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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAbgabe Jahresabschluss

Abgabe Jahresabschluss 2026: Fristen, Pflichten & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abgabe des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften eine zentrale handels- und steuerrechtliche Pflicht. Neben der Einreichung beim Finanzamt müssen GmbH, UG und AG ihren Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister offenlegen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB. Für die GmbH und UG gelten dabei spezifische Regelungen – insbesondere die UG unterliegt besonderen Rücklagenpflichten, während Aktiengesellschaften besondere Anforderungen bei der AG Jahresabschluss Offenlegung erfüllen müssen. Dieser Leitfaden zeigt alle Fristen, Pflichten und digitalen Lösungen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss 2026 innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB) und beim Finanzamt einreichen. Kleinere Gesellschaften haben 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit zur Feststellung (§ 42a GmbHG). Verstöße werden mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro sanktioniert.

Warum muss der Jahresabschluss überhaupt abgegeben werden?

Die Abgabe des Jahresabschlusses ist keine freiwillige Unternehmensentscheidung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Sie ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO).

Das Handelsrecht verfolgt mit der Offenlegungspflicht das Ziel der Transparenz: Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sollen die wirtschaftliche Lage einer Kapitalgesellschaft nachvollziehen können. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung operieren.

Das Steuerrecht nutzt den Jahresabschluss als Grundlage für die Besteuerung. Ohne fristgerechte Abgabe kann das Finanzamt keine Steuerbescheide erlassen, was zu Schätzungen und Nachforderungen führen kann.

Hinweis

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die handelsrechtliche Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die duale Pflicht – handelsrechtlich und steuerrechtlich – bedeutet, dass Unternehmen zwei verschiedene Abgabewege parallel bedienen müssen. Beide sind eigenständig und haben unterschiedliche Fristen.

Wer muss den Jahresabschluss 2026 abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe des Jahresabschlusses betrifft unterschiedliche Unternehmensformen. Während die steuerrechtliche Pflicht nahezu alle Unternehmen trifft, ist die handelsrechtliche Offenlegung auf bestimmte Rechtsformen beschränkt.

Handelsrechtliche Offenlegungspflicht

Nach § 325 HGB sind zur Offenlegung verpflichtet:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) – UG
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (GmbH & Co. KG)

Steuerrechtliche Abgabepflicht

Die steuerrechtliche Abgabe betrifft alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu gehören:

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personengesellschaften mit Bilanzierungspflicht (OHG, KG)
  • Einzelunternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind (§ 140, § 141 AO)

Achtung

Auch wenn keine handelsrechtliche Offenlegungspflicht besteht, bleibt die steuerrechtliche Abgabe beim Finanzamt bestehen. Verstöße können zu Verspätungszuschlägen und Schätzungen führen.

Welche Fristen gelten für die Abgabe des Jahresabschlusses 2026?

Die Fristen für die Abgabe des Jahresabschlusses richten sich nach der Größenklasse des Unternehmens und dem jeweiligen Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 ergeben sich folgende Fristen für 2026:

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung innerhalb einer gesetzlichen Frist festgestellt werden:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden:

  • Alle Größenklassen: 12 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026)

Steuerrechtliche Abgabefrist

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt richtet sich nach § 149 AO:

  • Ohne steuerlichen Berater: 31. Juli des Folgejahres (31.07.2026)
  • Mit steuerlichem Berater: verlängerte Frist bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres (28.02.2027)
Fristtyp Grundlage Frist bei Stichtag 31.12.2025
Feststellung (klein) § 42a GmbHG 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a GmbHG 31.08.2026
Offenlegung § 325 HGB 31.12.2026
Steuererklärung (ohne Berater) § 149 AO 31.07.2026
Steuererklärung (mit Berater) § 149 AO 28.02.2027

Handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister

Die handelsrechtliche Offenlegung nach § 325 HGB erfolgt seit August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse ab:

  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB): Bilanz, ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, Anhang (kann verkürzt sein)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB): Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB): Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, ggf. Bestätigungsvermerk

Wie erfolgt die Offenlegung?

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Die Unterlagen müssen in einem strukturierten Format (z. B. XBRL oder PDF) hochgeladen werden.

Hinweis

Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die automatisierte Übermittlung der Unterlagen direkt aus der digitalen Jahresabschlusserstellung heraus – inklusive Validierung und Prüfung der Vollständigkeit.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Unternehmen eine Bestätigung des Unternehmensregisters, die als Nachweis der fristgerechten Offenlegung dient.

Steuerrechtliche Abgabe beim Finanzamt

Die steuerrechtliche Abgabe des Jahresabschlusses erfolgt im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung. Sie ist unabhängig von der handelsrechtlichen Offenlegung.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Bilanz (steuerliche Überleitungsrechnung bei Abweichungen)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • E-Bilanz nach § 5b EStG (elektronisch strukturiert)
  • Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung

E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG

Seit 2012 sind bilanzierende Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in einem elektronisch strukturierten Format an das Finanzamt zu übermitteln. Die E-Bilanz basiert auf dem XBRL-Standard und folgt einer festgelegten Taxonomie.

Achtung

Die E-Bilanz ersetzt nicht die handelsrechtliche Offenlegung. Beide Pflichten bestehen parallel und müssen separat erfüllt werden.

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de erstellen die E-Bilanz automatisch aus den erfassten Buchungsdaten und übermitteln sie direkt über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt.

Unterschiede nach Größenklassen gemäß § 267 HGB

Die gesetzlichen Anforderungen an den Jahresabschluss hängen maßgeblich von der Größenklasse des Unternehmens ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 HGB)
  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)

„Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen. Dennoch müssen sie die Offenlegungsfrist von 12 Monaten einhalten – die Größenklasse ändert nichts an der Frist, sondern nur am Umfang der offenzulegenden Unterlagen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen und Ordnungsgelder bei Versäumnissen

Verstöße gegen die Offenlegungs- und Abgabepflichten werden konsequent sanktioniert. Die Rechtsfolgen reichen von Ordnungsgeldern bis zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die handelsrechtliche Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld festsetzen:

  • Höhe: mindestens 500 Euro, maximal 25.000 Euro
  • Bemessung nach Unternehmensgröße und Verschulden
  • Wiederholte Versäumnisse führen zu höheren Ordnungsgeldern
  • Geschäftsführer haften persönlich für die Offenlegung

Steuerrechtliche Konsequenzen

Bei verspäteter oder fehlender Abgabe beim Finanzamt drohen:

  • Verspätungszuschläge nach § 152 AO (0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro/Monat)
  • Zwangsgelder bei Nichtabgabe trotz Aufforderung
  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO (meist zu Ungunsten des Unternehmens)
  • Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei vorsätzlicher Nichtabgabe

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

0,25 %/Monat

Verspätungszuschlag § 152 AO

Achtung

Geschäftsführer haften persönlich für die rechtzeitige Offenlegung. Ein Verstoß gegen § 325 HGB kann auch zivilrechtliche Haftungsansprüche nach sich ziehen, insbesondere bei Insolvenz.

Digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz.de

Die Digitalisierung hat die Jahresabschlusserstellung grundlegend verändert. Moderne Plattformen ermöglichen eine effiziente, rechtssichere und transparente Erstellung – ohne auf steuerliche Expertise verzichten zu müssen.

Wie funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung?

OnlineBilanz.de verbindet digitale Effizienz mit fachlicher Sicherheit:

  1. Unternehmen erfassen ihre Daten strukturiert und digital in der Plattform
  2. Das System erstellt automatisch Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  3. Erfahrene Steuerberater prüfen den gesamten Abschluss fachlich
  4. Nach Freigabe erfolgt die automatisierte Übermittlung an Unternehmensregister und Finanzamt

Vorteile der digitalen Erstellung

Effizienz

  • Automatisierte Erstellung nach HGB
  • Keine manuellen Formatierungen
  • Direkte ELSTER-Übermittlung
  • Zeitersparnis gegenüber manueller Erstellung

Rechtssicherheit

  • Steuerliche Prüfung durch Experten
  • Validierung aller Pflichtangaben
  • Aktuelle Taxonomien (E-Bilanz, XBRL)
  • Protokollierung aller Arbeitsschritte

„Die digitale Jahresabschlusserstellung ist kein Ersatz für steuerliche Beratung, sondern deren moderne Form. Unternehmen profitieren von Transparenz, Effizienz und der Gewissheit, dass erfahrene Steuerberater den Abschluss final prüfen und freigeben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz.de übernimmt dabei die komplette technische Abwicklung: von der Datenerfassung über die E-Bilanz-Erstellung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufige Fehler bei der Abgabe des Jahresabschlusses

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben kommt es in der Praxis immer wieder zu vermeidbaren Fehlern, die zu Verzögerungen, Nachforderungen oder Sanktionen führen.

Typische Fehlerquellen

  • Verwechslung von Feststellungs- und Offenlegungsfrist: Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht identisch mit der Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Falsche Größenklasse: Unternehmen wenden die falschen Schwellenwerte an und legen unvollständige Unterlagen offen
  • Unvollständige E-Bilanz: Fehlende oder fehlerhafte Taxonomie-Positionen führen zu Rückfragen des Finanzamts
  • Fehlende Unterschriften: Der Jahresabschluss muss von allen Geschäftsführern unterschrieben werden (§ 245 HGB)
  • Verspätete Offenlegung: Unternehmen unterschätzen den Zeitaufwand für die technische Einreichung

Verwechslung Bundesanzeiger und Unternehmensregister

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, der Jahresabschluss müsse beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung jedoch ausschließlich beim Unternehmensregister.

Achtung

Eine Einreichung beim Bundesanzeiger erfüllt die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht. Die Offenlegung muss zwingend über das Unternehmensregister erfolgen.

Fehlerhafte steuerliche Überleitungsrechnung

Viele Unternehmen vergessen, dass die handelsrechtliche Bilanz von der steuerlichen abweichen kann. Die steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung ist daher ein zentraler Bestandteil der Steuererklärung und muss sorgfältig dokumentiert werden.

Checkliste: Jahresabschluss 2026 fristgerecht abgeben

Eine strukturierte Vorbereitung hilft, alle Pflichten rechtzeitig zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden. Die folgende Checkliste zeigt alle wichtigen Schritte.

  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt bestimmen
  • Jahresabschluss durch Geschäftsführung aufstellen (§ 264 HGB)
  • Jahresabschluss durch alle Geschäftsführer unterschreiben lassen (§ 245 HGB)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb der Frist (§ 42a GmbHG)
  • E-Bilanz nach § 5b EStG erstellen und validieren
  • Steuerliche Überleitungsrechnung dokumentieren
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung erstellen
  • Unterlagen beim Finanzamt einreichen (ELSTER)
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren

Zeitplan für Bilanzstichtag 31.12.2025

Meilenstein Frist Verantwortlich
Jahresabschluss aufstellen Q1 2026 Geschäftsführung
Feststellung (klein) bis 30.11.2026 Gesellschafterversammlung
Feststellung (mittel/groß) bis 31.08.2026 Gesellschafterversammlung
Steuererklärung (mit Berater) bis 28.02.2027 Steuerberater
Offenlegung Unternehmensregister bis 31.12.2026 Geschäftsführung

„Eine frühzeitige Planung ist entscheidend. Unternehmen sollten spätestens im ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag mit der Jahresabschlusserstellung beginnen, um alle Fristen sicher einzuhalten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Mit OnlineBilanz.de behalten Sie alle Fristen automatisch im Blick. Das System erinnert rechtzeitig an anstehende Termine und übernimmt die technische Übermittlung an Unternehmensregister und Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 abgegeben werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen Gesellschaften bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 erfolgen (§ 42a GmbHG). Die steuerrechtliche Abgabe beim Finanzamt erfolgt bei Mandatierung eines Steuerberaters bis 28.02.2027.

Wo muss der Jahresabschluss seit 2022 offengelegt werden?

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die handelsrechtliche Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig und erfüllt die gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB nicht.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen (§ 335 HGB). Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden. Geschäftsführer haften persönlich für die rechtzeitige Offenlegung. Zusätzlich drohen steuerrechtliche Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Welche Unterlagen müssen kleine Kapitalgesellschaften offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 HGB mindestens die Bilanz (ggf. in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) und einen Anhang offenlegen. Eine Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht verpflichtend. Auch ein Lagebericht muss nicht erstellt werden (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Dennoch gilt die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB.

Kann der Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellt werden?

Ja, die digitale Erstellung ist möglich. Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen Unternehmen die strukturierte digitale Erfassung und automatisierte Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB. Erfahrene Steuerberater prüfen anschließend den gesamten Abschluss fachlich, optimieren ihn und geben ihn rechtskonform frei. So verbinden Unternehmen Effizienz mit rechtlicher Sicherheit.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung nach § 42a GmbHG ist die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss. Sie muss bei kleinen Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei mittel- und großen innerhalb von 8 Monaten erfolgen. Die Offenlegung nach § 325 HGB ist die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister und muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
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Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater