Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschlusspflicht Kapitalgesellschaft

Jahresabschlusspflicht Kapitalgesellschaft 2026 erfüllen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle GmbH, UG und AG. Der Jahresabschluss muss fristgerecht erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große KapG) erfolgen, die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschlusspflicht

Die Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen.

Neben den handelsrechtlichen Vorschriften gelten steuerrechtliche Verpflichtungen. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 60 EStDV und muss dem Finanzamt eingereicht werden.

Hinweis

Die Jahresabschlusspflicht dient der Rechenschaft gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und Behörden. Sie schafft Transparenz über die wirtschaftliche Lage und schützt die Interessen Dritter, da Kapitalgesellschaften nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Pflicht für Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 275 HGB (Gliederung der GuV) sowie § 284 HGB (Angaben im Anhang).

Welche Rechtsformen unterliegen der Jahresabschlusspflicht

Die Jahresabschlusspflicht nach § 264 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von Größe oder Umsatz. Entscheidend ist ausschließlich die Rechtsform.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • GmbH & Co. KG (wenn KapG Komplementär ist)

Auch neu gegründete Kapitalgesellschaften müssen ab dem ersten Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen. Dies gilt selbst dann, wenn das erste Geschäftsjahr verkürzt ist oder keine nennenswerten Geschäftsvorfälle stattgefunden haben.

„Viele Gesellschafter unterschätzen die Jahresabschlusspflicht im Gründungsjahr. Selbst eine ruhende GmbH muss einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Die Rechtsform allein begründet die Pflicht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen, während mittelgroße und große Gesellschaften erweiterte Berichtspflichten haben.

Bestandteil Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanz (§ 266 HGB) Ja Ja Ja
GuV (§ 275 HGB) Ja Ja Ja
Anhang (§ 284 HGB) Ja Ja Ja
Lagebericht (§ 289 HGB) Nein Ja Ja
Ergebnisverwendung Bei Feststellung Bei Feststellung Bei Feststellung

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktivseite) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passivseite) gegenüber. Sie muss dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 HGB folgen und zeigt die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält unter anderem Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten, die Prüfungspflicht und den Offenlegungsumfang. Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn jeweils zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) haben zusätzliche Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung.

Achtung

Prüfungspflicht beachten: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfter oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen.

Die Größenklasse muss jährlich geprüft werden. Bei Überschreitung oder Unterschreitung der Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen wechselt die Gesellschaft in die neue Größenklasse.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Für Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen. Die Nichteinhaltung führt zu Ordnungsgeldern und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3-6

Monate Aufstellungsfrist

11/8

Monate Feststellungsfrist

12

Monate Offenlegungsfrist

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres aufstellen. In der Praxis werden drei bis sechs Monate als angemessen betrachtet. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 sollte die Aufstellung bis spätestens 30.06.2026 erfolgen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss förmlich feststellen. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

Kleine Kapitalgesellschaften

Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: bis spätestens 30.11.2026.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Feststellung innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Für den Stichtag 31.12.2025 ist die Frist der 31.12.2026.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Das elektronische Unternehmensregister ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Stelle für die Offenlegung nach § 325 HGB.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein förmlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung. Erst durch diesen Beschluss wird der Jahresabschluss verbindlich und bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung.

Nach § 42a Abs. 1 GmbHG können die Gesellschafter die Feststellung auch den Geschäftsführern übertragen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dies ist insbesondere bei Einpersonen-Gesellschaften praktikabel.

  • Einladung der Gesellschafter mit angemessener Frist
  • Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschluss über Ergebnisverwendung (Gewinnausschüttung/Verlustvortrag)
  • Protokollierung des Feststellungsbeschlusses
  • Unterzeichnung durch alle anwesenden Gesellschafter

„Die Feststellung ist ein eigenständiger Rechtsakt, der häufig übersehen wird. Ohne förmlichen Feststellungsbeschluss ist der Jahresabschluss rechtlich nicht wirksam, auch wenn er fachlich korrekt erstellt wurde. Dies kann bei Prüfungen zu erheblichen Problemen führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften muss vor der Feststellung die Abschlussprüfung nach § 316 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Der Bestätigungsvermerk ist Voraussetzung für die Feststellung.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung muss elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters erfolgen.

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 326 HGB und können verkürzte Abschlüsse einreichen.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt möglich Nicht offenlegungspflichtig Verkürzt Entfällt
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt möglich Nicht offenlegungspflichtig Verkürzt möglich Entfällt
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Registrierung beim Unternehmensregister mit Elster-Zertifikat oder De-Mail
  2. Einreichung der Unterlagen im XBRL-Format (bei strukturierter Einreichung) oder als PDF
  3. Zahlung der Veröffentlichungsgebühr (ca. 45-70 Euro je nach Umfang)
  4. Prüfung der Unterlagen durch das Unternehmensregister
  5. Veröffentlichung und öffentliche Einsehbarkeit

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Die Unterlagen werden automatisch im vorgeschriebenen Format aufbereitet und fristgerecht übermittelt.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung vom Unternehmensregister. Diese sollte zu den Geschäftsunterlagen genommen werden, da sie als Nachweis der fristgerechten Offenlegung dient.

Folgen bei Verstößen gegen die Jahresabschlusspflicht

Die Nichteinhaltung der Jahresabschlusspflicht hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft und der Dauer der Pflichtverletzung.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld ist keine einmalige Strafe. Bei fortgesetzter Pflichtverletzung können wiederholt Ordnungsgelder festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Weitere Konsequenzen

  • Eintragung im Unternehmensregister als säumiges Unternehmen
  • Negative Auswirkungen auf Bonität und Kreditwürdigkeit
  • Haftung der Geschäftsführer bei schuldhafter Pflichtverletzung
  • Mögliche Bußgelder nach § 334 HGB bei vorsätzlichen Falschangaben
  • Steuerrechtliche Nachteile bei verspäteter Einreichung beim Finanzamt

Die persönliche Haftung der Geschäftsführer ist besonders zu beachten. Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Dies umfasst auch Ordnungsgelder wegen unterlassener Offenlegung.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen einer versäumten Offenlegung. Ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro ist nur der Anfang. Bei Nichtreaktion folgen weitere Ordnungsgelder, und die persönliche Haftung kann existenzbedrohend werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitaler Erstellungsprozess mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de unterstützt Kapitalgesellschaften bei der vollständigen Erfüllung der Jahresabschlusspflicht. Die Plattform führt durch alle Schritte und kombiniert digitale Effizienz mit steuerlicher Fachkompetenz.

Schritt-für-Schritt-Prozess

  1. Datenerfassung: Eingabe der Kontensalden, Anlagenvermögen und ergänzender Angaben über intuitive Online-Formulare
  2. Automatische Plausibilitätsprüfung: Das System prüft Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Angaben
  3. Steuerberater-Prüfung: Ein Steuerberater prüft alle Angaben fachlich und kontaktiert Sie bei Rückfragen
  4. Erstellung der Unterlagen: Automatische Generierung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  5. Digitale Unterschrift: Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch die gesetzlichen Vertreter
  6. Offenlegung: Automatische elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Vorteile der digitalen Erstellung

Zeitersparnis

Automatische Berechnung und Plausibilitätsprüfung reduzieren den manuellen Aufwand erheblich. Die meisten Jahresabschlüsse sind innerhalb weniger Stunden erfasst.

Rechtssicherheit

Steuerberater-Prüfung und HGB-konforme Vorlagen gewährleisten die rechtliche Korrektheit. Alle gesetzlichen Anforderungen werden automatisch erfüllt.

Fristenkontrolle

Das System überwacht alle relevanten Fristen und sendet rechtzeitig Erinnerungen. Versäumnisse und Ordnungsgelder werden vermieden.

Die digitale Lösung ist besonders für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geeignet, die keine eigene Buchhaltungsabteilung haben. Sie verbindet die Vorteile standardisierter Prozesse mit individueller fachlicher Betreuung.

Hinweis

OnlineBilanz.de erstellt den Jahresabschluss vollständig digital und übernimmt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie erhalten alle Unterlagen als PDF und können diese jederzeit abrufen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dies betrifft GmbH, UG, AG, KGaA und SE unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch neu gegründete und ruhende Gesellschaften müssen ab dem ersten Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und offenlegen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Aufstellung bis spätestens 30.06.2026, Feststellung bis 30.11.2026 (kleine KapG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große KapG) nach § 42a GmbHG, Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 nach § 325 HGB. Die Feststellungs- und Offenlegungsfristen sind gesetzlich zwingend.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Die Einreichung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung automatisch.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größe der Gesellschaft und Dauer der Pflichtverletzung. Bei fortgesetzter Säumnis können wiederholt Ordnungsgelder festgesetzt werden. Zusätzlich haften Geschäftsführer persönlich für Schäden aus schuldhafter Pflichtverletzung.

Aus welchen Bestandteilen besteht der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht mindestens aus Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Wer stellt den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft fest?

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG bzw. § 173 AktG. Bei einer GmbH können die Gesellschafter die Feststellung auch den Geschäftsführern übertragen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große KapG) nach Bilanzstichtag erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister – Offenlegungsstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater