche Format wie die E-Bilanz, die an ELSTER gesendet wird — aber mit einem anderen Schema: Die E-Bilanz-Taxonomie für ELSTER ist nicht 1:1 die Unternehmensregister-Taxonomie. Für das Unternehmensregister gilt eine eigene Taxonomie („Taxonomie Offenlegung“).
PDF-Upload (Vorteil DIY)
✓ Einfach zu erstellen
✓ Keine Software-Kenntnisse nötig
✓ Für Hinterlegung ausreichend
✗ Bei Offenlegung oft nur als Ergänzung
✗ Unstrukturiert, nicht maschinenlesbar
XBRL-Upload (Vorteil Profi)
✓ Gesetzlich empfohlener Standard
✓ Maschinell auswertbar
✓ Europäische Vergleichbarkeit
✗ Erfordert XBRL-Software oder Dienstleister
✗ Komplex für Laien
XBRL-Erstellung aus Buchhaltungssoftware
Viele Buchhaltungstools wie Lexware, DATEV, sevdesk und Buchhaltungsbutler bieten einen XBRL-Export für das Unternehmensregister. Prüfen Sie die Software-Dokumentation: Oft verborgen unter „Export → XBRL → Unternehmensregister“. Achten Sie darauf, die richtige Taxonomie für das Unternehmensregister zu wählen (nicht die ELSTER-Taxonomie).
7. Schritt 5: Einreichen, bestätigen, bezahlen
Dateneingabe abschließen
Alle Pflichtfelder ausgefüllt? Bilanzsumme (Aktiv/Passiv) stimmt? Größenklasse richtig gewählt? Plausibilitätscheck automatisch durch die Plattform.
Vorschau prüfen
Die Plattform zeigt eine Vorschau, wie die Veröffentlichung aussehen wird. Letzte Chance, Fehler zu korrigieren. Bei mittelgroßen/großen GmbHs: Vorschau der kompletten Bilanz, GuV, Anhang.
Authentifizierung
Die Einreichung muss formell autorisiert werden. Möglich sind: Elektronische Signatur (QES mit Signaturkarte), De-Mail, oder bei kleineren Unternehmen auch Login-Passwort plus Bestätigungscode per SMS. Details: publikations-plattform.de/authentifizierung.
Zahlung
Die Gebühr wird angezeigt. Zahlung per Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung (bei manchen Gebührenhöhen). Nach erfolgreicher Zahlung: Einreichungsbestätigung.
Bestätigung abwarten
Nach Einreichung: Vorläufige Bestätigung sofort. Die formelle Bearbeitung durch das Unternehmensregister dauert typisch 1–3 Werktage. Danach: Endgültige Veröffentlichungsbestätigung per E-Mail.
Unterlagen archivieren
Speichern Sie: Einreichungsbestätigung, Zahlungsbeleg, Veröffentlichungsnachweis. Nach § 147 AO: 10 Jahre aufbewahren. Bei späterer BfJ-Nachfrage (unwahrscheinlich, aber möglich): Nachweis der rechtzeitigen Einreichung.
8. Gebühren 2026 im Überblick
Die aktuellen Gebühren für die Einreichung beim Unternehmensregister (Stand 2026):
| Einreichungsart | Gebühr (netto, zzgl. USt) |
|---|---|
| Hinterlegung Bilanz Kleinstkapitalgesellschaft | ab ca. 6 € |
| Offenlegung kleine Gesellschaft (Bilanz + Anhang) | ab ca. 12 € |
| Offenlegung mittelgroß (Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht) | ab ca. 30 € |
| Offenlegung groß (inkl. Prüfungsbericht) | ab ca. 50 € |
Im Vergleich: OnlineBilanz-Festpreis
Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung oder Hinterlegung im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten — zusammen mit Bilanzerstellung, GuV, Anhang, E-Bilanz (ELSTER), KSt-, GewSt- und USt-Erklärung, StB-Signatur, Berufshaftpflicht und Finanzamtsvertretung. Einreichungsgebühren sind ebenfalls inklusive. Für reine DIY-Einreichung ohne den Rest: Die Gebührenhöhe oben gilt.
9. Typische Fehler bei DIY-Offenlegung
Fehler: Falsche Größenklasse gewählt
Wer eine kleine GmbH als Kleinstkapitalgesellschaft deklariert, obwohl Schwellenwerte überschritten, riskiert Ordnungsgeld nach § 335 HGB (2.500–25.000 €). Lösung: Genau prüfen — Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl über zwei Stichtage.
Fehler: Falsche XBRL-Taxonomie
Die Unternehmensregister-Taxonomie ist nicht identisch mit der ELSTER-Taxonomie für die E-Bilanz. Wer die ELSTER-Version hochlädt, bekommt Fehlermeldungen oder falsche Veröffentlichung. Lösung: In der Buchhaltungssoftware explizit „Export für Unternehmensregister“ wählen.
Fehler: Zahlen weichen von Handelsregister-Buchwert ab
Wenn die eingereichte Bilanzsumme abweicht von bereits eingetragenen Daten (z.B. Stammkapital), lehnt das System die Einreichung ab. Lösung: Handelsregister-Einträge vor Einreichung abgleichen.
Fehler: Gesellschafterbeschluss fehlt
Jahresabschluss muss vor Einreichung durch Gesellschafterbeschluss festgestellt worden sein (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Ohne diesen Beschluss ist die Einreichung rechtlich mangelhaft. Lösung: Feststellungsbeschluss vorliegend haben (Dokument, nicht zwingend hochzuladen, aber parat).
Fehler: Frist verpasst, dann hastig eingereicht
Wer die 12-Monats-Frist verpasst, bekommt automatisch eine Mahnung vom BfJ. Hastige Nachreichung mit Fehlern führt zu weiteren Problemen. Lösung: Bei verspäteter Einreichung trotzdem sorgfältig arbeiten — Ordnungsgeld lässt sich meist durch ordnungsgemäße Nachreichung innerhalb der Nachfrist vermeiden.
Fehler: E-Mail-Bestätigungen ignoriert
Die Plattform kommuniziert alles per E-Mail — Zahlungsbestätigung, Fehlermeldungen, BfJ-Mahnungen. Wer die Mails ignoriert, verpasst ggf. wichtige Nachfristen. Lösung: E-Mails regelmäßig prüfen, ggf. eine Firmen-E-Mail-Adresse nutzen, nicht die private.
10. Wann DIY sinnvoll ist — und wann nicht
DIY sinnvoll, wenn…
✓ Sie eine Kleinstkapitalgesellschaft sind (Hinterlegung)
✓ Bilanz ist bereits fertig erstellt (z.B. von altem StB)
✓ Einfache Bilanzstruktur, keine Sonderposten
✓ Sie technisch versiert sind und Zeit haben
✓ Keine rechtlichen Unsicherheiten (Umstrukturierung, Wechsel Größenklasse)
DIY problematisch bei…
✗ Mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaften (XBRL-Pflicht)
✗ Komplexen Bilanzstrukturen (Rückstellungen, Latente Steuern, Lagebericht)
✗ Holding-Strukturen mit mehreren Einreichungen
✗ Bereits verpasster Frist (Ordnungsgeldgefahr)
✗ Wenn Sie ohnehin einen StB für den Jahresabschluss haben — die Einreichung ist dort meist inklusive
Kosten-Nutzen-Rechnung
Bei einer Kleinstkapitalgesellschaft-Hinterlegung sparen Sie ca. 150–300 € StB-Gebühr, investieren dafür aber 1–3 Stunden Zeit + Einarbeitung + Risiko bei Fehlern. Bei einer großen GmbH mit komplexem Jahresabschluss: Die Ersparnis ist nicht höher, das Risiko aber deutlich größer. Faustregel: DIY lohnt sich für Kleinstkapitalgesellschaften, die bereits einen fertigen Abschluss haben und nur noch einreichen wollen.
„Die Plattform publikations-plattform.de ist seit der Umstellung 2022 tatsächlich Laien-tauglich für einfache Fälle. Wer nur eine Kleinstkapitalgesellschaft hinterlegt und die Bilanz fertig hat, schafft das in unter einer Stunde. Unsere Empfehlung: Selbst machen, wenn der Jahresabschluss fertig ist. Bei uns ist die Einreichung sowieso im Festpreis von 499,95 € enthalten — wer also eh einen Steuerberater nutzt, sollte es dort machen lassen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
Weiterführende Artikel
- Hinterlegung oder Offenlegung: Entscheidungshilfe zwischen den beiden Optionen.
- § 325 HGB Offenlegung: Die gesetzliche Grundlage im Detail.
- Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften: Spezifische Regeln für kleine GmbHs.
- Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz: Bei Fristverstoß — Verfahren und Gegenmaßnahmen.
- Transparenzregister vs. Bundesanzeiger: Register-Unterschiede verstehen.
- Lexware Jahresabschluss-Export: Wie Sie die Bilanz aus Ihrer Buchhaltungssoftware bekommen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
11. Häufige Fragen
Muss ich die Offenlegung wirklich selbst machen — oder reicht mein Steuerberater?
Wer einen Steuerberater für den Jahresabschluss hat, sollte die Einreichung dort machen lassen — sie ist bei den meisten StB im Gesamtpaket enthalten oder kostet 150–300 € zusätzlich. DIY lohnt sich primär, wenn Sie den Jahresabschluss eh selbst erstellen (z.B. als Kleinstkapitalgesellschaft ohne StB) oder bereits einen fertigen Abschluss haben und nur noch einreichen wollen.
Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur?
Nicht zwingend. Die Plattform publikations-plattform.de akzeptiert alternativ die Authentifizierung mit Login + SMS-Code für kleinere Einreichungen. Für größere, umfangreichere Offenlegungen oder Sonderfälle (z.B. Konzernabschluss) kann QES oder De-Mail erforderlich sein. Details: Siehe Login-Seite der Plattform.
Was passiert, wenn ich beim Hochladen einen Fehler mache?
Die Plattform prüft Ihre Eingabe auf Plausibilität (z.B. Bilanzsumme Aktiv = Passiv). Bei offensichtlichen Fehlern: Einreichung wird abgelehnt, Sie können korrigieren. Bei inhaltlichen Fehlern, die nicht auffallen: Einreichung geht durch, aber Sie haften als Geschäftsführer. Korrigieren ist nachträglich nur schwer möglich — oft bleibt die fehlerhafte Einreichung im System bestehen.
Kann ich die Einreichung im Nachhinein korrigieren?
Eingereichte und bestätigte Daten können nur begrenzt korrigiert werden. Bei inhaltlichen Fehlern (falsche Zahlen) ist eine nachträgliche Berichtigung möglich, aber aufwendig und mit zusätzlichen Gebühren. Deshalb: Vor Einreichung gründlich prüfen.
Wie lange dauert der DIY-Prozess insgesamt?
Bei guter Vorbereitung (Jahresabschluss fertig, HRB-Nummer parat, Rechtsform klar): Erstanmeldung 15–30 Minuten, eigentliche Einreichung 30–90 Minuten. Gesamtaufwand für Kleinstkapitalgesellschaft-Hinterlegung: 1–3 Stunden. Für erste Einreichung etwas mehr wegen Lernkurve, in Folgejahren schneller.
Muss ich auch die Gewinnverteilung / Geschäftsführervergütung offenlegen?
Nein, zum Glück nicht. Die Offenlegung umfasst Bilanz, GuV und Anhang — nicht die interne Gewinnverteilung oder Geschäftsführervergütung (außer bei großen Kapitalgesellschaften im Anhang). Bei Kleinstkapitalgesellschaften mit Hinterlegung: Nur die Bilanz — keine GuV, keine Einzelheiten zu Gewinnen oder Gehältern.
Was passiert, wenn ich die Offenlegung vergesse?
Nach 12 Monaten bekommen Sie automatisch eine Mahnung vom Bundesamt für Justiz mit 6 Wochen Nachfrist. Wird dann noch nicht eingereicht: Ordnungsgeld 2.500 €, Festsetzung. Bei weiterer Versäumnis: Wiederholte Ordnungsgelder bis 25.000 €. Details: Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz.
Kann OnlineBilanz die Offenlegung auch nur als Einzelleistung übernehmen?
OnlineBilanz arbeitet als Festpreis-Komplettanbieter: Für 499,95 € inkl. MwSt. erstellen wir den kompletten Jahresabschluss inkl. Offenlegung. Wenn Sie bereits einen Jahresabschluss haben und nur die Offenlegung delegieren wollen, ist DIY oder ein klassischer Steuerberater mit Einzelposten die bessere Lösung.
12. Fazit: DIY ist für Kleinstkapitalgesellschaften machbar
Die Bundesanzeiger-Offenlegung selbst zu machen — genauer: die Einreichung über publikations-plattform.de — ist seit der DiRUG-Umstellung 2022 für Laien deutlich einfacher geworden. Für Kleinstkapitalgesellschaften mit einfacher Bilanz ist DIY in 1–3 Stunden realisierbar und spart 150–300 € StB-Honorar.
Für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften mit XBRL-Pflicht, komplexen Bilanzen oder Konzernstrukturen ist DIY nicht empfehlenswert — die technische Komplexität und das Haftungsrisiko bei Fehlern sind zu hoch.
Die einfachste Alternative bleibt: Jahresabschluss komplett outsourcen an einen Festpreis-Service. Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung oder Hinterlegung im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten — zusammen mit Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, allen Steuererklärungen und Finanzamtsvertretung.
Jahresabschluss + Offenlegung komplett outsourcen — alles inklusive zum Festpreis.
OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, GuV, Anhang, alle Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt), E-Bilanz an ELSTER, Offenlegung oder Hinterlegung im Unternehmensregister, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht, 12 Monate Finanzamtsvertretung und 1 Jahr kostenlose Steuerberatung.Hinweis: Die Beschreibungen in diesem Artikel beziehen sich auf den Rechtsstand April 2026 und auf die typische Oberfläche der publikations-plattform.de. Konkrete Bildschirm-Abfolgen und Gebühren können sich ändern. Gebührenangaben sind Orientierungswerte — die aktuelle Gebührentabelle finden Sie direkt auf der Plattform. Rechtsgrundlagen: § 325 HGB, § 326 HGB, DiRUG 2021. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


