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So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
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Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
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4650Bewirtung
142,80 €
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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss digital

Jahresabschluss digital erstellen 2026: Vorteile & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der digitale Jahresabschluss bietet Kapitalgesellschaften eine strukturierte, zeitsparende Alternative zur klassischen Papierbearbeitung. Digitale Erfassungssysteme reduzieren Fehlerquoten, automatisieren Prüfschritte und ermöglichen eine nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Sowohl bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung des Jahresabschlusses als auch bei einer freiwilligen Prüfung schaffen digitale Strukturen zusätzliche Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, den Aufbau und die praktischen Vorteile eines digital erstellten Jahresabschlusses nach HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein digitaler Jahresabschluss umfasst Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht gemäß § 242 ff. HGB. Digitale Systeme strukturieren Belege, reduzieren Fehler durch automatische Plausibilitätsprüfungen und ermöglichen eine zeitnahe Erstellung. Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Grundlagen: Was bedeutet digitaler Jahresabschluss?

Ein digitaler Jahresabschluss bezeichnet die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegung mithilfe elektronischer Systeme. Die rechtlichen Anforderungen bleiben dabei identisch mit der klassischen Papierform – es ändern sich lediglich Erfassungsmethode und Dokumentationswege.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB verpflichtet, zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich aus einem Anhang gemäß § 264 Abs. 1 HGB.

Die Digitalisierung dieses Prozesses erfolgt durch Buchhaltungssoftware, cloudbasierte Plattformen oder spezialisierte Jahresabschluss-Tools. Diese Systeme ermöglichen eine strukturierte Datenerfassung, automatische Kontrollmechanismen und eine nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.

Hinweis

Die digitale Erstellung entbindet nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB. Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden – unabhängig vom Erfassungsmedium.

Rechtliche Anforderungen an die digitale Erstellung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. § 243 Abs. 1 HGB fordert, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich aufgestellt wird und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht.

Für die digitale Aufbewahrung gilt § 257 HGB: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sind sechs Jahre aufzubewahren.

GoBD-Konformität bei digitaler Erfassung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) konkretisieren die Anforderungen an digitale Buchführungssysteme. Wesentliche Kriterien sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung und Unveränderbarkeit.

  • Verfahrensdokumentation des eingesetzten Systems erstellen
  • Protokollierung aller Änderungen an Stamm- und Bewegungsdaten
  • Datensicherungskonzept mit regelmäßigen Backups
  • Zugriffsrechte dokumentieren und beschränken
  • Revisionssichere Archivierung für gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Nach Aufstellung muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Fristen gemäß § 42a GmbHG betragen bei kleinen Gesellschaften elf Monate, bei mittelgroßen und großen acht Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies eine Feststellungsfrist bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.

Bestandteile des digitalen Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Die digitale Erstellung erleichtert insbesondere die Strukturierung und Vollständigkeitsprüfung aller Pflichtbestandteile.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt Vermögen und Schulden gegenüber und zeigt das Eigenkapital der Gesellschaft. § 266 HGB gibt das Gliederungsschema vor: Aktivseite (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und Passivseite (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten).

Digitale Systeme übernehmen die Gliederung automatisch aus den Kontensalden der Finanzbuchhaltung. Bewertungsansätze für Anlagevermögen (§ 253 HGB), Vorräte und Forderungen werden systemseitig berechnet und können durch Steuerberater final geprüft werden.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV kann nach § 275 HGB im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Sie zeigt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und ermittelt das Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust).

Gesamtkostenverfahren

Erfasst alle im Geschäftsjahr angefallenen Kosten, unabhängig davon, ob die Produkte verkauft wurden. Geeignet für produzierende Unternehmen mit Bestandsveränderungen.

Umsatzkostenverfahren

Erfasst nur die Kosten der tatsächlich verkauften Produkte. Übersichtlicher für Handels- und Dienstleistungsunternehmen, erfordert aber interne Kostenrechnung.

Anhang gemäß § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Kleine Kapitalgesellschaften können gemäß § 288 HGB einen verkürzten Anhang erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen umfangreichere Angaben machen.

Typische Angaben umfassen: angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten, Eventualverbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse, Mitarbeiteranzahl und Vorschüsse an Geschäftsführer.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen sowie die voraussichtliche Entwicklung.

Digitale Systeme können Kennzahlen automatisch berechnen und Vorjahresvergleiche erstellen, die als Grundlage für den Lagebericht dienen. Die textliche Ausarbeitung erfolgt jedoch durch Geschäftsführung oder Steuerberater.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

Die Digitalisierung des Jahresabschlussprozesses bietet messbare Effizienzgewinne und erhöht die Datenqualität. Unternehmen profitieren von kürzeren Durchlaufzeiten und besserer Nachvollziehbarkeit aller Buchungen.

40-60%

Zeitersparnis bei Belegerfassung

85%

Fehlerreduktion durch Automatisierung

24/7

Zugriff auf aktuelle Finanzdaten

Automatische Plausibilitätsprüfungen

Moderne Buchhaltungssoftware prüft Eingaben automatisch auf logische Konsistenz. Buchungen ohne Gegenkonto, falsche Mehrwertsteuersätze oder unvollständige Belegdaten werden sofort erkannt und können korrigiert werden.

Auch die Bilanzidentität (Summe Aktiva = Summe Passiva) wird systemseitig sichergestellt. Differenzen zwischen Bilanz und GuV oder Buchungskreise, die nicht aufgehen, werden automatisch angezeigt.

Strukturierte Belegverwaltung

Digitale Systeme ordnen Belege automatisch den entsprechenden Buchungen zu. Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge werden revisionssicher archiviert und sind jederzeit auffindbar – eine Anforderung aus § 257 HGB und den GoBD.

Die lückenlose Dokumentation erleichtert Betriebsprüfungen und erspart aufwendiges Suchen in Papierordnern. Prüfer der Finanzverwaltung können digital auf alle relevanten Unterlagen zugreifen (Z1-Zugriff gemäß GoBD).

„Die digitale Erfassung verkürzt nicht nur die Erstellungszeit, sondern verbessert vor allem die Qualität der Daten. Plausibilitätsprüfungen und automatische Kontenabstimmung verhindern typische Fehler, die bei manueller Bearbeitung häufig erst spät entdeckt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten

Geschäftsführer erhalten jederzeit Einblick in die aktuelle Ertragslage, Liquidität und Vermögensstruktur. Unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) werden automatisch aus den Finanzdaten generiert.

Diese Transparenz ermöglicht zeitnahe unternehmerische Entscheidungen: Investitionsbedarf, Kostensenkungsmaßnahmen oder Liquiditätsplanung können auf Basis aktueller Zahlen bewertet werden.

Ablauf: Vom Beleg zum fertigen Jahresabschluss

Der digitale Prozess gliedert sich in mehrere aufeinander aufbauende Schritte. Je systematischer die laufende Buchhaltung geführt wird, desto effizienter gestaltet sich die Jahresabschlusserstellung.

Phase 1: Laufende digitale Buchführung

  1. Belege werden eingescannt oder digital empfangen (z. B. als PDF per E-Mail)
  2. Automatische Texterkennung (OCR) extrahiert Rechnungsdaten wie Betrag, Datum, Lieferant
  3. Buchungsvorschläge werden generiert und vom Buchhalter geprüft
  4. Freigabe und Verbuchung auf die entsprechenden Konten
  5. Belegarchivierung erfolgt automatisch mit Verknüpfung zur Buchung

Dieser kontinuierliche Prozess stellt sicher, dass zum Jahresende alle Geschäftsvorfälle bereits erfasst sind. Es entfällt die nachträgliche Sortierung von Belegen oder die Suche nach fehlenden Unterlagen.

Phase 2: Jahresabschlussvorbereitung

Nach Abschluss der laufenden Buchungen erfolgen die jahresspezifischen Abschlussbuchungen. Diese umfassen typischerweise:

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB
  • Bildung oder Auflösung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Bewertung von Vorräten und unfertigen Erzeugnissen
  • Abgrenzungen (aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten)
  • Bewertung von Forderungen, Bildung von Einzelwertberichtigungen
  • Währungsumrechnung bei Fremdwährungsposten

Digitale Systeme schlagen viele dieser Buchungen automatisch vor. Abschreibungen werden nach hinterlegten AfA-Tabellen berechnet, Rückstellungen können aus Vorjahren übernommen und angepasst werden.

Phase 3: Erstellung der Abschlussunterlagen

Aus den finalen Kontensalden generiert die Software automatisch Bilanz und GuV nach dem gesetzlichen Gliederungsschema. Der Anhang wird durch Textbausteine und systemgestützte Auswertungen vorbereitet.

Für mittlere und große Gesellschaften werden zusätzlich Kennzahlen berechnet, die als Grundlage für den Lagebericht dienen: Eigenkapitalquote, Umsatzrendite, Liquiditätsgrade, Cashflow.

Phase 4: Feststellung und Offenlegung

Nach Prüfung durch die Steuerberatung legt die Geschäftsführung den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor. Die Feststellung muss gemäß § 42a GmbHG innerhalb von elf Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. acht Monaten (mittelgroße/große Gesellschaften) erfolgen.

Anschließend ist der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Zusammenspiel mit der Steuerberatung

Auch bei digitaler Erstellung bleibt die steuerliche und rechtliche Beratung unverzichtbar. Die Aufgabenteilung zwischen Unternehmen und Steuerberater verschiebt sich jedoch: Routineaufgaben werden vom System übernommen, die Beratung konzentriert sich auf komplexe Bewertungsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Aufgabenteilung im digitalen Prozess

Aufgabe Unternehmen Steuerberater
Belegerfassung Scannen, Upload Stichprobenprüfung
Laufende Buchführung Kontierung, Freigabe Monatliche Kontrolle
Abschlussbuchungen Vorbereitung Prüfung, Ergänzung
Bewertungsfragen Informationsbereitstellung Rechtliche Beurteilung
Anhang Daten liefern Formulierung, Rechtssicherheit
Offenlegung Gesellschafterbeschluss Einreichung Unternehmensregister

Diese Arbeitsteilung reduziert Honorarkosten für routinemäßige Tätigkeiten und ermöglicht es dem Steuerberater, sich auf wertschöpfende Beratung zu konzentrieren: Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Investitionsplanung.

Datenzugriff und Zusammenarbeit

Cloudbasierte Systeme ermöglichen dem Steuerberater jederzeit Lesezugriff auf die aktuellen Finanzdaten. Rückfragen können zeitnah geklärt werden, ohne dass Unterlagen physisch übermittelt werden müssen.

Kommentarfunktionen und digitale Workflows sorgen für transparente Kommunikation. Der Status jeder Aufgabe (offen, in Bearbeitung, abgeschlossen) ist für beide Seiten sichtbar.

„Die digitale Zusammenarbeit mit Mandanten verkürzt Abstimmungszeiten erheblich. Wenn die laufende Buchhaltung sauber geführt wird, können wir uns in der Jahresabschlussberatung auf die wirklich wichtigen Fragen konzentrieren: Bewertungswahlrechte, steuerliche Optimierung und strategische Planung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Softwarelösungen für den digitalen Jahresabschluss

Der Markt bietet verschiedene Lösungsansätze: von klassischer Buchhaltungssoftware mit Jahresabschlussmodul über spezialisierte Plattformen bis zu vollintegrierten ERP-Systemen. Die Wahl hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und vorhandenen Systemen ab.

Klassische Finanzbuchhaltungssoftware

Programme wie DATEV, Lexware oder Sage bieten umfassende Funktionen für Buchführung und Jahresabschluss. Sie sind insbesondere für Steuerberater konzipiert und ermöglichen eine nahtlose Integration in bestehende Kanzlei-Workflows.

Vorteile: Hohe Verbreitung, umfangreiche Funktionen, direkte Anbindung an Steuerberater. Nachteile: Oft komplex in der Bedienung, erfordern Buchhaltungskenntnisse, höhere Lizenzkosten.

Cloudbasierte Plattformen

Anbieter wie sevDesk, lexoffice oder OnlineBilanz.de setzen auf webbasierte Lösungen ohne lokale Installation. Der Zugriff erfolgt browserbasiert von jedem Endgerät.

Vorteile: Intuitive Bedienung, automatische Updates, ortsunabhängiger Zugriff, oft günstigere Preismodelle. Nachteile: Abhängigkeit von Internetverbindung, Datenhaltung beim Anbieter (Datenschutz beachten).

Spezialisierte Jahresabschlusstools

Plattformen wie OnlineBilanz.de fokussieren sich ausschließlich auf die Jahresabschlusserstellung für Kapitalgesellschaften. Sie führen Geschäftsführer schrittweise durch den Prozess und bereiten alle Daten für die steuerliche Prüfung auf.

Geführte Erfassung

Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Pflichtangaben nach HGB, keine Buchhaltungskenntnisse erforderlich.

Automatische Prüfungen

Plausibilitätschecks auf Vollständigkeit und logische Konsistenz, Hinweise auf fehlende Angaben.

Steuerberater-Anbindung

Direkte Übergabe an die Steuerberatung zur finalen Prüfung und Einreichung beim Unternehmensregister.

Auswahlkriterien für Softwarelösungen

  • GoBD-Zertifizierung und revisionssichere Archivierung
  • Automatische Datensicherung und Backup-Konzept
  • Schnittstellen zu Banken (EBICS, FinTS) und anderen Systemen
  • Mehrmandantenfähigkeit bei mehreren Gesellschaften
  • DSGVO-konforme Datenhaltung (Serverstandort Deutschland/EU)
  • Support und Dokumentation in deutscher Sprache
  • Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Zusatzkosten

Typische Fehlerquellen vermeiden

Auch digitale Systeme schützen nicht automatisch vor Fehlern. Bestimmte Problemfelder erfordern besondere Aufmerksamkeit, um rechtssichere und aussagekräftige Jahresabschlüsse zu erstellen.

Unvollständige Belegerfassung

Fehlende Belege sind die häufigste Fehlerquelle. Besonders kritisch: private Kreditkartenzahlungen für Geschäftsausgaben, Barausgaben ohne Quittung, fehlende Tankbelege bei Fahrtenbuch.

Abhilfe: Monatliche Vollständigkeitsprüfung, automatische Erinnerungen für fehlende Belege, klare Regeln für private Auslagen (Reisekostenabrechnung).

Fehlerhafte Kontenabstimmung

Differenzen zwischen Buchhaltung und Bankkonten führen zu fehlerhaften Liquiditätsauswertungen. Ursachen: nicht verbuchte Lastschriften, Doppelbuchungen, falsche Zuordnung.

Abhilfe: Monatlicher Kontenabgleich, automatischer Bankdatenimport mit Abgleichfunktion, Vier-Augen-Prinzip bei der Buchungsfreigabe.

Bewertungsfehler bei Anlagevermögen

Falsche Abschreibungssätze, fehlende außerplanmäßige Abschreibungen oder nicht aktivierte Herstellungskosten verfälschen das Bilanzbild. § 253 HGB regelt die Bewertungspflichten detailliert.

Abhilfe: Anlagenspiegel digital führen, automatische AfA-Berechnung nach amtlichen Tabellen, jährliche Werthaltigkeitsprüfung durch Steuerberater.

Unzureichende Rückstellungsbildung

Nicht gebildete oder falsch bewertete Rückstellungen (z. B. für Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Prozessrisiken, Urlaubsansprüche) verletzen das Vorsichtsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Abhilfe: Checkliste für typische Rückstellungsposten, Abstimmung mit Steuerberater zu Bewertungsfragen, Dokumentation der Berechnungsgrundlagen.

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können auch nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung zu Haftungsrisiken führen. Geschäftsführer haften persönlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei der Rechnungslegung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG.

Verspätete Feststellung und Offenlegung

Verpasste Fristen gemäß § 42a GmbHG und § 325 HGB führen zu Ordnungsgeldverfahren. Die Feststellung muss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025), die Offenlegung bis 31.12.2026 erfolgen.

Abhilfe: Digitaler Fristenkalender mit automatischen Erinnerungen, frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatung, Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein digital erstellter Jahresabschluss rechtlich gültig?

Ja, ein digital erstellter Jahresabschluss ist rechtlich vollständig gleichwertig mit einem auf Papier erstellten Abschluss. Entscheidend ist die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der GoBD-Anforderungen. Die digitale Form ändert nichts an den materiellen Anforderungen aus § 242 ff. HGB. Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden – dies geschieht seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch.

Welche Kosten entstehen für digitale Jahresabschluss-Software?

Die Kosten variieren je nach Lösungsansatz: Cloudbasierte Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Jahrespakete ab etwa 300-600 Euro. Klassische Buchhaltungssoftware mit Jahresabschlussmodul kostet je nach Umfang 500-2.000 Euro jährlich. Hinzu kommen Honorare für die steuerliche Beratung und Prüfung, die sich durch digitale Vorarbeit jedoch oft reduzieren. Ein vollständiger digitaler Prozess amortisiert sich typischerweise bereits im ersten Jahr durch Zeitersparnis und geringere Fehlerquoten.

Benötige ich trotz digitaler Software noch einen Steuerberater?

Ja, für die rechtssichere Erstellung des Jahresabschlusses ist steuerliche Beratung weiterhin unverzichtbar. Digitale Tools übernehmen die strukturierte Erfassung und automatische Plausibilitätsprüfung, aber komplexe Bewertungsfragen, Bilanzierungswahlrechte und steuerliche Optimierung erfordern fachliche Expertise. Die Aufgabenteilung verschiebt sich: Das Unternehmen übernimmt Routine-Erfassung, der Steuerberater konzentriert sich auf Prüfung, Optimierung und rechtskonformen Abschluss. Die Zusammenarbeit wird durch gemeinsamen digitalen Datenzugriff effizienter.

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate gemäß § 42a GmbHG), mittelgroße und große Gesellschaften bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss für alle Größenklassen bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Jahresabschluss Kapitalgesellschaften), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellungsfristen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater