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Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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1.247,00 €
98%
19.10.25
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142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Berlin

Jahresabschluss Berlin 2026: Digital, rechtssicher & fristgerecht

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für Kapitalgesellschaften in Berlin ist der Jahresabschluss gesetzliche Pflicht nach HGB. Die korrekte Erstellung, Feststellung des Jahresabschlusses und Offenlegung im Unternehmensregister erfordert präzise Buchhaltung, Kenntnis der Fristen und rechtssichere Prozesse. Wer seinen Jahresabschluss digital erstellen möchte, profitiert von effizienten Workflows und automatisierten Prüfroutinen. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen GmbH, UG und AG bei der fehlerfreien Abschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2025.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

In Berlin müssen GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG einen Jahresabschluss online erstellen und im Unternehmensregister offenlegen. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (kleine) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große Gesellschaften) nach § 42a GmbHG, die Offenlegungsfrist 12 Monate nach § 325 HGB. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500-25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist ein Jahresabschluss und warum ist er für Berliner Unternehmen wichtig?

Der Jahresabschluss ist ein formelles Rechenwerk, das die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres dokumentiert. Er besteht gemäß §§ 242 ff. HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei Kapitalgesellschaften erweitert um Anhang nach § 264 HGB und ggf. Lagebericht nach § 289 HGB.

Die Bilanz stellt Vermögen und Kapital gegenüber (§ 266 HGB), die GuV dokumentiert Erträge und Aufwendungen (§ 275 HGB). Der Anhang erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Lagebericht analysiert Geschäftsverlauf, Risiken und Chancen.

Für Berliner Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss aus mehreren Gründen zentral: Er bildet die Grundlage für die steuerliche Veranlagung durch das Finanzamt Berlin, dient Banken und Investoren als Bonitätsprüfung, ist Pflichtunterlage für die Offenlegung im Unternehmensregister und ermöglicht fundierte Unternehmenssteuerung.

Hinweis

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

In Berlin sind über 50.000 Kapitalgesellschaften registriert, die jährlich ihrer Offenlegungspflicht nachkommen müssen. Ein rechtssicherer, fristgerechter Jahresabschluss schützt vor Ordnungsgeldern und sichert die Reputation gegenüber Geschäftspartnern und Behörden.

Wer in Berlin muss einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen?

Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform ab. Kapitalgesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe zur Jahresabschlusserstellung verpflichtet (§ 264 HGB), Personengesellschaften nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Rechtsform Erstellungspflicht Offenlegungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH Ja Ja § 264 Abs. 1 HGB, § 325 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja Ja § 264 Abs. 1 HGB, § 325 HGB
AG / KGaA Ja Ja § 264 Abs. 1 HGB, § 325 HGB
GmbH & Co. KG Ja Ja § 264a HGB, § 325 HGB
OHG / KG Ja Nein § 242 HGB (ohne Offenlegung)
Einzelunternehmen Nur bei Überschreitung § 241a HGB Nein § 241a HGB

In Berlin betrifft die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB vor allem GmbH, UG, AG und Kapitalgesellschaften & Co. (§ 264a HGB). Diese müssen den Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen.

Achtung

Auch kleine Kapitalgesellschaften (z. B. UG) sind zur Offenlegung verpflichtet. Erleichterungen gibt es nur beim Umfang der einzureichenden Unterlagen (§ 326 HGB), nicht bei der Pflicht selbst.

Gesetzliche Fristen 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung

Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten präzise Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Nichteinhaltung führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB und § 42a GmbHG.

11 Monate

Kleine Kapitalgesellschaften

8 Monate

Mittelgroße & große Kapitalgesellschaften

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: kleine Gesellschaften bis 30.11.2026, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Stichtag 31.12.2025 ist die Frist der 31.12.2026.

Hinweis

Die Offenlegungsfrist ist eine absolute Frist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert und leitet bei Überschreitung Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

„In der Praxis sollten Berliner Unternehmen die Feststellung bis spätestens Mitte November 2026 anstreben, um ausreichend Zeit für die elektronische Aufbereitung und Einreichung beim Unternehmensregister zu haben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Auswirkungen

Die Größenklasse bestimmt Umfang der Berichtspflichten, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Konsequenzen für Offenlegung und Prüfung

Kleine Kapitalgesellschaft

Erleichterungen nach § 326 HGB: verkürzte Bilanz, keine GuV-Offenlegung möglich. Keine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB. Vollständiger Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht offenlegungspflichtig.

Große Kapitalgesellschaft

Erweiterte Berichtspflichten, Prüfungspflicht, vollständige Offenlegung inkl. Lagebericht nach § 325 Abs. 1 HGB.

In Berlin sind ca. 85 % der GmbH und UG als kleine Kapitalgesellschaften einzustufen und profitieren von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB. Dennoch besteht die Pflicht zur fristgerechten Einreichung.

Schritte zur Erstellung des Jahresabschlusses in Berlin

Die Erstellung eines rechtssicheren Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der buchhalterische, bilanzielle und rechtliche Anforderungen kombiniert. Fehler in einzelnen Schritten gefährden die Ordnungsmäßigkeit und können zu Beanstandungen führen.

1. Vorbereitung und Buchhaltungsabschluss

Grundlage ist eine vollständige, ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung nach § 239 HGB. Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2025 müssen erfasst, kontiert und gebucht sein. Offene Posten werden abgestimmt, Bankkonten abgeglichen.

  • Vollständigkeit aller Belege prüfen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
  • Kontenabstimmung: Debitoren, Kreditoren, Bankkonten
  • Erfassung von Abgrenzungsposten (§ 250 HGB): aktive und passive Rechnungsabgrenzung
  • Rückstellungen bilden (§ 249 HGB): z. B. Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen

2. Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB ist eine Inventur durchzuführen. Vermögensgegenstände und Schulden werden erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgt nach §§ 252 ff. HGB: Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibungen (§ 253 HGB), Niederstwertprinzip.

Abschreibungen werden nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabellen berechnet. Forderungen werden auf Werthaltigkeit geprüft, ggf. werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

3. Erstellung von Bilanz und GuV

Die Bilanz wird nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt: Aktivseite (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und Passivseite (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Die GuV folgt § 275 HGB, wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Formen nutzen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Darstellung muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB).

4. Anhang und ggf. Lagebericht

Der Anhang erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 284 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB).

5. Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Der Jahresabschluss wird von der Geschäftsführung aufgestellt (§ 264 Abs. 1 HGB) und durch die Gesellschafterversammlung festgestellt (§ 42a GmbHG). Die Feststellung muss protokolliert werden. Nach Feststellung ist der Abschluss unveränderlich.

„Die saubere Dokumentation der Gesellschafterbeschlüsse ist entscheidend. Das Feststellungsprotokoll sollte Datum, Teilnehmer, Beschlussfassung und Ergebnisverwendung detailliert festhalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung im Unternehmensregister: Prozess und Anforderungen

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der bisherige Weg über den Bundesanzeiger entfällt.

Die Einreichung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Seit 2022 ist XBRL für Kapitalgesellschaften verpflichtend (§ 325 Abs. 2a HGB).

Einzureichende Unterlagen nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Verkürzt möglich (§ 326) Offenlegung freiwillig Pflicht Nein
Mittelgroß Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Groß Vollständig Vollständig Vollständig Ja

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz einreichen und auf die Offenlegung der GuV verzichten. Der Anhang ist jedoch immer offenlegungspflichtig.

Technische Anforderungen und Ablauf

  1. Registrierung im Unternehmensregister mit Firmenname und Registernummer
  2. Aufbereitung der Daten im XBRL-Format (Taxonomie HGB)
  3. Upload der Dateien über das Einreichungsportal
  4. Elektronische Signatur oder Authentifizierung
  5. Prüfung und Freigabe durch das Unternehmensregister
  6. Veröffentlichung und öffentliche Einsehbarkeit

Die XBRL-Konvertierung erfordert Fachwissen und spezielle Software. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de übernehmen diese technische Aufbereitung automatisiert und rechtskonform.

Achtung

Fehlerhafte oder unvollständige Einreichungen werden vom Unternehmensregister zurückgewiesen. Dies kostet Zeit und gefährdet die Fristwahrung. Eine sorgfältige Vorbereitung ist essentiell.

Ordnungsgeld und Konsequenzen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung automatisiert und leitet bei Versäumnis Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximalordnungsgeld

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach Unternehmensgröße, Schwere und Dauer des Verstoßes. Bei wiederholter Pflichtverletzung können mehrere Ordnungsgelder verhängt werden. Die Geschäftsführung haftet persönlich.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatisierte Prüfung durch das Bundesamt für Justiz nach Ablauf der 12-Monats-Frist
  2. Androhung eines Ordnungsgeldes mit Fristsetzung zur nachträglichen Offenlegung
  3. Bei weiterer Untätigkeit: Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Beschluss
  4. Möglichkeit des Einspruchs binnen zwei Wochen
  5. Bei erneutem Verstoß: weiteres, höheres Ordnungsgeld

Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel. Die Offenlegungspflicht bleibt auch nach Zahlung bestehen. Erst mit der vollständigen Einreichung endet das Verfahren.

Achtung

Neben dem Ordnungsgeld können negative Bonitätsbewertungen, Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Banken und Geschäftspartnern entstehen. Eine fristgerechte Offenlegung schützt das Unternehmensimage.

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Eintrag im Unternehmensregister als „säumig“ sichtbar für Dritte
  • Bonitätsprüfungen durch Auskunfteien werden negativ beeinflusst
  • Banken können Kredite kündigen oder Kreditlinien reduzieren
  • Geschäftsführer riskieren persönliche Haftung bei grober Pflichtverletzung

Digitale Lösung: Jahresabschluss mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine cloudbasierte Plattform zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Die Software unterstützt GmbH, UG und AG bei allen Schritten – von der Dateneingabe über die automatische Bilanzierung nach HGB bis zur XBRL-Einreichung beim Unternehmensregister.

Funktionen und Vorteile

Automatisierte Bilanzierung

  • Import von Buchhaltungsdaten aus DATEV, Lexoffice, sevDesk u. a.
  • Automatische Erstellung von Bilanz und GuV nach § 266, § 275 HGB
  • Gliederung nach Größenklasse (§ 267 HGB)
  • Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise

Rechtssichere Offenlegung

  • XBRL-Konvertierung nach aktueller HGB-Taxonomie
  • Direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  • Fristenüberwachung und Erinnerungen
  • Dokumentation und Archivierung aller Schritte

Für wen eignet sich OnlineBilanz.de?

  • Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ohne Prüfungspflicht
  • Unternehmen mit einfachen bis mittleren Bilanzstrukturen
  • Geschäftsführer, die ohne Steuerberater arbeiten oder Kosten reduzieren möchten
  • Steuerberater und Kanzleien, die digitale Prozesse für Mandanten nutzen

Die Plattform ist mandantenfähig, ermöglicht Teamzugriff und bietet umfassende Hilfestellungen durch Tooltips, Erklärungen und Kundenservice. Alle Daten werden DSGVO-konform in deutschen Rechenzentren gespeichert.

„Berliner Unternehmen profitieren von der Zeitersparnis und Rechtssicherheit. Die automatisierte XBRL-Einreichung vermeidet Fehler und stellt sicher, dass die Frist nach § 325 HGB eingehalten wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf mit OnlineBilanz.de

  • Registrierung und Anlage der Gesellschaft mit Stammdaten
  • Import oder manuelle Eingabe der Buchhaltungsdaten
  • Automatische Erstellung von Bilanz und GuV
  • Ergänzung von Anhangangaben (Freitextfelder und vorstrukturierte Formulare)
  • Prüfung und Freigabe durch Geschäftsführung oder Steuerberater
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung dokumentieren
  • XBRL-Export und elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Die Plattform führt durch alle Schritte und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Fristenerinnerungen verhindern Versäumnisse, die zu Ordnungsgeldern führen könnten.

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet eine kostenlose Testphase. Berliner Unternehmen können die Software unverbindlich testen und sich von der Benutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit überzeugen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt 2026 für die Offenlegung des Jahresabschlusses in Berlin?

Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB von 12 Monaten, also bis 31.12.2026. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften (bis 30.11.2026) und 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG.

Wo muss der Jahresabschluss in Berlin offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung muss im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF erfolgen.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich drohen negative Bonitätsbewertungen, Reputationsschäden und persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Können kleine GmbH und UG in Berlin Erleichterungen bei der Offenlegung nutzen?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz einreichen und auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten. Der Anhang ist jedoch immer offenlegungspflichtig. Die Offenlegungspflicht selbst besteht unabhängig von der Größe für alle Kapitalgesellschaften.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
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Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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